PROTOKOLL

über die Sitzung der Clubversammlung

am 02./03.11.1968


Sitzungsort: Kleinheubach am Main, Schloß, Bundespost-Lehrstätte
Sitzungszeiten: Samstag, 02.11., 14:00–18:30 Uhr
Sonntag, 03.11., 09:15–12:35 Uhr und 14:00–18:15 Uhr
Tagesordnung:
  1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1968
  2. Zwischenberichte des Clubvorstandes
  3. Berichte der Ausschüsse
  4. Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1968
  5. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1968
  6. Termine für 1969
  7. IARU-Konferenz 1969
  8. Anträge und Verschiedenes
  9. Allgemeine Aussprache
Teilnehmer: Ehrenpräsident:
Präsident:
W. Rapcke, DL1WA, Hamburg
K. Schultheiß, DL1QK, Bochum
Clubversammlung:
Geschäftsführender
Vorstand:
1. Vorsitzender:
2. Vorsitzender:
Geschäftsführer:
Beisitzer:
H. Picolin, DL3NE, Dönberg
W. Speckmann, DJ5UD, Bad Wildungen
H. Hansen, DL1JB, Kiel
U. Gradmann, DL9PL, St. Mang
Amateurrat: DV Baden:
DV Bayern-Nord:
DV Bayern-Süd:
DV Berlin:
DV Hamburg:
DV Hessen:
DV Köln-Aachen:
DV Niedersachsen:
DV Nordrhein:
DV Nordsee:
DV Rheinland-Pfalz:
DV Ruhrgebiet:
DV Saar:
DV Schleswig-Holstein:
DV Schwaben:
DV Westfalen-Nord:
DV Westfalen-Süd:
DV Württemberg:
Vorstand VFDB e. V.:
O. Blankenhorn, DJ1TC, Karlsruhe
Dr. R. Knaup, DJ2OK, Nürnberg
G. Mees, DL6XM, München
R. Hammer, DL7AA, Berlin
i. V. K. H. Muhss, DL9QG, Hamburg-Harburg
H. Liebe, DJ2QX, Steinheim/Main
H. Schifferdecker, DL7AC, Köln
G. Schnabel, DJ7GS, Wolfsburg
W. Hagedorn, DL1NN, Heiligenhaus
C. Naumann, DJ1RC, Oldenburg
A. Lehner, DJ5LA, Koblenz
G. Kandora, DJ4HO, Dinslaken
O. Sailer, DL8AJ, Aßweiler
H. Kolbe, DJ4MQ, Heide
K. Michel, DJ1AM, Augsburg
H. Wagner, DJ1WO, Gladbeck
K. H. Krah, DJ5RH, Sichtigvor/Möhne
E. Ludwig, DJ3JZ, Wernau/Neckar
A. Schädlich, DL1XJ, Darmstadt
Sonstige Teilnehmer:
Erweiterter
Vorstand:
Jugend- & SWL-Referent:
UKW-Referent:
Funkbetriebs-Referent:
Technischer Referent:
Auslands-Referent:
DX-Referent:
H. J. Henske, DL1JH, Offenbach
H. Steiger, DL6EH, Haan/Rhld.
U. Schwenger, DL6JG, Mönchhof
H. Schifferdecker, DL7AC, Köln
Dr. L. Wörner, DJ1BZ, Stuttgart
J. Röttger, DJ3KR, Lindau/Harz
Gäste,
Mitarbeiter usw.:
ARRL:
Rumänischer C. R. C.:
Bundespostministerium:
1. Vorsitzender VFDB:
Geschäftsführer VFDB:
DARC-Geschäftsstelle:
Schriftleitung DL-QTC:
-"- & Pressestelle:
Verlag DL-QTC:
QSL-Vermittlung:
Justitiar:
IG Ionosphäre:
Stellv. DV Niedersachsen:
Stellv. DV Schlesw.-Holst.
R. L. Baldwin, W1IKE, USA
C. Dan, YO2BU, Rumänien
OAR L. Schulz-Schwieder, DE6045, Bonn
F. Harder, DL3FH, Hamburg
H. Müller, DL9YS, Hamburg
Maren Mohr, Kiel
R. Auerbach, DL1FK, Hamburg
F. Kühne, DL6KS, München
W. Körner, DL1CU, Gerlingen
W. Feilhauer, DL3JE, München
W. Kawan, DL1UU, Hamburg
i. V. C. Dereser, DJ7AA, Bissingen/Enz
U. Kluge, DJ1BQ, Hannover
A. Müller, DL1FL, Kiel

Den Sitzungen wohnten außerdem einige Clubmitglieder als Zuhörer bei.

Versammlungsleiter: H. J. Henske, DL1JH


Nach Vorstands- und Ausschußsitzungen am Freitag sowie getrennten Vorbesprechungen innerhalb des Clubvorstandes und des Amateurrates am Samstagvormittag begann die Herbstsitzung der Clubversammlung am Samstag, dem 02.11., um 14:00 Uhr.

Der Geschäftsführer DL1JB begrüßte die Teilnehmer und stellte die Anwesenheit fest. Vom Geschäftsführenden Vorstand fehlte der erkrankte Schatzmeister DJ3TZ. Im Amateurrat wurde der DV Hamburg DJ2UO durch DL9QG vertreten. Von den Mitarbeitern fehlte der beruflich unabkömmliche Rundspruchredakteur DJ1CV; an Stelle des Leiters der IG Ionosphäre DL1TA war DJ7AA gekommen. DL1JB erklärte die Versammlung aufgrund der rechtzeitigen Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung für beschlußfähig. Die Zahl der Stimm- bzw. Wahlberechtigten betrug in der Clubversammlung 23, im Amateurrat allein 19. (Sie erniedrigte sich am Sonntagnachmittag dadurch, daß dann der 2. Vorsitzende DJ5UD und der DV Bayern-Süd DL6XM nicht mehr an der Sitzung teilnahmen, auf 21 bzw. 18.)

Nach dieser Feststellung hieß der 1. Vorsitzende des VFDB DL3FH als Gastgeber die Clubversammlung in der Postlehrstätte Kleinheubach herzlich willkommen. Er erinnerte an die früheren, vom VFDB ausgerichteten Tagungen in Berlin, Bargteheide und Hamburg, und wünschte auch dieser Sitzung einen guten Verlauf. Anschließend erklärte der 1. DARC-Vorsitzende DL3NE die Herbstsitzung 1968 der Clubversammlung offiziell für eröffnet und erteilte dem Präsidenten DL1QK das Wort zur Begrüßungsansprache.

Der Präsident dankte zunächst dem VFDB für die Einladung nach Kleinheubach und begrüßte sodann die Gäste. Es waren dies aus dem Ausland der Assistant General Manager der American Radio Relay League (ARRL), OM R. L. Baldwin, W1IKE, und der zu Besuch in Deutschland weilende rumänische OM C. Dan, YO2BU, sowie als Vertreter des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen, Oberamtsrat L. Schulz-Schwieder, der zum ersten Mal an einer solchen Sitzung des DARC teilnahm, und den die Versammlung mit besonders herzlichem Beifall begrüßte. Dabei kam zum Ausdruck, welche Verehrung und Sympathie OM Schulz-Schwieder, der als DE6045 einst selbst aktiv gewesen ist, bei den deutschen Funkamateuren genießt. Danach begrüßte DL1QK YL Maren Mohr, die für den erkrankten Schatzmeister DJ3TZ gekommene Mitarbeiterin der Geschäftsstelle, und machte die Versammlung mit den neuen Vorsitzenden der Distrikte Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Nord, den OM G. Schnabel, DJ7GS, H. Kolbe, DJ4MQ, und H. Wagner, DJ1WO, bekannt. DL1QK verband damit seinen Dank an die ausgeschiedenen Distriktsvorsitzenden, die OM J. Netzer, DL3YH, E. Bock, DJ2LK, und G. Simin, DL3BD, für ihre langjährige Tätigkeit und verdienstvolle Mitarbeit im DARC. Mit einigen humorvollen Worten streifte DL1QK dann noch die auch im DARC zu beobachtende „außerparlamentarische Opposition“.

Nach dem Präsidenten sprach Oberamtsrat Schulz-Schwieder, um sich für den freundlichen Empfang zu bedanken und kurz zu einigen aktuellen Fragen Stellung zu nehmen. Er erwähnte dabei u. a. die aus mißverstandener Hilfsbereitschaft beim Amateurfunkverkehr mit OK-Stationen am und nach dem 21.08.1968 passierten Verstöße. Er wies auf die dazu in einem der letzten OV-Rundschreiben veröffentlichte Betrachtung „Amateurfunk auf Abwegen“ hin. Was dort gesagt wäre, entspräche auch der im Bundespostministerium herrschenden Auffassung; das Ministerium habe in dieser Angelegenheit auch an den DARC geschrieben. (Siehe Ziffer 2)

Alsdann übernahm DL1JH die Versammlungsleitung, um mit der Tagesordnung zu beginnen.


1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1968

DL1JB nahm dazu Bezug auf das am 27.05. mit dem OV-Rundschreiben Nr. 5/1968 verteilte Protokoll über die Hauptversammlung am 11./12.05.1968 in Kronberg. Besondere Erwähnung fanden daraus noch folgende Punkte (die Ziffern entsprechen denen des damaligen Protokolls):

2) DL3NE erklärte, daß der Geschäftsführende Vorstand den ihm erteilten Auftrag, ein Ausschlußverfahren gegen die Verfasser bzw. Unterzeichner der Offenen Briefe des OV Ingolstadt einzuleiten, wegen der im Anschluß an die Hauptversammlung an ihn gerichteten Schreiben einiger Ortsverbände (z. B. Spandau und Bad Honnef) und vor allem deswegen nicht ausgeführt hätte, weil er, der Geschäftsführende Vorstand, in dieser Auseinandersetzung selbst Partei sei. Dieses Thema wurde dann später in Verbindung mit einem dazu vom Distrikt Köln-Aachen gestellten Antrag noch mal behandelt. (Siehe Ziffer 8c dieses Protokolls).

7 n) Im Sinne des damals vom DV Bayern-Nord gestellten Antrages empfiehlt der Geschäftsführende Vorstand als einheitliches DARC-Kassenbuch für die Kassenverwalter der Distrikte und Ortsverbände das „Zweckform“-Kassenabrechnungsbuch (Bestell-Nr. 427) mit 2× 50 Seiten, von denen eine (die Durchschrift) zusammen mit den Belegen aufbewahrt werden kann, während die andere fest im Kassenbuch verbleibt. Die Seiten dieses Abrechnungsbuches enthalten eine freie Spalte, in der die einzelnen Kassenvorgänge mit den Zeilenziffern der Rechnungslegungsformulare, die die Distrikte und Ortsverbände alljährlich für ihre Abschlüsse von der Geschäftsstelle erhalten, gekennzeichnet werden können. Auf diese Weise wird eine einfache und eindeutige Übertragung aus dem Kassenbuch in das Rechnungslegungsformular ermöglicht. Die Verwendung dieses Kassenbuches soll den Distrikten und Ortsverbänden zur Auflage gemacht werden.

7 h) Der Technische Referent DL7AC berichtete, daß das Problem der Rundfunk- und Fernsehstörungen durch Amateurfunksender kürzlich mit den zuständigen Sachbearbeitern im FTZ der Bundespost besprochen worden wäre. Das Ergebnis sei, daß der DARC an den Verhandlungen über die Festlegung der Grenzwerte für die HF-Verträglichkeit von Rundfunk- und Fernsehempfängern teilnehmen werde, die demnächst zwischen der Industrie, dem FTZ und dem VDE stattfinden sollen.

7 k) Der Funkbetriebsreferent DL6JG erklärte, daß die Fragebogenaktion betr. Ausschreibung der Clubmeisterschaft beim OV Osnabrück vorbereitet würde. Er hofft, das Ergebnis bei der Hauptversammlung 1969 vorlegen zu können. Zunächst sei auf allgemeinen Wunsch der Faktor für den UKW-Teil von 0,5 auf 0,25 reduziert worden (siehe DL-QTC Nr. 11/1968, Seite 686).

9) DL1JB berichtete, daß die Abmachung über die korporative Mitgliedschaft des Deutschen Amateurfunk-Verbandes (DAV) im DARC inzwischen in Kraft getreten sei, daß davon aber praktisch nur fünf lizenzierte DAV-Mitglieder etwas hätten.

10) DL3NE gab der Versammlung einen Überblick über die inzwischen angestellten Ermittlungen betr. Zusammenlegung von Geschäftsstelle und QSL-Büro. Die Planungen würden darauf abgestellt, die vorgesehene Zentrale später zu einem Ausbildungszentrum des Clubs ausbauen zu können, in dem die jetzt verstreut stattfindenden Jugend/SWL-Lehrgänge durchgeführt und die Teilnehmer untergebracht werden sollen. Dafür hätte sich Gelände auf dem Hohen Dörnberg bei Kassel angeboten; als Sitz einer Verwaltung sei dieser Ort aber ungeeignet. Möglichkeiten bestehen auch in Schilksee bei Kiel, wo der Club sich eventuell an Bauvorhaben beteiligen bzw. solche später übernehmen könne, die dort für die Durchführung der olympischen Segelregatten 1972 erstellt werden. Mehr in's Einzelne gehende Vorschläge sollen der Clubversammlung beim nächsten Mal vorgelegt werden.

Auf Rückfrage des DV Baden DJ1TC zu Punkt 9 d) erklärte DL3NE, daß DL1PE, wie vorgesehen, die Fuchsjägerbetreuung im Rahmen der EMC übernommen habe, daß es aber für die Ausrichtung der an sich in diesem Jahrfälligen Deutschen Fuchsjagdmeisterschaften schon zu spät gewesen sei. Diese sollen nun 1969 stattfinden, falls dann keine Europäischen Fuchsjagdmeisterschaften veranstaltet werden.

Zum Protokoll über die Hauptversammlung 1968 gab der DV Bayern-Süd DL6XM, noch folgende Erklärung ab:

„I. Die Darstellung in Ziff. 2, Absatz 7, des Protokolls, daß im Anschluß an die Abstimmung über den Ausschluß der Ingolstädter OM ein Gutachten verlesen wurde, welches der Justitiar, wie es heißt, zu diesem Komplex abgegeben hat, ist irreführend formuliert. Der mit der Angelegenheit nicht vertraute Leser gewinnt den falschen Eindruck, das Gutachten befürwortet den Ausschluß. Das ist unrichtig. Richtig ist demgegenüber, daß sich das Gutachten nicht gegen den OV-Vorstand Ingolstadt, sondern gegen den Körner-Verlag wendet. Auf diese Klarstellung legt der OV Ingolstadt wert.“

(Zusatzbemerkung von DL1JB: Die Erklärung ist irreführend formuliert. Der mit der Angelegenheit nicht vertraute Leser gewinnt den falschen Eindruck, in Kronberg sei über den Ausschluß der Ingolstädter OM abgestimmt worden. Das ist unrichtig. Richtig ist demgegenüber, daß lediglich über den Auftrag an den Geschäftsführenden Vorstand, ein Ausschlußverfahren einzuleiten, abgestimmt worden ist. Daß sich das Gutachten nicht gegen den OV-Vorstand Ingolstadt wendet, stimmt; es wendet sich aber auch nicht gegen den Körner-Verlag, sondern stellt lediglich eine Beurteilung der Rechtsfragen dar, die damals im Verhältnis des DARC zum Körner-Verlag aufgetreten waren.)

„II. Der protokollarische Hinweis in Ziff. 3, Absatz 2, daß der Rechnungsprüfer Peters dem DV Bayern-Süd Unterlagen zur Einsichtnahme angeboten hatte, muß zu der irrigen Meinung führen, daß die Anfragen seinerzeit restlos hätten geklärt werden können. Der Geschäftsführende Vorstand ließ heute eine erbetene Aufstellung durch OM Muhss, DL9QG, erläutern. Dabei konnte geklärt werden, daß bei der Verbuchung versehentlich Einnahmebeträge aus Anzeigenanteilen in Höhe von 3911,36 DM mit dem Ausgabenposten ‚Druck‘ saldiert worden sind. Dementsprechend muß in der Jahresabrechnung 1967 die Ausgabenposition ‚Verlag und Druckkosten‘ von 137.064,14 DM auf 140.975,50 DM korrigiert werden. Die erhebliche Anhebung der Position ‚Versandkosten DL-QTC‘ um etwa 6700,– DM gegenüber dem Vorjahren wurde damit erklärt, daß 1967 für das ‚Sortieren und Aufliefern‘ ein Betrag von DM 3819,72 DM in die Versandkosten aufgenommen werden mußte.“

Anschließend wurde das Protokoll von der Clubversammlung einstimmig verabschiedet.


2. Zwischenberichte des Clubvorstandes

Der 1. Vorsitzende DL3NE gab einen Überblick über das letzte halbe Jahr. Zunächst ging er dabei auf die zur Rationalisierung der Clubverwaltung getroffenen Maßnahmen ein. Daß diese von Erfolg waren, ist insbesondere denjenigen Mitgliedern zu verdanken, die ihren Jahresbeitrag 1968 auf einmal gezahlt haben. Fast die Hälfte aller Mitglieder ist diesem Ende 1967 ausgesprochenen Appell gefolgt gefolgt und hat dadurch die Clubverwaltung spürbar entlastet. In Verbindung damit wurde es möglich, auch die OV-Beitragsanteile für das laufende Jahr im voraus und auf einmal auszuzahlen. Allerdings hat eine ganze Reihe von Ortsverbänden noch kein Konto angegeben und deswegen für 1968 noch keine Anteile erhalten können. DL5NE ging ferner auf seine Arbeit in der IARU-Region 1 und als Vermittlungsstelle für Kurzzeitlizenzen für ausländische Funkamateure in Deutschland ein. In diesem Zusammenhang dankte er Oberamtsrat Schulz-Schwieder für das auf sein Betreiben von der Bundespost eingeführte unbürokratische Verfahren. Wie einem aber anderererseits die Freude an ehrenamtlicher Arbeit für den Club vergällt, und wie man schließlich zur Resignation gebracht würde, macht DL5NE der Versammlung an einem Schreiben deutlich, das der DV Bayern-Süd DL6XM am 05.06. im Rahmen des Distrikts-Mitteilungsblattes Nr. 2/68 an die Ortsverbandsvorsitzenden des Distrikts Bayern-Süd gerichtet hat. Darin berichtet DL6XM in so entstellender und polemischer Weise über die Jahreshauptversammlung 1968, daß seine OVVs einen völlig falschen und denkbar schlechten Eindruck von der Clubversammlung und ihrer Arbeitsweise bekommen mußten. DL3NE verlas das dem Clubvorstand nur zufällig bekanntgewordene Rundschreiben (es war offenbar bewußt nicht außerhalb des Distrikts Bayern-Süd verbreitet worden) auszugsweise. Der Inhalt löste bei den anderen Distriktsvorsitzenden eine solche Empörung aus, daß spontan der Rücktritt von DL6XM gefordert wurde, und einige DVs aus Protest den Sitzungsraum verließen. Um die allgemeine Erregung etwas abebben zu lassen, unterbrach der Versammlungsleiter die Sitzung von 16:00–16:30 Uhr.

Nach Wiederbeginn beantragte der DV Nordrhein DL1NN, daß alle Sitzungsteilnehmer eine Abschrift des betreffenden Rundschreibens erhalten. Das wurde vom Geschäftsführenden Vorstand zugesagt. Anschließend gab DL6XM eine Vertrauenserklärung für den Clubvorstand ab und entschuldigte sich für den angeblich nicht beabsichtigten Eindruck, den seine Darstellung hervorgerufen hätte. Der von der Versammlung erwartete Widerruf des betreffenden Artikels blieb allerdings aus. Die sich daraufhin entwickelnde Debatte ließ kein Ergebnis erkennen und wurde auf Vorschlag des 2. Vorsitzenden DJ5UD abgebrochen, um am nächsten Tage fortgesetzt zu werden.

Anschließend berichtete der Geschäftsführer über die in letzter Zeit mit der Bundespost erörterten Themen. Er ging dabei unter Hinweis auf den im OV-Rundschreiben erschienenen Beitrag „Amateurfunk auf Abwegen“ auf die Probleme ein, die sich damals ergeben haben, und verlas dazu folgendes Schreiben, das der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen am 21.10.1968 an den DARC gerichtet hat, und das auch im DL-QTC veröffentlicht werden soll:

„Sehr geehrte Herren!

Aus gegebenem Anlaß wende ich mich an Sie mit der Bitte, die Funkamateure im Rahmen der Ihnen gegebenen Möglichkeiten auf die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auf § 1 Abs. 2 und 3 des Amateurfunkgesetzes sowie auf § 8 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz hinzuweisen.

Es liegt m. E. in Ihrem und im Interesse aller Funkamateure, daß sie bei ihrer Tätigkeit den Rahmen der geltenden Bestimmungen über den Amateurfunk nicht überschreiten. Unzulässige Übermittlungen können nicht nur für die Funkamateure zu nachteiligen Folgen führen, sondern, wie Ihnen bekannt ist, enthalten auch die internationalen Bestimmungen einschränkende Vorschriften in Bezug auf den Amateurfunk (Vollzugsordnung für den Funkdienst Nrn. 78 und 1560-1567).

Hochachtungsvoll
Im Auftrag
gez. Wichmann“

In der anschließenden Aussprache darüber wurde klar, daß auch Presse, Rundfunk und Fernsehen mehr als bisher über den unpolitischen Charakter des Amateurfunks aufgeklärt werden müßten. Vor allem auf Betreiben dieser Institutionen ist nämlich mancher Funkamateur während der Ereignisse in der CSSR als „Nachrichtenbüro“ tätig geworden, ohne sich dabei gleich der Konsequenzen seines Handelns bewußt gewesen zu sein.

Auf Bitte von DL1JB erläuterte dann Oberamtsrat Schulz-Schwieder selbst einige Vorhaben der Bundespost:

a) Die Amateurfunkgenehmigungsurkunden sollen künftig einen generellen Hinweis auf das Recht des Inhabers enthalten, seine Amateurfunkstelle auch außerhalb des eingetragenen Standortes portabel oder mobil zu betreiben.

b) Die Auflagen für die Sondergenehmigungen für Sendeart A5 werden erweitert. Das 24-cm-Band wird dafür freigegeben, und die zulässige Sendeleistung wird auf 100 W erhöht.

c) Auch Sondergenehmigungen für 160 m soll es in absehbarer Zeit wieder geben.

d) Generell können Sondergenehmigungen in Zukunft bei der zuständigen Oberpostdirektion beantragt und auch von diesen erteilt werden.

e) Ende Oktober ist mit Norwegen eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen getroffen worden. Künftig werden deutsche Funkamateure also auch in Norwegen die Erlaubnis zum Betreiben ihrer Stationen erhalten können.

Im Zusammenhang damit erklärte Schulz-Schwieder, daß und warum es in der Praxis zweckmäßiger sei, die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in Form von Vereinbarungen zu regeln, die von der Bundespost mit der betreffenden ausländischen Verwaltung getroffen werden, als darüber Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Bei diesem Verfahren sei man wesentlich beweglicher.

Oberamtsrat Schulz-Schwieder schloß seine Ausführungen mit einem Dank an den DARC und seine Amtsträger für die in vielen Jahren bewährte Zusammenarbeit. DL1JB machte sich zum Sprecher der Versammlung, als er den Dank erwiderte und unter allgemeinem Beifall das große Verständnis hervorhob, das OM Schulz-Schwieder in den vergangenen zwanzig Jahren immer wieder für das Amateurfunkwesen gezeigt hat.

Anschließend kamen die einzelnen Referenten und Mitarbeiter zu Wort, soweit sie nicht schon vorher (Punkt 1 der Tagesordnung) Berichte abgegeben hatten.

Der DX-Referent ging näher auf die Einbeziehung der RTTY-Gruppe in das DX-Referat ein und erläuterte die geplanten Vorhaben (u. a. ein DLD für RTTY, für das die Bedingungen gemeinsam mit der EMC aufgestellt werden sollen).

Der UKW-Referent erwähnte die jetzt zur Verfügung stehenden Europa-QRA-Kenner-Karten und behandelte einige Wettbewerbsprobleme.

Der Jugend- und SWL-Referent berichtete über die in diesem Jahr wesentlich erweiterte Lehrgangstätigkeit, über das Wochenend-Seminar auf dem Hohen Dörnberg und über die neuen Leistungsnadeln zum DLD-H. Ein WAE für Hörer wird es ab 01.01.1969 geben. Einzelheiten werden gemeinsam vom Jugend- und vom DX-Referat im DL-QTC veröffentlicht.

Der Auslandsreferent gab einen Überblick über die von ihm bei den verschiedenen Treffen im In- und Ausland geführten Gespräche und Verhandlungen mit ausländischen Amateurverbänden und ihren Vertretern.

Seitens der Schriftleitung und Pressestelle kündigte DL6KS das baldige Erscheinen der 200 Seiten starken vierten Auflage der Starthilfe für Funkamateure an.

Für das QSL-Büro berichtete DL3JE über einen täglichen Eingang von annähernd 9000 QSL-Karten. Die Vermittlungsanlage werde mit dieser Menge ohne weiteres fertig. Ein schwieriges und vor allem zeitraubendes Problem sei aber die große Zahl von Umprogrammierungen wegen häufigen OV-Wechsels vieler Mitglieder.

Der Justitiar DL1UU ging auf die in letzter zeit wieder häufiger kommenden Klagen von Mitgliedern ein, denen ihr Hauswirt die Anbringung einer Sendeantenne nicht erlauben will. Dazu gab DL1UU den grundsätzlichen Rat, diese Frage vor Abschluß eines Mietvertrages zu klären und nicht erst hinterher.

Nach Abschluß dieses Tagesordnungspunktes wurde mit allgemeiner Zustimmung der Clubversammlung zunächst der vom DV Schleswig-Holstein gestellte Antrag 8c) behandelt, um dem noch anwesenden ARRL-Vertreter W1IKE Gelegenheit zu geben, dazu das DARC-Programm (Developing Amateur Radio Everywhere – siehe dazu auch DL-QTC Nr. 10/1968 Seiten 631/632) der ARRL zu erläutern.

Nach den Worten von W1IKE kommt es zunächst vor allem darauf an, Amateurfunk-Ausbildungszentren in den Entwicklungsländern zu schaffen und zu fördern. Dazu bedürfe es auch eines mehrsprachigen Übungsprogramms, wie die ARRL es z. Tl. schon ausgearbeitet hätte. Der 1. Vorsitzende dankte W1IKE für seine interessanten Ausführungen und leitete damit über zu


8. c) Antrag des Distriktsvorsitzenden Schleswig-Holstein:

„Richtlinie für Geschäftsführenden Vorstand und Ortsverbände für ‚missionarische Tätigkeit‘ für den Amateurfunk

a) in Schulen, Volkshochschulen, Jugendlagern (eine Verpflichtung im Dienst an der Öffentlichkeit),
b) als Entwicklungshilfe (für den Fortbestand des Amateurfunks).“

Die Clubversammlung bemängelte, daß der Antrag etwas ungenau formuliert sei, und daß sein eigentlicher Zweck nicht klar genug zum Ausdruck komme. Der stellvertretende DV Schleswig-Holstein DL1FL gab dazu eine ausführliche Begründung, die jedoch zu lang zu werden schien, als daß sie bei dieser Sitzung noch hätte durchdiskutiert werden können. Auf entsprechende Vorhaltungen hin brach DL1FL seine Ausführungen ab, und der DV DJ4MQ zog den Antrag zurück, um ihn in anderer Fassung zur Hauptversammlung 1969 erneut vorzulegen.


An dieser Stelle wurde die Sitzung am 02.11. um 18:30 Uhr beendet. Die Sitzung am Sonntag, dem 03.11. begann um 09:15 Uhr.


3) Berichte der Ausschüsse

Zunächst referierte der Satzungsausschuß, der bei der Hauptversammlung 1967 den Auftrag erhalten hatte, die Satzung, Die Geschäftsordnung und die Wahlordnung einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. DL1JB führte dazu aus, daß es jetzt, um die Änderungs- und  Ergänzungsvorschläge formulieren zu können, einer eindeutigen Stellungnahme der Clubversammlung zu einigen grundsätzlichen Fragen bedürfe. Er erwähnte dabei insbesondere die Struktur der Clubspitze. Bisher ist nicht entschieden, ob die derzeitige Form (Präsident und 1. Vorsitzender als getrennte Ämter) beibehalten oder ob diese beiden Posten wieder, wie früher, vereinigt werden sollen. Auch in der Frage der Amtszeit, der Wiederwahlmöglichkeiten usw. gibt es verschiedene Auffassungen.

DJ1TC ergänzte die Ausführungen und wies darauf hin, wie groß die Beanspruchung in den einzelnen Clubvorstandsämtern sei, und wie dankbar man den OM sein müsse, die sich aus reinem Idealismus für die oft nur Ärger einbringende, ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen. Der Amateurrat, d. h. die Distriktsvorsitzenden sollten es sich zur Aufgabe machen, den Clubvorstand gegen unwesentliche Dinge und kleinliche Auseinandersetzungen abzuschirmen.

Anschließend gab DL9PL und DL1UU einen Katalog von Themen der Satzung und Geschäfts-/Wahl-Ordnung bekannt, die einer Überarbeitung bedürfen. Es sei allerdings nicht nötig, nun in jedem Fall gleich eine Ergenzung oder Änderung vorzunehmen. Wichtiger sei eine Art Leitfaden zum Umgang mit der Satzung, der Geschäfts- und der Wahlordnung.

Eine schriftliche Zusammenfassung soll der Clubversammlung etwa zwei Wochen vor der nächsten Sitzung vorgelegt werden, um ihr genügend Zeit zu lassen, sich damit beschäftigen und entsprechende Beschlüsse fassen zu können.

Im Anschluß daran berichtete DJ1TC noch für den Diplomausschuß. Von 18 vorgelegten Entwürfen konnte der Ausschuß nur zwei zur Anerkennung empfohlen; und zwar

  1. Atlantic Ocean Award (ACA) des Ortsverbandes Kempen, und
  2. The Cross Award (TCA) ebenfalls vom OV Kempen.

In diesem Zusammenhang rieten der Ausschuß und der Clubvorstand erneut dringend zu größerer Zurückhaltung bei der Schaffung neuer Diplome.

Die anderen Ausschüsse hatten nichts Besonderes zu berichten.

Anschließend wurde die am Vortage abgebrochene Diskussion über das Rundschreiben des DV Bayern-Süd wieder aufgenommen. DL6XM sah sich erneut dem Vorwurf ausgesetzt, mit der seinen OV-Vorsitzenden gegebenen Schilderung über die diesjährige Hauptversammlung bewußt Brunnenvergiftung betrieben zu haben. DL6XM bestritt, je eine solche Absicht gehabt zu haben, vermochte die Versammlung aber nicht zu überzeugen. Die weitere Auseinandersetzung zwischen Clubversammlung und DL6XM brachte auch keine Annäherung der Standpunkte, sondern eher eine Verschärfung. Auf Vorschlag des Geschäftsführers wurde daraufhin die Sitzung für eine Viertelstunde unterbrochen, um einen Vermittlungsversuch zu unternehmen.

Nach Wiederzusammentritt der Versammlung gab der DV Bayern-Süd DL6XM folgende Erklärung ab:

„Ich erkläre, daß mein Schreiben im Mitteilungsblatt des Distrikt Bayern-Süd Nr. 2/68 vom 05.06.1968 aus einer Emotion entstanden ist, und daß die Wirkung, die dieses Schreiben gehabt hat, von mir nicht beabsichtigt war. Insoweit, wie es eine solche Wirkung gehabt hat, widerrufe ich das Schreiben und entschuldige mich bei denen, die sich dadurch brüskiert fühlen.“

Diese Erklärung genügte der Versammlung jedoch nicht, weil der einschränkungslose Widerruf fehlte. Als Sprecher des Amateurrates stellte der DV Württemberg DJ3JZ dem DV Bayern-Süd DL6XM anheim, die Sitzung zu verlassen, was aber nicht geschah. Dann wurde in der Tagesordnung fortgefahren.


4. Nachtragshaushalt für das Geschäftsjahr 1968

Dazu stellte DL1JB im Namen des Schatzmeisters fest, daß ein Nachtragshaushalt in diesem Jahr nicht erforderlich ist. Einnahmen und Ausgaben werden im Rahmen des bei der Hauptversammlung verabschiedeten Haushaltsplanes bleiben. Eine Mehrausgabe wird eventuell beim UKW-Referat durch die Anschaffung der Europa-QRA-Kenner-Karten auftreten. Die Karten werden aber im Laufe der Zeit weiterverkauft; die Kosten dafür kommen also wieder rein und sind jetzt nur vorgelegt.


5. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1968

Die von den Distrikten gemachten Vorschläge waren dem Amateurrat mit dem CV-Rundschreiben Nr. 4/1968 am 08.10. bekanntgegeben worden. An der geheimen Wahl mittels Stimmzettel beteiligten sich 18 AR-Mitglieder, von denen jedes zwei Prüfer zu wählen hatte. Dabei entfielen auf

OM Karl-Heinz Muhss, DL9QG, Hamburg-Harburg: 14 Stimmen,
OM Karl Peters, DL1TS, Gronau i. Westf.: 8 Stimmen,
OM Erich Prawatschke, DJ9MQ, Bingen: 4 Stimmen,
OM Bernhard Tietz, DL1GU, Flensburg: 10 Stimmen.

Damit wurden OM Muhss, DL9QG, und OM Tietz, DL1GU, zu Rechnungsprüfern für das Geschäftsjahr 1968 bestellt.


6. Termine für 1969

Dazu war der Clubversammlung mit dem CV-Rundschreiben Nr. 4/1968 am 08.10. ein erster Entwurf vorgelegt worden. Ein Nachtrag dazu wurde vor der Sitzung verteilt. Weitere Termine nannten die Sitzungsteilnehmer jetzt. Unter Verwendung all dieser Daten wurde ein zweiter Entwurf für den DARC-Veranstaltungskalender 1969 zusammengestellt, der als Anlage zu diesem Protokoll gehört.

Im Zusammenhang hiermit kam die Clubversammlung überein, die Hauptversammlung 1969 am 31.05./01.06.1969 zu veranstalten, und zwar auf Einladung des Distrikts Württemberg und des Ortsverbandes Heilbronn in Heilbronn.


7. IARU-Konferenz 1969

Der 1. Vorsitzende DL3NE erläuterte Aufgaben und Ziele der nächsten Konferenz der International Amateur Radio Union, Region-1-Division, die vom 05.–09.05.1969 in Brüssel stattfinden wird. Anträge dafür müssen bereits Ende November an das Sekretariat der IARU-Region 1 gerichtet werden. Der DARC beabsichtigt, folgende Themen auf die Tagesordnung setzen zu lassen:

a) Gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in Europa
b) Internationales Bakenprogramm

Zum Bakenprogramm hielt der in Vertretung des Leiters der IG Ionosphäre DL1TA erschienene DJ7AA ein kurzes Referat. Es handelt sich dabei um der Ausbreitungsbeobachtung dienende Bakensender im 5-m-, 6-m-, 10-m- und 15-m-Band. Z. Zt. bestehen zwei 10-m-Baken in England und eine in Deutschland (DLØAR). In Deutschland wird eine zweite 10-m-Bake, und eventuell auch eine 15-m-Bake, auf dem Großen Arber im Bayerischen Wald geplant.

Die Clubversammlung beschloß zur IARU-Konferenz 1969 eine aus vier OM bestehende Delegation nach Brüssel zu entsenden. Ihr sollen der Auslandsreferent DJ1BZ, ein UKW-Fachmann, DJ7AA und der Geschäftsführer DL1JB angehören. Da der UKW-Referent DL6EH schon abgesagt hatte, wird voraussichtlich der Technische Referent DL7AC die UKW-Belange des DARC in Brüssel vertreten.

Der 1. Vorsitzende DL3NE wird als Mitglied des Exekutivkomitees der IARU-Region 1 an der Tagung teilnehmen.


8. Anträge und Verschiedenes

a) Der vom Ortsverbandsvorstand Wilmersdorf gestellte Antrag „Die Clubversammlung möge beschließen: In die Wahlordnung ist nach entsprechender Formulierung durch einen entweder bereits vorhandenen oder eigens dafür zu bestimmenden Arbeitsausschuß ein Passus einzufügen, der inhaltlich folgende Festlegung trifft:

Die mehr als zweimalige ununterbrochene Wiederwahl des DVs, des stellvertretenden DVs, des OVVs und des stellvertretenden OVVs in ihren Ämtern ist unzulässig.“,

der vom DV Berlin auf sämtliche Vorstandsämter im DARC ausgedehnt worden war, wurde vom DV Berlin DL7AA aufgrund der darüber im Amateurrat am Vortage gehabten Vorbesprechung zurückgezogen.

b) Der Vorstand des Distrikts Berlin hatte folgenden Antrag gestellt:

„Die Clubversammlung möge beschließen, daß dem Distrikt Berlin zur Schaffung und Erhaltung eines Clubheims eine laufende finanzielle Unterstützung aus dem Gesamt-Etat des DARC gewährt wird, deren Höhe gleich dem von den Mitgliedern des Distrikts in Eigeninitiative aufgebrachten Betrag ist.“

Der DV Berlin DL7AA zog diesen Antrag zurück, weil die darüber geführten Vorbesprechungen gezeigt hatten, daß er keine Aussicht auf Erfolg habe. DL7AA erklärte dazu, daß dieser Antrag im Interesse eines besseren Zusammenhaltes der Berliner Funkamateure gestellt worden wäre, um den er sich große Sorgen mache.


Ehe die Sitzung für die Mittagspause unterbrochen wurde, erklärte der DV Bayern-Süd DL6XM, daß er die Sitzung verlassen würde, weil die Clubversammlung ihn dazu zwinge, und daß er dadurch an der Ausübung seines demokratischen Rechtes zur Vertretung des Distrikts Bayern-Süd in der Clubversammlung und im Amateurrat gehindert würde. Im Namen der Versammlung widersprach der Präsident DL1QK dieser Behauptung energisch und stellte eindeutig fest, daß kein derartiger Zwang auf DL6XM ausgeübt worden sei, daß der Sprecher des Amateurrates im lediglich anheim gestellt habe, die Sitzung zu verlassen. Das sei – nach den von DL6XM selbst zitierten demokratischen Spielregeln – etwas ganz anderes.

Die Sitzung wurde daraufhin für die Mittagspause von 12:35–14:00 Uhr unterbrochen. Währenddessen verabschiedete der Vorstand den am Nachmittag nach den USA zurückkehrenden OM Baldwin, W1IKE, und dankte ihm nochmals für seinen Besuch. An der Nachmittagssitzung nahmen außer ihm und DL6XM auch der 2. Vorsitzende DJ5UD und der Justitiar DL1UU nicht mehr teil, weil beide schon die Rückreise antreten mußten.

Nach der Mittagspause verlas der DV Württemberg DJ3JZ als Sprecher des Amateurrates die folgende, von allen Amateurratsmitgliedern, mit Ausnahme des DV-Bayern-Süd DL6XM, unterschriebene Erklärung, die schon am Vormittag vorbereitet worden war, nachdem DL6XM die von der Versammlung nicht als ausreichend anerkannte Erklärung zu seinem Rundschreiben abgegeben hatte:

„Der Amateurrat stellt fest, daß die von OM Mees abgegebene Erklärung nicht als ausreichend angesehen wird. Deshalb hat der Sprecher des AR dem OM Mees nahegelegt, die Versammlung zu verlassen.

Da OM Mees nicht bereit ist, diese Konsequenz zu ziehen, müßten jetzt die übrigen AR-Mitglieder die Versammlung verlassen. Damit wäre die Versammlung arbeitsunfähig. Die Folge wäre eine erhebliche zeitliche Belastung für die Beteiligten und ein finanzieller Schaden für den Club. Lediglich zur Vermeidung dieser nachteiligen Folgen sehen die AR-Mitglieder von dem erwähnten Schritt ab und setzen die Versammlung zur Erledigung der übrigen wichtigen Tagesordnungspunkte fort.“

Anschließend wurde die Behandlung der Anträge fortgesetzt:


c) Der Vorstand des Distrikts Köln-Aachen hatte beantragt:

„Das gegen die Verfasser und Unterzeichner der Ingolstädter offenen Briefe eingeleitete Ausschlußverfahren soll ohne vorherige Diskussion über den Inhalt der offenen Briefe rückgängig gemacht werden. Die Ortsverbandsvorsitzenden des Distrikts Köln-Aachen schlagen darüber hinaus vor, daß sich die Partner an einem neutralen Ort aussprechen und das Ergebnis ihrer Aussprache bekanntgeben.“

Dazu erläuterte der 1. Vorsitzende DL3NE zunächst noch mal die Situation und wiederholte, daß der Geschäftsführende Vorstand vor allem deswegen, weil er in dieser Sache selbst Partei sei, kein Ausschlußverfahren gegen die Mitglieder des OV-Vorstandes eingeleitet hätte. Mit dazu beigetragen haben auch die Schreiben und Resolutionen der Ortsverbände Spandau und Bad Honnef. Diese Ortsverbände sind bei ihren Eingaben an den Geschäftsführenden Vorstand allerdings insofern von falschen Voraussetzungen ausgegangen, als sie offenbar angenommen haben, daß die Einleitung eines Ausschlußverfahrens schon den Ausschluß selbst bedeute. Das trifft jedoch nicht zu.

Nach dieser Erklärung machte der DV Schwaben DJ1AM das Angebot, gemeinsam mit dem DV Bayern-Nord DJ2OK, ein Gespräch mit den Mitgliedern des Ingolstädter Ortsverbandsvorstandes über die anstehenden Probleme zu führen. Die Clubversammlung akzeptierte dieses Angebot mit aufrichtigem Dank an und gab dem DV Schwaben DJ1AM und dem DV Bayern-Nord DJ2OK, den Auftrag, gemeinsam eine Aussprache mit dem Ortsverbandsvorstand Ingolstadt über alle durch dessen Offene Briefe entstandenen Fragen und Probleme zu führen.

Der DV Köln-Aachen DL7AC zog daraufhin seinen Antrag zurück, da dessen Zweck bereits erfüllt war.

d) Der Vorstand des Distrikts Nordrhein hatte beantragt:

„Der Amateurrat möge beschließen, daß bei der Vergabe von Mitteln für die Jugendlehrgänge im Haushaltsjahr 1969 auch der Distrikt Nordrhein berücksichtigt wird.“

Dazu gab der Geschäftsführende Vorstand dem DV Nordrhein die Zusicherung, daß entsprechende Mittel im Haushaltsplan 1969 veranschlagt würden. Damit erübrigte sich eine ausdrückliche Abstimmung über diesen Antrag.

f) Der Vorstand des Distrikts Westfalen-Nord hatte beantragt:

„Die Clubversammlung möge beschließen, aufgrund bekanntgewordener Tatsachen, bei der Beratung über Zuschüsse zu Ausbildungslehrgängen, ihre Bewilligung solange zu verweigern, bis sichergestellt ist, daß die Auswahl der Teilnehmer nach anderen Gesichtspunkten erfolgt.“

Anlaß zu diesem Antrag war der einem zum Ausbildungslehrgang des Distrikts Bayern-Süd angemeldeten DARC-Mitglied zuteil gewordene ablehnende Bescheid, weil sein DV im Herbst 1967 gegen die Freigabe von Geldern für Jugendlehrgänge gestimmt hätte. Der Antragsteller wandelte seinen Antrag in eine von der gesamten Clubversammlung gutgeheißene Empfehlung um, die Auswahl der Lehrgangsteilnehmer ausschließlich nach dem Gerechtigkeitsprinzip vorzunehmen.

g) Der Antrag des Ortsverbandsvorstandes Wolfsburg

„Die Clubversammlung möge feststellen, ob von Seiten des DARC Interesse daran besteht, im Olympiajahr 1972 das zweite Europatreffen der Funkamateure in Wolfsburg durchzuführen.“

wurde bei einer Stimmenthaltung (DV Köln-Aachen), im übrigen einstimmig angenommen.

h) Der Ortsverbandsvorstand Lehrte hatte folgenden Antrag gestellt:

„Die Clubversammlung möge beschließen, die Punktstaffelung für das UKW-DLD abzuändern in: Auf 2 m für einen DOK = einen Punkt, auf 70, 24, & 12 cm für einen DOK = vier Punkte oder die Leistungsnadeln ganz abzusetzen.“

Der UKW-Referent DL6EH erläuterte den Antrag, und der DV Nordrhein DL1HH befürwortete ihn. Der beantragten Änderung der Punktstaffelung stimmte die Clubversammlung mit 19 Stimmen gegen zwei Stimmen (DV Baden, DV Köln-Aachen) bei einer Enthaltung (DV Niedersachsen) zu.

Ein zusätzlich noch eingebrachter Antrag, die UKW-DLD-Bedingungen in bezug auf die Feststationen abzuändern, wurde nicht mehr zugelassen. Die Abstimmung über die Zulassung erbrachte mit je zehn Ja- und Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung Stimmengleichheit, d. h. Ablehnung.


Ehe die Clubversammlung in die allgemeine Aussprache eintrat, erklärte der UKW-Referent, OM Herbert Steiger, DL6EH, seinen Rücktritt, den er mit seiner Enttäuschung über die bei dieser Sitzung erlebten Auseinandersetzungen und mit Rücksicht auf seine Gesundheit begründete. Die Clubversammlung war von dieser spontanen Reaktion überrascht und betroffen, mußte sie aber akzeptieren. Der Präsident dankte OM Steiger für die im vergangenen Jahr zum Wohle der UKW-Freunde geleistete Arbeit und bat ihn, bis zur Ernennung eines Nachfolgers noch im Amt zu bleiben. Das sagte DL6EH zu.


9) Allgemeine Aussprache

a) Zunächst berichtete der 1. Vorsitzende, daß die Kapazität der QSL-Vermittlungseinrichtung in München durch die weit über das erwartete Maß hinausgehende Zunahme an Rufzeichen in Deutschland eher erschöpft sein werde, als ursprünglich vorausberechnet. Man sei daher im Ortsverband Wuppertal schon dabei, eine neue, nach modernsten Methoden arbeitende Anlage zu konzipieren.

b) Der DV Rheinland-Pfalz hatte angeregt, es den Mitgliedern des DARC-Vorstandes zu Pflicht zu machen, den zuständigen DV und OVV rechtzeitig zu verständigen, wenn sie in deren Bereich öffentlich und offiziell als DARC-Vorstandsmitglieder tätig werden. Anlaß war ein Vortrag, den der 2. Vorsitzende DJ5UD, an der Volkshochschule in Ingelheim über den Amateurfunk gehalten hatte, wovon Distrikt und Ortsverband aber erst am letzten Tag erfahren hatten.

Dazu verlas DL3NE eine Erklärung des nicht mehr anwesenden 2. Vorsitzenden DJ5UD. Danach war seine Teilnahme an der fraglichen Veranstaltung in erster Linie beruflich bedingt gewesen. Distrikt und Ortsverband hätte der Veranstalter angeblich rechtzeitig verständigt. Im übrigen sei es aber selbstverständlich, daß sich die Vorstandsmitglieder vorher mit den örtlichen DARC-Organen in Verbindung setzen, wenn sie in deren Bereich für den DARC tätig werden.

c) Seinen Vorschlag, über Übungs-Notverkehr im Rahmen des Amateurfunks zu sprechen, zog der DV Schleswig-Holstein zurück, weil die Zeit dafür nicht mehr ausgereicht hätte.

d) Die Einladung des Distrikts Saar, die Herbstsitzung der Clubversammlung in Blieskastel zu veranstalten, wurde mit Dank akzeptiert.

e) Anlaß zur Aussprache über Werbung auf QSL-Karten war eine QSL-Karte der Nürnberger OV-Station DLØNF, die vorübergehend auf einem Ausstellungsstand in einem Nürnberger Kaufhaus betrieben worden war. Auf dieser Karte trat das Rufzeichen gegenüber dem Firmennamen völlig in den Hintergrund. Dagegen wurden in der Versammlung erhebliche Bedenken geäußert. Die Clubversammlung bekannte sich dazu, daß der Charakter der QSL-Karte als Funkverkehrsbestätigung in jedem Falle gewahrt werden soll, und daß sie nicht zum Werbeträger werden darf. Wenn überhaupt Werbung auf QSL-Karten gemacht wird, dann nur unauffällig.

f) Von mehreren Seiten war die Frage nach einem Unfallschutz für DARC-Amtsträger gestellt worden. Seitens der Geschäftsstelle soll nun ermittelt werden, ob und unter welchen Bedingungen ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden kann, in den jeder DARC-Amtsträger bei Bedarf eintreten könnte.

g) Vom DV Bayern-Nord DJ2OK wurde ein aus dem OV Regensburg stammender Vorschlag für eine programmierte Amateurfunk-Ausbildung vorgelegt. Durch Umfrage bei allen Ortsverbänden soll festgestellt werden, ob und welches Interesse dafür besteht.


Damit war die Tagesordnung erledigt. Zum Versammlungsleiter für die Hauptversammlung 1969, die am 31.05. und 01.06. in Heilbronn stattfinden soll, wählte die Clubversammlung einstimmig den DX-Referenten DJ3KR.

Zum Schluß ergriffen noch mal der 1. Vorsitzende DL3NE und der Präsident DL1QK das Wort. DL3NE verhehlte nicht seine Enttäuschung über den Verlauf dieser Sitzung und appellierte an die Distriktsvorsitzenden, sich rechtzeitig Gedanken über die im nächsten Frühjahr fällige Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands zu machen.

Mit dem von DL1QK ausgesprochenen Dank an den VFDB für die Ausrichtung der Tagung, an DL1JH für die Versammlungsleitung, sowie an die Clubversammlung für die gemeinsam geleistete Arbeit fand die Herbstsitzung am 03.11. um 18:15 Uhr ihr Ende.


Im Entwurf
gez. H. Picolin, DL3NE
gez. W. Speckmann, DJ5UD

Kleinheubach, den 03.11.1968
F. d. R.
gez. H. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1968

Rundspruch-Archiv