Y2 - RUNDSPRUCH

des Radiosportverbandes der DDR vom 18.03.1990


ÜBERSICHT:


VERBANDSTAG – TRENNUNG ODER WANDEL?

Am 24.03., 10:00 Uhr, ist es soweit! Es beginnt der Außerordentliche Verbandstag des Radiosportverbandes der DDR. Tagungsort sind Räume der zentralen Geschäftsstelle der GST-VTSV in Neuenhagen bei Berlin.

Die vorläufige Tagesordnung lautet:

  1. Wahl eines Tagungsleiters
  2. Abstimmung über die Geschäftsordnung zur Tagung
  3. Wahl der Kommissionen
  4. Bericht des Präsidiums des RSV
  5. Diskussion/Antragstellung
  6. Beschlußfassung
  7. Wahl eines Arbeitsausschusses
  8. Wahl der Delegierten zum Sporttag der GST-VTSV

Die rund 150 Delegierten stehen in der Pflicht, die zukünftige Entwicklung des RSV zu gestalten. Mit welch komplizierter Thematik sie sich auseinandersetzen müssen, zeigt die Vielfalt der widersprüchlichen Meinungen und Tendenzen unserer Verbandsmitglieder. Schon die Struktur der Zusammensetzung der Delegierten, fast 95 % sind Einzelgenehmigungsinhaber, wirft die Frage auf, ob eine Interessenvertretung Aller gesichert sein wird. Die Fülle der jetzt vorliegenden Anträge von den Bezirksradiosporttagen, Arbeitsgruppen und Einzelmitgliedern zur Geschäfts- und Tagesordnung deutet auch auf langwierige Verfahrensdiskussionen hin. Inhaltlich gehen von ihnen verschiedenartige Impulse aus. Sie reichen von kompromißloser Ablehnung eines Dachverbandes bis hin zu Ängsten vieler Mitglieder, das positive Elemente der bisherigen Struktur auf der Strecke bleiben. Nicht mehr zu überhören sind Stimmen, die fordern, sich erst mit dem vorliegendem Statut-Entwurf einer radikal erneuerten GST zu befassen, bevor darüber abgestimmt wird, ob ein Dachverband für die Realisierung der Zielstellungen des RSV sinnvoll ist oder nicht. Nun aber Beispiele:

Rostock
  • hohe Beiträge begründen
Halle
  • Unterstützung bei Rechtsfragen
  • RSV sichert Erscheinen des Funkamateur
  • GST-Vermögen offenlegen und auf Sportverbände verteilen
  • GST auflösen
  • Rücktritt des Präsidiums des RSV
Schwerin
  • Prüfung, ob RSV-Satzung nötig ist oder Übernahme der DARC-Satzung
  • Änderungen zum Entwurf der Finanzordnung
  • sofortige Neuwahl des Präsidiums des RSV
  • keine RSV-Spaltung
Neubrandenburg
  • Grundmittel der GST auf RSV überschreiben
  • für einen Dachverband
  • Untergrenze der Mitgliedszahl für einen Radioklub neu definieren
  • genaue Kostenrechnung vor Verabschiedung der Finanzordnung
Leipzig
  • für Dachverband
  • RSV in DAFV ändern
  • Ablehnung Entwurf Finanzordnung
Dresden
  • gegen Dachverband
  • eigenständige Vereinigung der Funkamateure und Radiosportler
  • Zustimmung zum Satzungsentwurf
  • Eigentum der GST an RSV übergeben
  • Mißtrauensvotum gegen amtierende hauptamtliche Funktionäre des Präsidiums – keine Neu-Kandidatur zulassen

Für Gesprächsstoff und Verwunderung wie Verwirrung sorgte ein Aufruf der Arbeitsgruppe AFU-Landesverband Sachsen an die Funkamateure des Bezirkes Leipzig. Gerade dort gibt es aber auch etliche Verbandsmitglieder, die nicht Funkamateure sind, und sich bezüglich der Erhaltung des Funkpeilsportes wiederholt zu Wort gemeldet haben. Die in einer Zielstellung der AG „AFU-Landesverband Sachsen“ für den zentralen Verbandstag der Funkamateure in Y2 (gemeint ist sicher der Außerordentliche Verbandstag des RSV – d. Red.) genannten Ziele wie Eigenständigkeit sind im Statut-Entwurf des RSV auch selbstverständlicher Ausgangspunkt aller weiteren Arbeit. Aber bilden sie sich selbst ihr Urteil! Die von Y22UL, Sprecher der AG Dresden und Y27NN, Sprecher der AG Karl-Marx-Stadt unterzeichneten Schreiben haben folgenden Wortlaut:

Zielstellung der AG „AFU-Landesverband Sachsen“

  1. Die Mehrheit der Funkamateure unserer Bezirke sind gegen einen Dachverband oder ähnliches, sie plädieren für einen eigenständigen Amateurfunkverband in Y2
  2. In den Vorständen/Präsidien unseres AFU-Verbandes dürfen keine hauptamtlichen Funktionäre der GST-VTSV mitwirken oder kandidieren
  3. Der gesamte Amateurfunk-Verband der DDR soll korporatives Mitglied des DARC mit eigener Satzung, eigener Geschäftsstelle usw. werden
  4. Innerhalb des Verbandes der Funkamateure in Y2 wird in Regionen, Länder oder Distrikte gegliedert

Wenn wir diese Ziele zum Y2-Verbandstag nicht erreichen können, wird der „Verband der Funkamateure des Landes Sachsen“ zusammen mit anderen Landesverbänden auf dem Gebiet von Y2 mit dem DARC Verhandlungen zur Aufnahme einer korporativen Mitgliedschaft im DARC führen. (Ende des Zitats)

Der Aufruf an die Leipziger Funkamateure beinhaltet die Zielstellungen, beginnt aber wie folgt: „Das Ergebnis Eures Außerordentlichen Bezirksverbandstages (gemeint ist der Bezirksradiosporttag – d. Red.) vom 24.02.90 (für einen Dachverband – GST-VTSV) steht entgegen den Beschlüssen der Funkamateure der Bezirke Dresden und Karl-Marx-Stadt.“

Zum Aufruf der AG „AFU-Landesverband Sachsen“ liegt der Redaktion schon jetzt ein Diskussionsbeitrag zum Außerordentlichen Verbandstag des RSV vor, verfaßt von Prof. Dr. sc. Heinz Lüdemann, Y22PM. Hier sein Wortlaut:

„Aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich bisher an den kontroversen Diskussionen um die Zukunft eines Amateurfunkverbandes der DDR nicht beteiligt. Nach Erhalt des Aufrufes zur Bildung eines ‚Verbandes der Funkamateure des Landes Sachsen‘ drängt es mich zu einer Stellungnahme. Vorausschicken möchte ich, daß ich – seit 1956 lizenziert – zunächst in den Bezirken O und E aktiv war und seit über 15 Jahren in Leipzig QRV bin. Mir erscheint die Schaffung eines eigenständigen und einheitlichen Verbandes der Funkamateure der DDR als unerläßlich und vordringlich. Gestützt auf das Vertrauen und das Mandat der YLs und OM aus allen Bezirken kann nach meiner Auffassung nur der Außerordentliche Verbandstag des RSV die damit verbundenen grundlegenden Fragen beraten und beschließen. Das betrifft auch:

  1. Die regionale Gliederung unseres Verbandes. Die Bezirksstruktur sollte vorerst beibehalten und eine Veränderung dann vorgenommen werden, wenn die Volkskammer Beschlüsse zur Verwaltungsreform gefaßt hat. Gegenwärtig sind mindestens 3 verschiedene Modelle einer künftigen Länderstruktur in der Diskussion
  2. Die Gestaltung engerer Beziehungen mit dem DARC, die nach meinem Eindruck bereits einen guten Stand erreicht haben. Ich trete dafür ein, ihren weiteren Ausbau im Einklang mit den Schritten vorzunehmen, die in eine künftige staatliche Einheit Deutschlands münden; eine ungenügend durchdachte, vorschnelle Entscheidung für eine korperative Mitgliedschaft im DARC bringt keine erkennbaren Vorteile
  3. Die Mitgliedschaft im Amateurfunkverband der DDR. Ich bin dafür, daß alle Mitglieder im Verband aktives und passives Wahlrecht haben. Das gilt auch für hauptamtliche Funktionäre der GST bzw. des VStG, wenn sie als Sendeoder Empfangsamateur aktiv sind. Eine Ausgrenzung dieser OM/YLs bei der Kandidatur für Wahlfunktionen auf beliebiger Ebene kann ich nicht billigen

In der Forderung zur Bildung eines ‚Verbandes der Funkamateure des Landes Sachsen‘ kann ich nach dem vorliegenden Papier keinen konstruktiven Beitrag zum Außerordentlichen Verbandstag erkennen. Ich habe vielmehr den Eindruck, daß die Autoren noch vor dem 24.03. vollendete Tatsachen mit einer separaten Landesorganisation schaffen wollen bzw. den Verbandstag mit ultimativen Forderungen unter Druck setzen. Das wird auch durch die Werbung von Mitgliedern für einen ‚Verband der Funkamateure des Landes Sachsen‘ nachdrücklich unterstrichen. Derartige Bestrebungen lehne ich entschieden ab. Es ist sehr zu hoffen, daß auf dem Außerordentlichen Verbandstag nicht nur kontroverse Standpunkte dargelegt, sondern auf demokratische Weise Grundfragen unseres Verbandes entschieden werden. Das erfordert von den Delegierten aller Bezirke die Bereitschaft zum Kompromiß, ggf. auch die Anerkennung des Votums der Mehrheit.“

In einem Schreiben an die Delegierten des Außerordentlichen Verbandstages unter der Überschrift „Wollen wir uns auflösen?“ meldete sich Y22LE zu Wort. Hier einige Passagen:

„Über kurz oder lang wird die Vereinigung Deutschlands Realität und damit auch real, daß wir uns mit dem DARC vereinigen (lt. IARU-Resolution 85-8 kann nur ein Landesverband Mitglied sein – d. Red.). Wenn wir uns dem zukünftigen Dachverband nicht anschließen, dann sind wir mittellos und können noch am 25.03. unsere Geschäftsstelle schließen. Wir können uns gegenwärtig nicht selbst finanzieren. Die Sportverbände des DTSB haben dies erkannt und sich für einen Dachverband entschieden. Warum sollen wir am 24.03. entscheiden, ob wir einen Dachverband wollen oder nicht, wenn noch nicht alle Mitglieder den Entwurf des Statuts des Dachverbandes kennen? Sind die ca. 150 Delegierten des Außerordentlichen Verbandstages überhaupt legitimiert, solch eine Entscheidung zu treffen? Aus meiner Sicht ist hierzu eine Urabstimmung (Briefwahl) aller Mitglieder notwendig.“

Weiter schreibt OM Markert:

„Der mir vorliegende Entwurf für das Statut des Bundes Technischer Sportverbände (BTSV) sagt zur Mitgliedschaft aus, daß ein Austritt der Sportverbände jederzeit möglich ist. Der zukünftige BTSV will kein Geld aus unseren Mitgliedsbeiträgen, sondern er will sich für uns verwenden, um uns Mittel vom Staat für den Erhalt unseres Hobbys und einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung unserer Jugend zu sichern.“

Zum Vorwurf, daß das Präsidium des RSV bisher nicht zurückgetreten ist, werden folgende Aussagen getroffen:

„Es ist zu bemerken, daß wir von den Abgesandten aus den Bezirken zur erweiterten Präsidiumstagung Anfang Dezember in Blankenburg mehrheitlich aufgefordert wurden, unsere Arbeit bis zum Außerordentlichen Verbandstag fortzusetzen. Dies haben wir getan. Dabei wurden Arbeitsgruppen mit Vertretern aus allen Bezirken gebildet, die Entwürfe einer neuen Satzung, Wahlordnung, Geschäftsordnung, Amateurfunkordnung und Finanz-Ordnung erarbeitet haben. Darüber gilt es am 24.03. zu beraten und zu entscheiden. Am 24.03. wird das Präsidium zurücktreten und kein OM des jetzigen Büros des Präsidiums (Präsident, Generalsekretär und Vizepräsidenten) hat die Absicht, nochmals zu kandidieren.“

Abschließend betonte Y22LE ausdrücklich, daß er diesen Aufruf selbständig verfaßt habe und von keinem anderen beauftragt wurde, dies zu tun.


DARC-POSITION

In den letzten Wochen und Monaten erreichten den Vorstand des DARC Meinungen, Informationen, Stellungnahmen, Gedanken und Vorschläge zum Amateurfunk in der DDR und seine weitere Zukunft. In einem Memorandum hat der Vorstand des DARC die Grundsätze seiner Politik zu diesen Fragen festgelegt. Darin wird zunächst davon ausgegangen, daß die DDR und die Bundesrepublik Deutschland zwei souveräne, unabhängige Staaten sind. In beiden Staaten existieren Amateurfunkverbände, die die nationalen Interessen der Funkamateure auf internationaler Ebene, insbesondere in der IARU, vertreten. Wird im Zuge der Neuordnung des Amateurfunkwesens in der DDR aus eigener Kraft, Rat und Hilfe sowie finanzielle Unterstützung erbeten, so ist der DARC bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen. Eine direkte Einwirkung wird strikt abgelehnt. Gesamtdeutsche Überlegungen und Regelungen – so der Wortlaut des Memorandums – bleiben dem Zeitpunkt nach einer wie immer gearteten Vereinigung vorbehalten.


VORSCHLAG FÜR NEUE AMATEURFUNKANORDNUNG ÜBERREICHT

Am 15.03. hat die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Anordnung über den Amateurfunkdienst das Ergebnis ihrer mehrmonatigen Arbeit dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR übergeben. Bereits am 03.03. machte der Vertreter des MPF gegenüber der Arbeitsgruppe die Zusage, daß notwendige Änderungen zu diesem Vorschlag, die sich aus der Sicht der Deutschen Post ergeben könnten, mit der Arbeitsgruppe abgestimmt werden. Das trifft insbesondere für den Inhalt der Anlage 2 zu, die alle technischen Bedingungen von Amateurfunkstellen enthält. Während der letzten Tagung der Arbeitsgruppe erfolgte eine gründliche Diskussion zu dem bis dahin vorhandenen Material und die Einarbeitung von Abänderungsvorschlägen der Vertreter der Funkamateure einzelner Bezirke. Zu dieser Beratung waren, obwohl der Termin bekannt war, die Vertreter der Bezirke Dresden, Erfurt und Karl-Marx-Stadt nicht anwesend. Es wird eingeschätzt, daß die Bearbeitung des eingereichten Vorschlages beim MPF einen Zeitraum von etwa 2 Monaten in Anspruch nehmen wird. Ein Zieltermin für das Inkrafttreten einer neuen Anordnung ist nicht bekannt. (Anmerkung: Trotz zweimaliger Anfrage an den Leiter der AG, Y21FA, zu einigen Inhalten des Vorschlages, wurden dem RS-Redakteur keine Aussagen dazu übermittelt)


PRÜFUNGSTERMIN

Wie der Leiter der Abteilung Funkwesen der BDP Berlin mitteilte, wird die für den 17.04. geplante Amateurfunkprüfung der Klasse II auf Basis der alten Amateurfunkanordnung nicht mehr stattfinden. Die Bekanntgabe eines neuen Prüfungstermins erfolgt kurzfristig nach Inkrafttreten der künftigen Anordnung. Weitere Informationen und Erläuterungen dazu sind auf der Monatsversammlung der Berliner Funkamateure zu erfahren.


TELEGRAFIE-CLUB DER DDR GEGRÜNDET

Am 10.03. gründeten 18 an CW interessierte Funkamateure der DDR in Berlin den „Radio Telegrapy Club“, abgekürzt TRC, der DDR. Die Gründungsmitglieder Y21CE, Y21TH, Y21UH, Y21UO, Y21VA, Y23JO, Y23OH, Y23WA, Y23YJ, Y24TG, Y24WJ, Y26LG, Y27DL, Y27KL, Y32EK, Y34SE, Y44NK und Y62QH erarbeiteten ein Statut, die Aufnahmebedingungen und wählten als Präsidenten Ron, Y21UH, als Sekretär Klaus, Y24TG und als Schatzmeister Jörg, Y21TH. Diese drei OM stellen auch das Präsidium des RTC dar. Die Ziele des RTC sind die Bewahrung und die Förderung der Morsetelegrafie im Amateurfunk. Dabei steht die persönliche Fähigkeit des Funkamateurs bei der Erzeugung und Aufnahme von Morsezeichen im Vordergrund. Mitglied im RTC kann jeder Funksende- und Empfangsamateur werden, der eine Mindestanzahl von Punkten erfüllt, die sich durch den Nachweis von mindestens 500 2× CW-QSOs in den letzten 12 Monaten, einer bestimmten Anzahl von 2× CW-QSOs mit einer minimalen Dauer von 60 Minuten oder durch den Nachweis einer bestimmten Anzahl von Grunddiplomen für 2× CW ergeben. Die ausführlichen Aufnahmebedingungen sind erhältlich gegen SASE und 20 Pf an Briefmarken bei Y21UH, Box 80, Eisleben, 4250. Die 18 Gründungsmitglieder haben keine Mitgliedsnummer im üblichen Sinn, sie werden gekennzeichnet durch die Abkürzung -FM- (Foundations Member). Die erste ausgegebene Mitgliedsnummer wird also 019 sein. Ausländische Funkamateure können assoziatives Mitglied des RTC werden. Ordentliche Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr von 10,– Mark sowie einen jährlichen Beitrag von 5,– Mark, assoziative Mitglieder entrichten eine einmalige Aufnahmegebühr von 12 IRC. Zu einem späteren Zeitpunkt sind von Y24TG gegen SASE und 20 Pf Briefmarken entsprechende Mitgliedslisten erhältlich.


TESTVERKAUF

Zwei bundesdeutsche Computerzubehörfirmen (Rex-Datentechnik und Werner-Elektronik-Datentechnik) führen anläßlich der Leipziger Messe einen Testverkauf von Computer-Hardware, Software und Literatur durch. Der Verkauf betrifft vor allem Zubehör für Commodore-Heimcomputer von C64 bis Amiga, von der Grundplatine bis hin zu Laufwerken, Module, Tastaturen, Gehäuse sowie Programmdisketten. Verkauft wird noch bis 30.03. in der Straße des Komsomol 40 in Leipzig (Klein-Zschocha). Alle Angebote erfolgen in DDR-Mark zum Kurs von 1:3.


SONDER-RUNDSPRUCH

Am 25.03., nach Beendigung des Außerordentlichen Verbandstages des RSV, wollen wir in einem Sonderrundspruch über die wichtigsten Ergebnisse der Beratungen berichten. Es wird angestrebt, den üblichen Termin von 10:00 Uhr, einzuhalten. Ist dies zeitlich nicht realisierbar, wird der Sonderrundspruch um 17:00 Uhr auf 3620 kHz, R5 und R4 abgestrahlt. Eine Wiederholung des Sonderrundspruches findet am Montag, dem 26.03., um 18:00 Uhr, statt.


RS-Redaktion: Y25ZO (Y61Z)


Übernahme und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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