Deutscher Amateur-Radio-Club
Geschäftsstelle
Kiel, den 20.12.1950
OV/121/50

Verteiler: OVV


ÜBERSICHT:


1) Zweiter fester Standort für Amateurfunkanlagen

Das Fernmeldetechnische Zentralamt teilte unter dem 5.12. folgendes mit:

„Eine Reihe von Funkamateuren wechselt aus beruflichen oder Ausbildungsgründen häufig den Standort ihrer Funkanlage zwischen bestimmten Orten. Um in diesen begründeten Fällen häufige Ummeldungen zu vermeiden und andererseits unkontrollierbare Verlagerungen von Funkanlagen zu unterbinden, kann einem Funkamateur auf Antrag ein zweiter fester Standort auf der Genehmigungsurkunde eingetragen werden, auch wenn dieser in einem anderen OPD-Bezirk liegt. Beim Betrieb der Anlage von zweiten Standort aus muß der Amateur zur Kennzeichnung an sein Rufzeichen /a anhängen, während die bisherige Kennzeichnung /p, wie es auch international üblich ist, dem reinen beweglichen Betrieb bei Versuchen im Gelände usw. vorbehalten ist. Es darf natürlich immer nur eine der beiden Anlagen in Betrieb genommen werden.

Zuständig für die Erweiterung der Sendegenehmigung ist diejenige OPD, in deren Bezirk der Amateur die Gebühren bezahlt, die übrigen betroffenen OPDen und das FTZ sind zu unterrichten. Angaben über einen zweiten Aufstellungsort werden künftig in die amtliche Rufzeichenliste der Amateurfunkstellen aufgenommen werden.“

Die ersten beiden Rufzeichen dieser Art sind DL1CU/a im Tagblatt-Turmhaus Stuttgart und DL1QT/a im Kaliwerk Siegfried, Gr. Giesen (Hann.).


2) Mitbenutzungsrufzeichen

Für Mitbenutzungsgenehmigungen wird in Zukunft kein eigenes Rufzeichen mehr erteilt, da sie an eine bestimmte Station gebunden sind. Dafür soll das Rufzeichen der mitbenutzten Station unter Anhängung von /1 verwendet werden. Die bisherigen Mitbenutzungsrufzeichen werden nach und nach zurückgezogen.


3) Piraten-QSLs

Die DLs werden gebeten, alle QSL-Karten, die von ihnen nicht gefahrene QSOs bestätigen und darauf hindeuten, daß ein Pirat unter Mißbrauch ihres Calls am Werke war, in Zukunft direkt an die DARC-Verbindungsstelle zur Bundespost (DL1AL), ....., einzusenden, und zwar mit einer kurzen Erläuterung (z. B. zu der betr. Zeit nicht gearbeitet, auf dem betr. Band nicht QRV o. ä.).


4) QRO – QRP

Die Vorschläge zur Angleichung der zulässigen Leistungen an die gängigen Röhrentypen (Vorschlag FTZ: eine bzw. zwei P35; Vorschlag DARC: eine bzw. zwei LS50) sind den OVen durch die Übersendung der Protokolle über die Homburger Besprechungen betr. Änderung der DVO ja hinlänglich bekannt. In verschiedenen Zuschriften aus Kreisen der OM und OVe zu diesem Thema wurden erhebliche Bedenken gegen jegliche Leistungserhöhung zum Ausdruck gebracht und im gegenseitigen Interesse eine gewisse Selbstbeschränkung befürwortet, während auf der anderen Seite, unter Hinweis auf die amerikanischen Verhältnisse, der Zulassung einer weitgehenden Leistungssteigerung das Wort geredet wird. Für und Wider haben zum Teil zu erregten Debatten geführt (siehe dazu „Einer Betrachtung wert“ in CQ Nr. 12/50 und „Aetherneuigkeiten“ in QRV Nr. 12/50). Es wäre daher zu begrüßen, wenn diese Frage in allen OVen einmal zur Diskussion gestellt und von den OVVen über das Ergebnis berichtet würde, damit den DARC-Vertretern für die weiteren Verhandlungen ein möglichst umfassender Überblick über die Einstellung der OM zu diesem Thema vermittelt werden kann.


5) KW-Tagung 1951

Wie bereits in der CQ Nr. 12/50 bekanntgegeben, hat der Amateur-Rat Cuxhaven zum Tagungsort 1951 bestimmt und OM Heider, DL1IN, mit der Vorbereitung und Durchführung der KW-Tagung 1951 beauftragt.


6) Merkblatt für Ortsverbände (nicht für Distrikt Berlin)

Anliegend wird ein Merkblatt verteilt, in dem die wichtigsten organisatorischen Regelungen zusammengefaßt sind. Es wird gebeten, auch die OV-Kassierer über die sie interessierenden Punkte zu unterrichten. Gleichzeitig werden jedem OV und Distrikt je 10 Beitrittserklärungs-Formulare und Zahlkarten übersandt. Weitere sind bei Bedarf direkt von der Geschäftsstelle anzufordern.


7) Auflösung der bisherigen Einzelclubs und DARC-Mitgliedschaft

Für folgende Verbände liegt der Beschluß der Mitgliederversammlung über die Auflösung als selbständiger Club und Überleitung als Distrikt in den DARC zum 31.12. vor: Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Beim DARC/Bayern läuft zur Zeit die Abstimmung in den Ortsverbänden, bei den eingetragenen Clubs BZ und Hessen bedarf es noch der endgültigen Löschung im Vereinsregister, für die die Voraussetzungen jedoch geschaffen sind.

Nach der noch erfolgenden Übernahme der Unterlagen von den bisher selbständigen Clubs werden ab 01.01.1951 alle OM, die am 31.12. Mitglieder der Einzelclubs waren und diesen gegenüber ihren Verpflichtungen bis zum angegebenen Zeitpunkt erfüllt haben, als Mitglieder des DARC geführt, sofern sie nicht ausdrücklich ihren Austritt erklärt haben.

Neue Mitgliedskarten werden im Laufe des ersten Quartals ausgestellt werden, wobei die Zahlung des ersten Quartalsbeitrages Vorbedingung für die Ausstellung ist. Die Karten werden von der Geschäftsstelle gesammelt an die Distrikte gegeben werden, um diesen eine Übersicht über ihren Mitgliederstand zu geben. Die DV übernehmen dann die Weiterleitung der Karten an die OVe ihres Distriktes. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten die alten Karten noch ihre Gültigkeit.


8) Clubvermögen

Da zwischen den bisher selbständigen Clubs keine Einigung über eine Vermögensübertragung auf den DARC erzielt werden konnte, verbleiben die einzelnen Clubvermögen den bisherigen Clubs. Dies bedeutet, daß der DARC als solcher ohne jede Reserve beginnen muß. Die dadurch entstandene schwierige Anfangs-Situation kann nur bestanden werden, wenn die Beiträge von allen OM rechtzeitig eingehen. Die OVVe werden daher gebeten, auf diesen Punkt besonders hinzuweisen. Wegen der fehlenden Reserven besteht die Gefahr, daß ab Februar nur diejenigen OM mit der Zeitschrift beliefert werden können, die ihre Beiträge tatsächlich gezahlt haben. Für eine spätere Nachlieferung an Nachzügler könnte dann keine Gewähr gegeben werden.


9) Baustein-Aktion 1948/49

Hierzu liegen von vielen OM Anfragen über Rückzahlungs- und Verrechnungsmöglichkeiten vor. Durch die nicht erfolgte Vermögenszusammenlegung ist eine direkte Erstattung durch den DARC nicht möglich. Dem AR ist daher von der Geschäftsstelle ein Vorschlag unterbreitet worden, nach dem die Baustein-Beträge von denjenigen Clubs, an die sie seinerzeit gezahlt wurden, erstattet werden. Die genaue Regelung wird im Januar-OV-Rund bekanntgegeben. Die OVVe werden gebeten, an sie gerichtete Anfragen in diesem Sinne zu beantworten.


10) Bayerischer Kurzwellen-Verband

Der BKV, über den im letzten Rundschreiben und in der CQ Nr. 12/50 berichtet wurde, beschloß am 10.12. auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung seine Auflösung. Die Mitglieder haben sich dem OV München unter dem Vorsitz von OM Kern, DL1AW, angeschlossen.


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Allen OM ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr.

Auf gute Zusammenarbeit im DARC
mit vlen 73

gez. Hansen, DL1JB


Zusatz für die Distrikte Bayern und BZ

a) Organisatorische Änderungen

OV Bückeburg: OVV OM Richard Theuerkauf, DE 2802
OV Celle: OVV OM Karl-Heinz Clauß, DL3BQ
OV Ammerland (neu): OVV OM Friedrich Feldhus, DL3UY
OV Bremen: OVV OM Hans Goldmann, DL1KH

b) Auflösung des DARC/BZ e. V.

Über die mit Rundschreiben vom 27.10. eingeleitete Abstimmung in den Ortsverbänden wurden Protokolle von 81 OVen (einschließlich Nachzügler) übersandt. In diesen 81 OVen stimmten zu den vorgelegten drei Fragen 997 OM mit Ja, keiner mit Nein, während sich ein OM der Stimme enthielt. Bei der Beantwortung der Frage 3 war in verschiedenen OVen die Einschränkung gemacht worden, daß einer Vermögensübertragung auf den DARC nur unter der Voraussetzung zugestimmt würde, daß auch die anderen Clubs ihr Vermögen auf den DARC übertragen. Da entgegen der ursprünglichen Annahme eine allgemeine Vermögenszusammenlegung nicht erreicht werden konnte, wurde dem Kuratorium für die zur Zeit laufende, satzungsgemäß erforderliche Hauptabstimmung ein Beschluß vorgeschlagen, nach dem das verbleibende Vermögen des DARC/BZ auf dessen Distrikte aufgeteilt wird.

c) Soweit nicht bereits einbehalten, sind den Ortsverbänden in den letzten Tagen die OV-Anteile für das 4. Quartal überwiesen worden, bzw. für Einzelmitglieder den Distrikten. Zahlenmäßige Aufschlüsselung nach monatlichen Beitragsanteilen ist, wie üblich, auf den Rückseiten des Postscheck-Abschnitte gegeben.

d) An alle OM deren Beiträge für das laufende Quartal noch ausstanden, sind am 19.12. Beitragsnachnahmen versandt worden. Wo sich verspätete Beitragszahlung und Nachnahme kreuzen, wird der nachgenommene Betrag als Beitragszahlung des betr. OM für das 1. Quartal 51 auf den DARC übertragen, während eine Verweigerung in diesen Fällen nicht zur Streichung des betr. OM führt.


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1950 Rundspruch-Archiv