Deutscher Amateur-Radio-Club
Britische Zone e. V.
Geschäftsstelle
(24b) Kiel, den 18.2.50
Roonstr. 9
OV/21/50

Verteiler: OVV


ÜBERSICHT:


1) Neue Verfügung zum AFuG

Von der HVPF ist im Amtsblatt Nr. 7/1950 folgende Bekanntmachung über Frequenzbereich, Sendeleistung, Steuerleistung sowie eine Empfehlung für Funkamateure ergangen:

„1. In Angleichung an die z. Zt. noch gültigen internationalen Bestimmungen über Frequenzbereiche für Funkamateure des Weltnachrichtenvertrages Madrid 1932 (Vollzugsordnung für den Funkdienst Kairo 1938) werden deutsche genehmigte Funkamateure ermächtigt, von sofort an bis auf weiteres die Frequenzbereiche 7000–7300 und 14.000–14.400 kHz zu benutzen.

Im Frequenzbereich 3500–3800 kHz darf der Frequenzbereich 3635–3685 kHz, der nach obigen internationalen Bestimmungen für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen ist, bis auf weiteres nicht von Funkamateuren benutzt werden. Als obere Grenze dieses Bereichs wird, in Angleichung an die Festlegung der meisten europäischen Verwaltungen, 3800 kHz beibehalten.

Den deutschen Funkamateuren werden daher bis zum Inkrafttreten des Teils des Frequenzverteilungsplans der Vollzugsordnung für den Funkdienst des Internationalen Fernmeldevertrags Atlantic City 1947, der die Aufteilung der Frequenzen unter 27.500 kHz zum Inhalt hat, folgende Frequenzbereiche zur Benutzung nach den Vorschriften des Gesetzes über den Amateurfunk vom 14.03.1949, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23.03.1949 und der Verwaltungsanweisung zum Amateurfunkgesetz vom 30.03.1949 hiermit zugewiesen:

3500–3535 kHz
3685–3800 kHz
7000–7300 kHz
14.000–14.400 kHz
28.000–29.7000 kHz
144–146 MHz

Nach Inkrafttreten der erwähnten Teile der VO Funk des IFV Atlantic City 1947, etwa im Januar 1951, wird eine Angleichung an die dann gültigen internationalen Vorschriften über Frequenzbereiche für Funkamateure durch Herausgabe einer zweiten Durchf.VO zum AFuG vorgenommen werden.

2. Die Angaben über die zulässige Sendeleistung (DVO zum AFuG § 1 und Anl. 1 und 2) werden dahingehend ergänzt, daß bei Verwendung mehrerer Röhren in der Hochfrequenzendstufe des Senders die Summe der Verlustleistung aller Endröhren zusammengerechnet die festgelegte Grenze von 20 Watt für Klasse A und 50 Watt für Klasse B nicht übersteigen darf.
3. Die Angaben über die Steuerleistung (DVO-AFuG § 1) werden dahingehend ergänzt, daß in besonderen Fällen (Frequenzverdopplung in der Endstufe, Sender im UKW-Bereich) die Steuerleistung bis zur Höhe der Leistung der Endstufe erhöht werden kann.
4. Den Funkamateuren wird empfohlen, die Frequenzbereiche

3500–3600 kHz
7000–7075 kHz
14.000–14.150 kHz
28.000–28.200 kHz

ausschließlich für Telegrafiesendungen zu verwenden.

5. Den Funkamateuren wird weiterhin empfohlen, die ersten 10 kHz jedes Frequenzbereichs für Weitverkehr (DX) freizuhalten, z. B. 3500–3510 kHz.

(II C 2 5030)“

Diese Verfügung wurde bereits durch Rundspruch bekanntgegeben und wird auch noch in der CQ veröffentlicht. Da sie jedoch bereits jetzt gilt, wird um Bekanntgabe an alle DLs gebeten.


2) Neue Rundspruchfrequenz

Durch die neue Frequenzzuteilung ist auch eine Änderung der Rundspruchfrequenz notwendig geworden, und zwar wird der DARC-Rundspruch bis Ende Februar auf der Frequenz 3625 ±10 kHz zur gleichen Zeit wie bisher gefahren. Ab März wird die Rundspruchzeit wieder auf Sonnabend 23:00 Uhr verlegt. Sollte dabei auch eine neuerliche Änderung der Frequenz notwendig werden, wird dies rechtzeitig im Rundspruch bekanntgegeben.


3) Ehrenmitgliedschaft für OM Shears, G8KW

OM Sheaers, G8KW, hat die ihm vom Vorstand des DARC/BZ angetragene Ehrenmitgliedschaft angenommen und in seiner Antwort an OM Rapcke zum Ausdruck gebracht, daß er durch diese Ehrenmitgliedschaft eine noch festere Bindung an Deutschland empfinde, als dies durch die geschlossenen persönlichen Freundschaften bereits der Fall sei. Er sprach weiter die Hoffnung aus, in Zukunft noch viele QSOs mit DL-Stationen zu haben.


4) Meetings

a) Am 05.03. findet in Düsseldorf ein Treffen des Ruhr-Distriktes statt, an dem auch OM aus LX, ON und PAØ teilnehmen werden. Der OVV Düsseldorf, OM Jupp Jäger, ....., bittet alle Anmeldungen dazu über die OVe an ihn zu richten, um einen Überblick über die eventuelle Beteiligung aus benachbarten Distrikten zu bekommen.

b) Ein Distriktstreffen „Nordsee“ findet am 01.04. in Oldenburg i.O. statt, über dessen Vorbereitungen bereits in der letzten CQ berichtet wurde. Anmeldungen und auch Anregungen zur Ausgestaltung dieses Meetings bitte direkt an den OVV Oldenburg OM Bernhard Willers, DL1KU, ....., richten.


5) Rufzeichenliste

Die der letzten CQ beigelegte Rufzeichenliste kann gegen Voreinsendung von DM -,75 pro Stück (Einschl. Porto) auf das Postscheck-Konto des DARC/BZ ..... von der Geschäftsstelle noch nachbezogen werden. Der zur Verfügung stehende Rest der Auflage ist jedoch sehr begrenzt, sodaß baldige Bestellung empfohlen wird. Dabei genügt Überweisung des Betrages und Bestellvermerk auf dem Zahlkartenabschnitt.


6) Mitgliederbewegung

Die nachfolgende Übersicht zeigt den Mitglieder-, DE- und DL-Stand innerhalb des DARC/BZ am heutigen Tage:

Distrikt

OVe Mitgl.

DLs

DEs

Beitr-Rückst.
Niedersachsen 19 483 159 = 34,0 % 231 = 48,0 % 168 = 35,5 %
Westfalen 26 468

96 = 20,5 %

174 = 37,0 % 135 = 29,0 %
Ruhr-Distrikt 21 401 93 = 23,0 % 170 = 42,5 % 111 = 27,5 %
Köln-Aachen 7 204 63 = 31,0 % 79 = 39,0 %

59 = 29,0 %

Nordsee 16 285 100 = 35,0 % 105 = 37,0 %

88 = 31,0 %

Hamburg 6 445

99 = 22,0 %

177 = 39,5 % 144 = 32,0 %
Schlesw.-Holst. 14 263 130 = 49,5 % 158 = 60,0 %

74 = 28,0 %

DARC/BZ 109 2.549 740 = 29,0 % 1049 = 43,0 % 779 = 30,5 %

Im vergangenen Quartal erfolgten 228 Zu- und 167 Abgänge, 36 DE-Nummern wurden neu- bzw. wiedererteilt und 94 neue Lizenzen ausgegeben.

Den üblichen unerfreulichen Anblick bietet die letzte Spalte der obigen Aufstellung, die Beitragsrückstände. Den Ortsverbänden mit Ausnahme der OVe Alfeld, Lauenau, Coesfeld, Paderborn, Hagen, Geldern, Hückeswagen, Wermelskirchen und Süderbrarup, deren Mitglieder sämtlich gezahlt haben, gehen anliegend Listen zu mit den Namen der Säumigen und Angabe, bis zu welchem Monat der Beitrag des betr. hier vorliegt. Bitte wirken Sie auf den OV-Abenden auf die angegebenen OM ein, umgehend das Versäumte nachzuholen, wenn sie sich nicht den Nachteilen einer Nachnahme – Verteuerung und Verzögerung in der CQ-Lieferung – aussetzen wollen, die sonst im nächsten Monat erforderlich wird. Alle Beiträge, die von den OVen noch für das laufende Quartal eingezogen werden, bitte bis spätestens 10.03. an die Geschäftsstelle überweisen oder ihr Mitteilung vom Vorliegen dieser Beträge zu machen.

Es ist schon oft darauf hingewiesen worden, welche Schwierigkeiten gerade im 3. Monat eines jeden Quartals durch diese schlechte Zahlungsmoral entstehen. Zumindest von den DLs, die ja auch an der schnellen und laufenden Vermittlung ihrer QSLs interessiert sind, sollte man annehmen, daß sie ihren Verpflichtungen einigermaßen pünktlich nachkommen. Leider ist bei sehr vielen das Gegenteil der Fall und die betreffenden dürfen sich nicht wundern, wenn die Kartenvermittlung in Zukunft von der erfolgten Beitragszahlung abhängig gemacht werden muß.

Darüber hinaus sind in der letzten Zeit sehr viele Neuaufnahmen erfolgt, die sehr bald das Interesse an unserer Arbeit wieder verloren haben, ohne das allerdings in einer anderen Form als der Verweigerung ihrer Beitragszahlungen zum Ausdruck zu bringen. Diese „Laufkundschaft“ stellt aber lediglich eine Belastung des Clubs dar, und jeder OVV möge daher bei neuen Bewerbern mit der Weitergabe der Beitrittserklärung solange warten, bis es sich gezeigt hat, ob der Newcomer wirklich Interesse an unserer Sache hat oder ob es nur ein Strohfeuer war. Eine derartige Probezeit haben manche OVe schon mit gutem Erfolg eingeführt.


7) Mitgliedskarten

Soweit nicht bereits erfolgt, gehen den OVen bzw. Distrikten anliegend die neuen Mitgliedskarten für alle OM des OV zu, von denen der erste Betrag für das neue Jahr eingegangen ist. Alle bis jetzt für 1950 ausgegebenen Mitgliedskarten und die Mahnlisten zu 6) ergeben zusammen einen Überblick, welche OM zur Zeit hier als Mitglieder des betr. OV geführt werden. Neuanmeldungen, für die bisher noch keine Beitragszahlung erfolgte, sind dabei jedoch noch nicht berücksichtigt. Unstimmigkeiten – auch in den Daten auf den Mitgliedskarten – bitte der Geschäftsstelle mitteilen.

Die DM und QSL-Verteiler erhalten außerdem eine Aufstellung aller Calls von Nichtmitgliedern im Bereich des DARC/BZ, die von der Teilnahme an der Clubvermittlung ausgeschlossen sind.


8) Reklamationen

In der letzten Zeit häufen sich bei der Geschäftsstelle die Reklamationen von OM, die Einzelteile, Fachliteratur usw. bei anderen OM oder Warenabteilungen einzelner OVe bestellt haben und nun der Ansicht sind, es handle sich hierbei um Verkaufsstellen, die im Auftrage des Clubs handelten. Es wird daher darauf hingewiesen, daß zur Zeit weder eine Warenabteilung des DARC/BZ existiert noch irgendeine Firma oder Einzelperson in dieser Hinsicht im Auftrag des Clubs arbeitet. Es sind daher auch bei allen Angeboten, Anzeigen usw., die von einzelnen OM oder OV-Warenabteilungen ausgehen, Formulierungen zu vermeiden, durch die der Eindruck erweckt werden könnte, der Vertrieb der angebotenen Waren erfolge im Auftrag des DARC/BZ. Irgendeine Haftung des Clubs besteht in diesem Zusammenhang nicht.


9) Neue OVe

21b) Lüdenscheid: OVV Hans Windfuhr
21b) Soest: OVV Hans Schulze-Allen, DL3IO
22a) M.Gladbach-Rheydt: OVV Rudolf Schnurmann, DL3RU
23) Jever (Oldb): komm. OVV Johannes Diettrich, DL3QU
21a) Höxter (im Aufbau): komm. OVV Helmut Schulte, DL3KI

Sonstige Veränderungen

23) Oldenburg i.O.: neuer OVV Bernhard Willers, DL1KU
24a) Lüneburg: neuer OVV Joachim Krause, DL1UP


Damit QRU.

Vle 73 DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1950 Rundspruch-Archiv