Kiel, den 19.11.1951

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 11/51


ÜBERSICHT:


1) Technisches Referat des DARC

Zum technischen Referenten, dessen Einsetzung in Cuxhaven beschlossen, für den aber dort noch kein Kandidat namhaft gemacht worden war, wurde nunmehr OM Karl Schultheiß, DL1QK, vorgeschlagen und vom Amateurrat in schriftlicher Abstimmung gewählt. OM Schultheiß wir sich in der nächsten Ausgabe des DL-QTC allen OM selbst vorstellen und ausführlich über die Aufgabenstellung des technischen Referates berichten. Der DARC wünscht diesem neuen Referat einen guten Start und eine erfolgreiche Tätigkeit für alle OM.


2) Haftpflicht-Versicherung des DARC

Die im Zuge der Beitragserhöhung angekündigte Haftpflicht-Versicherung des DARC und seiner Mitglieder wurde inzwischen mit Wirkung vom 1. November 1951 bei der 'Ersten Allgemeinen Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft' abgeschlossen. Ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen geht den Ortsverbänden anliegend zu. Wie daraus ersichtlich, erstreckt sich die Versicherung einmal auf die gesetzliche Vereinshaftung, darüber hinaus aber auch auf die gesetzliche Haftpflicht jedes einzelnen DARC-Mitglieds, soweit diese aus der Betätigung als Radio-Amateur entsteht (s. Abs. C)). Voraussetzung für den Versicherungsschutz des einzelnen OM ist danach, daß

a) für Amateur-Sendeanlagen (DLs) die Sendegenehmigung der Deutschen Bundespost erteilt ist (s. Abs. A) d)),
b) für Amateur-Empfangsanlagen (DEs und Anwärter) die Rundfunkgenehmigung vorliegt (s. Abs. A) d)),
c) die Errichtung und der Besitz von Antennen über fremden Grund (Straßen, fremde Häuser, Grundstücke usw.) von der dafür zuständigen Stelle (Baupolizei, Haus-, Grundbesitzer usw.) genehmigt sind, bzw. die Genehmigung innerhalb von vier Wochen nach Errichtung der Antenne beantragt wurde. Im Falle der Verweigerung einer derartigen Genehmigung bleibt die Haftung der Versicherung für die betr. Antenne jedoch trotzdem noch für die Dauer von maximal vier Wochen bestehen (s. Abs. A) d)),
d) ein Schadensereignis unverzüglich der DARC-Geschäftsstelle gemeldet wird (s. Abs. F)),
e) der Club-Beitrag bezahlt ist, bzw. die unter Abs. H) angegebene Verzugsfrist nicht überschritten wurde. (Wichtig: Wer für ein Quartal die angegebene Frist überschreitet, genießt im folgenden Quartal in keinem Falle Versicherungsschutz!).

Von besonderer Bedeutung für die OM ist ferner, daß in einem Schadenfalle den Weisungen der Versicherungsgesellschaft, an die die Schadensmeldung von der DARC-Geschäftsstelle aus weitergegeben wird, Folge geleistet wird, und der betr. OM nicht von sich aus irgendeine Schuldanerkenntnis-Erklärung an den Geschädigten abgibt oder vom Geschädigten geltend gemachte Ansprüche anerkennt oder befriedigt.

Für die OVV ist noch hervorzuheben, daß sich der gem. Abs. A) a)–d), mit der Einschränkung unter Abs. B) und D) gewährte Versicherungsschutz auch auf den Ortsverband und dessen Veranstaltungen erstreckt.

Infolge seiner getrennten Verwaltung erstreckt sich die Versicherung vorerst noch nicht auf den Distrikt Berlin. Der VFDB e. V. als korporatives Mitglied hat von einer Mitversicherung noch abgesehen.


3) 5. All-European DX Contest

Der diesjährige Europa DX Contest wird aus Anlaß der britischen Festwochen von der RSGB veranstaltet.

Zeiten: 1.12.1951 00.01 GMT bis 2.12.1951 24.00 GMT für cw
8.12.1951 00.01 GMT bis 9.12.1951 24.00 GMT für fone.

Bänder: 80, 40, 20 und 10 m.
Dabei sollte der europäische Wellenplan eingehalten werden, d. h. Nur cw: 3,5–3,6; 7,00–7,05; 14,00–14,15; 28,00–28,20 MHz; cw und fone: 7,05–7,30; 14,15–14,40; 28,20–29,70 MHz; Nur fone: 3,600–3,635; 3,685–3,800 MHz.

Ziffernaustausch: Jeder Teilnehmer wählt sich eine dreistellige Ziffer. Ausgetauscht werden bei cw das RST und diese drei Ziffern, insgesamt also 6 Ziffern, bei fone das RS und die drei Ziffern, also 5 Ziffern. Die selbstgewählten drei Ziffern müssen für cw- und fone-Teil beibehalten werden.

Punkte: Jeder europäische Teilnehmer erhält einen Punkt für die Aufnahme der Empfangsbestätigung der selbst gesendeten Nummer, zwei Punkte für den richtigen Empfang der Nummer der Gegenstation, bei richtiger Abgabe und richtigem Empfang beider Nummern also drei Punkte.
Die Gesamtzahl der Punkte wird ermittelt aus der Summe der so erzielten Punkte, multipliziert mit der Summe der Länder auf den einzelnen Bänder.
Als Länder zählen die Länder nach der ARRL-Liste mit der Ausnahme, daß jeder Rufzeichen-Distrikt in W und VE als eigenes Land zählt. Mit jedem Land darf der europäische OM nur jeweils drei QSOs machen. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für den fone-Teil.

Logs: Das Log muß folgende Angaben enthalten:
a) Datum und Zeit,
b) Rufzeichen der gearbeiteten Station,
c) Land der gearbeiteten Station
d) Je eine Spalte für jedes gearbeitete Band, in die die jeweilige Gesamtzahl der auf diesem Band gearbeiteten Länder eingetragen wird,
e) gesendete Nummer,
f) empfangene Nummer,
g) Punkte.

Die Logs sollten bis zum 17.12. (Poststempel) an den TM bzw. bis zum 31.12. (Poststempel) direkt an RSGB Contest Committee, ....., abgesandt werden und auf einem besonderen Blatt noch folgende Angaben enthalten: Name, Call und Adresse des OP, sowie erreichte QSO-Punktzahl, erreichter Multiplikator (summe der Länder auf allen Bändern), erreichte Gesamtpunktzahl (QSO-Punkte mal Multiplikator), und außerdem folgende vom OP unterschriebene Erklärung:

‚I certify, on my honour, that I have observed all competition rules as well as all regulations established for Amateur Radio in my country, and that my report is correct and true to the best of my belief. I agree to be bound by the decisions of the R.S.G.B. Contests Committee.‘


4) Nachträge zur Rufzeichenliste; Nichtmitglieder

Die Herausgabe des ersten Nachtrags zur Rufzeichenliste hat sich leider unvorhergesehen lange verzögert; nach Mitteilung des BPM wird er jedoch nunmehr im Laufe des Dezembers zum Versand kommen. Um in Zukunft zu vermeiden, daß die Untervermittlungen teilweise die neuen Calls ihres Bereiches zu spät erfahren und dadurch die Kartenvermittlung für die neuen DLs evtl. verzögert wird, soll künftig folgende Regelung eingeführt werden: Nach Vorliegen des ersten gedruckten Nachtrags zur Rufzeichenliste werden die Untervermittler über die weiteren Ergänzungen und Änderungen von der Geschäftsstelle aus laufend durch vervielfältigte Listen unterrichten. Die Nichtmitglieder, für die keine kostenlose Vermittlung erfolgt, werden darin besonders gekennzeichnet werden.

Eine Aufstellung der Nichtmitglieder-Calls ihres Bereichs nach dem augenblicklichen Stand (Calls bis einschl. DL9NZ) geht den DV und den Untervermittlern anliegend zu. Die gleiche Aufstellung liegt bei der Hauptvermittlung in München und wird laufend berichtigt bzw. ergänzt (s. o.). Falls Karten für diese DLs versehentlich doch zu den Untervermittlern gelangen, sollten sie nach München zurückgegeben werden, von wo aus dann die Vermittlung nach Entrichtung der QSL-Gebühren des betr. DLs erfolgt, oder, falls es sich um DLs des VFDB handelt, die Karten an dessen Vermittler weitergeleitet werden.


5) Formulare für Lizenzanträge

Bis zur Ausgabe der neuen Formulare, deren Druck bereits vor einem Jahr mit dem BPM geklärt und von diesem übernommen worden war, aus unbekannten Gründen aber bis jetzt nicht erfolgt ist, müssen weiterhin – wo noch vorhanden – die bisherigen oder aber behelfsmäßige Formulare (maschinen- oder handgeschrieben) verwendet werden. Aus diesen sollten folgende Angaben hervorgehen: Name, Vorname, Geb.-Datum und -Ort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Anschrift, voraussichtlicher Standort der Anlage, beantragte Lizenzklasse. Bei minderjährigen Antragstellern ist neben der eigenen Unterschrift auch die des gesetzlichen Vertreters nötig.


6) Ausschlüsse aus dem DARC

Leider wurden im vergangenen Monat zwei Ausschlüsse aus dem DARC notwendig.

Der frühere Vorsitzende des OV Clausthal-Zellerfeld, ....., DL9....., wurde vom Club-Vorstand aus dem DARC ausgeschlossen, weil er gröblich gegen die Grundsätze gegenseitiger Hilfsbereitschaft und Anständigkeit unter den Amateuren verstoßen und das Ansehen des DARC in der Öffentlichkeit empfindlich geschädigt hat. Gleichzeitig wurde seitens des DARC gegen ihn Strafantrag wegen des dringenden Verdachts der Beitragsunterschlagung gestellt.

----- hatte in seiner Eigenschaft als OVV Aufnahmegebühren und Beiträge von Mitgliedern kassiert und ist, ohne diese an die Geschäftsstelle abgeführt, oder ihr bzw. seinem OV Nachricht gegeben zu haben, verschwunden. Außerdem hatte er unberechtigt im Namen des DARC Verträge abgeschlossen, ohne diese eingehalten zu haben. Seine unsauberen Methoden werden dadurch besonders gekennzeichnet, daß er der Geschäftsstelle mitgeteilt hatte, die Mitglieder seines OVs seien zur Zahlung der Beiträge nicht in der Lage, und den Mitgliedern gegenüber die daraufhin ausbleibende Lieferung des DL-QTC mit organisatorischen Schwierigkeiten bei der Geschäftsstelle erklärt. Erst als sich die Mitglieder direkt an die Geschäftsstelle wandten, kam der wahre Sachverhalt zu Tage.

----- soll sich zur Zeit in Süddeutschland aufhalten. Es wird gebeten, die OM davor zu warnen, ihm irgendwelche für den DARC bestimmte Gelder zu übergeben, zu deren Annahme er nicht berechtigt ist.

Durch den OV Köln wurde ....., DL1....., wegen fortgesetzten Verstoßes gegen die Interessen und das Ansehen des Clubs (amateurwidriges Verhalten im Äther, Unterstützung eines Schwarzsenders, Rufzeichenmißbrauch) gem. § 11 der Satzung aus dem DARC ausgeschlossen.


7) Sonstiges

a) Allen OVen geht anliegend ein Aufsatz unseres Präsidenten, OM Rapcke, DL1WA, mit Anregungen zur Ausgestaltung der OV-Arbeit zu.

b) Distrikt Hessen
Um eine Bessere Betreuung der OVe im nordhessischen Raum zu ermöglichen, wurde im Rahmen des Distrikts Hessen ein Unterdistrikt Nordhessen gebildet, dem die OVe Eschwege, Fritzlar, Fulda, Kassel und Bad Wildungen angehören. Bis zu der noch zu erfolgenden Wahl eines Vorsitzenden, der gleichzeitig dem Distrikts-Vorstand Hessen als Beisitzer angehören wird, hat OM Werner Schulze, DL1AP, kommissarisch die Leitung des Unterdistriktes übernommen.

c) Weitere Veränderungen
Verbindung zur OPD Münster/Westf.: Heinz Hagehülsmann, DL1SL
OV Ansbach/Mfr.: OVV Adolf Vogel, DL3SZ
OV Bottrop/Westf.: OVV Hans Möller, DL6WP
OV Clausthal-Z.: OVV Herbert Schmidt, DL9KN
OV Langenfeld/Rhld. (neu): OVV Willy Fischer, DL1AG
OV Kamen-Unna: OVV Karl Schetter, DL6XC
OV Mörfelden/Hess.: OVV Richard Fischer, DL3CW

d) Aufgelöst wurden die Ortsverbände:
Aurich/Ostfriesland, Jever/Ostfriesland, Rotenburg/Hann.


8) Deutschland-Rundspruch des DARC

Auf Grund verschiedener Klagen über schlechten Empfang des Deutschland-Rundspruchs im norddeutschen Raum ist eine Wiederholung durch DL1IN Sonntag vormittags (die genaue Uhrzeit steht noch nicht fest) vorgesehen, erstmalig voraussichtlich am kommenden Sonntag (25.11.).


Anlagen: Versicherungsbedingungen, Liste der Nichtmitglieder, Anregung zur OV-Arbeit


Vle 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1951 Rundspruch-Archiv