Kiel, den 18.9.1952

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 9/52


ÜBERSICHT:


1) Neue Frequenzbereiche und Betriebsarten, Freigabe des 14-m- und 70 cm-Bandes

Wie bereits im Rundspruch bekanntgegeben und den lizenzierten Amateuren zum Teil durch die zuständige OPD schon direkt mitgeteilt wurde, sind die im deutschen Amateurfunkbetrieb zugelassenen Frequenzbereiche und Betriebsarten durch Verfügung des Bundespostministeriums, Abt. IIC2 (AZ 5470-0 Nr. 2408) mit Wirkung vom 1. September 1952, wie folgt, geändert:

Klasse A: 3500– 3800 kHz : A1, A2, A3
7000– 7150 kHz : A1
14.000– 14.350 kHz : A1
21.000– 21.450 kHz : A1, A2
28.000– 29.700 kHz : A1, A2, A3, F3

144–

146 MHz : A1, A2, A3, F3
Klasse B: 3500– 3800 kHz : A1, A3, F3
7000– 7150 kHz : A1, A3, F3
14.000– 14.350 kHz : A1, A3, F3
21.000– 21.450 kHz : A1, A2, A3, F3
28.000– 29.700 kHz : A1, A2, A3, F3
144– 146 MHz : A1, A2, A3, F3
430– 440 MHz : A1, A2, A3, F3

Dabei ist zu beachten, daß der Bereich 7100–7150 kHz nur benutzt werden soll, wenn keine Störung von Rundfunkdiensten verursacht werden, denen dieser Bereich im Vertrag von Atlantic City ebenfalls, jedoch mit Vorrang vor den Amateuren, zugewiesen wurde. Im Bereich 430–440 MHz ist ein Betrieb nur zulässig, wenn die dort gemäß dem gleichen Vertrag mit Vorrang arbeitenden Flugnavigationsfunkdienste nicht gestört werden.

Alle bisherigen Verordnungen zum Amateurfunkgesetz über Frequenzbereiche und Betriebsarten (§ 1 der DVO vom 23.3.49 und Abschn. I der Amtsblattverfügung Nr. 56/1950) sind zum 1.9.1952 außer Kraft getreten.

Mit dieser neuen Regelung werden für den deutschen Amateurfunk erstmalig alle Bestimmungen des Vertrages von Atlantic City über Amateurfrequenzen auch im Bereich unter 27,5 MHz wirksam. Das bedeutet:

a) Freigabe der Lücke im 80 m-Band (3635–3685 kHz),
b) Verkleinerung des 40 m-Bandes um 150 kHz (Neue Bandgrenze bei 7150 kHz beachten!),
c) Verkleinerung des 20 m-Bandes um 50 kHz (Neue Bandgrenze bei 14.350 kHz beachten!),
d) Freigabe des gesamten 14-m-Bandes.

Insgesamt hat sich also der auf den Amateur-KW-Bändern zur Verfügung stehende Bereich um 300 kHz erweitert. Für die Klasse B kommt dazu noch die erstmalige Freigabe eines Teils des 70-cm-Bandes.

Auch bei den zugelassenen Betriebsarten ergeben sich gegenüber der bisherigen Regelung Vorteile, und zwar ist in allen Bereichen, in denen bisher nur A3 zugelassen war, jetzt auch die Verwendung von FM offiziell gestattet (80 m und für Klasse B auch 40 und 20 m). Daß andererseits auf 80, 40 und 20 m kein A2-Betrieb mehr möglich ist, dürfte in der Praxis kaum empfunden werden.

Im ganzen gesehen können wir in der neuen Regelung also einen erfreulichen Fortschritt für den deutschen Amateurfunk erblicken. Der DARC wünscht allen DLs und DJs recht viel Erfolg auf den neuen Bändern und dankt der Bundespost in ihrem Namen für deren Freigabe.


2) Bandunterteilung

Auf dem Pariser Kongreß der IARU im Jahre 1950 wurde ein Bandunterteilungsplan aufgestellt und als verbindlich für alle Mitgliedsverbände der IARU erklärt. Dieser Plan sieht für die jetzt in Deutschland zugelassenen Frequenzen vor:

80-m-Band: 3500– 3600 kHz : nur Telegraphie
3600– 3800 kHz : nur Telephonie
40-m-Band: 7000– 7050 kHz : nur Telegraphie
7050– 7150 kHz : Telegraphie und Telephonie
20-m-Band: 14.000– 14.125 kHz : nur Telegraphie
14.125– 14.350 kHz : Telegraphie und Telephonie
14-m-Band: 21.000– 21.150 kHz : nur Telegraphie
21.150– 21.450 kHz : Telegraphie und Telephonie
10-m-Band: 28.000– 28.200 kHz : nur Telegraphie
28.200– 29.700 kHz : Telegraphie und Telephonie

Alle DLs und DJs werden hiermit ausdrücklich gebeten, diese Unterteilung im allgemeinen Interesse zu beachten.


3) IARU-Region 1 – Zusammenarbeit der europäischen Verbände

Das von der RSGB in London organisierte IARU-Büro für die Region 1, das sind Europa, Afrika und Teile von Asien, hat Ende August erstmalig ein Rundschreiben herausgebracht und damit den Anstoß zu einer intensiveren Zusammenarbeit der Amateurverbände dieses Bereichs gegeben. Zur Region 1 gehören 21 der IARU angeschlossene Vereinigungen, von denen sich die überwiegende Mehrheit in Europa befindet. Die Rundschreiben sollen in Zukunft regelmäßig erscheinen und über alle international bedeutsamen Ereignisse und Probleme auf dem Gebiete des Amateurfunks berichten bzw. sie zur Diskussion stellen.

Auf die Notwendigkeit engerer Beziehungen, speziell zwischen den europäischen Verbänden, wurde in letzter Zeit wiederholt hingewiesen. Sie ist angesichts der auf den Bändern entstandenen chaotischen Zustände heute wichtiger denn je und stellt praktisch die einzige Möglichkeit dar, unsere Bänder auf die Dauer wirksam zu verteidigen. Diesem Problem wird daher auch in dem erwähnten Rundschreiben des Region-1-Büros besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Einzelheiten daraus werden noch im DL-QTC veröffentlicht.

Das Region-1-Büro stellte außerdem zur Debatte, im nächsten Jahr einen Kongreß der in der IARU vertretenen Länder der Region 1 zu veranstalten und bat die Verbände um Stellungnahme und Vorschläge. Die Antwort des DARC wurde dem Büro inzwischen bereits übermittelt und darin zum Ausdruck gebracht, daß ein derartiger Kongreß im Hinblick auf eine wirkungsvollere Zusammenarbeit innerhalb Europas sehr begrüßt würde. Es wurde vorgeschlagen, die Tagung im Juni oder Juli in der Schweiz oder den Niederlanden durchzuführen. Als Punkte für die Tagesordnung wurden vom DARC bisher vorgesehen: Gemeinsame Maßnahmen für die Verteidigung unserer Bänder, Festlegung eines verbindlichen Test-Kalenders, Koordinierung der Lizenzbestimmungen, Diplomfragen.

Das Region-1-Büro hatte die Verbände ferner um Namhaftmachung eines ständigen Verbindungsmannes zu diesem Büro ersucht. Für den DARC wurde OM Lührs, DL1KV, vom Vorstand mit dieser Aufgabe betraut.


4) KW-Tagung 1953

Im OV-Rundschreiben Nr. 7/52 wurde bereits erwähnt, daß der ursprüngliche Plan, die nächste KW-Tagung zusammen mit der auf Ende Februar verlegten Funkausstellung zu veranstalten, wegen des ungünstigen Termins wieder fallen gelassen wurde. Die KW-Tagung 1953 soll also, wie auch bisher, unabhängig von anderen Ereignissen durchgeführt werden.

Wenn die Tagung auch erst im Laufe des Sommers stattfinden soll, ist es doch schon jetzt an der Zeit sich Gedanken über das Wo und Wie zu machen. Um hieran einen möglichst großen Kreis zu beteiligen, werden alle Ortsverbände, die an der Veranstaltung der nächsten Tagung interessiert sind, gebeten, sich schon jetzt mit dieser Frage zu beschäftigen, um ihrem Distriktsvorsitzenden bis zum 1. November 1952 genaue Vorschläge machen zu können. Die bis zu diesem Termin an den zuständigen DV einzureichenden Vorschläge sollten enthalten:

  1. Zeitpunkt (im Laufe des Sommers) und Ort der Tagung;
  2. Vorgesehener Tagungsleiter, zur Verfügung stehende Hilfskräfte;
  3. Für die Durchführung der Tagung zur Verfügung stehende Räumlichkeiten;
  4. Programmentwurf;
  5. Quartiermöglichkeiten (Preise) für auswärtige OM, Möglichkeiten für ein Zeltlager;
  6. In welchem Umfang und in welcher Form würde die betr. Stadt bzw. das Land und welche Stellen die Tagung unterstützen? (dafür wäre also eine vorherige Fühlungnahme mit den zuständigen Behörden notwendig.);
  7. Kostenvoranschlag: Voraussichtliche Ausgaben für die Tagung, voraussichtliche Einnahmen aus Tagungsbeiträgen und Zuschüssen von außerhalb (s. f.), Höhe des Tagungsbeitrages (max. DM 5,–);
  8. Besondere Vorschläge, z. B. günstige Anfahrtsmöglichkeiten (mit Bundesbahn, Verkehrsgesellschaften oder Reisebüros zu klären), Beteiligung der Industrie u. a.

Aus den bei ihnen eingegangenen Vorschlägen wählen die DV nach Rücksprache mit den OVV ihres Distrikts den besten aus und geben ihn der Geschäftsstelle bis zum 15. November 1952 bekannt, d. h. jeder Distrikt kann einen Vorschlag machen. Die Geschäftsstelle wird die Vorschläge der Distrikte dann im AR zur Diskussion und Entscheidung stellen.


5) Technisches Referat

In der letzten Zeit verstärkt sich der Briefeingang beim technischen Referat vor allem dadurch, daß viele OM der Ansicht sind, das technische Referat sein eine Art Fragekasten. OM Schultheiß bittet um Verständnis dafür, daß er schon rein zeitlich nicht in der Lage ist, spezielle Fragen um Schaltungsunterlagen, Ferndiagnosen fehlerhafter Geräte usw. zu erledigen. So sehr auch die Einrichtung eines Fragekastens zu begrüßen wäre, geht jedoch eine solche Stelle weit über die Kräfte eines Einzelnen hinaus und muß deshalb so lange zurückgestellt werden, bis sich eine ausreichende Anzahl geeigneter OM hierfür zur Verfügung stellt. Zuständig für Fragen und Nöte des einzelnen OM sind also weiterhin die technischen Referenten der einzelnen Ortsverbände, die ja schließlich durch ihren persönlichen Kontakt viel besser in der Lage sind, die anfallenden Fragen zu klären, als es durch langatmige Briefe möglich ist.


6) UKW-Gruppe

An Stelle von OM Schips, DL1DA, wird ab Oktober ds. J. OM Lickfeld, DL3FM, die Betreuung der UKW-Gruppen im DARC sowie die Bearbeitung der UKW-Rundschau im DL-QTC übernehmen.


7) QSL-Karten und Drucksachenbestimmungen

Auf eine nochmalige Vorstellung des DARC hin teilte das Bundespostministerium inzwischen mit, daß für QSL-Karten eine Ausnahme von den normalen Drucksachenbestimmungen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht gemacht werden könne.

Das bedeutet, daß QSL-Karten im Inlandverkehr nur dann als Drucksache anerkannt werden, wenn nicht mehr als fünf Wörter handschriftlich nachgetragen sind. Außer durch entsprechende Gestaltung der QSL-Karten läßt sich diese Anzahl auch dadurch einhalten, daß für bestimmte Angaben Stempel (Buchstabenhalter mit auswechselbaren Typen) verwendet werden, z. B. für das Call des Empfängers, für die Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Frequenzbereichs, des RST, der Senderleistung, der Schaltung von RX und TX, der Antenne usw. Das BPM verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß sich z. B. der Versand von Fernschachkarten als Drucksache auf diese Weise ermöglichen ließ.

Das BPM betont nochmals, daß im Internationalen Verkehr QSL-Karten grundsätzlich nur als Postkarten Versandt werden können.


8) Sonstiges

a) Neuaufnahmen
In der letzten Zeit mehren sich die Fälle daß Zahlungen für neue Mitglieder bei der Geschäftsstelle eingehen, ohne daß die zugehörigen Beitrittserklärungen vorliegen. Es wird daher gebeten, alle Beitrittserklärungen gleichzeitig mit der Überweisung der betr. Beträge direkt an die Geschäftsstelle einzusenden.

b) Beiträge
.....

c) OV-Anteile
.....

d) Nachlieferung des DL-QTC
Vom laufenden Jahrgang sind inzwischen die Nummern 1–4 und 6 vergriffen. Bitte bei Neuaufnahmen zu beachten und keine Nachbestellungen mehr anzunehmen.

c) Veränderungen
Distrikt Berlin: Da der DV und sein Stellvertreter zurückgetreten sind, wurden deren Aufgaben bis zur Neuwahl dem Geschäftsführer des Distrikts, OM Garnatz, DL7BG, übertragen.

Neue OV-Vorsitzende

Hamm/Westf.: Eberhard Gölling
Idar-Oberstein: Karl Theo Stumm, DL9OK (komm.)
Osnabrück: W. L. Wagner, DL1WZ

Der OV Wildeshausen wurde aufgelöst.


VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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