Kiel, den 21.10.1953

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 10/53


ÜBERSICHT:


1) Zum Tode von OM Kern, DL1AW

Wie das letzte DL-QTC meldete, ist OM Hans Kern, DL1AW, der Vorsitzende des Distrikts Bayern-Süd, am 22. September nach kurzer Krankheit plötzlich und unerwartet verstorben.

Mit ihm ist einer der passionierten Oldtimer von uns gegangen, für die der Amateurfunk mehr als nur ein Hobby ist. So beschränkte OM Kern seine Amateurfunktätigkeit nicht nur auf die eigene Station, sondern stellte sich in selbstloser Weise auch immer wieder für die Allgemeinheit zur Verfügung. Neben seiner verdienstvollen Mitarbeit am Aufbau des DARC und seinem erfolgreichen Wirken im Distrikt hat er sich in besonderem Maße der Ausbildung der jungen OM gewidmet, denen er stets ein verständnisvoller Lehrer und hilfsbereiter Freund gewesen ist. Mit den Angehörigen betrauern wir den Tod dieses vorbildlichen OM, den wir nicht vergessen wollen.

An der Beisetzung von OM Kern, die am 25. September in München stattfand, nahmen viele OM aus München und Umgebung teil. Für den DARC legte OM Schleifenbaum, DL1YA, als stellvertretender Vorsitzender des Distrikts, einen Kranz am Grabe nieder.


2) Der DARC auf der Funkausstellung

Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände ist der Bericht über den DARC-Stand auf der letzten Funkausstellung in der Oktober-Nr. des DL-QTC leider ausgefallen. Wenn auch hier nicht Gelegenheit ist, diesen Bericht nachzuholen, soll doch zumindest an dieser Stelle derjenigen OM gedacht werden, die in Freiwilliger und aufopferungsvoller Mitarbeit an der Errichtung und Betreuung des DARC-Standes mitgewirkt haben. Viele OM haben den Stand beim Besuch der Funkausstellung gesehen und waren erfreut und beeindruckt über die Art und Weise, in der der DARC dort an die Öffentlichkeit trat.

Dieser Erfolg ist in erster Linie OM Klein, DL1PS, dem die Gestaltung oblag, sowie den OM des OV Düsseldorf zuzuschreiben, die unter der Leitung von OM Zdunczyk, DJ1IB, (dem OVV), und OM Koch, DJ1LW, den Aufbau und die Besetzung des Standes übernommen hatten. Ihnen allen sei hiermit im Namen des DARC nochmals ganz besonders für ihre vorbildliche Leistung gedankt, mit der sie der deutschen Amateurbewegung einen großen Dienst erwiesen haben.


3) Einlösen von Bausteinen

Vor fünf Jahren, als der Kampf um die Lizenzen zusätzliche Mittel erforderte, die aus Mitgliedsbeiträgen allein nicht aufzubringen waren, hatte der DARC seine Mitglieder zur Zeichnung von Bausteinen für diesen Zweck aufgerufen. Zahlreiche OM waren damals diesem Rufe gefolgt und hatten den DARC durch ihrer freiwillige Spende in die Lage versetzt, die Vorarbeiten für die Lizenzierung schnell und erfolgreich zum Abschluß zu bringen.

Bei dieser Bausteinaktion war von vornherein die Möglichkeit gegeben, die gezeichneten Beträge nach zwei Jahren auf den Mitgliedsbeitrag anzurechnen oder sich in bar zurückzahlen zu lassen. Diese Einlösefrist läuft am 31.12.1953 ab. Alle OM, die noch eine Anrechnung oder Rückzahlung ihrer Bausteine beanspruchen wollen, sind daher darauf hinzuweisen, die Baustein-QSL-Karten bis spätestens zum 31.12.1953 an die Geschäftsstelle einzusenden mit Angabe, ob Anrechnung auf den Beitrag oder Rückzahlung in bar gewünscht wird. Anrechnung oder Rückzahlung sind in jedem Falle nur dann möglich, wenn die betr. Baustein-QSL zurückgegeben werden.


4) Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses bei Lizenzanträgen

Nach § 2 des Amateurfunk-Gesetzes ist Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz u. a., daß der Antragsteller gerichtlich nicht vorbestraft ist. Nach der Verwaltungsanweisung zum gleichen Gesetz braucht ein entsprechender Nachweis jedoch nur vorgelegt zu werden, wenn der Verdacht besteht, daß der Antragsteller wegen Schwarzsendens vorbestraft ist. Diese nicht ganz miteinander in Einklang stehenden Bestimmungen haben in der Praxis zu einer unterschiedlichen Handhabung bei den einzelnen Oberpostdirektionen geführt. Außerdem konnte der Fall eintreten, daß trotz erheblicher Vorstrafen doch eine Lizenz erteilt wurde.

Um diese Lücke zu schließen und um die Einheitlichkeit zu wahren, hat das Bundespostministerium die Oberpostdirektionen inzwischen angewiesen, künftig allgemein ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Die Lizenz soll in Zukunft versagt werden, wenn der Antragsteller wegen Schwarzsendens vorbestraft oder aus anderem Anlaß zu einer höheren als einer einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist.


5) QSL-Vermittlung in der Ostzone

Für die Vermittlung von QSL-Karten von und an DM-Stationen ist von der Gesellschaft für Sport und Technik, der alle Lizenzinhaber der Ostzone angehören, eine QSL-Vermittlung in Halle mit der Anschrift Halle/Saale, Postfach 666, eingerichtet worden. Die DARC-Vermittlung wird künftig alle für DM-Stationen bestimmten Karten nach dort weiterleiten.


6) Tagung des Distrikts Württemberg

Der Distrikt Württemberg veranstaltet am ersten Wochenende im November seine diesjährige Distriktstagung, die mit einem allgemeinen HAM-Treffen verbunden wird. Tagungsort ist das Pestalozzi-Heim, Stuttgart, Olgastr. 63. Die Tagung beginnt am Sonnabend, dem 7. November um 15.30 Uhr. Am gleichen Abend findet ein großes HAM-Fest statt, zu dem alle OM mit ihren Angehörigen herzlich eingeladen sind. Einzelheiten werden noch in einem Distrikt-Rundschreiben mitgeteilt. OM aus anderen Distrikten, die Gelegenheit haben, die Tagung zu besuchen, wenden sich zwecks Auskunft und Quartierbeschaffung direkt an den DV, OM G. Grözinger, DL1CS.


7) Calls von Nichtmitgliedern

Auf Grund zahlreicher Anfragen werden im folgenden die Rufzeichen derjenigen Lizenzinhaber mitgeteilt, die zur Zeit weder im DARC noch im VFDB als Mitglieder geführt werden.

Den OV-Vorsitzenden wird empfohlen, die Nichtmitglieder ihres Bereiches einmal zu den OV-Veranstaltungen einzuladen und auf diese Weise mit dem DARC in Verbindung zu bringen. Zahlreiche DL und DJ stehen nur abseits, weil sie bisher noch keine Gelegenheit hatten, einen unmittelbaren Eindruck vom DARC und seinen Einrichtungen zu gewinnen. Diese sollten nach Möglichkeit für den Club gewonnen werden. In diesem Zusammenhang sei auch erneut daran erinnert, daß sich der finanzielle Beitrag des DARC zur IARU nach der Zahl aller deutschen Amateurlizenzen richtet ohne Rücksicht darauf, ob die betr. Mitglied im DARC sind oder nicht. Schon aus diesem Grunde sollte versucht werden, den Prozentsatz der Nichtmitglieder noch zu verringern.

Die Calls der Nichtmitglieder nach dem Stand vom 15.10.53:

Auf die Wiedergabe der Rufzeichen wird aus verständlichen Gründen hier verzichtet!


8) Rufzeichenschilder für Kraftwagen

DL3CT, der gleichzeitig glücklicher Auto-Besitzer ist, hat sich Rufzeichenschilder für seinen Wagen machen lassen und empfiehlt Nachahmung (Stahlblechschild, erhaben geprägt, Grund weiß oder schwarz, Schrift und Rand schwarz oder weiß, Größe 15×10 cm, Preis DM 5,50 je Schild). Interessierte OM können sich an die Geschäftsstelle wenden. Bei genügendem Bedarf und Sammelbestellung ist evtl. ein Preisnachlaß möglich.


9) Sonstiges

a) Veränderungen im Organisationsplan

Distr.: Ortsverband:
Bayern-Süd DV: i. V. Hans Schleifenbaum, DL1YA
Ba Pforzheim: Manfred Weichert, DL3XQ
Hg Cuxhaven: Menno Burchard, DL3HR
Göppingen (in Vorbereitung: Gerhard Förster, DL9JD

b) Beitragsrückstände
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VY 73 gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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