Kiel, den 21.2.1957

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 2/57


ÜBERSICHT:


1) Deutschlandtreffen 1957 des DARC

Nach mehrjähriger Pause soll in diesem Sommer wieder eine Gesamtveranstaltung des DARC in Form eines größeren Treffens durchgeführt werden. Im letzten Rundschreiben wurde schon erwähnt, daß sich die Ortsverbände Coburg, Herzogenrath und Kassel um die Ausrichtung beworben hätten. Die bei weitem günstigsten Voraussetzungen bringt der Vorschlag des OV Coburg mit sich, der daher mittlerweile dem Amateurrat zur Annahme empfohlen wurde.

Dieser Vorschlag sieht ein „Deutschlandtreffen 1957 des DARC“ am 3. und 4. August in Coburg vor. Dabei wird ganz bewußt nicht von einer Tagung gesprochen, bei der ein pausenloses Programm die ganze zur Verfügung stehende Zeit ausfüllt, sondern von einem Treffen, das in erster Linie dazu dienen soll, die persönlichen Beziehungen der Mitglieder untereinander zu pflegen. Der Termin wurde so gewählt, daß Teilnehmer, die auch die Funkausstellung in Frankfurt am Main (2. bis 11. August) besuchen wollen, anschließend dorthin weiterfahren können. Das ist insbesondere für diejenigen von Bedeutung, die von weither kommen und gern beide Veranstaltungen mitmachen möchten, aber nicht zweimal innerhalb kurzer Zeit eine Reise machen können. Die Durchführung eines größeren Treffens während der Funkausstellung in Frankfurt selbst scheitert an der Quartierfrage. Außerdem wären dort die Unterbringungskosten wesentlich höher als in Coburg, das auch in dieser Hinsicht ausgesprochene Vorteile bietet.

Ohne der endgültigen Entscheidung des AR vorgreifen zu wollen, empfiehlt es sich für alle, die zum diesjährigen DARC-Treffen kommen wollen – und wir hoffen, daß es möglichst viele sein werden – sich schon jetzt auf den 3. und 4. August einzurichten.

Weitere Einzelheiten werden im nächsten Rundschreiben und anschließend auch im DL-QTC bekanntgegeben.


2) Die ersten Deutschland-Diplome

Als Erster hat OM Hans-P. Günther, DL9XW, die Bedingungen des Deutschland-Diploms (DLD) erfüllt. Ihm sei zu diesem Erfolg auch von hier aus herzlichst gratuliert. Inzwischen konnten schon eine ganze Reihe weiterer Diplome erteilt werden – im Deutschland-Rundspruch worden die Calls der neuen DLD-Inhaber wöchentlich genannt –, und der Strom der eingehenden Anträge nimmt ständig zu. Die EMC gibt dazu folgende Hinweise:

Ergibt die Auswertung der für das Diplom vorgelegten QSL-Karten, daß nicht alle gewertet werden können, und somit eine Erteilung des DLD noch nicht möglich ist, dann erhält der Antragsteller eine Karte, auf der alle DOKs angekreuzt sind, die anerkannt werden konnten. Gleichzeitig damit wird er aufgefordert weitere QSLs einzusenden. Diesen Ergänzungskarten ist die Mitteilung über die bereits anerkannten QSLs wieder beizufügen, da sonst die weitere Bearbeitung des betreffenden Antrags unnötig erschwert wird.

Dieses Hin- und Herschreiben verzögert die Auswertung, natürlich erheblich. Daher sollten lieber von vornherein genügend Ersatz-QSLs miteingesandt also nicht genau 100 oder 150.

Die Bearbeitung eines DLD-Antrags erfordert ca. 3–4 Stunden, denn die EMC läßt sich lieber nachsagen, sie sei zu genau, als daß sie den Vorwurf einstecken würde, zu großzügig zu verfahren.

Für diese Auswertung opfern die OM ihre Freizeit. Daran möge, bitte, jeder Diplom-Aspirant denken. Dann wird er ihnen die Arbeit gern erleichtern, indem er z. B. seine QSLs nach Rufzeichenblocks, und innerhalb der Blocks alphabetisch, vorsortiert, die DOKs deutlich kennzeichnet, nach Möglichkeit dem Antrag eine listenmäßige Zusammenstellung der vorgelegten QSLs beifügt, und – last not least – etwas Geduld zeigt, wenn das ersehnte Diplom nicht gleich postwendend eintrifft.


3) AR-Sitzung am 13. und 14. April

Die nächste Sitzung des Amateurrats wird am Sonnabend, dem 13. April (14:30–18:30 Uhr), und Sonntag, dem 14. April (09:00–18:30 Uhr), in Göttingen im Hotel Kronprinz stattfinden.

Der AR wird dabei endgültig über die schon seit längerer Zeit zur Diskussion stehenden Satzungsänderungen betr. Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten entscheiden. Die jetzt abgeschlossene Vorabstimmung ergab die erforderliche Dreiviertelmehrheit dafür, daß Präsident und Vizepräsident künftig vom AR gewählt werden sollen. Lediglich zwei Distrikte (Bayern-Süd und Hamburg) waren für die Beibehaltung des bisherigen Systems (Direktwahl durch die aktiven Mitglieder), während sich der Distrikt Niedersachsen für eine Wahl durch die OV-Vorsitzenden aussprach. Eine generelle Verlängerung der Amtsperioden innerhalb des DARC wurde bei dieser Vorabstimmung allerdings von der Mehrheit abgelehnt, so daß es, wie bisher, bei zwei Jahren bleibt.

Unter Berücksichtigung der von den Distriktsvorsitzenden in diesem Zusammenhang geäußerten Wünsche wurde dem AR vorgeschlagen, bei der nächsten Sitzung folgende Änderungen zu beschließen (vergl. dazu auch die im OV-Rund 10/56 wiedergegebenen Vorschläge)

a) Satzung

Der § 9 „Organe“ erhält folgende Fassung:

"Die Organe des Clubs sind: a) der Präsident,
b) der Vorstand,
c) der Amateurrat.

Die regionalen Aufgaben des Clubs werden bearbeitet von den Distrikts-Vorständen und den Ortsverbands-Vorständen.

Die Mitglieder dieser Organe müssen Angehörige der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlins und zu b) und c) auch Inhaber einer Amateur-Sendelizenz sein."

2) Im § 10 „Präsident“ wird der dritte Satz (Präsident und Vizepräsident werden in direkter Wahl von den aktiven Mitgliedern des Clubs auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.) ersetzt durch: „Präsident und Vizepräsident worden vom Amateurrat auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.“

3) Im § 11 „Der Vorstand“ wird der letzte Satz (Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Sekretärs ist ehrenamtlich.) ersetzt durch: „Die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Sekretärs sind ehrenamtlich tätig und werden vom Amateurrat auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.“

4) Im § 12 „Der Amateurrat“ werden a) der Punkt a) (Wahl der Fachreferenten und Beisitzer, Bestellung und Bestätigung des Sekretärs;) ersetzt durch: „a) Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten, der Fachreferenten und Beisitzer, Bestellung und Bestätigung des Sekretärs;“ der 2. Satz im 4. Absatz (Der Amateurrat ist beschlußfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen oder zur schriftlichen Abstimmung aufgefordert wurde.) ersetzt durch: „Der Amateurrat ist beschlußfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen oder zur schriftlichen Abstimmung aufgefordert wurde, und wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder an der Sitzung oder der schriftlichen Abstimmung teilnehmen.“

b) Der Abschnitt III der Wahlordnung „DARC-Vorstand“ erhält folgende Fassung:

„Der Präsident, der Vizepräsident, die Fachreferenten und die Beisitzer werden gemäß §§ 10–12 und 15 vom Amateurrat auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Mit Ausnahme des Präsidenten müssen sie lizenzierte Funkamateure sein. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt grundsätzlich auf einer ordentlichen Amateurratssitzung, aber nicht unbedingt für alle Vorstandsmitglieder auf der gleichen Sitzung.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist ein Wahlausschuß einzusetzen, der aus dem Sekretär und zwei vom AR bestimmten aktiven Mitgliedern gebildet wird. Der Sekretär ist gleichzeitig Wahlleiter. Wahlkandidaten dürfen nicht gleichzeitig dem Wahlausschuß angehören. Wahlvorschläge könne von den Distrikten bis spätestens sechs Wochen vor der Wahl an den Wahlleiter eingereicht werden. Jeder Distrikt kann für jedes Vorstandsamt einen von seiner OVV-Versammlung namhaft gemachten Kandidaten benennen. Vorschläge ohne Einverständnis des vorgeschlagenen Kandidaten sind ungültig. Der Wahlleiter gibt die Namen der Kandidaten vier Wochen vor der Amateurratssitzung, auf der die Wahl stattfinden soll, den Distriktsvorsitzenden bekannt. Vorstandsmitglieder, für deren Amt keine gültigen Wahlvorschläge vorliegen, gelten als wiedergewählt.

Wahlberechtigt ist jeder Distriktsvorsitzende bzw. sein satzungsgemäßer Stellvertreter, und zwar für jeden Wahlgang mit einer Stimme. Die Distriktsvorsitzenden vertreten bei dieser Wahl den mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschluß der Ortsverbandsvorsitzenden ihres Distrikts. Die Wahl ist geheim und für die einzelnen Vorstandsmitglieder getrennt durchzuführen in der Form, daß jeder Distriktsvorsitzende einen Stimmschein mit dem Namen des von ihm für das betreffende Vorstandsamt gewählten Kandidaten abgibt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch den Wahlausschuß. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Leere Stimmscheine gelten als abgegebene Stimmen. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl durchzuführen. Bleibt auch die Stichwahl ohne Ergebnis, wird ein dritter Wahlgang durchgeführt, bei dem dann die einfache Mehrheit entscheidet.

Das Wahlergebnis wird vom Wahlleiter im Amateurrat verkündet. Die Amtszeit des DARC-Vorstandes beginnt mit dieser Bekanntgabe. Den Mitgliedern ist das Ergebnis bei nächster Gelegenheit mitzuteilen.“

Diese Vorschläge entsprechen den von der überwiegenden Mehrheit zum Ausdruck gebrachten Ansichten. Wesentlich davon abweichende Vorschläge für die Wahlordnung machten noch

a) der Distrikt Bayern-Süd:
„Jeder DV hat bei der Wahl mehrere Stimmen. Die Anzahl der Stimmen entspricht dem Verhältnis zur Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Distrikts. Die Distriktsvorsitzenden bringen die jeweilgen Wahlkandidaten in den Ortsverbänden des Distrikts in Vorschlag und bringen die sich ergebenden Resultate dem AR zur Kenntnis bzw. der Geschäftsstelle. Der AR wählt dann die Präsidenten."

b) der VFDB:
"Jeder Distriktsvorsitzende hat soviel Stimmen, wie er Ortsverbände vertritt. Jeder Ortsverband hat eine Stimme und gibt diese dem Distriktsvorsitzenden zur Wahl mit. Ortsverbände, die keine Stimme an den Distriktsvorsitzenden gegeben haben, bleiben unberücksichtigt.“

Die Ortsverbände haben nun genügend Zeit, sich nochmals mit diesen Fragen zu beschäftigen, um sie bis zur nächsten AR-Sitzung ihrem DV gegenüber dazu Stellung nehmen zu können Bitte, nutzen Sie diese Gelegenheit, damit Ihr DV weiß, in welchem Sinne er Sie vertreten soll.

Mancher wird nun vielleicht sagen, diese Fragen seien schon zur Genüge behandelt, und man solle nicht ständig über den Paragraphen brüten. Denken Sie aber, bitte, daran, daß es sich hier um Dinge handelt, die für den gesamten Verband von sehr wesentlicher Bedeutung sind und daher nicht über's Knie gebrochen werden sollten. Aus diesem Grunde hatte der AR ja auch bei seiner letzten Sitzung die ursprünglich schon damals vorgesehene Entscheidung nochmals zurückgestellt und das Problem erneut in den Ortsverbänden zur Diskussion gestellt.

Für die Tagesordnung der AR-Sitzung am 13./14.4.1957 sind ferner bisher folgende Themen vorgesehen:

Die Aufnahme weiterer Themen und Anträge in die Tagesordnung kann bis zum 10.3.1957 über die Distrikte bei der Geschäftsstelle beantragt werden.


4) Deutschland-Rundspruch

Der Deutschland-Rundspruch hat mit der Fülle seiner aktuellen und interessanten Nachrichten innerhalb kurzer Zeit bereits eine besondere Bedeutung für den gesamten DARC erlangt. Im einzelnen bringt er wöchentlich:

DARC-Mitteilungen / Mitteilungen aus dem FTZ / Blick über den Zaun (Berichte aus dem Ausland) / Meldungen zum Geophysikalischen Jahr / Funkwetterdienst des DARC / Nachrichten der EMC / DX-Meldungen / UKW-Berichte / Aus den Distrikten.

Die meisten dieser Nachrichten werden nur im Deutschland-Rundspruch gebracht, also nicht später im DL-QTC oder OV-Rund wiederholt. Allen Ortsverbänden wird daher empfohlen, den Rundspruch mindestens von einer Station regelmäßig abhören zu lassen, um den Inhalt auch für die OV-Arbeit verwerten zu können.

Der vollständige Deutschland-Rundspruch wird, wie folgt, ausgestrahlt:

Sonntags um 08:45 Uhr auf 3729 kHz von DJ1RX (Steinheim/Main)
40-m-Band von DJ1JD (Hanau)
144,81 MHz von DJ1SB (Wiesbaden)
Dienstags um 22:30 Uhr auf 80-m-Band von DL1LS (Heidelberg)
144,81 MHz von DJ1SB (Wiesbaden)
145,53 MHz von DL1LS (Heidelberg)
Mittwochs um 14:30 Uhr auf 40-m-Band von DJ1SB (Wiesbaden)
16:00 Uhr auf 80-m-Band von DJ1SB (Wiesbaden)
Freitags um 21:30 Uhr auf 144,46 MHz von DL6MH (Straubing)

Auszüge bringen außerdem auch noch verschiedene Distrikts-Rundspruchstationen.

Redaktion des Deutschland-Rundspruchs: OM W. Plage, DL1UM, ......


5) Reichenautreffen

Das inzwischen schon traditionell gewordene Reichenautreffen soll in diesem Jahr die 8. Auflage erleben und am 29. und 30. Juni stattfinden. Veranstalter ist der Distrikt Baden.


6) Deutsches Amateurfunkgesetz im Saarland

Es ist damit zu rechnen, daß das deutsche Amateurfunkgesetz mit allen dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen in Kürze auf das Gebiet des Saarlandes ausgedehnt wird. Zur gleichen Zeit soll der bisherige Landeskenner 9S4 durch DL8 ersetzt werden. Die Lizenzen werden im Saarland dann von der neuen OPD Saarbrücken erteilt werden.


7) Nachtrag zur Rufzeichenliste

Der erste Nachtrag zur Rufzeichenliste der deutschen Amateurfunkstellen, Ausgabe Juli 1956 ist erschienen und wird in der nächsten Zeit von den Oberpostdirektionen an die lizenzierten Funkamateure verteilt. Er enthält alle seit dem 1.7.1956 neuerteilten Lizenzen und die inzwischen eingetretenen Veränderungen. Interessenten, die noch keine Lizenz haben und daher den Nachtrag nicht automatisch erhalten, können ihn für 50 Pfg. von der Bundespost beziehen. Da die Postzeitungsstellen erfahrungsgemäß oft nicht wissen, um was es sich bei den Listen handelt, empfiehlt es sich, Bestellungen direkt an die Bücherei der für den Wohnsitz zuständigen Oberpostdirektion zu richten. Von dort kann auch die Rufzeichenliste selbst zum Preise von DM 2,60 bezogen werden.


8) Briefwechsel gesucht

OM Gordon James Estep, W1GOQ, wünscht Briefwechsel mit deutschen OM. Seine Anschrift: bis Ende April ......; dann ......


9) DL-QTC Nr. 1/57 vergriffen

Der alle Erwartungen übertreffende Mitgliederzuwachs seit Jahresbeginn – vom 1.1.57 bis heute wurden 380 neue Mitglieder aufgenommen, eine Zahl, die normalerweise erst nach 4-5 Monaten erreicht wird – hat dazu geführt, daß das Heft 1/57 des DL-QTC restlos vergriffen ist. Auch beim Verlag ist nichts mehr vorhanden. Es wird daher gebeten, künftig alle Neuaufnahmen erst ab 1. Februar und später zu datieren, und auch keine Nachbestellungen auf das Heft Nr. 1 mehr entgegenzunehmen. Soweit neue Mitglieder, die erst zum 1.2.1957 aufgenommen werden konnten, bereits den Beitrag für Januar gezahlt hatten, wurde dieser Betrag entsprechend gutgeschrieben. Das Gleiche gilt bei Nachbestellungen, die nicht mehr ausgeführt werden konnten.


10) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1956

Distrikt:

Ortsverband:

A Säckingen aufgelöst (DOK A13 gilt ab 1.2.57 nicht mehr)
B Bamberg M. Dörr, DL1EC
D Zehlendorf H. Pietschmann, DL7DP
E Cuxhaven G. Janocha, DL1YX
F Wiesbaden Ferd. Dormann, DL1NM
H Holzminden E. Drest, DJ2CT
K Bad Kreuznach G. Heinzen, DL6EN
Bingen (neu K15) Kl. Wawrzyn, DL9VL
Landau (neu K14) E. Paul, DJ1XG

L

Hilden H. Freimann, DL3RT

M

Eutin K. H. Kirst, DJ1QA
Neumünster J. D. Kolbowwki, DL9LJ
O Dortmund W. Thutewohl, DL6BP
P Ludwigsburg R. Krämer, DL1LW


VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1957 Rundspruch-Archiv