Kiel, den 20.6.1957

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 6/57


ÜBERSICHT:


1) Rundfunksender im 40-m-Band

Im Deutschland-Rundspruch vom 8. Juni 1957 gab das Fernmeldetechnische Zentralamt bekannt:

„Eine recht unangenehme und ernste Beschwerde einer ausländischen Regierung gibt uns Veranlassung, die deutschen Funkamateure eindringlich auf die Verfügung des Bundespostministeriums vom 2.9.1952 über die Änderung der Frequenzbereiche und Sendearten für Funkamateure hinzuweisen. Die Bestimmung, die jeder Funkamateur auf Seite 14 der Rufzeichenliste nachlesen kann, besagt unter Anmerkung 1):

‚Gemäß Frequenzverteilungsplan der VO für den Funkdienst zum Internationalen Fernmeldevertrag (Atlantic City 1947) darf der Amateurfunkdienst den Frequenzbereich 7100–7150 kHz nur unter der Bedingung benutzen, daß er keine schädlichen Störungen des Rundfunkdienstes, dem dieser Bereich ebenfalls zugewiesen ist, verursachen.‘

Wir machen darauf aufmerksam, daß eigenmächtige Unternehmungen einzelner Funkamateure gegen rechtmäßig betriebene Rundfunksender in jedem Fall zum Widerruf der Sendegenehmigung führen müssen.

Wir weisen ferner darauf hin, daß auch gegen Rundfunksender, die in Frequenzbereichen arbeiten, die ausschließlich dem Amateurfunk zugewiesen sind, eine Selbsthilfeaktion von Funkamateuren unzulässig ist. Es ist stets die Aufgabe der Fernmeldeverwaltung – wie unschwer aus der VO-Funk zu entnehmen ist – geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen des Amateurfunks durch andere Funkdienste aufzuklären und zu beseitigen. Im Falle des französischen Rundfunksenders auf 7050 kHz sind vom Bundespostministerium bereits entsprechende Maßnahmen bei der französischen Fernmeldeverwaltung eingeleitet worden, die einen Frequenzwechsel des störenden Rundfunksenders zum Ziel haben. Es kann daher nicht ausdrücklich genug vor einer Beeinflussung dieser bereits laufenden Verhandlungen durch Eigenmächtigkeiten einzelner Funkamateure gewarnt werden, die sich nur zum Schaden aller Funkamateure auswirken würden.“

Auf den in dieser Bekanntmachung erwähnten französischen Rundfunksender auf 7050 kHz (Radio Télévision Francaise) war im letzten OV-Rundschreiben schon hingewiesen worden. Gleichzeitig wurde auch nochmals daran erinnert, daß fremde Stationen, die auf den exklusiven Bändern beobachtet werden und zu einer Störung des Amateurfunks führen, unverzüglich dem DARC gemeldet werden sollten. Daraufhin und vor allem als Folge eines entsprechenden Aufrufs der EMC sind inzwischen zahlreiche Meldungen über die genannte Station eingegangen. Sie haben der vom DARC im vergangenen Monat beim Bundespostministerium gegen diesen Sender eingelegte Beschwerde wesentlichen Nachdruck verliehen. Auch andere europäische Verbände haben mittlerweile ähnliche Einsprüche bei ihren Verwaltungen erhoben.

Es muß ausdrücklich festgestellt werden, daß dies nach den internationalen Bestimmungen der einzige legale Weg ist, auf dem man gegen Störungen im Funkwesen, sei es im Amateurfunk oder im kommerziellen Funk, vorgehen kann. Daß er auch für uns nicht so erfolglos ist, wie mancher offenbar annimmt, hat sich jetzt gezeigt. Das BPM hat die Berechtigung unserer Beschwerde in vollem Umfang anerkannt und die entsprechenden Maßnahmen genauso eingeleitet, wie es bei Beschwerden anderer Funkdienste der Fall ist.

Es ist unbestritten, daß die exklusiven Amateurbänder dem Amateurfunk vorbehalten sind, und daß andere Sender dort nichts zu suchen haben. Wann und wo der einzelne Amateur auf diesen Bändern arbeitet, steht ihm völlig frei. Es kann auch niemand von ihm verlangen, daß er auf einem Exklusivband ein QSO abbricht oder die Frequenz räumt, wenn dort plötzlich eine Fremdstation auf seiner Frequenz erscheint. Solange er Amateurverkehr macht, ist er im Recht. Andererseits sollte er sich aber auch darüber im klaren sein, daß Sendungen, die einzig und allein zu Störzwecken vorgenommen werden, kein Amateurverkehr mehr sind. Eine solche Störsendung ist genauso, wie z. B. eine von einem Amateur ausgestrahlte Rundfunksendung, auch dann eine unzulässige Aussendung im Sinne der Bestimmungen, wenn sie sich gegen einen unberechtigten Benutzer der betroffenen Frequenz richtet. Wer zu einer derartigen Selbsthilfe greift oder dazu auffordert, wählt den falschen Weg und setzt sich der Gefahr des Lizenzentzugs aus. Es kann daher nicht eindringlich genug vor solchen Aktionen gewarnt werden. Wer auf sein recht pocht, muß erfahrungsgemäß besonders darauf achten, daß sein eigenes Verhalten keinen Angriffspunkt bietet.


2) Lizenzprüfungen

Das Fernmeldetechnische Zentralamt richtete am 1. Juni folgendes Schreiben an den DARC:

„Wie uns von verschiedenen Oberpostdirektionen mitgeteilt wird, hat sich der Wissensstand der an den Prüfungen teilnehmenden Funkamateuren in der letzten Zeit merklich verschlechtert. Es ist keine Seltenheit, daß 50–70 % der Funkamateure die Prüfung nicht bestehen, trotzdem gerade in der Abnahme der Morseprüfung zum Teil großzügig verfahren wird. Der schlechte Wirkungsgrad der Prüfungen bedeutet naturgemäß eine unnötige Belastung der beteiligten Dienststellen durch die notwenig werdenden Wiederholungsprüfungen usw.

Uns ist bekannt, daß unsere Darlegungen nicht für alle Oberpostdirektionen und auch nicht nur für die Mitglieder des DARC zutreffend sind; wir möchten es aber nicht versäumen, Sie auf diese Entwicklung aufmerksam zu machen.“

Es wird hiermit allen Ortsverbänden erneut empfohlen, ihre Lizenzanwärter in deren eigenem Interesse erst dann zur Prüfung zu melden, wenn sie – z. B. durch die DE-Prüfung – nachgewiesen haben, daß sie den Anforderungen, die bei der Lizenzprüfung an sie gestellt werden, aller Voraussicht nach entsprechen werden.


3) Europäische Bandunterteilung

In letzter Zeit haben sich viele ausländische Funkamateure beim DARC darüber beklagt, daß die vereinbarte Bandunterteilung von den deutschen Amateuren nicht genügend beachtet würde. Vor allem bildeten die Orts-QSOs im CW-Teil des 20-m-Bandes, die sich in manchen Ortsverbänden offenbar eingebürgert haben, den Stein des Anstoßes.

Der von der IARU Region 1 für ihren Bereich empfohlenen Bandunterteilungsplan sieht bekanntlich vor:

80-m-Band: 3500 3600 kHz nur CW
3600 3800 kHz nur Fone
40-m-Band: 7000 7050 kHz nur CW
7050 7150 kHz CW und Fone
20-m-Band: 14.000 14.100 kHz nur CW
14.100 14.350 kHz CW und Fone
15-m-Band: 21.000 21.150 kHz nur CW
21.150 21.450 kHz CW und Fone
10-m-Band: 28.000 28.200 kHz nur CW
28.200 29.700 kHz CW und Fone

Es wird gebeten, den OM, die ihn vergessen haben, diesen Plan einmal wieder in's Gedächtnis zu rufen.


4) Rücktritt des Vizepräsidenten

OM Bauer, DL1DX, der nach dem Rücktritt von OM Lührs, DL1KV, im April 1956 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsidenten beauftragt worden war, hat den Präsidenten gebeten, ihn aus beruflichen Gründen von seinem Posten zu entbinden. OM Rapcke, DL1WA, hat diesen Rücktritt grundsätzlich angenommen. Welche Übergangsregelung für die Zeit bis zur endgültigen Neuwahl des Vizepräsidenten (s. u.) getroffen werden soll, ist momentan noch offen. OM Bauer hat sich bereiterklärt, bis zur Klärung dieser Frage, längstens jedoch bis zum 1. September, noch im Amt zu bleiben.


5) Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten

Bei der letzten AR-Sitzung war vereinbart worden, die in diesem Jahr fällige Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten durch die aktiven Mitglieder des DARC im September durchzuführen. Gemäß dem dabei festgelegten Zeitplan wurden die Distriktsvorsitzenden inzwischen aufgefordert, die Wahlvorschläge ihrer Distrikte bis zum 15. Juli einzureichen.

Alle OVVen, die nicht schon im Anschluß an die erste Ankündigung im Protokoll (OV-Rundschreiben Nr. 4/57) von sich aus oder im Rahmen einer OVV-Versammlung dazu Stellung genommen haben, werden gebeten, ihrem DV bis Ende Juni eventuelle Vorschläge ihres Ortsverbandes für die Besetzung dieser beiden Vorstandsämter bekanntzugeben. Maßgebend für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten ist die mit dem letzten OV-Rundschreiben verteilte Wahlordnung Ziffer III, a.


6) DARC auf der Funkausstellung 1957

Der Stand des DARC auf der diesjährigen Großen Deutschen Rundfunk-, Fernseh- und Phono-Ausstellung, die in der Zeit vom 2. bis 11. August in Frankfurt am Main stattfindet, befindet sich in Halle Nr. 3, Platz Nr. 303. Alle Amateure, die die Ausstellung besuchen, sind dort herzlich willkommen.


7) Sendegenehmigungen für deutsche Funkamateure in der Schweiz

Auf Bitten des DARC hat sich das Bundespostministerium an die schweizerische Fernmeldeverwaltung gewandt und ihr eine ähnliche Regelung zur gegenseitigen Anerkennung von Amateurfunklizenzen vorgeschlagen, wie sie mit einigen anderen Ländern bereits getroffen wurde. Die Schweiz hat sich daraufhin bereiterklärt, deutschen Staatsangehörigen, die sich in der Schweiz niederlassen, auf Antrag eine Amateursendekonzession zu erteilen. Sie lehnt es jedoch grundsätzlich ab, Ausländern, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten, eine Sendegenehmigung zu geben. Es ist daher auch für deutsche OM leider nicht möglich, während eines Ferienaufenthaltes in der Schweiz eine Amateurstation zu betreiben.


8) Technische Anfragen

Zur Entlastung von OM Paffrath, DL6EG, sind in der letzten Zeit in fast allen Distrikten Technische Referenten eingesetzt worden, deren Anschriften aus dem Organisationsplan vom 15.12.1956 hervorgehen. Alle Mitglieder werden gebeten, sich mit technischen Einzelanfragen zunächst immer an ihren Distrikts-Te.Ref. zu wenden, der in den meisten Fällen die gewünschte Auskünfte wird geben können.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß Fotokopien von Aufsätzen aus in- und ausländischen Fach- und Amateurzeitschriften nicht beim Technischen Referat des DARC, sondern beim DV Westfalen-Süd, OM Karl Schultheiß, DL1QK, Bochum, Mühlenweg 30b, bestellt werden können. Eine Seite DIN-A4 kostet 65 Pfg., eine Seite DIN-A5 40 Pfg.


9) Beiträge für das 2. Quartal 1957

.....


10) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1956

Erw. Vorstand: EMC: J. Oswald, DL1TQ

DOK:

Ortsverband:

C22 Passau (neu) E. Stuis, DJ1ZS
C23 Ammersee (neu) W. Nordhoff, DL3BC
G06 Euskirchen R. Willerscheid, DJ2JI
G08 Bad Godesberg W. Bartel, DJ1HC
H07 Faßberg A. Kaempf, DL3PG
I07 Leer O. Wübbens, DE11763
I18 Delmenhorst (neu) K. Brüggemann, DJ2HR
L16 M.Gladb.-Rheydt W. Vitz
O22 Castrop-Rauxel (neu) Dr. Fr. Spillner, DJ2KY
P20 Schwäbisch Hall (neu) W. Braun, DL6UO


VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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