Kiel, den 23.6.1959

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 6/59


ÜBERSICHT:


1) Nächste AR-Sitzung

Die im letzten OV-Rundschreiben schon angekündigte Amateurrats-Sitzung am Sonnabend, dem 04., und Sonntag, dem 05.07., wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in Neu Isenburg sondern in Hanau/Main stattfinden. Tagungslokal ist das Hotel Hanauer Hof, Hanau, Philippsruher Allee 22. Auf der Tagesordnung stehen:

1. Ergebnisse der letzten AR-Sitzung
Siehe dazu das mit dem letzten OV-Rundschreiben verteilte Protokoll.

2. Gesetzliche Regelung und neue Bestimmungen über den Amateurfunk
Dazu beantragten:

  1. der Distrikt Baden, einen Katalog von Prüfungsfragen für die Lizenzprüfung zusammenzustellen;
  2. der Distrikt Schleswig-Holstein, baldmöglichst alle Bundestagsabgeordneten in einem Schreiben über Sinn und Zweck des Amateurfunks, über das nahezu vorbildliche AFuG und über unseren Widerstand gegen die Änderung dieses Gesetzes aufzuklären;
  3. der Distrikt-Schleswig Holstein, eine Technikerklasse für UKW (keine oder verminderte Morsekenntnisse) zu schaffen;
  4. der Distrikt Württemberg, OM Schips, DL1DA, als einen der besten Kenner der Materie, sofort in den DVO-Ausschuß zu berufen.

Im übrigen sieht die Situation zur Zeit so aus:
Als ersten offiziellen Schritt zur Verwirklichung ihrer Absicht, das AFuG durch eine auf das FAG 1928 bezogene Verordnung zu ersetzen, hatte die Bundespost, im Zuge der Vorbereitungen für die Eingliederung des Saarlandes, erwirken, daß das AFuG in die sogenannte „Negativliste“ aufgenommen wurde. (Die Negativliste ist ein Katalog, der alle diejenigen bundesdeutschen Gesetze und Verordnungen enthält, die bei Eingliederung des Saarlandes nicht automatisch dort in Kraft treten.) Nach Ansicht der Bundespost sollte also das AFuG im Saarland gar nicht erst eingeführt werden. Daraus hätte sich dann ein Anlaß zur Einführung einer neuen Regelung im gesamten Bundesgebiet ergeben. DARC und KWACS haben sich daraufhin gemeinsam an die saarländische Regierung und die Bundestagsabgeordneten mit der Bitte gewandt, für die Einführung des AFuG an der Saar einzutreten. Das hatte den Erfolg, daß das AFuG von der Negativliste gestrichen wurde. Ein erneuter Vorstoß der Bundespost führte dann dazu, daß der Rechtsausschuß des Bundestages angerufen wurde, der sich jedoch am vergangenen Donnerstag gleichfalls für die Streichung des AFuG von der Negativliste, d. h. für seine Einführung im Saarland ausgesprochen hat.

3. Haushaltsplan
Dazu wurde dem AR inzwischen ein neuer Entwurf vorgelegt. Ferner beantragen:

  1. der Distrikt Schleswig-Holstein, die Mittel für die Anschaffung einer elektrischen Adressiermaschine, in erster Linie für die Adressierung der monatlichen DL-QTC-Umschläge, zu bewilligen;
  2. der OV Neukölln, daß künftige Geschäftsjahre nach folgenden Gesichtspunkten abgeschlossen werden: Der Vorstand kann zwecks Ausgleich der Jahresfinanzen dem AR vorschlagen, die Beträge der Titel auszutauschen. Schließt ein Titel gegenüber dem Voranschlag mit einem Defizit, so ist der betreffende Referent dem AR gegenüber beweispflichtig. Der AR entscheidet über die Bewilligung. Ein Geschäftsjahr des DARC darf nicht mit einem Defizit schließen. Die Defizitbeträge des Geschäftsjahres 1958 sind den betreffenden Titeln des Voranschlags 1959 voranzutragen.

4. Ältestenrat-Ordnung (bei der letzten AR-Sitzung zurückgestellt)

5. Vorbereitung der DARC-Vorstands-Neuwahl
Dazu beantragt der Distrikt Schleswig-Holstein, daß die Wahl des Präsidiums nur durch die Ortsverbands-Vorsitzenden vorgenommen wird. Jedes Einzelmitglied könne nicht ohne weiteres die Qualitäten und die Einsatzfreudigkeit der vorgeschlagenen Kandidaten kennen; von den OVVen könne man das eher erwarten. Zugleich erspare man sich damit entwürdigende Werbe-Feldzüge und Propagandasendungen. Die Stimmenzahl könnte dabei nach der Anzahl der aktiven Mitglieder festgelegt werden.

6.) Das DL-QTC / Der Kurzwellenhörer
Antrag des Distrikts Ruhrgebiet für die letzte AR-Sitzung.

7. Beitritt zur Deutschen Gesellschaft für Raketentechnik und Raumfahrt
Antrag des OV Bochum für die letzte AR-Sitzung.

8. Allgemeine Aussprache
Dieser Punkt soll wieder Gelegenheit zur Aussprache zwischen Vorstand und AR geben über Fragen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen.

9. Anträge und Verschiedenes

  1. Der Distrikt Berlin erneuert seinen bereits im vorigen Jahr gestellten, dann aber wieder zurückgezogenen Antrag, den § 9 der Satzung dahingehend zu ändern, daß auch die Mitglieder der Distrikts- und Ortsverbands-Vorstände Angehörige der Bundesrepublik oder West-Berlin sein müssen.
  2. Der Distrikt Ruhrgebiet beantragt die Bildung eines aus drei AR-Mitgliedern bestehenden Satzungsausschusses, der in einem Zeitraum von drei Monaten alle Wünsche zur Änderung der Satzung sammeln, sie aussortieren und dann dem AR zur Entscheidung vorlegen soll.
  3. Der Ortsverband Hamburg stellt den Antrag, für eine 25jährige Mitgliedschaft im DARC/DASD eine Urkunde zu schaffen, die durch den OVV überreicht wird.

Alle OV-Vorsitzenden werden gebeten, nach Möglichkeit ihrem DV gegenüber bis Anfang nächster Woche zu dieser Tagesordnung Stellung zu nehmen und im Themen zu nennen, die er zur Aussprache (Pkt. 8) stellen soll.


2) Festschrift des Deutschlandtreffens 1959

An Stelle der üblichen Tagungsfestschrift wurde in Bad Harzburg nur das Programm verteilt. Dafür sollen später alle Teilnehmer einen illustrierten Bericht über das Treffen erhalten, als Erinnerung an die in Bad Harzburg gemeinsam verlebten Tage

Die Tagungsleitung bittet dafür um Überlassung gelungener Aufnahmen, besonders Schnappschüsse, die charakteristisch sind für die Stimmung und die jeweilige Situation (hochganz, schwarz-weiß, Mindestgröße 6×9 cm, möglichst größer). Auch Schilderungen der Erlebnisse bei den Gruppentreffen und Wettbewerben, auf dem Campingplatz, an der Tagungsstation usw., sowie kleiner Episoden und Begebenheiten am Rande des Treffens sind sehr erwünscht.

Es wird gebeten, Bilder und Texte bis spätestens zum 01.08. zu richten an: DARC-Niedersachsen, OM A. Kirchner, DL3IV, ......


3) Versuchssendungen des Internationalen Roten Kreuzes

In der ersten Juli-Dekade wird das Internationale Komitee vom Roten Kreuz wieder eine Reihe von Versuchssendungen durchführen, um die Verbreitung und Hörbarkeit der von ihm auf Kurzwellen ausgestrahlten Nachrichten überprüfen zu können. Das IKRK hat den DARC auch diesmal wieder um Hörberichte seiner Mitglieder gebeten. Die Versuchssendungen werden nach folgendem Plan abgewickelt:

Tage: 06., 08. und 10.07.1958;
Zeiten: 07:00–08:00, 12:30–13:30, 16:00–17:00, 21:30–22:30 Uhr, jeweils 10 Minuten in französischer, deutscher, italienischer, englischer, spanischer und arabischer Sprache;
Frequenz: 7210 kHz = 41,61 m;
Leistung: 100 kW (07:00 und 12:30 Uhr) bzw. 25 kW (16:00 und 21:30 Uhr);
Antenne: Halbwellen-Dipol.

Es wird gebeten, die OM auf die Beobachtung dieser Sendungen hinzuweisen. Hörberichte sind zu  richten an: Comité International de la Croix-Rouge, ...... Sie sollten folgende Angaben enthalten: Frequenz, Tag, Uhrzeit, Lautstärke, Verständlichkeit, Schwund, Störungen (auch unterhalb und oberhalb der benutzten Frequenz), Empfänger, Antenne, sowie eine kurze Beurteilung des Empfangs der gleichzeitig auf dem 41-m-Band arbeitenden Sender, und schließlich die Adresse des Beobachters. Das IKRK wird jeden Bericht einzeln bestätigen.


4) Amateurfunk-Fernlehrgang (Prospekt)

Der Verlag B. Kiefer (Bremen 17, Postfach 7026), dem ein Institut für Fernunterricht angegliedert ist, gibt jetzt einen Fernlehrgang „Amateurfunk – Die Brücke zur Welt“ heraus, der von den OM Fischer, DL3QO, und Albrecht, DJ1RA, bearbeitet wird. Dieser Fernkursus will die theoretischen und praktischen Grundlagen des Amateurfunks vermitteln, ohne technische Kenntnisse vorauszusetzen. Die Teilnehmer sollen mit seiner Hilfe innerhalb eines Jahres die Prüfungsreife erlangen. Sie erhalten zu diesem Zweck monatlich eine Lieferung mit Unterrichtsstoff über alle in Frage kommenden Gebiete und Aufgaben, deren Lösungen eingesandt und beim Institut korrigiert werden. Bisher liegen vier derartige Lieferungen vor, die erkennen lassen, daß der Lehrgang auf dem richtigen Weg ist. Er dürfte vor allem für diejenigen Interessenten in Frage kommen, die nicht an den Lehrgängen der Ortsverbände teilnehmen können. Eine gewisse Klippe ist nur der Preis, der mit DM 10,– pro Lieferung bzw. DM 108,– für den ganzen Lehrgang (bei Vorauszahlung) zunächst reichlich hoch erscheint. Tatsächlich läßt sich so etwas aber kaum billiger machen. Seitens des DARC war schon vor einiger Zeit einmal geprüft worden, ob und unter welchen Bedingungen der Verband einen derartigen Fernlehrgang herausgeben könnte. Aus eben diesen Preisgründen mußte der DARC dann aber darauf verzichten, seinen Mitgliedern eine solche Möglichkeit zu bieten. Um so mehr ist es zu begrüßen, daß ein auf Fernunterricht spezialisiertes Unternehmen diesen Plan jetzt wieder aufgegriffen hat.


5) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 20.09.1958

EMC-Referent: H. G. Fessel, DJ3KF

DOK:

Ortsverband:

F02 Bensheim W. Weyrauch, DJ2EI
L12 Langenberg/Rhl. P. Plum, DL6OU
L29 Walsum/Ndrrh. R. Bliß
M10 Grömitz (neu) H. Ehlert, DL3EY
K15 Bingen A. Trossen, DL6YP/A


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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