Kiel, den 20.6.1961

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 6/61


ÜBERSICHT:


1) Sommerlager in Bad Zwischenahn

Vom 01.07.-31-08.1961 veranstaltet der Distrikt Nordsee wieder ein großes Campinglager am Zwischenahner Meer. Durch die Gunst einer hohen Behörde ist es gelungen, das Zeltplatzgelände zu vergrößern und einen eigenen Badestrand zu erhalten. Einer der schönsten Plätze im Ammerland gehört 1961 und vielleicht auch in weiterer Zukunft dem DARC.

Lassen Sie sich von den OM, die das Lager im vergangenen Sommer besucht haben, etwas über Bad Zwischenahn erzählen. Sie werden Ihnen begeistert berichten über die Paddel- und Segelpartien, über Anton, den Lagerschwan, über die Igelfamilie, über das große Schaschlik-Essen am Lagerfeuer, über die „Spinatbucht“ und über Mutti Fiedler, der freundlichen Gastwirtsfrau, bei der der selbstgebackene Käsekuchen wie bei Muttern schmeckt.

Der Erfolg des vergangenen Jahres hat neue Pläne reifen lassen. Eine Trinkwasserleitung bis auf den Zeltplatz und ein fester Drehstromanschluß sind in Arbeit. Die neue Auffahrt zum Lager wird bestimmt von den Mobilisten begrüßt werden. Das große Stationszelt wird durch ein zweites „Palaverzelt“ ergänzt. Den Sportlern steht eine große Wiese zur Verfügung. Wer nur funken will, soll aber auch nicht zu kurz kommen. Eine Lagerstation wird auf mehreren Bändern zugleich QRV sein und den OM Beschäftigung bieten. Auch in Wettkämpfen kann man seine Kräfte (in der PA) messen. Den Auftakt macht eine 2-m-Fuchssuche am 08.07. Am 23.07. startet ein Mobilwettbewerb auf 80, 10 und 2 m; und am 05.08. wird eine Sternfahrt für Mobilstationen auf 80, 10 und 2 m stattfinden. Vom 06.–09.08. läuft schließlich der 2. BZ-Contest für die Hörstationen.

Es lohnt sich also für jeden mitzumachen. Wagen Sie es ruhig, denn Bad Zwischenahn liegt nicht am Ende der Welt, sondern an der Bundesstraße 75, die von Bremen über Oldenburg durch Bad Zwischenahn nach Leer führt. Auch mit der Bundesbahn ist es zu erreichen. Fast alle Eil- und D.Züge halten dort.

Die Veranstalter haben nur eine ganz dringende Bitte: Wer nach Bad Zwischenahn kommen will, sollte sich vorher rechtzeitig anmelden bei: OM Georg Freund, DL9HM (OVV Ammerland), .....

Zur Kostendeckung wird eine Campinggebühr erhoben. Jeder Zeltplatz kostet pro Tag –,50 DM. Pro Person sind –,50 DM Lagergebühr je Tag zu entrichten. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon befreit. Für ein Kraftfahrzeug sind –,50 DM zu zahlen. Wohnwagen werden wie Zelte berechnet. Wer kein eigenes Zelt mitbringt, kann in Leihzelten untergebracht werden. Die Leihgebühr für ein Zelt beträgt 1,– DM täglich. Anschluß an das 24-V-Wechselspannungsnetz ist möglich. Wer will, kann auch in Pensionen unterkommen.


2) Neue Grenze des 40-m-Bandes beachten!

Bei der Internationalen Funkverwaltungskonferenz 1959 in Genf hat der Amateurfunk in der Region 1 bekanntlich den Teilbereich 7100–7150 kHz, der bisher gemeinsam mit dem Rundfunk benutzt werden konnte, mit Wirkung ab 01.05.1961 verloren. Im Amtsblatt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 52 vom 19.05.1961 ist dazu inzwischen folgende Verfügung Nr. 292/61 erschienen:

Gemäß Artikel 5, Abschnitt IV (Frequenzbereichsplan) der Vollzugsordnung für den Funkdienst, Genf 1959, gilt für Funkamateure im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die im Besitz einer Sende- und Empfangsgenehmigung für eine Amateurfunkstelle sind, von sofort an folgende Frequenzbereichszuteilung:

Für Klasse A: Frequenzbereich 7000–7100 kHz; Sendeart A1.
Für Klasse B: Frequenzbereich 7000–7100 kHz; Sendearten A1, A3, F3.

Amateurfunkstellen dürfen von sofort an im Frequenzbereich 7100–7150 kHz nicht mehr betrieben werden.

Eine Aufstellung aller Frequenzbereiche und Sendearten, die dem Amateurfunk in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Vollzugsordnung für den Funkdienst, Genf 1959, zugeteilt werden, wird noch veröffentlicht.


3) Aktion „Do it yourself“ des OV Singen

Einzelheiten dieser Aktion zum Selbstbau von Beams, die im Clubversammlungs-Protokoll vom 06./07.05.1961 schon angekündigt wurde, sind aus dem beigefügten Merkblatt des OV Singen zu ersehen. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, ihre Mitglieder recht bald über diese wirklich günstige Möglichkeit zu unterrichten und dann den im OV bestehenden Bedarf, zunächst unverbindlich, bis zum 31.07.1961 dem OVV Singen OM Wilhelm Riedmann, DJ3ZI, ....., anzugeben. Dem OV Singen sei für seine Initiative auch an dieser Stelle herzlichst gedankt.


4) Neuaufnahmen in den DARC

Die seit dem 07.05.1961 gültige Geschäftsordnung des DARC sagt dazu unter Abschnitt I, a) im Absatz (1):

Die Aufnahme gemäß § 5 der Satzung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Ortsverband. Dabei soll der Bewerber nach Möglichkeit zwei Referenzen beibringen oder eine beitragspflichtige, mindestens dreimonatige Probezeit im Ortsverband absolviert haben.

Um dieser Bestimmung in der Praxis ohne allzuviel Bürokratie zu entsprechen, sollte künftig folgendermaßen verfahren werden:

Wie bisher leitet der Ortsverband jede – dem Bewerber mit Hilfe des unteren Abschnitts vorläufig bestätigte – Beitrittserklärung zusammen mit der Aufnahmegebühr und dem ersten Beitrag unverzüglich an die Geschäftsstelle weiter. Die Geschäftsstelle schickt dem OV dann den endgültigen Mitgliedsausweis und veranlaßt ggfs. die Lieferung des DL-QTC.

Verfügt der Bewerber über zwei Referenzen, dann kann er vom OV durch Aushändigung dieses Ausweises gleich endgültig aufgenommen werden. Die Bedingung, zwei Referenzen beizubringen, gilt als erfüllt, wenn zwei DARC-Mitglieder dem OVV gegenüber die Aufnahme des Betreffenden ausdrücklich befürworten. Dabei kann der OVV die eine Referenz auch selbst übernehmen.

Wird die Aufnahme von einer Probezeit abhängig gemacht, dann bleibt der endgültige Ausweis zunächst beim OV. Er wird dem neuen Mitglied erst ausgehändigt, wenn nach Ablauf der Probezeit seiner endgültigen Aufnahme nichts entgegensteht. Bei Ablehnung der endgültigen Aufnahme ist der Ausweis mit entsprechender Erklärung an die Geschäftsstelle zurückzugeben. Die Mitgliedschaft wird dann wieder gelöscht und die Aufnahmegebühr zurückgezahlt.


5) QSL-Vermittlung

Die Distrikte Hessen und Niedersachsen werden am 01.07. die ersten sein, in denen die QSL-Karten von der Münchener Hauptvermittlung aus direkt an die Ortsverbände verteilt werden. Die Umstellung wird monatlich auf zwei weitere Distrikte ausgedehnt (Siehe auch Clubversammlungs-Protokoll vom 06./07.05.1961, Ziffer 8).


6) Neue Lizenzen

An die OV-Vorsitzenden ergeht wieder einmal eine offenbar mancherorts in Vergessenheit geratene Bitte: Neue Lizenzen und Rufzeichen im OV-Bereich sollten stets umgehend der Geschäftsstelle gemeldet werden. Je eher das geschieht, desto eher klappt auch die QSL-Vermittlung für den neuen Lizenzinhaber. Immer wieder gehen in München QSL-Karten für neue Calls ein, die zunächst liegenbleiben müssen, weil die Inhaber der Rufzeichen noch nicht bekannt sind.


7) Aus der IARU

Nach einem Bericht der International Amateur Radio Union (IARU) ist die Zahl der lizenzierten Funkamateure in aller Welt im letzten Jahr auf über 300.000 angewachsen. Sie hat sich damit im Laufe von zehn Jahren mehr als verdoppelt. Den weitaus größten Teil – rund 200.000 – stellen allein die USA.

Neuaufgenommen wurden 1960 in die IARU die Liga dos Amadores Radio de Angola und der Club de Radio Aficionados de El Salvador.

Insgesamt sind jetzt folgende 56 Länder in der IARU vertreten: Angola (LARA) - Argentinien (RCA) - Australien (WIA) - Belgien (UBA) - Bermudas (RSB) - Bolivien (RCB) - Brasilien (LABRE) - Burma (BARS) - Chile (RCC) - Costa Rica (RCCR) - Kuba (RCCuba) - Dänemark (EDR) - Deutschland (DARC) - Dominikanische Republik (RCD) - Ecuador (GRC) - Finnland (SRAL) - Frankreich (REF) - Großbritannien und Vereinigtes Königreich (RSGB) - Guatemala (CRG) - Hong Kong (KKARTS) - Indien (ARSI) - Irland (IRTS) - Island (IRA) - Israel (IARC) - Italien (ARI) - Japan (JARL) - Jugoslawien (SRJ) - Kanada (ARRL/CS) - Kolumbien (LCRA) - Kongo (UCAR) - Luxemburg (RL) - Malaya (MARTS) - Mexiko (LMRE) - Marokko (AAEM) - Mozambique (LREM) - Niederlande (VERON) - Niederländische Antillen (VERONA) - Neu Seeland (NZART) - Norwegen (NRRL) - Österreich (ÖVSV) - Panama (LPRA) - Paraguay (RCP) - Peru (RCPe) - Philippinen (PARA) - Polen (PZK) - Portugal (REP) - Salvador (CRAES) - Schweden (SSA) - Schweiz (USKA) - Spanien (URE) - Süd-Afrika (SARL) - Süd-Rhodesien (RSSR) - Syrien (TIR) - Uruguay (RCU) - USA (ARRL) - Venezuela (RCV).


8) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1960

DOK:

Ortsverband:

A DV: O. Blankenhorn, DJ1TC
A09 Dreiländereck G. Burkhart, DJ4QR
A17 Wehr H. Tiefenböck, DJ2AF
A18 Furtwangen G. Allgaier, DJ3LY
B12 Regensburg K. Wismath, DJ3BV
B22 Feuchtwangen (neu) W. Schöning, DL1YB
C18 Burgau F. Haugg, DJ6OH
D09 Tiergarten M. Walter, DL7IP
G08 Bad Godesberg D. Buchwald, DJ2FI (kom.)
G21 Dormagen (neu) J. Becker, DL6OZ
I06 Emden W. Brossmann, DJ2KC
K07 Mainz G. Krause, DJ4SB
K17 Speyer (neu) F. Brummer
M14 Bad Segeberg E. Dose
N17 Bocholt K. Steenkamp, DJ6GD
N25 Neubeckum (neu) H. Recker
O01 Altena W. Gottwald
O04 Bochum H. Grupe, DL1TO
O24 Neheim-Hüsten R. Becker, DJ3IO
P Vbdg. z. OPD Stuttgart: K. Lederer, DL1CW
P Vbdg. z. OPD Tübingen: K. Roth, DJ6KG
P17 Göppingen G. Friedinger, DJ4XQ


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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