Kiel, den 26.01.1967

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 1/67


ÜBERSICHT:


1) Die neue DVO

Im Laufe des vergangenen Jahres ist im Bundespost-Ministerium unter Beteiligung des DARC eine neue Durchführungsverordnung (DVO) zum Amateurfunk-Gesetz ausgearbeitet worden. Der DVO-Ausschuß des Clubs berichtete darüber ausführlich bei der letzten Sitzung der Clubversammlung im Herbst 1966 in Hamburg.

Inzwischen hat dieser DVO-Entwurf alle Instanzen in Bonn durchlaufen, die dazu noch Stellung nehmen mußten. Dabei sind lediglich einige Stellen anders formuliert worden; der sachliche Inhalt ist aber unverändert geblieben. Die neue DVO wird nunmehr demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet werden und anschließend in Kraft treten. Ihr Wortlaut wird dann auch im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erscheinen. Zur schnellen Unterrichtung wird die Geschäftsstelle die betreffende Nummer des Amtsblatts so bald wie möglich an alle Distrikte und Ortsverbände verteilen.

Die wesentlichste Neuerung wird die Lizenzklasse C sein. Die Genehmigung dafür soll ohne Morseprüfung erteilt werden und zum Betrieb in Telefonie (Sendearten A3, A3J und F3) auf allen Amateur-Frequenzbereichen zwischen 144 MHz und 22 GHz mit maximal 10 Watt Anodenverlustleistung berechtigen.

Für die Lizenzklassen A und B werden künftig sämtliche dem Amateurfunkdienst in Deutschland durch die internationale VO Funk, Genf 1959, zugewiesenen Frequenzbereiche zwischen 3,5 MHz und 22 GHz freigegeben. In beiden Klassen werden auf allen Bereichen die Sendearten A1, A2, A3, A3J, F1 und F3 zugelassen. Die Klassen A und B werden sich dann nur noch in der Sendeleistung voneinander unterscheiden. Für die Klasse A werden max. 50 Watt und für die Klasse B max. 150 Watt Anodenverlustleistung bzw. Kollektorverlustleistung (Summe der listenmäßigen Werte der in der Senderendstufe verwendeten Röhren oder Halbleiter) zulässig sein. Auf Frequenzen über 2300 MHz wird die zulässige Leistung, wie in Klasse C, auf 10 Watt beschränkt.

Nach der neuen DVO wird der Betrieb mobiler Amateurfunkstellen in einem Kraftfahrzeug oder Boot ohne Zusatzgenehmigung möglich sein. Bisher war dafür bekanntlich eine ausdrückliche Genehmigung der OPD erforderlich.

Der Austausch von Nachrichten, die den Amateurfunk betreffen, und Notrufe werden in der neuen DVO vom Verbot des Drittenverkehrs, das im übrigen wie bisher gilt, ausdrücklich ausgenommen. Der Empfang von Zeitzeichen- und Normalfrequenzsendungen wird zugelassen.

Im Störungsfall wird der Funkamateur künftig erst dann zu weiteren Maßnahmen verpflichtet, wenn der Gestörte alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Störfestigkeit in technisch und wirtschaftlich vertretbarem Rahmen ausgeschöpft hat.

Als Richtwerte für die Dämpfung der unerwünschten Ausstrahlungen in Bezug auf die Leistung der Betriebsfrequenz nennt die DVO für Sender unter 30 MHz und mehr als 25 Watt Leistung: um 40 dB (für kleinere Leistung gilt der Absolutwert 2,5×10-3 W); für Sender über 30 MHz und mehr als 25 Watt Leistung: um 60 dB (für kleinere Leistung gilt der Absolutwert 25×10-6 W). Amateursender, die vor Inkrafttreten der neuen DVO genehmigt wurden, unterliegen dieser Vorschrift erst ab 01.01.1970.

Der für Funkdienste bereits geltende Vorbehalt, daß die Genehmigung aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohls widerrufen werden kann, wird in Zukunft auch im Amateurfunk gemacht.

Nach Inkrafttreten der neuen DVO wird die monatliche Lizenzgebühr für alle Klassen einheitlich DM 3,– betragen. Für die Prüfung werden dann DM 15,– erhoben und für die Wiederholung DM 5,–. Die Ausfertigung der Genehmigungsurkunde sowie jede Eintragung von Änderungen oder Zusätzen werden DM 3,– kosten.

Wer dreimal durch die Lizenzprüfung fällt, wird künftig erst nach drei Jahren wieder zur Prüfung zugelassen werden können.


2) DARC-Clubmeisterschaft 1966/67

In den Vorentscheidungs-Wettbewerben haben sich folgende Ortsverbände als Distriktsmeister und damit als Teilnehmer am Finale qualifiziert:

Baden: OV Baden-Daden, A03
Bayern-Nord: OV Bad Neustadt/Saale, B10
Bayern-Süd: OV Ottobrunn, C09
Berlin: OV Reinickendorf, D04
Hamburg: OV Hamburg, E02
Hessen: OV Hoher Meißner, F10
Köln-Aachen: OV Köln, G10
Niedersachsen: OV Göttingen, H10
Nordrhein: OV Mönchengladbach-Rheydt, R10
Nordsee: OV Osnabrück, I12
Rheinland-Pfalz: OV Bingen, K15
Ruhrgebiet: OV Moers, L14
Saar: OV Sulzbachtal, Q08
Schleswig-Holstein: OV Rendsburg, M12
Schwaben: OV Lindau, T13
Westfalen-Nord: OV Herford, N08
Westfalen-Süd: OV Siegerland, O16
Württemberg: OV Ermstal, P31
VFDB: BV Hamburg, Z07

Den genannten Ortsverbänden sei hiermit herzlichst zu ihrem Erfolg gratuliert. Erwähnenswert ist, daß der OV Hamburg den ersten Platz im Distrikt ausschließlich seinen SWLs zu verdanken hat.

Das Finale der Clubmeisterschaft wird wieder in zwei Teilen ausgetragen, und zwar auf KW vom 27.02.–03.03.1967, auf UKW im Rahmen des VHF/UHF-Wettbewerbs am 04./05.03.1967. Die Unterlagen dafür werden den teilnehmenden Ortsverbänden in den nächsten Tagen übersandt. Die genaue Ausschreibung steht im DL-QTC Nr. 1/1965 auf den Seiten 46–48.


3) EUROSCAR

Der von OM Meinzer, DJ4ZC, im Auftrag der IARU für den ersten europäischen Amateurfunksatelliten konstruierte 2-m-Transponder ist fertig und wird nun zunächst im Rahmen des ARTOB-Programms erprobt werden.. Sein erster Start soll am Sonntag, dem 29.01.1967 um 09:00 Uhr stattfinden. Bei ungünstigem Wetter verschiebt sich der Aufstieg jeweils um eine Woche. Die Endgültige Ankündigung oder die Absage des Versuchsflugs werden die Rundspruchstationen, speziell DLØAB auf 80 m und der Dauerlaufsender DL3YB auf 145,24 MHz verbreiten.

Der EUROSCAR-Transponder hat eine Bandbreite von 80 kHz. Er empfängt von 144,06–144,14 MHz und setzt um auf 145,86–145,94 MHz mit 1 W Ausgangsleistung. Die HI-Bake sendet auf 145,95 MHz. Betriebsarten und Bandeinteilung werden für den Versuchsflug nicht ausdrücklich empfohlen. Im Hinblick auf die geringe Bandbreite sollten jedoch SSB und CW bevorzugt werden.

Der Versuchsflug wird durch das am Flughafen Hannover stationierte Radargerät verfolgt. Das bei ARTOB erprobt Zusatzgerät fliegt mit. Mit seiner Hilfe können bei unvorhergesehenen Zwischenfällen die Geräte durch Funksignal vom Ballon getrennt werden. Höhe und Flug werden außerdem durch eine Entfernungsmeßeinrichtung (aktives Radar) bei der Zentralstation DL3YC/A beobachtet, die auch die Mobiljäger an den vorausberechneten Standort leitet. Es wird darum gebeten, die Frequenz 145,5 MHz der hierfür nötigen HI-Bake während des Flugs unbedingt freizuhalten, damit die auf dem Dauerstrich programmierten Telemetriesignale ungestört empfangen werden können.

Flughöhe und -dauer werden die gleichen sein, wie bei den bisher gestarteten ARTOB-Geräten. Der Ballon platzt nach etwa 60 Minuten Flugzeit in einer Höhe von 20–25 km. Die Geräte landen nach weiteren etwa 40 Minuten.


4) Neue Rufzeichenliste

Die bereits im letzten Sommer angekündigte neue Rufzeichenliste ist jetzt endlich erschienen. Sie trägt den Titel Verzeichnis der deutschen Amateurfunkstellen – Ausgabe 1966 und kostet DM 6,–. Bestellungen nehmen alle Postämter entgegen. Es wird empfohlen, Sammelbestellungen der Ortsverbände aufzugeben und bei der Bestellung auf die BPM-Amtsblatt-Verfügung Nr. 36/1967 vom 17.01.1967 Bezug zu nehmen.

Das neue Verzeichnis wird nicht nur, wie bisher, eine nach Rufzeichen geordnete Liste der Namen und Adressen der deutschen Funkamateure (Teil I), sondern auch noch eine alphabetische Namensliste aller Funkamateure mit ihren Rufzeichen (Teil II) und eine Ortsliste (Teil III) enthalten, die die Rufzeichen der in den einzelnen Orten ansässigen Funkamateure nennt. Das Verzeichnis hat außerdem eine bessere Aufmachung als die bisherigen Listen. Durch diese Erweiterung erklärt sich auch der höhere Preis.


5) Sondergenehmigungen

Hiermit wird nochmals darauf hingewiesen, daß Sondergenehmigungen für Funkfernschreiben, 160 m und Sendeart A5 (Amateur-Fernsehen) nicht mehr über den DARC beim BPM sondern unmittelbar bei der zuständigen Oberpostdirektion beantragt werden können. Der Antragsteller muß Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse B sein.

Die Oberpostdirektionen sind ermächtigt, Sondergenehmigungen für Funkfernschreiben selbst zu erteilen. Sondergenehmigungen für 160 m und Sendeart A5 bedürfen zunächst noch der vorherigen Zustimmung des BPM, die aber von der betreffenden OPD eingeholt wird. Es empfiehlt sich, derartigen Anträgen eine Befürwortung des Distrikts oder des Ortsverbands beizufügen.


6) Zur Beitragserhöhung

Bei den Diskussionen, die sich an die Beitragserhöhung anschlossen, ist häufig behauptet worden, daß viele ausländische Amateurfunkverbände mit wesentlich niedrigeren Beiträgen auskämen, als der DARC. Das ist ein Trugschluß. Diese Verbände finanzieren aus den Beiträgen ihrer Mitglieder nämlich weder die QSL-Vermittlung noch ihre örtlichen Untergruppen. Für die Vermittlung der QSL-Karten müssen dort von den Mitgliedern besondere Marken gekauft und auf die Karten geklebt oder aber Freiumschläge eingesandt werden; und die örtlichen Clubs verlangen noch extra einen Beitrag. Die Summe dieser Einzelbeträge ist dann aber höher als der DARC-Beitrag, der sowohl die Kosten für die QSL-Vermittlung als auch einen Beitragsanteil für den Ortsverband einschließt. Das sollte bei Vergleichen berücksichtigt werden.


7) Beitrittserklärungen

Auf den Antragsformularen des DARC steht am linken Rand: „Bitte deutlich schreiben! Möglichst Druckschrift oder Schreibmaschinenschrift“.

Leider wird dieser Hinweis sehr häufig nicht beachtet. Gerade in letzter Zeit hat die Geschäftsstelle viele Beitrittserklärungen erhalten, die beim besten Willen nicht richtig zu lesen waren. Wenn man dann raten muß und sich dabei irrt, sind falsche Angaben auf den Mitgliedskarten und unzustellbare DL-QTCs die Folge.

Um Irrtümer von vornherein auszuschließen, machen sich manche Ortsverbände dankenswerterweise die Mühe, die Angaben auf den Beitrittserklärungen mit der Maschine nachzuschreiben oder in einem Begleitbrief zu wiederholen. Die Nachahmung dieses guten Beispiels wird gar nicht verlangt; aber einige Ortsverbände sollten doch mehr als bisher auf leserlich ausgefüllte Beitrittserklärungen der neuaufzunehmenden Mitglieder achten. Sie ersparen damit sich, dem neuen Mitglied und der Geschäftsstelle unnötigen Ärger.

Bitte vergessen Sie auch nicht, stets die Zeile „Ortsverband …“ am Anfang der Beitrittserklärung ausfüllen zu lassen.


8) Der Morselehrgang auf Schallplatten

ist zur Zeit vergriffen und wird wegen Lieferschwierigkeiten des Plattenherstellers erst im April wieder erhältlich sein.


9) Kurzzeitige Sendegenehmigungen für ausländische Funkamateure

Das im vorigen Rundschreiben angekündigte Merkblatt wird hiermit übersandt.


10) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.07.1966

YL-Angelegenheiten: Frau E. M. Henke, DJ8YL

DOK:

Ortsverband:

A01 Konstanz H. G. Merz, DL3VK
B08 Erlangen K. Huth, DL2WY
B24 Miltenberg Dr. G. Mirus, DL1MM
C11 München-Ost (neu) F. Hahm, DL9EW
C12 München-Nord (bisher München) J. Floßmann, DJ5LF
C13 München-West (neu) Th. Söldner, DL3HE
C18 München-Süd (neu) W. Dankert, DJ1EB
E04 Stade W. Berneis, DL9WS
E11 Travemünde (neu) G. Dallmann, DE15359
E10 Welcome Point W. Funk, DL6LP
D12 Zehlendorf Kh. Kollmorgen, DL7DZ
F26 Dillenburg K. J. Thielmann, DE15720
F30 Heusenstamm J. Dannewitz, DL3MN
F25 Lauterbach R. Störmen , DJ3FP
F33 Vogelsberg-Süd (neu) H. Lemp, DL8PC
H DV: J. Netzer, DL3YH
I03 Wesermarsch (bisher „Brake“) J. Rahn, DL9BL
K07 Mainz W. Limbach, DK1EL
K11 Worms H. W. Bassermann
N06 Gelsenkirchen H. Wagner, DJ1WO
N13 Münster L. Grünberger, DL6KQ
P03 Friedrichshafen H. Müller, DJ3CH
P23 Schwäbisch Gmünd E. Diebel, DL6NU


Zu Weihnachten und Neujahr hat die Geschäftsstelle von den Distrikten und Ortsverbänden sowie von einzelnen Mitgliedern so viele Grüße und Glückwünsche erhalten, daß es leider unmöglich war, dafür jedem einzelnen zu danken. Ihnen allen sei daher auf diesem Wege herzlichst für die Zeichen freundschaftlicher Verbundenheit gedankt.

In der Hoffnung auf weitere gute Zusammenarbeit und mit

VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1967

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