Kiel, 29.07.1968

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 7/68


ÜBERSICHT:


1) Begriffsverwechslung

Auch heutzutage kann man es leider – vor allem in lokalen Tageszeitungen – noch oft erleben, daß Schwarzsender als Funkamateure bezeichnet werden. Die OM lesen so etwas mit berechtigter Empörung und schreiben dann meistens an die Presse- oder an die Geschäftsstelle des Clubs, damit von dort aus ein Protest erfolgt.

Die DARC-Pressestelle ist gegen diese Begriffsverwechslung schon häufig angegangen und hat aufklärende Mitteilungen an die Nachrichtenbüros sowie an die Redaktionen der überregionalen Presse und der Fachzeitschriften verteilt. Die Lokalreaktionen kann die Pressestelle allerdings meistens nicht unmittelbar erreichen; dazu ist deren Kreis zu groß. Und was in der örtlichen Presse über den Amateurfunk geschrieben wird, erfährt die Pressestelle – wenn überhaupt – immer erst nach einigen Tagen. Dann ist es aber für eine ggfs. erforderliche Richtigstellung meistens schon zu spät. Eine solche Erwiderung muß schlagartig unmittelbar im Anschluß an den betreffenden Zeitungsartikel kommen, sonst verpufft sie wirkungslos. Da muß also der OV am Ort „schalten“. Statt sich mit einer Beschwerde an die Geschäftsstelle – oder Pressestelle zu wenden, sollte er in derartigen Fällen lieber gleich direkt an die Redaktion „seiner“ Zeitung schreiben.

Nun ist es allerdings nicht Jedermanns Sache, Entgegnungen auf Zeitungsberichte zu verfassen. Als Hilfe für den speziellen Fall, daß die Lokalpresse Funkamateure und Schwarzsender in einen Topf wirft, mag daher folgende Pressemitteilung dienen, die die Pressestelle des DARC erst kürzlich wieder unter dem Titel „Begriffsverwechslung“ verteilt hat. OM Kühne, DL6KS, führt darin aus:

„Immer wieder erscheinen in der Tagespresse Berichte über unerlaubte Sender, die meistens Jugendliche im Kurzwellen- oder im UKW-Bereich betrieben und die schließlich die Bundespost aushob. Bedauerlich ist, daß man aus Unkenntnis die Übeltäter als ‚Funkamateure‘ oder ‚Amateurfunker‘, manchmal sogar als ‚unbekannte Funkamateure‘ bezeichnet. Beides ist falsch. Beides gibt es gar nicht und beides setzt – sicherlich ungewollt – das Ansehen der wirklichen Funkamateure beim flüchtigen Leser herab.

‚Funkamateur‘ ist nämlich keine Bezeichnung, die man sich so einfach zulegen darf, sondern ein Titel, der nach Ablegen einer staatlichen Prüfung ähnlich mühsam verdient sein will, wie etwa der eines Meisters oder Ingenieurs. Nicht umsonst spricht das Fernmeldegesetz vom ‚Amateurfunk-Dienst‘ und bringt damit zum Ausdruck, daß der Amateur-Funkverkehr ein ‚Funkdienst‘ wie jeder andere ist. Er beschränkt sich auf die ihm zugewiesenen Wellenbereiche, er unterliegt internationalen Absprachen und er wird nur von Funkern abgewickelt, die sich bei der Bundespost fachlich qualifizierten. ‚Unbekannte Funkamateure‘ gibt es überhaupt nicht, denn wer eine Funklizenz besitzt, erhält auch ein offizielles Rufzeichen, zu dem das freiverkäufliche Verzeichnis der deutschen Amateurfunkstellen, das man beim Postamt bestellen kann, Namen und Adresse des Lizenzinhabers nennt.

Zumindest im Ausland kennt die Öffentlichkeit längst die Verdienste der Funkamateure. Sie weiß, daß diese in den zwanziger Jahren überhaupt erst die Eignung der kurzen Wellen für weltweiten Funkverkehr entdeckten, daß sie in Katastrophenfällen die einzigen waren, die noch Nachrichten vermitteln konnten, daß sie seit Jahrzehnten in lebensbedrohenden Fällen drahtlos seltene Medikamente besorgen, und daß sie laufend an internationalen Forschungsaufgaben der Wissenschaftler mitarbeiten.

Funkamateure arbeiten auch gern und erfolgreich mit der Bundespost zusammen, die bei uns die Funkhoheit ausübt, besonders wenn es um das Ermitteln unerlaubter Sender geht. Funkamateure schätzen ‚weiße Westen‘, denn Bastler, die ihre Lizenz senden, sind für sie Leute, die ganz einfach zu faul oder zu dumm sind, um sich den Titel ‚Funkamateur‘ zu verdienen. Sie sind schlicht und einfach ‚Schwarzsender‘ oder ‚Ätherpiraten‘.

Ist es unbillig, wenn sich eine weltweite Elite von Fachleuten und Idealisten dagegen wehrt, wenn ihr mühsam verdienter Titel ‚Funkamateur‘ an Piraten verliehen wird?“


2) Um Beachtung wir gebeten

Wir haben uns bei der Geschäftsstelle seit jeher darum bemüht, die „Bürokratie“ im Club möglichst einzuschränken. Um so mehr sollten daher die wenigen Regeln, die der Verwaltungsvereinheitlichung und damit der Vereinfachung dienen, von allen Ortsverbänden eingehalten werden. Diese Regeln sind in dem „Merkblatt für die Ortsverbände des DARC“ zusammengestellt, dessen z. Zt. gültige Fassung vom 01.12.1966 im November 1966 mit dem OV-Rundschreiben verteilt wurde, und auf das hiermit einmal wieder ausdrücklich hingewiesen werden soll. Ortsverbände, bei denen es nicht mehr vorhanden ist, können es bei der Geschäftsstelle anfordern. Wo mehrere Exemplare benötigt werden, sind auch die erhältlich.

Eine Regel, die in letzter Zeit am häufigsten außer Acht gelassen wird, betrifft die Neuaufnahme von Mitgliedern. Neue Mitglieder sollen – so heißt es nicht nur in dem erwähnten Merkblatt, auch die Satzung bestimmt das im § 5 so – gleichzeitig mit der Abgabe ihrer Beitrittserklärung die Aufnahmegebühr und den Beitrag für das erste Quartal ihrer Mitgliedschaft an den Ortsverband entrichten oder dem OV den Einlieferungsschein über die Einzahlung dieser Beträge auf ein DARC-Konto vorlegen.

Leider werden jetzt aber immer häufiger Beitrittserklärungen an die Geschäftsstelle eingesandt, ohne daß der Antragsteller schon was gezahlt hat. Man überläßt es der Geschäftsstelle, das Geld „einzutreiben“. Wenn deren Mahnungen und als Letztes eine Nachnahme erfolglos bleiben, muß der Betreffende schließlich wieder gestrichen werden. Er war dann eine Zeitlang Mitglied, hat das DL-QTC erhalten, ist womöglich an der QSL-Vermittlung beteiligt worden; und das alles ohne überhaupt einen Pfennig bezahlt zu haben. Solche Fälle verursacht also nur Kosten und obendrein unnötigen Ärger und Verwaltungsaufwand. Zur Vermeidung wird die Geschäftsstelle wieder dazu übergehen, neue Mitglieder erst dann endgültig in den Club aufzunehmen, wenn diese auch wirklich ihren ersten Beitrag gezahlt haben. Die OV-Vorsitzenden und Kassierer werden gebeten, darauf künftig wieder mehr zu achten, als es in der letzten Zeit geschehen ist.

In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, daß der Beginn einer Mitgliedschaft stets auf einen Quartalsanfang, also auf den 01.01., 01.04., 01.07. oder 01.10. gelegt werden soll.


3) Sendegenehmigungen in Finnland

Die Bedingungen für die Lizenzierung ausländischer Funkamateure in Finnland sind etwas geändert worden.

Ausländische Amateure, die sich nur vorübergehend in Finnland aufhalten, können eine auf einen bis drei Monate befristete Lizenz erhalten. Ausländer mit festem Wohnsitz in Finnland können eine ein Jahr gültige Genehmigung bekommen, die auf Antrag von Jahr zu Jahr verlängert wird.

In Finnland werden Amateurfunkgenehmigungen grundsätzlich nur an Mitglieder des finnischen Amateurfunkverbandes SRAL erteilt. Das gilt auch für Ausländer. Wer eine finnische Genehmigung haben will, muß

a) einen Antrag auf Aufnahme in die SARL,
b) einen Lizenzantrag an die finnische Post- und Telegrafenverwaltung,
c) eine Fotokopie seiner heimatlichen Lizenz,
d) eine Fotokopie derjenigen Seiten seines Reisepasses, auf denen die Angaben zur Person stehen,

an Suomen Radioamatööriliitto r. y., ....., richten. Die Anträge zu a) und b) müssen folgende Angaben enthalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort, Beruf und Staatsangehörigkeit, genaue Heimatanschrift, Rufzeichen, Lizenzklasse, genaue Adresse und Standort der Station in Finnland. Im Antrag zu b) ist außerdem noch die Dauer des Aufenthaltes in Finnland anzugeben.

Offizielle Antragsformulare und die finnische Amateurfunkbestimmungen in englisch sind bei der SARL erhältlich. Zusammen mit den Anträgen und den dazugehörigen Fotokopien sind an die SARL in bar, per Scheck oder durch Überweisung auf das Postscheckkonto der SARL ..... Finnmark 47,20 für Aufnahmegebühr (5,–), Jahresbeitrag (27,–) und Lizenzgebühr (15,20) zu zahlen.

Als Rufzeichen wird dem ausländischen Funkamateur sein Heimatrufzeichen mit angehängtem finnischen Distriktskenner zugeteilt, also z. B. DL1AA/OH2. Genehmigungen für mobilen Amateurfunkbetrieb werden an Ausländer in Finnland nicht erteilt! Die Lizenzerteilung erfolgt in der Regel zwei bis drei Wochen nach Stellung de Antrags. U. U. muß man aber auch mit längeren Fristen rechnen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag mindestens vier Wochen vorher zu stellen.


4) Herbstsitzung der Clubversammlung

Die diesjährige Herbstsitzung der Clubversammlung wird voraussichtlich nicht, wie vorgesehen, am 19./20.10., sondern erst am 02./03.11. in der Bundespost-Lehrstätte Kleinheubach stattfinden, weil vorher keines der in Betracht kommenden Schulungsheime der Bundespost frei ist. Die offiziellen Einladungen dazu werden im September ergehen. Auf der Tagesordnung stehen zunächst:

  1. Ergebnisse der Hauptversammlung 1968
  2. Zwischenberichte des Clubvorstandes
  3. Berichte der Ausschüsse
  4. Nachtragshaushalt für 1968
  5. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1968
  6. Termine für 1969
  7. Anträge und Verschiedenes

Anträge der Cluborgane, die bei dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen gemäß § 15 der Satzung bis zum 02.10. beim Geschäftsführer eingegangen sein. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle Anträge nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle zu richten. Die endgültige Tagesordnung wird den Ortsverbänden im Oktober bekanntgegeben.


5) Nochmals: Mitbenutzungsgenehmigungen

Im letzten OV-Rundschreiben stand die Bemerkung, „daß die neue DVO eine besondere Mitbenutzungsgenehmigung nicht mehr erwähnt“. In dieser Form trifft das nicht zu. Eine Mitbenutzungsgenehmigung gibt es nach wie vor; nur ist in der neuen DVO keine vereinfachte Prüfung dafür mehr vorgesehen. Für die Mitbenutzungsgenehmigung werden die gleichen Anforderungen gestellt, wie für eine eigene Genehmigung in der betreffenden Klasse.


6) Sommerpause in der QSL-Vermittlung

Das QSL-Büro gibt bekannt, daß wegen der Urlaubszeit im August keine QSL-Karten an die Ortsverbände zum versand gelangen. Eingehende QSL-Karten werden aber auch im August im QSL-Büro sortiert; daher bitte derartige Sendungen nicht stoppen. Ab 01.09. wird der Kartenversand wieder nach dem bisherigen Versandplan durchgeführt.


7) Niedersachsen-Rundschreiben

Dieses Rundschreiben ist in der letzten Zeit häufig erwähnt und zitiert worden; es hat sich im Laufe der Zeit eine weit über den Distrikt hinaus gehende zufriedene Lesergemeinde gefunden. Um einmal allen Ortsverbänden einen Eindruck von diesem wirklich beispielhaften Mitteilungsblatt zu vermitteln, wird hiermit die neueste Ausgabe an sämtliche DARC-Ortsverbände verteilt.


8) Nachlieferung des DL-QTC

Die Nummern 1 und 2/1968 des DL-QTC sind inzwischen leider vergriffen. Es wird daher gebeten, keine Nachbestellungen dieser beiden Hefte mehr aufzugeben oder von neuen Mitgliedern anzunehmen.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß der Nachlieferungspreis seit dem 01.01.1967 DM 1,25 pro Heft beträgt. Nachbestellungen werden nur gegen Voreinzahlung des entsprechenden Betrages auf eines der DARC-Konten ausgeführt; bitte Bestellvermerk nicht vergessen, sofern die Bestellung nicht auf der Beitrittserklärung eingetragen und abgerechnet wird.


9) Beiträge für das 3. Quartal 1968


10) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 10.12.1967

DOK:

Ortsverband:

A12 Pforzheim H. Schweizer
F35 Bad König (neu) R. Koch, DL2WN
G11 Leverkusen H. Maselter, DJ2MR
R06 Krefeld K. D. Müller, DJ3BI
K07 Mainz J. Schulz-Briegleb, DL8YU
L29 Walsum R. Bliß, DJ9UY
O18 Werdohl H. W. Schorn, DJ1UI
P18 Herrenberg D. Hoffmann, DE16652


Wegen der allgemeinen Urlaubszeit, in der die Veranstaltungen der meisten Ortsverbände ausfallen, wird das nächste OV-Rundschreiben voraussichtlich erst im September erscheinen. Bis dahin ruht auch die allgemeine Rundspruchtätigkeit.

Allen, die ihren Urlaub noch vor sich haben, wünschen wir dafür schönes Wetter und gute Erholung. Wer schon auf Urlaub war, hat beides hoffentlich gehabt.

VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB; gez. K. Pehrs, DJ3TZ


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1968

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