Kiel, den 19.03.1970

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 3/70


ÜBERSICHT:


1) DARC-Hauptversammlung 1970 in Kassel

Die diesjährige Hauptversammlung der Clubversammlung (Vorstand und Amateurrat) wird am Sonnabend, dem 23., und Sonntag, dem 24.05., in Kassel stattfinden. Vorläufige Einladungen dazu sind bereits Ende Januar ergangen, die endgültigen erfolgen Anfang April.

Tagungslokal ist das Park-Hotel Hessenland, 35 Kassel, ..... Dort wird die Hauptversammlung nach Ausschußberatungen am Vortage, sowie nach internen Vorbesprechungen des Clubvorstandes und des Amateurrates am Sonnabendvormittag, am 23.05., um 14:00 Uhr beginnen; sie dauert voraussichtlich bis zum 24.05. um 18:00 Uhr. Versammlungsleiter wird der UKW-Referent OM A. Schlendermann, DL9GS, sein.

Am zweiten Sitzungstag, also am 24.05., um 11:30 Uhr soll die Clubversammlung gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Behörden das für die Errichtung des deutschen Amateurfunk-Zentrums in Baunatal bei Kassel vom DARC erworbene Grundstück besichtigen.

Auf der Tagesordnung der Hauptversammlung 1970 stehen bisher:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
    Aussprache über das mit OV-Rundschreiben Nr. 10/1969 am 20.11.1969 verteilte Protokoll über die Sitzung am 18./19.10.1969 in Blieskastel; Bericht über die im Anschluß .daran getroffenen Maßnahmen und die noch offenen Probleme.
  2. Jahresberichte des Clubvorstandes
    Ein schriftlicher Jahresbericht für 1969 wird der Clubversammlung und allen Ortsverbänden im April mit dem nächsten OV-Rundschreiben übersandt werden.
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für 1969
    Der Jahresabschluß 1969 ist inzwischen aufgestellt worden. Die Rechnungsprüfung wird voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte erfolgen. Im Anschluß daran werden der Jahresabschluß und der Prüfungsbericht der Clubversammlung vorgelegt. Die Ortsverbände werden, wie üblich, einen Auszug daraus als Anlage zum Jahresbericht erhalten.
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstandes
  6. Haushaltsvoranschlag für 1970
    Einen Entwurf dafür wird der Haushaltsausschuß noch aufstellen und dem Amateurrat rechtzeitig vorlegen.
  7. Amateurfunk-Zentrum Baunatal
    An diesem Wochenende (21./22.3.1970) tritt das von der Clubversammlung eingesetzte Preisgericht in Wuppertal zur Entscheidung über den Architekten-Wettbewerb für das Amateurfunk-Zentrum zusammen. Das Ergebnis wird die Grundlage für die in Kassel zu fassenden Beschlüsse über die Weiterführung des Projektes, seine Kosten und Finanzierung usw. bilden. (Siehe hierzu auch Punkt 12.)
  8. QSL-Vermittlung
    Die zum 30.06.1970 ausgesprochene Kündigung der Räume des QSL-Büros in München ist inzwischen vom Hauseigentümer für wirkungslos erklärt worden. Die Räume werden dem Club auch über den 01.07.1970 hinaus zur Verfügung stehen. Dadurch ist die prekäre Situation behoben, in die der Club durch den zunächst drohenden Zwang geraten war, das QSL-Büro in München vor Fertigstellung des Amateurfunk-Zentrums räumen und irgendeine Übergangslösung finden zu müssen.
    Es fragt sich nun, ob und inwieweit die für eine eventuelle vorzeitige Verlegung der QSL-Vermittlung nach Baunatal eingeleiteten Maßnahmen noch durchgeführt werden sollen. Der Geschäftsführende Vorstand prüft diese Frage z. Z. und wird der Clubversammlung in Kassel darüber berichten.
    Die Vorarbeiten für die Erstellung einer neuen, zukunftssicheren Sortieranlage, die, die Wuppertaler Maschine ablösen soll, sind im Gange. Bis zur Hauptversammlung wird voraussichtlich ein detailliertes Konzept mit Kostenvoranschlag usw. vorliegen, über welches dann in Kassel beraten werden kann. (Siehe hierzu auch Punkt 12.)
  9. Satzungsfragen
    In Erledigung des ihm erteilten Auftrages hat der Satzungsausschuß bei einer am 07./08.03.1970 in Reinbek bei Hamburg durchgeführten Sitzung eine Neufassung der Satzung ausgearbeitet. Dieser Entwurf wird der Clubversammlung Anfang April vorgelegt.
  10. Versicherungsfragen
    Dieses Thema hatte schon bei der letzten Sitzung behandelt werden sollen, mußte dann aber aus Zeitmangel zurückgestellt werden. Die Unterlagen dafür waren bereits im vergangenen Jahr an die Clubversammlung verteilt worden.
  11. Europäische Fuchsjagdmeisterschaft 1971
    Der DARC hat sich aufgrund des bei der vorjährigen Hauptversammlung gefaßten Beschlusses um die Ausrichtung der Europäischen Fuchsjagdmeisterschaft im Jahre 1971 beworben. Die dafür nötigen Maßnahmen sollen in der Clubversammlung unter Berücksichtigung der bei den Deutschen Fuchsjagdmeisterschaften 1970 (die eine Woche vor der Kasseler Sitzung stattfinden) gemachten Erfahrungen besprochen werden.
  12. Anträge und Verschiedenes
    Dazu liegt bis jetzt der folgende Antrag des Ortsverbandsvorstandes München-Ost (C11) vom 23.02.1970 vor, dem sich mittlerweile die Vorstände der anderen drei Münchener und zahlreicher weiterer Ortsverbände des Distrikts Bayern-Süd angeschlossen haben:
    „Die Clubversammlung möge beschließen:
    1) Die QSL-Vermittlung wird mit einer neuen, zukunftssicheren Sortieranlage ausgestattet. Die Wuppertaler Maschine soll einem ausländischen Club zum Kauf angeboten werden. Im Haushaltsplan werden ab sofort Rückstellungen für die neue Anlage vorgesehen.
    2) Vor einer Beschlußfassung über den Bau des AFuZ und die bereitzustellenden Eigenmittel, bzw. die als Hypothek aufzunehmenden Fremdmittel ist den Ortsverbänden ein genauer Plan zur Diskussion vorzulegen. Dieser Plan umfaßt:
    a) Gesamtbaukosten (verbindliche Kostenvoranschläge),
    b) Umfang und Kosten der Einrichtung,
    c) Finanzierungs-, Zins- und Tilgungsplan,
    d) Personalkosten,
    e) Gegenüberstellung der bisherigen Gesamtaufwendungen für Geschäftsstelle und QSL-Vermittlung (Basis; Letztes Geschäftsjahr) und der sich aus c + d ergebenden Aufwendungen für das AFuZ.
    Begründung:
    1) Die Kapazität der Wuppertaler Maschine ist wiederum erschöpft Täglich werden 8000 Karten bewältigt, aber 10.000 gehen ein (steigend). Die Maschine wurde für 10 Jahre dimensioniert, war aber bereits nach 2 Jahren voll ausgelastet. Ein neuer Schrank mußte angeschafft werden. Durch die Umprogrammierung gehen infolge des umständlichen Stöpsel-Systems allmonatlich drei volle Arbeitstage verloren.
    Die unaufhaltsam wachsende Kartenzahl und die weiter steigender; Neulizenzen zwingen zu sofortigen, durchgreifenden und zukunftssichern Maßnahmen. Bevor nicht die genauen Kosten der neuen Sortieranlage feststehen, müssen andere finanzielle Vorhaben größeren Stils, die das gesamte Clubvermögen beanspruchen und darüber hinaus die Aufnahme umfangreicher Kredite erfordern, zurückgestellt werden.
    Wir wissen alle, daß unsere Mitglieder beim OV-Abend zuerst nach eingegangenen QSL-Karten fragen. Deshalb ist das reibungslose Funktionieren der QSL-Vermittlung die vordringlichste Verpflichtung des Clubs gegenüber seinen Mitgliedern.
    2) In Blieskastel hat die CV lediglich beschlossen: Den Standort des AFuZ, den Grundstücksankauf, einen Architekten-Wettbewerb und eine Baustein- und Spendenaktion.
    Die Reaktion der Mitglieder auf die Bausteinaktion zeigt, daß die erwarteten DM 130.000,– nicht erreicht werden können. Ein genauer Plan der Gesamtkosten und der Finanzierung, bzw. der Verschuldung und laufenden Belastung existiert bis heute nicht. Entgegen früherer Annahmen kann die QSL-Vermittlung mindestens weitere vier Jahre in ihren Räumen bleiben. Deshalb braucht sie auf das eingearbeitete Team vorerst nicht zu verzichten. Eine überstürzte Verlegung der QSL-Vermittlung nach Baunatal ist angesichts ihrer kritischen Situation nicht zu verantworten. Der Griff nach der finanziellen Substanz des Clubs und die unausbleibliche langfristige Verschuldung hat bei den Mitgliedern allgemeines Unbehagen ausgelöst.
    Eine so außerordentliche Maßnahme wie die Errichtung des AFuZ sollte zuerst innerhalb der Ortsverbände diskutiert werden. Dann kann das große Unternehmen auch von der Mehrheit unserer Mitglieder auf breiter Basis getragen werden.“
    Soweit der Antrag. Zu seinem ersten Teil sei auf die Anmerkung unter Punkt 8 der Tagesordnung hingewiesen, zum zweiten ist zu sagen: Im Anschluß an die in Blieskastel im Herbst 1969 von der Clubversammlung gefaßten Beschlüsse über das Amateurfunk-Zentrum waren schon gleich von vielen Ortsverbänden ähnliche Maßnahmen gefordert worden, wie sie der OVV München-Ost jetzt ausdrücklich beantragt. Dem dagegen erhobenen Einwand, daß für finanzielle Entscheidungen allein der Amateurrat zuständig sei, sind diese Ortsverbände z. Tl. mit einem Hinweis auf § 12, Buchstabe e) der Satzung entgegengetreten; danach falle lediglich die Genehmigung des normalen Haushalts für jeweils ein Jahr in die Zuständigkeit des Amateurrates, nicht aber die Bewilligung so hoher außergewöhnlicher Ausgaben wie z. B. für das AFuZ. Die Frage, wer darüber nun wirklich entscheiden darf und soll, ist mittlerweile schon zu einem Streitpunkt geworden. Insofern kommt diesem Antrag eine außerordentliche Bedeutung zu. Daher sollten sich möglichst alle Ortsverbände entweder bei den vor der Kasseler Sitzung noch stattfindenden Distriktstagungen oder aber schriftlich ihrem DV gegenüber dazu äußern.
    Vor den Sitzungen der Clubversammlung wird jedesmal darauf hingewiesen, daß die Distriktsvorsitzenden die Auffassung ihrer Ortsverbände kennen müssen, wenn sie, sie in der Clubversammlung und im Amateurrat vertreten sollen; das gilt in diesem Fall ganz besonders Um so nötiger sind daher die Meinungsäußerungen der Ortsverbände dazu.
    Weitere Anträge, die bei der Hauptversammlung behandelt werden sollen, können alle Organe des Clubs stellen; sie müssen jedoch bis zum 23.04.1970 beim Geschäftsführer eingegangen sein. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, eventuelle Anträge: möglichst nicht unmittelbar, sondern über ihren Distriktsvorsitzenden an die Geschäftsstelle zu richten, damit dieser unterrichtet ist und ggfs. gleich dazu Stellung nehmen kann.
  13. Allgemeine Aussprache
    zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distriktsprobleme und sonstige Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen.

Ergänzungen zu dieser Tagesordnung und die evtl. noch gestellten Anträge werden im April im OV-Rundschreiben bekanntgegeben werden.


2) OV-Beitragsanteile für 1970

Erfreulicher- und dankenswerterweise hat mehr als die Hälfte aller Mitglieder schon den gesamten Jahresbeitrag für 1970 gezahlt. Das macht es möglich, die OV-Beitragsanteile für 1970 schon bald und wieder auf einmal auszuzahlen. Die Anteile werden Anfang April an alle Ortsverbände mit Ausnahme derer überwiesen werden, die noch kein Konto angegeben haben, oder die mit ihrer Rechnungslegung dem DV gegenüber mehr als ein Jahr im Verzug sind.

Für die Berechnung der OV-Beitragsanteile wird die Mitgliederzahl am Jahresanfang zugrundegelegt. Der Ortsverband erhält für jedes seiner Mitglieder DM 5,– Auf die sich daraus ergebende Gesamtsumme werden noch 5 % aufgeschlagen. Dadurch soll im voraus der im Laufe des Jahres zu erwartende effektive Mitgliederzuwachs berücksichtigt werden.


3) Amateurfunk in der Schule

ist der Titel einer kürzlich herausgekommenen Broschüre, über die der beigefügte Prospekt informiert. Die Anschaffung kann allen Ortsverbänden empfohlen werden.


4) Vom VFDB

Hiermit wird die schon im letzten OV-Rundschreiben angekündigte Aufstellung des VFDB übersandt.


Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15. August 1969

Diplom-Ausschuß: Streiche DL7AA und setze dafür DL1JH

DOK:

Ortsverband:

A Verbindung zur OPD Freiburg i. Br.: A. Brender, DL6JP
A Mobil-Referent z. Z. unbesetzt
A19 Odenwald D. Schröder, DJ8YA
A27 Pfinzgau M. Walter, DJ7KP
A26 Rastatt A. Helzel, DJ6BD
F08 Groß Gerau H. Topel, DJ3QW
H35 Steinhuder Meer M. Neuss, DJ7RS
R10 Mönchengladbach-Rheydt W. Vitz, DJ4RL
L01 Meiderich K. Poths, DE16538
T03 Kaufbeuren W. Lorenz, DK1ZS
O stellv. DV: H. Lohmann, DJ3YP
O23 Menden W. Beckmann, DJ7MN
P18 Herrenberg G. Kelemen, DJ9TK
H19 Osterode K. H. Schulze, DJ2RW


Vy 73 DL1JB, DJ3TZ


Scann: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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