Kiel, den 19.05.1970

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 5/70


Der DARC trauert um

OM Dr. Richard Knaup

DJ2OK

der am 1. Mai 1970 im Alter von 57 Jahren verstorben ist.

Als Vorsitzender des Distrikts Bayern-Nord ist OM Dr. Knaup sieben Jahre lang trotz schon angegriffener Gesundheit mit Geschick und Umsicht für den DARC tätig gewesen. Unermüdlich hat er sich dabei nicht nur für die Belange seines Distrikts sondern stets auch für den Amateurfunk in seiner Gesamtheit eingesetzt.

Sein Tod hat im Club eine Lücke gerissen, die nicht so bald geschlossen werden kann. In der Clubversammlung und im Amateurrat, wo seine Stimme viel galt, wird DJ2OK. schmerzlich vermißt werden.

OM Dr. Knaup ist am 05.05.1970 auf dem Nürnberger Westfriedhof beigesetzt worden. Viele Funkamateure aus Nürnberg und Umgebung waren gekommen, um dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Der DARC- Präsident OM Schultheiß, DL1QK, würdigte am Grabe noch einmal seine Verdienste für den DARC und dankte ihm zum letzten Mal für alles, was er in den vergangenen Jahren für den Amateurfunk geleistet hat.


ÜBERSICHT:


1) 50 Watt für Klasse C

Im Herbst vergangenen Jahres hatte der DARC das Bundespostministerium gebeten, den Inhabern von Amateurfunkgenehmigungen der Klasse C auf Antrag eine höhere Sendeleistung als 10 Watt. zu genehmigen. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat daraufhin am 27. April 1970 unter dem Aktenzeichen II D 1 5030-7/386 eine Verfügung betr. höhere Sendeleistung der Amateurfunkstellen in Klasse C an das Fernmeldetechnische Zentralamt und an alle Oberpostdirektionen erlassen.

Danach dürfen ab sofort Funkamateure, die im Besitz einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse C sind, ihre Amateurfunkstellen auf den Frequenzbereichen 144–146 MHz, 430–440 MHz und 1250–1300 MHz bis auf weiteres mit der Leistungsbegrenzung wie für Amateurfunkstellen der Klasse A betreiben. Das heißt, daß jetzt auch in der Klasse C auf den zugelassenen Frequenzbereichen unter 1300 MHz Röhren oder Halbleiterbauelemente in der Endstufe des Senders verwendet werden können, deren Anoden- oder Kollektor-Verlustleistungen insgesamt nicht mehr als 50 Watt betragen.

Um einen zu hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird die Deutsche Bundespost davon absehen, für die höhere Leistung Einzelanträge zu verlangen und Einzelgenehmigungen zu erteilen. Das bedeutet, daß jeder Inhaber einer C-Lizenz künftig die höhere Leistung verwenden kann, ohne erst einen besonderen Antrag stellen zu müssen.

Die Bundespost hat den DARC gebeten, diese Regelung allgemein bekanntzugeben. Das geschieht hiermit, sowie mit entsprechenden Veröffentlichungen in den nächsten Nummern des DL-QTC. Eine endgültige Änderung des Punktes 4 der Anlage 1 zur Durchführungsverordnung des Gesetzes über den Amateurfunk (Leistungsgrenzen) ist für später in Aussicht genommen. Zunächst behält sich die Bundespost die Zurückziehung dieser vorerst nur vorläufig geltenden Regelung noch für den Fall vor, daß sich daraus Schwierigkeiten ergeben. Für die Frequenzbereiche über 2300 MHz bleibt es in allen drei Genehmigungsklassen bei der bisherigen Leistungsgrenze von 10 Watt.

Der DARC hat der Deutschen Bundespost inzwischen für die Erfüllung seines Antrages auf Leistungserhöhung in der Klasse C, die noch dazu ohne jeden bürokratischen Ballast erfolgt ist, aufrichtig gedankt. Den Funkamateuren der Klasse C sind damit neue Möglichkeiten eröffnet worden, die mit Bedacht genutzt werden sollten. Der UKW- Referent richtet in diesem Zusammenhang an sie die eindringliche Bitte, durch technische und betriebliche Vorkehrungen dafür zu sorgen, daß das in sie gesetzte Vertrauen nicht enttäuscht wird. Es liegt an jedem Einzelnen, ob diese für den Amateurfunk erfreuliche Regelung auf lange Sicht beibehalten werden kann oder nicht.


2) DARC-Hauptversammlung 1970 in Kassel

Am kommenden Wochenende, d. h. am 23./24.05., wird die Clubversammlung in Kassel zu ihrer diesjährigen Hauptversammlung zusammentreten. Wichtigster Punkt der Tagesordnung ist das Amateurfunk-Zentrum Baunatal. Im einzelnen sind die zur Diskussion stehenden Themen und die zu entscheidenden Fragen den Ortsverbänden durch verschiedene Rundschreiben in den letzten beiden Monaten bekanntgegeben worden.

Nachträglich wurden noch vier Anträge gestellt, über deren Zulassung die Clubversammlung gegebenenfalls erst noch abstimmen muß. Es handelt sich dabei um:

aa) Der Ortsverbandsvorstand Hamburg-Ost beantragt:

„Die Erhöhung der jährlichen OV-Anteile auf mindestens ein Viertel des derzeitigen Jahresbeitrags pro vollzahlendes Mitglied.“

bb) Der Ortsverbandsvorstand Hamburg-Ost beantragt:

„Die Clubversammlung möge beschließen: Der DARC wird beauftragt, beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen vorstellig zu werden und ihn zu bitten, den westdeutschen Amateurfunkstellen im Olympiajahr 1972 Sonderrufzeichen zuzuteilen.“

(Dieser Antrag ist allerdings insofern irreal, als die Deutsche Bundespost allenfalls Rufzeichen mit anderen D-Präfixen, als sie sonst verwendet werden, nicht aber mit einem deutlich unterscheidbaren Sonderpräfix zuteilen könnte. Der vom Antragsteller verfolgte Zweck wäre also gar nicht zu erfüllen. Auf die Frage, ob er unter diesen Umständen den Antrag wieder zurückzieht, hat sich der OV Hamburg-Ost noch nicht geäußert.)

cc) Die Distriktsvorstände Nordrhein, Ruhrgebiet, Westfalen-Nord und Westfalen-Süd beantragen gemeinsam:

„Die Clubversammlung möge beschließen, den Antrag des Distriktsvorstandes Niedersachsen (Ziffer 12, unter b) der Anträge an die Clubversammlung) als ersten Antrag zu behandeln.“

dd) Die Distriktsvorstände Nordrhein, Ruhrgebiet, Westfalen-Nord und Westfalen-Süd stellen zu diesem Antrag des Distriktsvorstandes Niedersachsen nachstehenden Zusatzantrag:

„Der Geschäftsführende Vorstand erhält den Auftrag, alle Anstrengungen zu unternehmen, die aus dem Finanzierungsvorschlag gemäß Bericht Nr. 4 des Sonderbeauftragten noch offenstehenden Restgelder einschließlich einer eventuellen Verteuerung auf dem Baumarkt zu beschaffen. Durch eine weitere Verzögerung des Projektes muß zwangsläufig mit einer höheren Bausumme gerechnet werden.“


3) Noch keine Urlaubslizenzen in Jugoslawien

Im vergangenen Jahr war berichtet worden, daß in Jugoslawien bis zu einer gesetzlichen Neuregelung keine kurzzeitigen Amateurfunkgenehmigungen an Ausländer mehr erteilt würden, und später auch nur an Funkamateure aus denjenigen Ländern, in denen umgekehrt auch Jugoslawen Urlaubslizenzen erhalten (Siehe OV-Rund Nr. 7/1969 vom 23.07.1969).

Damals hatte es den Anschein, als ob die erwähnten gesetzlichen Voraussetzungen noch im Laufe des Jahres geschaffen werden würden, und daß dann deutsche Funkamateure in Jugoslawien wieder solche kurzzeitigen Genehmigungen würden bekommen können. Die zweite Voraussetzung – nämlich die, daß Jugoslawen in Deutschland lizenziert werden, ist ja längst erfüllt.

Leider hat diese Hoffnung getrogen. Deutsche Amateure, die für ihren diesjährigen Urlaub jugoslawische Lizenzen beantragt hatten, haben daraufhin Absagen mit der gleichen Begründung wie im Vorjahr erhalten.


4) DL6YB und DL9XW

Diese beiden Rufzeichen waren im letzten DL-QTC versehentlich als erloschen gemeldet worden. Da es sich bei beiden um sehr bekannte OM handelte hatte diese Meldung einiges Aufsehen erregt und zu zahlreichen Anfragen geführt. Die Meldung stimmte nicht; gemeint waren die Rufzeichen DL6XB und DL9YW. DL6YB, der jetzige DV Bayern-Nord, und DL9XW, unser bewährter DLD-Manager sind nach wie vor in der Luft und haben nicht die Absicht, ihre Lizenzen zurückzugeben.


5) Streichungen in der Mobilkartei

Wie der EMC-Mobilreferent mitteilt, werden die nachstehenden Rufzeichen unter Hinweis auf die Veröffentlichung im DL-QTC Nr. 4/1966, Seite 233, gestrichen. Die Betroffenen können bei der EMC Einspruch dagegen erheben. Dem Einspruch wird stattgegeben, wenn der Rufzeicheninhaber erklärt, daß er wieder an Mobilveranstaltungen teilnehmen will. Hier die aus der Mobilkartei gestrichenen Rufzeichens

...


6) Konstanz ruft

Die beigefügte Ankündigung des 9. Internationalen Bodensee- Treffens wird der allgemeinen Aufmerksamkeit empfohlen.


7) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.08.1969

DOK:

Ortsverband:

C DV: H. Ruprecht, DL6YB
C16 Traunstein D. Michel, DJØJK
G19 Bergisch Gladbach U. Combüchen, DJ8YI
G27 Troisdorf (neu) W. Frembgen, DK3CP
K Jugend Referent: A. Reinhardt, DJ4YN
K13 Neustadt/Weinstraße F. Töpfer, DJ5EN
M25 Kiel-Ost (neu) H. Senking, DC6JA
N UKW Referent: z. Z. unbesetzt
N Mobil Referent: z. Z. unbesetzt
O05 Dortmund B. Vorländer, DJ2QB
O25 Plettenberg H. Tripp, DK2FX


VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und Pehrs, DJ3TZ


Scann: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1970 Rundspruch-Archiv