BERLIN-RUNDSPRUCH NR. 5/72 VOM 06.02.1972


Die UKW-Information der Woche

Am nächsten Sonntag, dem 06.02., treffen sich die Berliner Fuchsjäger zur winterlichen 2-m-Fuchsjagd des UKW-Referates um 15:00 Uhr im Grunewald. Ausgangstreffpunkt ist hierzu die Ecke Clayallee / Königin-Luise-Straße. Für eine anschließende warme Erfrischung mit Speis’ und Trunk wird gesorgt sein. Die Veranstalter würden sich über eine recht zahlreiche Beteiligung freuen. Es werden zwei Füchse jeweils auf 145,0 MHz anzupeilen sein.

Des weiteren sei als Terminvermerk auf den ebenfalls am Sonntag, dem 06.02., stattfindenden Winter-BBT 1972 hingewiesen. Er ist für die Zeit von 10:00–13:00 Uhr angesetzt. Bezüglich der weiteren Ausschreibungsbedingungen wird auf das cq-DL Nr. 1/72 Seite 43 verwiesen.

Das UKW-Referat Berlin wird sich vom 04.–05.03. portabel in DL unter DLØUB/p am DARC-VHF-/UHF-Wintercontest beteiligen und voraussichtlich mit vier Operators eine entsprechende Exkursion ins Weserbergland unternehmen. Es bleibt den beteiligten OM nun nur noch ein gutes Gelingen, das mit einer Erstplazierung belohnt sein möge, zu wünschen.

Die Lizenz für die Clubstation des UKW-Referates Berlin – DLØUB – sowie für das Berlin-Relais DBØWF ist von OM Schütze, DL7OG, auf den für die Relaisstelle verantwortlichen Mitarbeiter des Referates OM Schlüter, DJ7IC, von der LPD Berlin umgeschrieben worden. Wir wünschen ihm für seine weitere Tätigkeit in der Betreuung der Technik des Berlin-Relais viel Erfolg und hoffen auf die sachkundige Unterstützung durch die Berliner OM. Ihm und OM Ewel, DC7AL, sei für ihre bisherigen umfangreichen Relaisarbeiten an dieser Stelle nochmals im Namen aller Relaisstellenbenutzer ausdrücklich gedankt.

Zwischen dem Berlin-Relais DBØWF und dem Steinberg-Relais DBØWS besteht neuerdings ein reger gegenseitiger Informationsaustausch. Wir werden jeden Mittwoch um 19:30 Uhr die vom voraufgegangenen Sonntag über Steinberg- und Elm-Relais abgestrahlten überregionalen Relaisstellennachrichten auch den Berlin OM über DBØWF zu Gehör bringen.

Im April ist mit dem Erscheinen der dritten Ausgabe des Steinberg-Relaisstellenbriefes, der dann auch eine gesonderte Berlin-Seite enthalten wird, zu rechnen. Der Bezugspreis wird bei einem vergrößerten Seitenumfang bei 1,– DM liegen. Für eine günstige Sammelbestellung durch das UKW-Referat zugunsten der finanziellen Unterstützung der Berliner Relaisstelle bitten wir OM, ihr Interesse am Erhalt dieser aufschlußreichen Informationsschrift im Rahmen des anschließenden ZAP-Verkehrs wissen zu lassen.

Aufgrund einer dem UKW-Referat schriftlich vorliegenden Auskunft der LPD Berlin wird aus gegebenem Anlaß auf die gesetzlich zugelassenen Maximalverlustleistungswerte, die auch beim Betrieb von Transistor-Linearverstärkern im Rahmen der Lizenzklasse C einzuhalten sind, hingewiesen. Entgegen nicht amtlicher Verlautbarungen von kommerzieller Seite, ist hiernach entsprechend den eindeutigen Bestimmungen in Punkt 4 der Anlage Nr. 1 der DVO zum AFuG die Verwendung von HF-Leistungstransistoren mit einer die 50 W überschreitenden Kollektorverlustleistung für Inhaber der Lizenz-Klasse C nicht zugelassen. Vor der Planung und Inbetriebnahme entsprechender Transistor-PA-Stufen sei deshalb zur Vermeidung eines möglichen Ärgernisses auf diese wichtige Bestimmung für C-Lizenzler von hieraus nochmals ausdrücklich hingewiesen.

In diesem Zusammenhang wird des weiteren auf die zum Teil schon praktizierten neuen verschärften Stöhrstrahlbestimmungen der Bundespost aufmerksam gemacht. Hiernach werden sowohl KW- als auch UKW-Amateure in Zukunft dem technischen Aufbau ihrer Station, so Frequenzfolge, Abschirmung, Verhinderung der Erzeugung bzw. Abstrahlung von Ober- und Nebenwellen mehr Aufmerksamkeit widmen müssen. In Berlin wurden von der LPD anläßlich von Störungsmeldungen bereits folgende einzuhaltende Dämpfungswerte von den betreffenden OM gefordert: Als maximale Leistung der Störabstrahlung wird bei Frequenzen bis 300 MHz 31 dB pW entsprechend 1,12×10-9 W zugelassen. Das bedeutet, daß z. B. bei einer Sendenutzausgangsleistung von ca. 10 W die Dämpfung der Störfrequenz, wozu gleichermaßen Neben- und Oberwellen zu zählen sind, besser als 100 dB betragen muß.

VY 73, DC7BH


Da bis zum Redaktionsschluß keine weiteren Meldungen für den Berlin-Rundspruch eingegangen sind, beende ich den Berlin-Rundspruch und wünsche allen Zuhörern ein angenehmes Wochenende.


Ende des B-RS 5/72 vom 06.02.1972

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1972 Rundspruch-Archiv