Kiel, 20.06.1972

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 6/72


ÜBERSICHT:


1) DARC-Hauptversammlung 1972 in Kassel

Am 03./04.06. hat in Kassel die diesjährige Hauptversammlung des DARC stattgefunden. Das Protokoll darüber liegt diesem Rundschreiben bei. Die Ortsverbandsvorsitzenden werden gebeten, die Ergebnisse der Tagung im OV bekanntzugeben und das Protokoll zur Einsichtnahme auszulegen.


2) Die DARC-Satzung

Eine Neufassung der jetzt über zwölf Jahre alten Satzung ist schon seit langem im Gespräch; auch die Clubversammlung hat sich bei ihrer letzten Sitzung wieder damit beschäftigt.

Wie aus dem Protokoll unter Punkt 10 ersichtlich ist, wurde beschlossen, allen Ortsverbänden noch einmal Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Thema zu äußern. Wer Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Satzung, sowie auch zur Geschäfts- und Wahlordnung machen will, die dem Satzungsausschuß oder der Clubversammlung noch nicht vorliegen, möge diese bitte bis zum 30.09.1972 an den Satzungsausschuß z. Hd. von OM Heinz Liebe, DJ2QX, ....., richten. OM Liebe ist federführendes Mitglied des Ausschusses.


3) Clubmeisterschaft 1971/72

Neuer Clubmeister wurde der Ortsverband Meschede, dem zu diesem schon zum zweiten Mal erzielten Erfolg die herzlichsten Glückwünsche des DARC gelten. Im einzelnen hatte die Clubmeisterschaft 1971/72 folgendes Endergebnis:

1. OV Meschede, O30, 55.714 Punkte
2. OV München-West, C13, 49.222
3. OV Bad Neustadt, B10, 42.642
4. OV Osterode, H19, 38.360
5. OV Bad Salzuflen, N30, 37.667
6. VFDB-Frankfurt, Z05, 20.972
7. OV Reutlingen, P07, 20.942
8. OV Mettmann, R09, 16.743
9. OV Buchen, A29, 12.939
10. OV Neumünster, M09, 12.278
11. OV Moers, L14, 9814
12. OV St.Ingbert, Q02, 8980
13. OV Bremen, I04, 6857
14. OV Alstertal, E13, 3440


4) Sondergenehmigungen für Funkfernschreiben (RTTY)

Auf Antrag des DARC hat das Bundespostministerium die Bestimmungen über Amateur-RTTY durch eine im Mai an alle Oberpostdirektionen ergangene Verfügung geändert und verbessert. Danach können jetzt auch Funkamateure der Klasse C, die mindestens ein Jahr im Besitz ihrer Lizenz sind, eine Sondergenehmigung für RTTY auf UKW erhalten. RTTY-Sondergenehmigungen für alle Bänder werden nach wie vor an Funkamateure der Klasse B erteilt.

Neu ist ferner, daß die Inhaber der Sondergenehmigung auf allen UKW-Bändern funkfernschreiben dürfen. Dabei ist auch die Sendeart F2 gestattet.

Im einzelnen gelten folgende besondere Auflagen für die RTTY-Sondergenehmigungen:

  1. Zugelassene Frequenzbereiche für Funkfernschreib-Versuchssendungen für Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse(n) B:
    3575–3625 kHz, 3725–3775 kHz, 7025–7050 kHz, 14.075–14.110 kHz, 21.075–21.125 kHz, 28.075–28.175 kHz;
    B & C: 144–146 MHz, 430–440 MHz, 1250–1300 MHz, 2300–2350 MHz, 3400–3475 MHz, 5650–5775 MHz, 10,0–10,5 GHz.
  2. Es ist nur das System „Hell“ und CCIT-Code Nr. 2 zugelassen.
  3. Die Tastzeichen sind, hauptsächlich bei Sendeart A1, weich zu machen.
  4. Der Hub ist bei Sendeart F1 auf 450 Hz und bei Sendeart F2 (Frequenzen über 144 MHz) auf 3 kHz zu begrenzen.
  5. Die nachstehend aufgeführten notwendigen Bandbreiten müssen eingehalten werden:
bei Sendeart A1 F1 F2
CCIT-Code Nr. 2 Hub 200 Hz

525 Hz

CCIT-Code Nr. 2 Hub 450 Hz 1150 Hz
CCIT-Code Nr. 2 M = 1 Hub 3 kHz 12 kHz
Hell 122,5 B 612,5 Hz
Hell 122,5 B Hub 200 Hz

562 Hz

Hell 122,5 B Hub 450 Hz 1187 Hz
Hell 122,5B M = 1 Hub 3 kHz 12 kHz
  1. Die Sendeart F2 darf nur in Frequenzbereichen über 144 MHz benutzt werden.
  2. Bei allen Sendungen ist jeweils nach zehn Minuten Sendezeit das eigene und das Rufzeichen der Gegenstelle durchzugeben.
  3. Bei Störungen anderer Funkdienste durch die Funkfernschreibsendungen oder bei Verstoß gegen die allgemeinen Bestimmungen – insbesondere gegen diese besonderen Auflagen – kann die Sondergenehmigung für eine bestimmte Zeit innerhalb der Gültigkeitsdauer oder für ständig widerrufen werden.

RTTY-Sondergenehmigungen können bei der zuständigen Oberpostdirektion beantragt werden; sie gelten jeweils drei Jahre.


5) DARC-Fahrzeugabzeichen

Der DV Westfalen-Süd, OM Rolf Jacob, DL9NU, ....., weist darauf hin, daß die DARC-Abzeichen zum Aufkleben auf Windschutzscheiben o. ä. bei ihm noch zum Stückpreis von DM 2,50 erhältlich sind. Bestellung erfolgt am einfachsten durch Vorauszahlung des entsprechenden Betrages mit Bestellvermerk auf dem linken Zahlkartenabschnitt, auf das DARC-Sonderkonto, ...... Reinerlös aus dem Abzeichenverkauf wird bekanntlich für die Finanzierung des AFuZ verwendet.

Auf das angegebene Konto können auch weiterhin die AFuZ-Spenden für die QSL-Karten der Sonderstationen DBØAFZ und DFØAFZ, sowie die Gebühren für das DARC-AFZ-Diplom (siehe DL-QTC Nr. 5/1971, Seite 301/2) überwiesen bzw. eingezahlt werden.


6) Stationsdiebstahl

Beim Europatreffen in Wolfsburg sind in der Zeit vom 21.05., 20:30 Uhr, bis 22.05., 00:45 Uhr auf dem Parkplatz vor der Stadthalle aus einem dort abgestellten Pkw Opel Kadett ein Transceiver „Swan 350“, Baujahr 1965, Geräte-Nr. C 205407, und ein Höhenmesser entwendet worden. Das Gerät ist auf einem Holzbock montiert und hat folgende besondere Kennzeichen:

An der Skala in der oberen Hälfte befindet sich ein schwarzer, ca. 1 cm großer Einbrennfleck, der von der Skalenbirne herrührt. Der Antriebsknopf steht ca. 1 cm vor, weil ein deutscher Feinantrieb eingebaut wurde. Die Mikrofonbuchse ist durch eine fünfpolige Diodenbuchse ersetzt. Am Zeiger des S-Meters fehlt die Spitze, die ursprüngliche Farbe (rot) ist abgeblättert. Die Antennenbuchse auf der Rückseite ist durch eine Buchse mit Flansch ersetzt und mit vier Schrauben befestigt. Auf der Rückseite befinden sich zusätzlich ein Poti zur Einstellung der Leistung bei CW und ein Schiebeschalter AM/SSB. Das Gehäuse der hinten angesteckten Vox hat an der oberen und unteren Abdeckung je ca. fünf Luftlöcher; im Gehäuse ist das Originalrelais durch ein Siemens-Kammrelais ersetzt. Auch im Innern des Transceivers selbst sind einige Veränderungen vorgenommen. So ist z. B. das ZF-Quarzfilter von ursprünglich fünf Quarzen auf sieben Quarze erweitert. Der 10-m-Bereich des Gerätes ist von 28,5-29 auf 28,0-28,7 MHz verstimmt.

Ist dieses Gerät inzwischen irgendwo aufgetaucht oder angeboten worden? Wer Angaben über den Verbleib des gestohlenen Transceivers oder sonstige Hinweise machen kann, wird um Mitteilung an OM Diethelm Burberg, DJ2YE, ....., gebeten.


7) Rundspruchpause

Während der Sommermonate Juli und August fallen die Deutschland-Rundsprüche aus. Danach wird der Rundspruch ab 03.09. wieder an jedem Sonntag zu hören sein.


8) Verlegung der Geschäftsstelle

Die DARC-Geschäftsstelle in Kiel wird am 26.06. aufgelöst und in das Amateurfunk-Zentrum verlegt. Bitte richten Sie daher künftig alle Zuschriften an das Amateurfunk-Zentrum des DARC, 3501 Baunatal 1, Lindenallee 6, Telefonisch ist das AFuZ unter der Nr. (05 61) 9 22 49 zu erreichen. Bis zum Amtsantritt von OM Kluge, DJ1BQ, am 01.01.1973 wird in Baunatal OM Dipl.-Ing. Werner Feilhauer, DL3JE, die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnehmen.


9) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 01.08.1971

Präsident: Die Geschäfte des Präsidenten werden bis auf weiteres vom 1. Vorsitzenden wahrgenommen
UKW-Referent: H. J. Schilling, DJ1XK

DOK: Ortsverband:
C28 Fürstenfeldbruck (neu) R. Hefer, DJ2UD
C30 Würmtal Ph. Lessig, DK3LP
I04 Bremen W. Schönfeld, DJ4FR
M04 Husum W. Petersen, DL1IW
O11 Iserlohn H. Lübke, DJ8TK


VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB, und K. Pehrs, DJ3TZ


Liebe Ortsverbandsvorsitzende!

Von den Mitgliedern und Mitarbeitern des Clubvorstandes, sowie von den Distriktsvorsitzenden habe ich mich neulich in Kassel persönlich verabschieden können. Von Ihnen kann ich es leider nur auf diesem Wege tun. Verbinden möchte ich damit meinen aufrichtigen Dank an Sie alle für die gute Zusammenarbeit, die wir miteinander gehabt haben.

Ich bin mir bewußt, daß ich ohne Ihre Hilfe mein Amt als Geschäftsführer nicht so hätte ausüben können, wie es der Dienst an unseren Mitgliedern verlangt. Dabei denke ich auch an die vielen OV-Vorsitzenden, die vor Ihnen tätig waren, und an die zahllosen Mitarbeiter in den einzelnen Ortsverbänden, die in uneigennütziger Weise dazu beitragen, die Aufgaben des Clubs zu erfüllen.

Bei meiner Arbeit für den DARC bin ich stets davon ausgegangen, daß die Ortsverbände das Fundament des Clubs sind, und daß letzten Endes nur das zählt, was dort geleistet wird. In diesem Sinne, bitte ich Sie, sich auch künftig einzusetzen. Die weitere Entwicklung des DARC wird wesentlich davon abhängen.

Zusammen mit mir verabschieden sich hiermit von Ihnen die drei Mitarbeiterinnen der Kieler Geschäftsstelle, YL Maren Mohr, YL Rosemarie Körner und YL Silke Labus. Wir machen jetzt QRT und wünschen Ihnen und Ihren Mitgliedern für die Zukunft alles Gute.

VY 73, gez. Hans Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1972

Rundspruch-Archiv