DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 6/74 VOM 17.02.1974

Redaktion: DJ1BQ


BAUNATAL

Frequenz-Zuteilungen an den Amateurfunkdienst auf der nächsten Welt-Funkverwaltungskonferenz im Jahre 1979 war das Thema einer Besprechung, welche OM Dick Baldwin, W1RU, Assistant General Manager der ARRL, mit dem Amateurfunksachbearbeiter des BPM, Herrn Haufe, und dem Legislativ-Ausschuß sowie dem Geschäftsführer des DARC am 07.02. im Amateurfunk-Zentrum Baunatal führte. Nach Bestandsaufnahme und Beurteilung der jetzigen Situation wurden Tendenzen und Möglichkeiten für die Zukunft abgeschätzt. In den höheren UKW-Bändern werden auch die US-Funkamateure von einer mächtigen Industrie-Lobby und Ansprüchen anderer Dienste bedrängt, so z. B. von einem in den USA neuerdings favorisierten „Emergency Mediacal Service“. Keine Gefahr besteht dort derzeit für das 2-m-Band, weil für die Bedürfnisse eines sich ständig ausbreitenden mobilen Landfunks die abtrennbaren Teile unzureichend wären. Eingehende Untersuchungen und Geräteentwicklungen haben zu Planungen für die Zukunftsanforderungen dieses Dienstes im 30-cm-Bereich zwischen 900 und 940 MHz geführt. Es ist zu hoffen, daß sich die europäischen Länder und Verwaltungen diese Erkenntnisse und die anzuwendende Technologie ebenfalls zu eigen machen, wodurch eine ansonsten ins Auge gefaßte Umorganisation des Fernsehrundfunks im UKW-Band III vermieden und der uns ganz besonders tangierende Druck auf das 430-MHz-Amateurfunkband verringert werden könnte. Auf Neuzuweisungen für den Amateurfunkdienst im UKW-Bereich wird allerdings nicht zu hoffen sein – im Gegenteil: es gilt, die zur Verfügung stehenden höheren Frequenzbänder intensiv betriebsmäßig zu belegen, um sie nicht zu verlieren!

Dagegen vermindert sich im Kurzwellenbereich der Verkehr durch Verlagerung vor allem auf den Satellitenfunk, aber auch auf neue Seekabelverbindungen. Wenn es gelingt, die stark übertriebenen Forderungen der Kurzwellen-Rundfunkdienste zurückzuweisen, die oft in ein und demselben Band für die gleiche Abstrahlrichtung bis zu fünf Sender gleichzeitig arbeiten zu lassen, besteht eine echte Chance auf zusätzliche Zuweisungen auf der Welt-Funkverwaltungskonferenz 1979. Die cq-DL des DARC berichtete hierüber im Mai 1973 unter dem Titel „Vorwärtsverteidigung der Amateurfunkbänder“. Es sollen darum rechtzeitig Untersuchungen über die empfangsseitige Nutzbarkeit und Notwendigkeit der Kurzwellen-Rundfunkdienste angestellt werden, aber auch die Amateurfunkverbände aller Regionen sind aufgerufen, Argumente und realisierbare Zielvorstellungen zusammenzutragen. Voraussetzung für den Erfolg solcher Planungen ist allerdings, daß möglichst viele Amateurfunkverbände ihre Fernmeldeverwaltungen von der Nützlichkeit solch koordinierter Pläne zu überzeugen in der Lage sind.

Drastische Restriktionen in den UKW-Bändern wurden leider in Frankreich durch eine Verfügung ihres PTT-Ministeriums den Funkamateuren auferlegt. Abgesehen davon, daß von den internationalen Zuweisungen an den Amateurfunkdienst große Teile abgetrennt oder mitten herausgeschnitten wurden, sind nunmehr sämtliche UKW- und UHF-Bänder in Frankreich als „partagierte Bänder“ festgelegt worden, einschließlich des international exklusiv zugeteilten 2-m-Bandes. Wenn auch den mitbenutzenden Funkdiensten für ihren „intermittierenden Betrieb von Bodenfunkstellen“ im 2-m-Amateurband nur 20 W Output zugestanden werden, so ist immerhin zu befürchten, daß auch für den Amateurfunkdienst dort Leistungsbeschränkungen in Aussicht stehen. – Aus dem 70-cm-Band wurden 1,5 MHz herausgetrennt und der Bereich von 433,0–434,5 MHz für andere Dienste reserviert. Dadurch werden Breitband-ATV-Versuche im 70-cm-Band praktisch unmöglich. – Vom 24-cm-Band wurden unten 5 MHz und oben 50 MHz (!) weggenommen, so daß ein Restbereich von 1220–1250 MHz verbleibt, der nicht mit dem in Deutschland zugewiesenen Band 1250–1300 MHz übereinstimmt. – Das 12-cm-Band darf in Frankreich künftig nicht für Mobilbetrieb, sondern nur von festen Standorten aus benutzt werden, und darüberhinaus nur von solchen Funkamateuren, die extra eine Sondergenehmigung hierfür beantragen und bewilligt bekommen. Und dabei ist – wie gesagt – für alle Bänder bis zu 2,4 und 1,2 cm ein mit anderen Diensten geteilter Betrieb vorgesehen…

Es gilt nunmehr, durch Rücksprachen mit den nationalen Fernmeldebehörden der Gefahr vorzubeugen, daß etwa diese amateurfunkfeindliche französische Haltung Eingang in internationale Gremien findet. Besonders bei der ITU in Genf ist der Einfluß Frankreichs beträchtlich, stellen sich doch bis zu 17 wirtschaftlich von ihm stark abhängige Länder – vor allem die frankophonen Länder Afrikas – fast automatisch bei Abstimmungen hinter das ehemalige Mutterland und dessen Ansicht.

Anschließend an die Gespräche mit Dick Baldwin, W1RU, von der ARRL der USA im Amateurfunk-Zentrum Baunatal wurden mit dem Amateurfunksachbearbeiter des BPM aktuelle deutsche Amateurfunk-Angelegenheiten besprochen. Dabei stimmte das BPM einem Antrag des DARC zu, für die Sendearten A4/F4 Faksimile und Bildfunk an Interessenten Sondergenehmigungen zu erteilen, die – wie die übrigen Sondergenehmigungen auch – jeweils auf ein Jahr befristet sind, aber ohne weiteres verlängert werden können. Der experimentelle Betrieb mit A4/F4 soll zunächst vor allem der Erarbeitung von zukünftigen Amateurfunk-Faksimile-Normen dienen, weil es eine ganze Reihe verschiedener Systeme gibt und späterhin nach dem Sammeln genügender Erfahrung für KW und UKW möglichst nur ein System auszuwählen sein wird, das dann auch weltweit anzuwenden sein soll. – Die Genehmigungen werden sich, wie ausgeführt, zunächst auf ein Jahr erstrecken, wonach ein Bericht erwartet wird, der zur Festlegung endgültiger Standardwerte dienen soll. Dankenswerterweise hat das FTZ in Darmstadt aus dem Amateurfunk sonst schwer zugänglichen Unterlagen eine Aufstellung der praktisch möglichen Verfahren mit zugehörigen Kennwerten erarbeitet. Diese Daten liegen dem Faksimile-Bildfunk-Sachbearbeiter im DARC, OM Manfred May, DC6EU, vor, über den auch Anträge auf eine A4/F4-Sondergenehmigung zu leiten sind, bevor das FTZ darüber entscheidet.


PULLACH/Bayern-Süd

Durch eine technische Panne ist der Jugendlehrgang Bayern-Süd, der im März 1974 abgehalten wird, leider nicht in den Veranstaltungs-Kalender in die Ausgabe 2/74 der cq-DL aufgenommen worden. Dieser Lehrgang findet aber in jedem Fall statt, und es sind sogar noch einzelne Plätze verfügbar. Wer an dem Jugend- und SWL-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Lizenzprüfung in Pullach (Bayern-Süd) noch teilnehmen möchte, kann sich um Aufnahme bei DJ6EN, OM Adolf Scherbaum, bewerben. Seine Anschrift lautet: ...... Lehrgangsdauer vom 02.–23.03., Kosten hierfür DM 300,–.


FRANKFURT/M.

Das Deutsche Fernsehen bringt in seinem 1. Programm in Kürze wieder eine Reportage über den Amateurfunk in Deutschland. Aufnahmen zu dieser Sendung, die am 01.03. von 17:10–17:55 in der Jugendsendung Teletechnikum über alle Sender der ARD gehen wird, entstanden vor einigen Tagen im Hermann-Schafft-Haus in Kassel an der Station DLØJK, unter Mitwirkung von DK7ZV, DK8ZK und DJ3AS. Im Verlauf des Programms wird auf den Deutschen Amateur-Radio-Club hingewiesen, und es wird die vollständige Anschrift genannt und eingeblendet werden, so daß Interessenten weitergehende Hinweise vom Amateurfunk-Zentrum in Baunatal anfordern können. Nochmals der Zeitpunkt dieser Reportage über den Amateurfunk: am 01.03., nachmittags ab 17:10 Uhr, über alle Sender des 1. Fernsehprogramms der ARD – und alles natürlich in Farbe!


DORSTEN

OM Peter Raichle, DJ6XV, sandte uns die Ergebnisse des VHF/UHF-Wettbewerbs des DARC zur Bekanntgabe. Dieser Wettbewerb wurde in der Zeit vom 07.–13.01.1974 ausgetragen. Bei insgesamt 22 Log-Einsendungen wurden folgende Plätze belegt: 1. DLØCH/p auf GJ76b mit 83.076 Punkten; 2. DLØBQ auf EJ23d mit 60.171 Punkten; 3. DCØXM auf DM37e mit 45.528 Punkten und auf den 4. und 5. Platz kamen DL6QBA, QTH-Locator DL57g, und DK6EI/p, QTH-Locator DL56h. Allen Erstplazierten und den übrigen Teilnehmern dieses Wettbewerbs des DARC herzlichen Glückwunsch zu den erzielten Ergebnissen!


KLAGENFURT

Neuerdings arbeitet in Kärnten der UKW-Umsetzer OE8XMK auf Kanal R4, 144,2 auf 145,8 MHz, mit dem QTH-Locator HG23h in der Nähe von Klagenfurt auf dem Magdalensberggipfel, 1058 m ü. M. Hochgetastet wird der Umsetzer mit dem HF-Träger, er arbeitet mit 15 W Sendeleistung auf eine Halbwellen-Vertikalantenne. Verantwortlich für den Betrieb der Anlage ist OE8HJK. – Der FM-Umsetzer hat dank seiner zentralen Lage ein sehr großes Einzugsgebiet und wird sicher auch allen DL-Urlaubern in Österreich und insbesondere an den Kärntner Seen zu Weitverbindungen verhelfen. – In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß die Hauptversammlung des ÖVSV-Dachverbandes 1974 in Klagenfurt stattfinden wird, und zwar vom 13.–16.06. Vorgesehen sind ein 2-m-Anfahrtswettbewerb am 13. und eine 80-m-/2-m-Fuchsjagd am 14.06. Diese Termine können vielleicht bei der Urlaubsplanung schon jetzt von Nutzen sein; ein ausführliches Programm folgt rechtzeitig im Rundspruch und in der cq-DL.


KONSTANZ

Und zum Schluß des heutigen DL-Rundspruchs noch einen herzlichen Glückwunsch für DK5GA, OM Rudi Horkheimer, einen der bekanntesten Oldtimer im DARC, der am 14.02. 70 Jahre jung wurde! Seine ersten Gehversuche auf dem Gebiet des Amateurfunks machte er bereits als Oberschüler im Jahre 1916. 1925 erwischte es ihn – möglicherweise als erster im Lande überhaupt –, als Schwarzsender, denn er hatte unwissentlich gegen das kaiserliche Gesetz über das Telegrafenwesen aus dem Jahr 1892 verstoßen. Später folgte das Rufzeichen K4YAE mit der ersten Lizenz, und als OM Horkheimer 1939 nach Bolivien auswanderte, wurde er dort bald wieder als CP6XF aktiv. Die Zeit in Bolivien war sicherlich zugleich die abenteurlichste! – 1958 an den Bodensee zurückgekehrt, legte er nochmals eine Lizenzprüfung ab – die dritte in seinem Leben – und erhielt das Rufzeichen DK5GA zugewiesen, unter dem er oft zu hören ist. Herzlichen Glückwunsch noch einmal, und auch in Zukunft viel Freude am Hobby, lieber DK5GA!


Ende des Deutschland-RS 6/74 vom 17.02.1974

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 1974 Rundspruch-Archiv