DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 21/74 VOM 16.06.1974

Redaktion: DL1FL


BONN

Zur Logbuchführung bei Mobilbetrieb hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, Referat 226-1 auf Antrag des DARC unter dem 28.05.1974 versuchsweise folgende Vereinfachung verfügt:

Zu DV AFuG (Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz) § 10 (1)

Ziffer 2: Anstelle der Anfangs- und Endzeiten des Funkverkehrs genügt es, die Anfangs- und Endzeiten der Autofahrt einzutragen.

Ziffer 3: Statt der einzelnen Rufzeichen der Gegenfunkstellen sind Globalangaben wie z. B. 8–10 mobile Amateurfunkstellen im Raum Würzburg – Nürnberg über Relaisfunkstelle ..... usw. ausreichend. Diese Angaben können ohne Mühe nach Beendigung der Fahrt eingetragen werden.

Ziffer 7: Statt der genauen Standortangabe genügt die Eintragung: auf der Fahrt von ........ nach .......... .

Alle übrigen Bestimmungen des § 10 der DV AFuG bleiben von dieser Vereinfachung unberührt. Die o. a. Regelung darf versuchsweise ab sofort angewendet werden, sie ist zunächst bis zum 01.07.1975 befristet.

Mit dieser Vereinfachung, die einer ähnlichen in den USA entspricht, hat das BPM den Realitäten und den Sicherheits-Bedingungen im Mobilbetrieb in dankenswerter Weise Rechnung getragen. Durch diese erfüllbare Regelung werden wohl auch diejenigen Lizenzinhaber auf den Boden der Legalität zurückgeführt, die bisher lieber eine während der Fahrt undurchführbare Logbuchführung „vergaßen“, als eine fehlerhafte Dokumentation durchzuführen.


FELLBACH

Als Sachbearbeiter für Störstrahlungsfragen nahm OM Egon Koch, DL1HM, für den DARC an der 3. Sitzung des Unter-Komitees (UK 761.5) „Funkentstörung von Ton- und Fernsehrundfunkempfänger“ am 17.04. in Langenargen (Bodensee) teil.

Auf dieser Sitzung hatte OM Richard Auerbach, DL1FK, über die bei der Firma Philips benutzte „Jacky“-Methode zur labormäßigen Untersuchung von Einstrahlungen in Rundfunk und Fernsehgeräte berichtet. Hierbei wird der Prüfling der definierten Einstrahlung von Hochfrequenz zwischen zwei ausgedehnten Flächenelektroden ausgesetzt. Während sich dieses Verfahren gut zur Beurteilung von Maßnahmen zur Verbesserung der Störfestigkeit eignet, konnten entsprechende Grenzwerte noch nicht entwickelt werden. Meßschwierigkeiten gibt es zudem noch bei Stereo-Empfangsanlagen.

Die „Jacky“-Methode wird aber auch von der Stiftung Warentest für geeignet gehalten.

DL1HM machte auf eine bedenkliche Entwicklung beim Bau von Fernsehempfängern mit neuem Koaxial-Antenneneingang aufmerksam. Nach dem Wegfall des Breitband-Eingangs-Symmetrieübertragers gerät die Oberwellenstrahlung des Zeilenoszillators auf den Abschirmmantel des Antennenkabels und wird von diesem auf den Innenleiter induziert. Besonders störwirksam macht sich dies bei GMA – Gemeinschafts-Antennen-Anlagen – bemerkbar, so daß – nach Angaben von DL1HM – bereits etwa 50 % der Einsender auf die Störstrahlungs-Befragung des DARC über solche Störungen klagen.

Von diesen Brummstörungen in einem Raster im Abstand der Zeilenfrequenz – 15,625 kHz – wird natürlich nicht nur der Kurzwellenempfang der Funkamateure betroffen, sondern auch der Mittel- und Langwellenempfang, besonders bei Geräten mit eingebauten Ferrit- und Stabantennen. Da auch die UK 761.5 erkannte, daß angesichts von Millionen zum Einsatz gelangender Fernsehgeräte der Anteil dieser Störungen den möglichen von Funkamateuren – wenige Prozent Störfälle von 20.000 Amateurfunkstellen weit übersteigen dürfte, wurden Untersuchungen zu diesem Thema beschlossen, an denen sich das FTZ und die Industrie beteiligen wollen. Das Problem soll auch der zuständigen TK (Technische Kommission) des ZVEI (Zentral-Verband der Elektro-Industrie) vorgetragen werden. Berichte sollen auf der für den 23.10.74 in Bacharach geplanten 4. Sitzung der UK 761.5 gegeben werden.


MEISSNER

Die DARC-Clubmeisterschaft 1973/74 wurde vom OV Bad Salzuflen, N30, mit 63.874 Punkten gewonnen. Wanderpreis, Trophäen für den OV und die Mitglieder der Siegermannschaft, sowie die Urkunden, vom neugewählten 1. Vorsitzenden des DARC, Otto Sailer, DL8AJ, bei der Mai-CV unterschrieben, wurden dem DV Westfalen-Nord, DJ1WC übergeben. Der OV Bad Salzuflen wird die wohlverdiente Auszeichnung am 29.06. mit einer Überreichung der Trophäen in einer Feierstunde im Salzufler Rathaus und mit einem abendlichen HAM-Fest gebührend feiern.

Auf den Plätzen 2 bis 13 der Club-Meisterschaft liegen die OVe (mit Punktzahlen auf Tausend abgerundet):

Siegerland (O16) 56.000; Würzburg (B18) 36.000; Aachen (G01) 22.000; Mörs (L14) 20.000; Mettmann (R09) 19.000; Tübingen (P12) 18.000; Konstanz (A01) 16.000; Helmstadt (H30) 14.000; Hannover (Z08) 9000; Süderbrarup (M15) 9000; München-West (C13) 4500 und Schöneberg (D05) mit 4000 Punkten.

Allen Mitstreitern in diesem auf Ausdauer und Fleiß angelegten Wettbewerb sei für ihre Aktivität beste Anerkennung ausgesprochen!


KIEL

Die Leitung des Jugendlehrgangs Nord des Distrikts Schleswig-Holstein ist auf das Team der Ausbilder DL2RZ und DC2LZ übergegangen, nachdem der bisherige Leiter DJ8TS sein Amt aus persönlichen Gründen vorzeitig niedergelegt hat. Während des Lehrgangs soll am Sonntag, dem 07.07., um 09:00 Uhr in der Schule Schönkirchen bei Kiel (Augustental 29) ein ganztägiges Praktikum über digitale Elektronik durchgeführt werden. Dabei werden die wichtigsten Grundbausteine logischer Schaltungen in Versuchen eingeführt und zum Bau einfacher Schaltungen bis hin zum Zähler eingesetzt. Da jeder Teilnehmer in einer kleinen Gruppe an einem Arbeitsbrett seine Versuche aufbauen und schalten soll, ist eine Anmeldung bis zum 22.06. erforderlich bei OM Otto Thies, DC2LZ, ...... Der Kostenbeitrag beträgt 5,– DM.

Erweitern Sie Ihr Wissen für wirksameren Funkbetrieb!


TRIER

Um rechtzeitige Vormerkung der diesjährigen WAEDC-Termine bittet WAEDC-Manager DK2BI. Dieser vor 38 Jahren vom DASD eingeführte und vom DARC übernommene Contest ist aufgrund seines QTC-Rückmeldeverkehrs der interessanteste funkerische Wettbewerb. Machen Sie daher besonders Ihre Übersee-QSO-Partner auf die Termine des WAEDC in CW am 10./11.08. und in Fonie am 14./15.09. aufmerksam, Diese Wettbewerbe, die auch für die DARC-Clubmeisterschaft zählen, sind in den DX-Meldungen der cq-DL Juli ausgeschrieben.


KARLSRUHE

Der DV Baden weist auf die Notwendigkeit baldiger Anmeldungen für den Jugend- und SWL-Lehrgang seines Distrikts vom 28.07.–17.08. d. J. hin. Auskünfte und Anmeldungen beim Lehrgangsleiter DK7FF, Charlie Sachse, ..... (siehe auch cq-DL Juni, S. 379).


NEWINGTON

Bei der letzten Revision der ARRL-Länderliste, die auch für die Ausgabe des DXCC-Diploms der IARU maßgeblich ist, wurden – der politischen Realität folgend – die Länder Tibet/AC4 und Sansibar/5H1 mit Wirkung vom 01.06.1974 gestrichen. QSOs mit Stationen in diesen Gebieten zählen künftig für China/BY, bzw. Tansania/5H3. Vom 01.06. an wird die DXCC Honour Roll unter Zugrundelegung von 355 (zum Teil zeitweilig) möglichen Ländern aufgestellt, von denen 35 nicht mehr gearbeitet werden können. Ab Juli d. J., wenn die neuen DXCC-Anstecknadeln verfügbar sind, sollen „Sticker“ zum DXCC-Diplom auch über der 300-Länder-Grenze nur noch bei Nachweis von fünf neuen Ländern ausgegeben werden.


NEWINGTON

„Mehr Vorschriften?“ Unter diesem Titel befaßt sich die QST Juni 1974 mit der Ankündigung der US-FCC, für den „Amateurfunkdienst über Satelliten“ besondere Vorschriften herauszugeben. Die ARRL – von der FCC zu sachdienlichen Vorschlägen aufgefordert – hatte wegen der weltweiten Problemstellung von den IARU-Mitgliedsverbänden Stellungnahmen erbeten.

Das Ergebnis eigener Erwägungen zusammen mit den Kommentaren der Amateurverbände aus Australien, der Bundesrepublik Deutschland, Japan und Schweden lautet: So wenig Reglementierung wie möglich für den Amateurfunkdienst über Satelliten, keine Zusatzbestimmungen für Bodenstationen, höchstens für die Satellitenfunkstelle selbst, was natürlich genauso im Rahmen einer einzigen Sondergenehmigung abgewickelt werden kann. Die deutsche Fernmeldebehörde hatte dazu kommentiert, daß sie die Aufspaltung der Funkdienste und ihrer Bestimmungen in einen terrestrischen und einen Satelliten-Zweig, wie auf der Satellitenfunk-Konferenz der ITU 1971 beschlossen war, für unglücklich hält und einen Antrag zur Zusammenfassung dieser beiden Zweige für eine kommende Funkverwaltungskonferenz in Erwägung zieht.


WASHINGTON

Während die Lizenz für den rufzeichenlosen Amateursatelliten OSCAR 6 unter Verantwortlichkeit der AMSAT-Clubstation WA3NDS nur einen zweiseitigen Antrag erfordert hatte, mußte für die am 15.03. nach halbjährlicher Verhandlung erteilte Lizenz W3OHI für OSCAR 7 ein 24-seitiger Fragebogen ausgefüllt werden. Dafür gilt die Lizenz aber auch fünf Jahre, doch auch die von OSCAR 6 wurde inzwischen um vier Jahre, bis zum 22.06.1978 verlängert.

Die Uplink-Verbindung des AMSAT-Deutschland-Umsetzers auf 432,1 MHz wurde als Sendung von Bodenstationen zugelassen. Die Bake auf 2304,1 MHz jedoch, deren Betrieb gleichfalls von der britischen Fernmeldeverwaltung beanstandet worden war (kein Amateur-Satelliten-Band!) darf zwar eingebaut, aber nicht eingeschaltet werden.


GENF

Am 16.05. übergab IARU-Präsident Noel Eaton, VE3CJ dem ITU-Generalsekretär Mohamed Mili das neue Mobilar und die Stationseinrichtung von 4U1ITU. Herr Mili bedankte sich und übergab sie seinerseits dem IARC zu künftiger Nutzung. Anschließend führte er selbst ein QSO unter dem Call 4U6ITU mit GB2ITU, wo der Vorjahrspräsident der RSGB, G3GVV, am Mikrofon war. Der Zeremonie wohnten außer Milis Stellvertreter Mr. Butler, der Chairman der ITU-Seefunkkonferenz Mr. Billington, das Präsidium des IARC (OK1WI, HB9AAJ, F8RU), von der IARU-Region 1 der Sekretär Roy Stevens, GZBVN und der Beisitzer SP5FM, sowie weitere ITU-Amateure und Teilnehmer der Seefunk-Konferenz bei. Anschließend trug sich die Prominenz in das Goldene-Buch des IARC ein. Am Abend fand ein Empfang im 5. Stock des alten ITU-Gebäudes statt, an dem rund 160 Personen teilnahmen. Dabei konnten nützliche Gespräche mit den Konferenz-Delegierten und Behördenvertretern geführt, sowie der Stationsbetrieb bei 4U6ITU demonstriert und Informationsmaterial über den Amateurfunk verteilt werden.


Ende des Deutschland-RS 21/74 vom 16.06.1974

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1974 Rundspruch-Archiv