DEUTSCHLANDRUNDSPRUCH DES DARC NR. 27/74 VOM 08.09.1974

Redaktion: DL1FL


BAUNATAL

Anträge für die DARC-Clubversammlung am 09./10.11. können laut cq-DL August (S. 507) noch bis zum 08.10. bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.


MEISSNER

Folgende Mobilwettbewerbe des Monats September sind in der cq-DL August auf Seite 496 ausgeschrieben: Distrikt Nordsee am 14.09, und Schleswig-Holstein am 29. 09. In der cq-DL September S. 557 und 574 finden Sie Distrikt Baden am 07.09., Franken am 14.09. sowie Bayern-Süd und Schwaben am 22.09.


WOLFSBURG

Anläßlich der Distrikts-Versammlung Niedersachsen auf der Marienburg bei Nordstemmen am 29.09. wird ebenfalls ein Mobilwettbewerb durchgeführt, siehe Anzeigenseite 22 der cq-DL September. Jede teilnehmende Mobilstation erhält ein Geschenk, die ersten drei einen Preis. Ausschreibungen sind bei DL3XW erhältlich: Heinrich Götting ...... Die Distriktsversammlung findet ab 15:00 Uhr statt, ein HAM-Fest um 20:00 Uhr.


MEISSNER

Die Spitzenklasse des DLD, das DLD 1000 verlieh der DARC an Heinz Richter, DJ4AH, und an Josef Kaiser, DK1QZ. Weitere Auszeichnungen in der EMC-Spalte der cq-DL September S. 555.


GENF

Auf der XIII. Vollversammlung des CCIR der ITU wurde die von der bundesdeutschen Delegation eingebrachte Studienfrage Dokument 2/1007 ohne Einwände angenommen, ebenso ein weiteres Dokument 2/1033, das sich mit in den USA ausgeführten theoretischen Untersuchungen hinsichtlich des Störpotentials verschiedener Funkdienste gegenüber dem Amateur-Satellitenfunkdienst befaßt. Damit ist in diesem technischen Gremium der ITU der Amateurfunkdienst erstmalig vollwertig in die technischen Planungen einbezogen worden.

Wichtig ist nunmehr, daß seitens des Amateurfunkdienstes auch Beiträge zu dieser, für seine Zukunft und Beurteilung wichtigen Frage beigesteuert werden. Die Studienfrage lautet:

  1. Welche Techniken und Betriebsweisen eignen sich für den Amateursatellitendienst in Frequenzbereichen, die mit anderen Funkdiensten gemeinsam benutzt werden und welche Frequenzbereiche sind für diesen Dienst zu bevorzugen?
  2. Welche potentiellen Störmöglichkeiten von seiten des Amateursatellitendienstes und gegenüber dem Amateursatellitendienst bestehen in den mit anderen Diensten gemeinsam benutzten Frequenzen („Sharing“); welche „Sharing“-Kriterien sollten in diesen Bereichen angewendet werden; welche unterschiedlichen Kriterien wären für geostationäre und nichtgeostationäre Umlaufbahnen anzuwenden?

Beiträge erbeten an Rudolf Staritz, DL3CS, ......


ROMFORD

Die nächste der in dreijährigem Abstand durchgeführten Konferenzen der Amateurfunk-Verbände der IARU-Region 1 wird vom 14.–18.04.1975 im Palast für Kultur und Wissenschaft in Warschau durchgeführt. Die letzte solcher Konferenzen fand bekanntlich im Mai 1972 in Scheveningen/Holland statt. Vorschläge zur Warschauer Tagesordnung müssen in ausgearbeiteter Form (in englischer Sprache) bis zum 01.12,1974 beim Sekretär der IARU-Region 1, GZBVN vorliegen. Ein Hauptthema dürfte die Vorbereitungen zur Funkverwaltungskonferenz der ITU 1979 darstellen, die auch auf der Konferenz der IARU-Region 3 vom 04.–13.03.1975 in Hongkong behandelt werden.


PARIS

Die Anschrift für Lizenzanträge an die französische Fernmeldeverwaltung hat sich geändert in: Direction Telecommunication du Reseau International, Service Radio-Amateur, Immeuble PTT Bercy, ......


MONTREUX

Unter Schirmherrschaft der schweizerischen Fernmeldeverwaltung soll in Montreux vom 20.–22.05.1975 ein Symposium über Funkentstörung durchgeführt werden, bei dem ebenso die Störunterdrückung, wie die Einstrahlungsfestigkeit und ihre Meßmethoden behandelt werden sollen. Informationen sind erhältlich bei Herrn T. Dvorak, ......


PARIS

Für Untersuchungen über die Auswirkung der Sonnenfinsternis am 30.06.1973 sucht die Ionosphären-Forschungsgruppe des französischen nationalen Fernmelde-Studienzentrums Unterlagen über Amateurfunkverbindungen mit Zentral- und Süd-Afrika für den Zeitraum 27.06.–04.07.1973. Logs sollen enthalten:

Rufzeichen und Standorte der QSO-Partner, Tag und Uhrzeit (UT = Universal Time = GMT), RST und Besonderheiten, wie QSB, QRM, QRN usw. Einsendungen, auch von Höramateuren, erbeten an S. Canivenc, F8SH, ......


BONN

Neue Vorschriften für Antennenanlagen, besonders Gemeinschaftsantennenanlagen hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen am 11.7.1974 erlassen. Mit der Verfügung 537/1974 wurde mit sofortiger Wirkung eine Allgemeine Genehmigung erteilt für ortsfeste Einzel-Antennen und ebenso für nicht-ortsfeste Antennenanlagen mit aktiven elektronischen Bauelementen unter der Voraussetzung, daß diese den geltenden technischen Vorschriften entsprechen und den Betrieb anderer Fernmeldeanlagen nicht stören. Diese Genehmigungen gelten ausdrücklich nur für Rundfunk- (einschl. Fernseh-) Antennen, nicht für den Empfang anderer Sendungen.

Die Verfügung Nr. 536/1974 über Gemeinschaftsantennenanlagen mit aktiven elektronischen Bauelementen tritt am 01.04.1975 in Kraft. Nach ihr sind alle solche Anlagen, die mehrere Wohneinheiten versorgen, bzw. mehr als 2 Anschlüsse in Bürogebäuden, Schulen usw. grundsätzlich (auch für den Probebetrieb) genehmigungspflichtig. Voraussetzung für die Genehmigung ist, daß die Anlagen (in Bezug auf Selektivität und Störfreiheit) den geltenden Bestimmungen entsprechen, daß sie nur für Rundfunk- (und Fernseh-) Zwecke auf einem oder zusammenhängenden Grundstücken benutzt werden und daß sie besonders abgenommen worden sind. Sollen öffentliche Straßen und Wege gekreuzt werden, so behält sich die Deutsche Bundespost den Betrieb der Verbindung vor, ebenso die Versorgung größerer Flächen und ganzer Stadtteile. Die gebührenpflichtige Genehmigung wird nach Vorlage des Abnahmeberichtes auf zehn Jahre befristet erteilt. Jede Erweiterung auf andere Frequenzbereiche oder Kanäle, sowie Anzahl der Anschlüsse und auch jede Erneuerung aktiver elektronischer Bauteile bedarf eines neuen Antrags und Abnahmeberichtes, der sicherstellen soll, daß die Technischen Vorschriften auch nach der Änderung eingehalten werden. Ohne Abnahmebericht können Anlagen genehmigt werden, die nicht mehr als zwei Wohneinheiten versorgen.

Weitere Nutzungen, wie etwa Übertragung von Datensignalen und zusätzlicher Programme sind gesondert zu beantragen und für letzteren Fall ist außerdem eine Konzession der für rundfunkrechtliche Fragen zuständigen Behörde vorzulegen.


TELTOW

In der Lehrwerkstatt des VEB Elektronische Bauelemente Carl von Ossietzky in Teltow wurde von DM2BUD und DM2BYD ein CW/SSB-Transceiver entwickelt und bereits Anfang d. J. an eine größere Reihe von GST-Clubstationen als „würdiger Beitrag zum 25. Jahrestag der DDR“ kostenlos verteilt. Der „Teltow 210“ liefert etwa 100 W HF im 80-, 40- und 20-m-Band. Inzwischen ist eine verbesserte Version „Teltow 215“ für 5-Band-Betrieb in Vorbereitung, die im Oktoberheft des DDR-Funkamateur vorgestellt werden soll.


ATHEN/HARROW

„Maghrebinische Geschichten“ scheinen nach einer Veröffentlichung von Norman Joly, G3FNJ in der RSGB-Zeitschrift Radio Communication August 1974 alle Lizenzierungs-Gerüchte für die Mönchsrepublik Athos zu sein. Vom Präsidenten der RAAG – Radio Amateur Association of Greece – dem griechischen Mitgliedsverband in der IARU-Region 1, hatte G3FNJ Fotokopien eines Schriftwechsels mit der griechischen Lizenzbehörde zur Übersetzung und Weiterleitung an die RSGB erhalten.

Im ersten diesbezüglichen Brief des griechischen Ministeriums vom 28.03.1973 heißt es: „In Erwiderung Ihrer Anfrage vom 13.03. beehren wir uns mitzuteilen, daß wir die Behörde sind, welche ermächtigt ist, Amateur-Rufzeichen auszugeben. Bis zum heutigen Tage haben wir jedoch keinen irgendwie gearteten Antrag auf Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Amateurfunkstation auf dem Berg Athos erhalten; demzufolge ist kein entsprechendes Rufzeichen ausgegeben oder registriert worden.“

Ein zweiter Brief des Ministeriums stammt vom 01.10.1973 und nimmt besonders auf die Ausgabe von Amateurlizenzen an fremde Staatsangehörige bezug. Er besagt: „Das Gesetz 1244/72 (welches Amateur- und andere Funkdienste behandelt) sieht die Gewährung von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Amateurfunkstationen an fremde Staatsangehörige vor, jedoch nur auf der Basis des Gegenseitigkeitsprinzips. Dies Gesetz wird erst nach der Ausgabe eines Dekrets des Präsidenten über seine Ausführung wirksam. Im Hinblick auf das Vorstehende und in Beantwortung Ihrer speziellen Frage bezüglich der Ausgabe von Amateurfunklizenzen an deutsche und schweizerische Staatsangehörige durch unsere Abteilung müssen wir Ihnen mitteilen, daß keine solche Genehmigung jemals erteilt wurde oder an fremde Staatsangehörige vor der Veröffentlichung des vorgenannten Präsidenten-Dekrets ausgegeben wird.“

Außerdem behandelt G3FNJ die Fotokopie eines Dokuments über eine frühere ‚DXcapade‘ zum Berg Athos im September 1973, das der ARRL als Beweis vorgelegt wurde, daß V. Daniels die Genehmigung hatte, eine Amateurfunkstation auf dem Berg Athos zu betreiben.

Hierzu schreibt Norman Joly: „Natürlich ist dies nichts als eine gewöhnliche Aufenthaltsgenehmigung von der Art, wie sie allen Touristen und Besuchern des Heiligen Berges ausgestellt wird.“

Ein Brief der Behörden vom Berg Athos vom 13.09.1973 stellt kategorisch fest. „In Beantwortung Ihres Briefes (Bezug 411) vom 21.09. beehren wir uns mitzuteilen, daß die Errichtung und der Betrieb einer Amateurfunkstation im Bereich des Heiligen Berges (Athos) verboten ist.“


SCHWANSEN

Auf einem Landestreffen der Autohilfsclubs der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein wurden angeblich geplante neue Gebührenerhöhungen bis zu 1000 % im ÖBL (Öffentlich-Beweglicher Landfunkdienst) diskutiert. Bekanntlich wurden diese Gebühren erst vor einigen Jahren drastisch erhöht. Die befürchtete neuerliche Erhöhung wurde als „das Ende“ der rund 70 Autohilfsclubs in der Bundesrepublik angesehen und die Verbandleitung beauftragt, bei den „zuständigen Stellen der Bundesregierung“ Gebührenfreiheit zu beantragen.

In Schleswig-Holstein sollen die sieben Hilfsclubs über rund 200 mit Funk ausgerüstete Wagen und 50 Pannen-Hilfsfahrzeuge verfügen, im Bundesgebiet sollen es über 2500 Fahrzeuge und 400 Pannen-Hilfsfahrzeuge sein.

In Zusammenarbeit mit Behörden und Polizeidienststellen würde man sich bei Reisewellen an Verkehrsschwerpunkten als Helfer betätigen. Um ein einheitliches Rettungsnetz, aufziehen zu können bemühe man sich, die bisher in den Bundesländern unterschiedlichen Betriebsfrequenzen zu vereinheitlichen. (Kieler Nachrichten 27.08.74)


DARMSTADT

Ein Setzfehler scheint sich bei den „Nachrichten aus dem FTZ“ auf Seite 576 der cq-DL September eingeschlichen zu haben. Für die Klasse C wurden bisher nur Rufzeichenreihen von DDØAA–ZZ und DD5AA–ZZ und nicht etwa bis DD9ZZ freigegeben.


Ende des Deutschland-RS 27/74 vom 08.09.1974

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1974 Rundspruch-Archiv