BERLIN-RUNDSPRUCH NR. 26/87 VOM 03.07.1987

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ORTSVERBAND REINICKENDORF

Der OV Reinickendorf veranstaltet seinen nächsten OV-Abend am 21.07. im neuen Amateurfunkheim im Stellwerk in der Gartenfelder Bingelstraße. Der Beginn ist wie üblich um 19:30 Uhr. Alle Mitglieder und Gäste sind herzlich eingeladen.


ORTSVERBAND TEMPELHOF

Die diesjährige Sommerpause des OV Tempelhof findet vom 21.07. bis zum 24.08. statt. In dieser Zeit ist das Jugendheim geschlossen. Schöne Sommerferien wünscht DL7ZR.


AMATEURFUNK-LEHRGANG

Der Ortsverband Reinickendorf, D04, führt auch in diesem Jahr wieder einen Lehrgang zum Erlangen der A-, B- und C-Lizenz durch. Neben den meist theoretischen Kursus-Stunden besteht auch die Möglichkeit, sich in „Bastelgruppen“ zu praktischer Arbeit zusammenzufinden. Die Kursdauer beträgt zwei Semester. Der Lehrgang beginnt am Montag, dem 28.09., um 19:00 Uhr, im Jugendfreizeitheim Fuchsbau in Reinickendorf. Nähere Informationen und Anmeldungen zum Lehrgang bei Steffen Schöppe, DC7SZ, unter der Telefon-Nummer ..... oder bei Gerald Bienecke, DC7TO, Tel. ......


ATV-RELAIS

Am 04.06. wurde von der LPD Berlin die Genehmigung für das Berliner ATV-Relais erteilt. Das Rufzeichen ist DBØKK, Standort ist die Tempelhofer Ringbahnstraße, JO62QL. Die Eingabe im 24-cm-Band ist 1252,500 MHz in FM, die Ausgabe auf 1285,000 MHz Bild und 1290,500 MHz Ton in AM.

Das Relais wurde von der Berliner ATV-Aktivgruppe errichtet. Verwendet und ausgebaut wird die vorhandene und leider nicht genehmigte ATV-Bake. Man hofft noch in diesem Jahr den Versuchsbetrieb aufnehmen zu können.


RELAIS-STÖRUNGEN

Am vergangenen Wochenende konnte unter Mithilfe verschiedener Berliner Funkamateure, der Deutschen Bundespost und der Berliner Polizei ein sehr hartnäckiger und penetranter Relaisstörer ermittelt werden. Die Lizenz wurde sofort eingezogen und, soweit bekannt, wurden sämtliche Geräte beschlagnahmt. Dies ist ein schöner Erfolg in dem gemeinsamen Bemühen des DARC und der Deutschen Bundespost, uns allen einen störungsfreien Funkbetrieb zu ermöglichen. Dieses Beispiel zeigt auch, daß eine gute konstruktive Zusammenarbeit mit den betreffenden Stellen und dem DARC möglich ist. Es wird hoffentlich lange Nachahmer davon abhalten, ebenfalls unsere Relaisfunkstellen zu stören, Rufzeichen zu mißbrauchen und den Amateurfunk in Mißkredit zu bringen.


ANTENNENGENEHMIGUNGEN

Die wohl größte Berliner Wohnungsbaugesellschaft, die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnbaugesellschaft mbH (GSW) hat in einem Rahmengespräch mit dem Distriktsvorsitzenden, welches am 23.06. stattfand, zugesichert, sofern es technisch überhaupt möglich ist, allen lizenzierten Funkamateuren, die bei dieser Gesellschaft wohnen, eine Antennengenehmigung zu erteilen. In der Vergangenheit war dies von der Gesellschaft sehr unterschiedlich gehandhabt worden. Die bereits erteilten Genehmigungen sollen in der bestehenden Form erhalten bleiben. Für zukünftige Neugenehmigungen sollen folgende Regeln gelten:

  1. Die Überlassung der Antennenstellfläche auf dem Dach erfolgt kostenfrei.
  2. Die Antennenanlage muß von einer Fachfirma, die im Lieferantenverzeichnis dieser Gesellschaft verzeichnet ist, durchgeführt werden. Die GSW steht auf dem Standpunkt, daß die dort ohnehin tätigen Stammhandwerkerfirmen mit den örtlichen Gegebenheiten, den Hauswarten usw. am besten Bescheid wissen und so ein größtmöglicher Gebäudeschutz gegeben ist.
  3. Es soll parallel zum Mietvertrag ein separater Antennenvertrag abgeschlossen werden. Alle zwei Jahre ist die Antennenanlage von einer Fachfirma auf Standsicherheit, der allgemeinen Beschaffenheit sowie auf die Einhaltung der Blitzschutzrichtlinien zu überprüfen.

Es ist erfreulich, daß hier ein weiterer Durchbruch gelungen ist und es ist zu hoffen, daß weitere Erfolge erzielt werden können. Je mehr Wohnungsbau-Gesellschaften sich zu diesem Schritt durchringen, desto einfacher sind auch die Verhandlungen, da dann bei vielen anderen Gesellschaften darauf hingewiesen werden kann, daß sie mit ihrer ablehnenden Haltung mittlerweile fast allein steht. Wichtig ist jedoch, nochmals darauf hinzuweisen, daß es keinerlei rechtliche Verpflichtung gibt, die den Vermieter zwingen könnte, eine solche Antennenanlage zu dulden. Es kommt also auf der anderen Seite auch darauf an, daß alle Funkamateure durch mustergültiges und vertragstreues Verhalten den Amateurfunk nicht in Mißkredit bringen. Das schlechte Verhalten einzelner könnte dazu führen, daß eine große Gruppe von Mietern wieder die Antennengenehmigung verliert. Eine vertragstreue Behandlung von Antennenproblemen dient also nicht nur dem Einzelnen sondern der gesamten Amateurfunkgemeinschaft.


Das waren die Meldungen aus dem Distrikt Berlin. Wie auch beim Deutschland-Rundspruch tritt beim Berlin-Rundspruch eine Pause ein. Der nächste Berlin-Rundspruch erscheint am 21.08. Allen einen schönen erholsamen und sonnigen Urlaub wünscht der Rundspruch-Redakteur Bernd, DC7XJ.

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Inhalt 1987 Rundspruch-Archiv