DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 10/93 VOM 12.03.1993

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


HEARING ZUM ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER BEITRÄGE NACH DEM EMVG

Am 05.03. fand in Bonn die Anhörung zum Entwurf einer Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) statt.

Der DARC hatte bereits am 24.02. eine vierseitige Stellungnahme an das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) übersandt.

Zum Hearing waren vom BMPT 74 verschiedene Behörden, Interessengruppen und Vereinigungen eingeladen worden. Der Einladung folgten unter anderem die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, Betriebsfunkvertreter, ein Vertreter eines Bundeslandes, CB-Funk-Vertreter sowie elf Amateurfunkvereinigungen. Der DARC wurde durch das Vorstandsmitglied Rolf Kadau, DJ7CH, und den Referenten für Gesetze und Normen, Karl Erhard Vögele, DK9HU, vertreten.

Der Leiter des zuständigen Referats im BMPT, Werkhausen, stellte klar, daß von dem Gesamtaufwand von 175 Mio. DM bereits jene Kosten abgezogen seien, die durch direkt zuzuordnende Verstöße verursacht würden. Dies gelte genauso für die Kosten der Sicherheitsdienste und der Bundeswehr.

In der Anhörung ging der DARC mit Nachdruck nochmals auf die für den Amateurfunk wesentlichsten Punkte ein. Dabei handelt es sich um die für Gebührenfragen alleinige Zuständigkeit des Gesetzes über den Amateurfunk und die verursachungsgerechte Zuordnung von Kosten des Störungsmeßdienstes auf die Gruppe der Nutzer. Hier konnte erreicht werden, daß der bereits im Deutschland-Rundspruch vom 26.02. vorgestellte Vorschlag geprüft wird, wonach das BMPT den Amateurfunkdienst als Beitragspflichtigen aus dem EMVG herausnehmen kann. Dies wäre gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 des EMVG möglich. Der DARC hatte dies damit begründet, daß EMV-Kostenanteile bereits in der Genehmigungsgebühr nach dem AFuG festgelegt werden können. Daher sei eine zusätzliche Regelung im EMVG überflüssig.

Darüber hinaus will das BMPT prüfen, ob Senderbetreiber auf der Grundlage einer Allgemeingenehmigung in den Kreis der Beitragspflichtigen mit aufgenommen werden können. Dies träfe zum Beispiel auf die FM-CB-Funker zu. Das würde bedeuten, daß sich die Gesamtkosten auf eine sehr viel höhere Anzahl von Beitragspflichtigen verteilen würde.

Intensiv diskutiert wurde die Frage nach der verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten auf die verschiedenen Nutzergruppen. Der Vertreter des VFDB wies auf eigene Erkenntnisse hin, wonach der dem Amateurfunkdienst zuzurechnende Aufwand nicht bei 4, sondern allenfalls bei 0,13 % liegen würde.

Wie Karl Erhard Vögele, DK9HU, in seinem Abschlußbericht feststellt, geht der DARC davon aus, daß der EMV-Kostenanteil vor der Festlegung der Gesamtgebühr gemäß AFuG noch einmal einer Überprüfung unterzogen wird. Ebenso sollte vor allem auch das Verfahren und die Zuordnungskriterien überprüft werden, nach denen nach einem Einsatz des Störungsmeßdienstes vor Ort die Kostenträger bestimmt werden.

Mit Genugtuung reagierten die DARC-Vertreter auf die Erklärung des BMPT, daß der angezweifelte Gesamtaufwand von 175 Millionen DM diese Höhe nicht erreichen wird.

Der DARC wiederholte seinen Standpunkt, daß die künftige Amateurfunkgebühr nur in einer sozialverträglichen Höhe angesiedelt werden kann. Das heißt, sie muß deutlich unter 10 DM liegen und für eine längere Zeit konstant bleiben.


LIZENZGEBÜHREN IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN

Für Funkamateure in den neuen Bundesländern beginnt in Kürze die Einziehung der laufenden Gebühren für die Genehmigung zum Errichten und Betreiben von Amateurfunkstellen. Dies geht aus der Verfügung 68/1993 hervor, die im Amtsblatt 6/93 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 10.03.1993 veröffentlicht wurde. Die neue Verfügung enthält Einzelheiten zum Gebühreneinzug und zur Zahlungsweise und bezieht sich auf die Verfügung 121/1992, durch die der Gebühreneinzug bereits angekündigt worden war. Mit der Einführung der Gebührenpflicht in den neuen Bundesländern wird dort gleichzeitig die Möglichkeit einer jährlichen Zahlungsweise wie auch das Einzugsermächtigungsverfahren für Abbuchungen vom Konto eingeführt. In den alten Bundesländern soll den Genehmigungsinhabern die Möglichkeit der jährlichen Zahlung sowie die Beteiligung am Einzugsermächtigungsverfahren jeweils im Rahmen eines gegebenen Anlasses angeboten werden. Dies gilt beispielsweise bei Erteilung einer neuen Amateurfunkgenehmigung oder bei Umschreibung.


START DER D-2-MISSION NICHT VOR DEM 19.03.

Der Start der D-2-Mission wird nicht vor dem 19.03. erfolgen. Dies geht aus Informationen der amerikanischen Weltraumbehörde NASA vom 10.03. hervor.


ERSTER VFDB-ORTSVERBAND IN MECKLENBURG-VORPOMMERN

Am 27.02. fand in Schwerin die Gründung des ersten VFDB-Ortsverbandes in Mecklenburg-Vorpommern statt. Der neue Ortsverband erhielt den DOK Z87. Zum Ortsverbandsvorsitzenden wählten die Gründungsmitglieder Gerhard Schröder, DL1SVB. Sein Stellvertreter und Kassenverwalter wurde Magnus Böhnke, DL4SXB. Das Amt des QSL-Vermittlers ging an Heinz Stiehm, DL1SUE.

Der Ortsverband wurde zunächst dem Bezirksverband Hamburg zugeteilt, da die Mitgliederzahl für einen eigenen Bezirksverband noch nicht ausreicht.


TERMIN FÜR INTERRADIO 1993 FESTGELEGT

Die diesjährige INTERRADIO findet am 30./31.10. auf dem Messegelände in Hannover statt. Dies ist das Ergebnis der bereits angekündigten Gespräche zwischen dem DARC-Vorstand und dem Messeausrichter.


THÜRINGEN-TREFFEN IN SUHL

Das diesjährige Thüringen-Treffen der Funkamateure findet am 27.03. in Suhl statt. Veranstaltungsort ist das Hotel Ringberghaus in Suhl. Das Treffen beginnt um 09:00 Uhr. Übernachtungen können bis zum 15.03. über folgende Telefonnummer gebucht werden: ...... Tischbestellungen für den gleichzeitig stattfindenden Flohmarkt sind an folgende Anschrift zu richten: Harald Abt, ......


FUNKWETTERBERICHT (09.03. de DJ2RE)

Auf die viele Stunden andauernde Sonneneruption, die in der Nacht vom 06. zum 07.03. aufgetreten war ist in unseren Breiten bis zum 09.03. die erwartete Reaktion des Erdmagnetfeldes ausgeblieben. Auch die F2-Grenzfrequenzen gingen bisher nur geringfügig zurück. Die Tageshöchstwerte schwanken derzeit um 9 MHz. Seit dem 04.03. ist die Protonen-Einstrahlung und damit die Dämpfung auf den nördlichen Verkehrslinien angestiegen. Am 08.03. wurden folgende Werte registriert: Sonnenfleckenrelativzahl 116 und Energiefluss der 10-cm-Strahlung 146. Die Tendenz ist fallend. Spätestens ab Beginn der kommenden Woche ist mit weitgehender Beruhigung des Funkwetters zu rechnen.


Ende des Deutschland-RS Nr. 10/93 vom 12.03.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv