Anlage 19 zum HV-Protokoll 1996
Hauptversammlung der Mitgliederversammlung in Leer am 11./12. Mai 1996
Tagesordnung Punkt Nr. 14
Antrag B
Arbeitsgruppe B
Beschlußvorlage des Distriktsvorsitzenden Saar (Q), Eugen Düpre, DK8VR, als federführendes Mitglied des Satzungsausschusses
Text des Antrages:
Die Mitgliederversammlung möge die folgende Änderung der Satzung des DARC e. V. beschließen:
§ 9 Organe Abs. 3
Die Mitglieder der Vorstände müssen eine Sende- und Empfangsgenehmigung nach dem Gesetz über den Amateurfunk besitzen. Ausnahmen hiervon können auf Ortsverbandsebene durch den Distriktsvorsitzenden zugelassen werden. Sie müssen ferner volljährig sein.
Begründung:
Minderjährige Mitglieder können ihr Wahlrecht ausüben. Da die Vorstände in der Lage sein müssen, Rechtshandlungen vorzunehmen, müssen sie volljährig und geschäftsfähig sein.
| Beschluß: Antrag ist angenommen | Ja-Stimmen | 94 | 
| Nein-Stimmen | 0 | |
| Enthaltungen | 0 | |
| 94 | 
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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