DER VORSTAND INFORMIERT
17.01.2000
Thema: Im Erste RTA-Sitzung im Jahre 2000
Zur ersten RTA-Sitzung am 16.01. im Jahre 2000 konnte der Vorsitzende des RTA,
K.E.Vögele, DK9HU als weiteres Mitglied die AGCW-DL e. V. begrüßen. Damit gehören
dem RTA 15 Amateurfunk-Vereinigungen als Mitglieder an. Im Anschluß an die Berichte des
RTA-Vorsitzenden, dessen Stellvertreter Dr. Christof Rohner, DL7TZ, und der
Geschäftsführerin Frau Volmer erfolgte die einstimmige Wiederwahl von DK9HU als
Vorsitzender und DL7TZ als stellvertretender Vorsitzender des RTA. Die anschließenden
Beratungen befassten sich insbesondere mit: 
  - Einem Vergabeverfahren für Rufzeichen mit einstelligem Suffix. Die RegTP hatte den RTA
    um eine Stellungnahme gebeten. Dr. Lothar Wilke, DL3TD, hatte hierzu im Auftrag des RTA
    nach einer umfassenden Beteiligung von interessierten Funkamateuren Vorschläge
    erarbeitet, die der RTA als Empfehlung an die RegTP weitergeben wird.
 
  - Die Themen EMVU, Frequenznutzungsplan, PLC, FTEG usw. wurden eingehend erörtert. Für
    die mögliche Novellierung AFuV wurden die Mitglieder des RTA aufgerufen, die bereits
    bestehende Liste von Änderungswünschen zu ergänzen.
 
  - Vor dem Hintergrund der Konferenzergebnisse der IARU-Region-1-Konferenz in Lillehammer,
    der Absenkung der Telegrafie-Prüfungsgeschwindigkeit auf 25 BpM als Höchstgrenze
    für den Zugang zur Kurzwelle in Schweden, Dänemark, USA sowie weiteren, ähnlichen
    Bestrebungen in anderen Ländern wurde die sog. CEPT-Regelung diskutiert.  Diese
    besteht aus den Empfehlungen der T/R 61-01 und T/R 61-02. T/R 61-01 regelt den
    kurzfristigen Funkbetrieb für einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Gastland von bis
    zu drei Monaten, T/R 61-02 regelt die Erteilung einer Amateurfunkgenehmigung  für
    Ausländer auf Grund einer sog. HAREC-Bescheinigung.  Da die CEPT-Regelungen T/R
    61-02 für Klasse-1-Genehmigungen eine Telegrafie-Prüfungsgeschwindigkeit von 60 BpM
    vorsehen, können zukünftige Schwierigkeiten bei der Erteilung von
    Amateurfunkgenehmigungen aufgrund dieser CEPT-Regelung nicht ausgeschlossen werden.
    Verschiedene Vertreter der Mitgliedervereinigungen im RTA gaben der Erwartung Ausdruck,
    dass sich die Absenkung der Prüfungsgeschwindigkeit auf 25 BpM international
    durchsetzten  wird, einige sprachen sich direkt für eine Absenkung der
    Prüfungsgeschwindigkeit in DL aus. Dabei wurde bekräftigt, dass hierin nicht ein
    Einstieg in den generellen Ausstieg aus der Telegrafieprüfung gesehen wird. Der RTA bat
    den DARC, die Angelegenheit auf die Tagesordnung einer Sitzung der EUROCOM zu setzen, die
    voraussichtlich auf der diesjährigen HAM RADIO in Friedrichshafen tagen wird.
 
  - Ferner wurde neben weiteren Tagesordnungspunkten die bisher ungelöste Frage eines
    Gegenseitigskeitsabkommens über die Anerkennung der Amateurfunkgenehmigungen mit Thailand
    erörtert und der RTA-Vorsitzende gebeten, sich energisch für einen alsbaldigen positiven
    Abschluss der Angelegenheit einzusetzen.
 
Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von K.E. Vögele, DK9HU
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
Ende der Vorstandsinfo vom 17.01.2000
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ