BERLIN-BRANDENBURG-RUNDSPRUCH NR. 23/04 VOM 17.06.2004


DBØPI wieder in der Luft

Die meisten Zuhörer werden es schon mitbekommen haben: wie geplant ist DBØPI ist wieder auf 439,425 MHz QRV. Die Wiedereinschaltung hatte sich etwas verzögert, da sich beim ersten Einschaltversuch Anfang Mai herausgestellt hatte, dass ein Relaistransceiver defekt war. Auf dem alten Standort in Frohnau arbeitet jetzt ein Ersatztransceiver. Sowohl Empfangs- als auch Sendeleistung sind gegenüber dem früheren Zustand etwas zurückgenommen worden. Verantwortlich für die Relaisfunkstelle ist der VFDB.

73 von Peter, DL2FI, DV-D


Distriktsbüro am Donnerstag, dem 24.06. geschlossen

Am kommenden Donnerstag ist aufgrund der HAM RADIO das Distriktsbüro geschlossen. Der übliche Bastelabend und HAM-Treff fällt aus diesem Grund leider diesmal aus.

73 von Christian, DC7VS, stellv. DV-D


12. Funkcamp des OV Marzahn/Hellersdorf, D27

Das diesjährige Funkcamp des OV Marzahn/Hellersdorf in Zabakuck bei Genthin, im Bundesland Sachsen-Anhalt findet in der Zeit vom 16.–25.07. statt.

Alle Funkamateure und CB-Funker, sowie deren Familien sind herzlich eingeladen.

Auf dem Zeltplatz des dortigen Touristenzentrums steht uns ein separates Gelände mit genug Platz zum Aufbau von Antennen zur Verfügung. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Badesee (eine ehemalige Kiesgrube), eine Gaststätte, gepflegte sanitäre Anlagen mit Dusche und eine kleine Küche mit Kochmöglichkeiten. Stromversorgung ist gewährleistet, dazu bitte genügend Kabel und einen blauen CEE-Stecker mitbringen. Die Übernachtung kann mit Zelten oder Wohnwagen erfolgen.

Bei der Anreise, an der Rezeption bitte mit dem Stichwort „Funker“ melden, die Bezahlung erfolgt separat über mich.

Wer sich vorab über das Touristenzentrum Zabakuck informieren möchte, kann das unter www.touristenzentrum-zabakuck.de tun. Weitere Informationen über das Funkcamp sind unter www.funkcamp.de.vu ersichtlich.

Eine unverbindliche Voranmaldung zwecks Planung des Platzbedarfes bitte bei Jürgen,DO5JK, unter Tel./Fax: ..... oder ......

Zabakuck liegt im Locatorfeld JO62CL, GPS-Koordinaten: N 52° 28,137' E 12° 12,087'. Einweisungsfrequenz: 145,325 MHz.

73, Jürgen, DO5JK


HamOffice – Präsentation im Berliner Distriktsbüro am 01.07.

Am 01.07. wird die Berliner Firma ARCOMM, ihr bekanntes Logbuchprogramm HamOffice im Berliner Distriktsbüro vorführen. Der Entwickler, Thorsten Kohnke, wird selbst die Vorteile dieses Programms demonstrieren. Zahlreiche Erweiterungen und Neuigkeiten stecken mittlerweile in diesem umfangreichen Programm, was dabei aber jeder auf seine eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Gerade durch diese Möglichkeit ist dieses Logbuchprogramm bei den YLs und OM so beliebt.

Die Vorführung beinhaltet natürlich auch die Demonstration div. Erweiterungen die es für dieses Programm gibt. Alles in allen sollte sich das kein Funkamateur, der sein Logbuch mit dem PC schreibt, entgehen lassen.

Hier der Termin noch einmal: 01.07. im Berliner Distriktsbüro, Motzener Str. 36–38 in Berlin-Lichtenrade.

73 von Christian, DC7VS, stellv. DV-D


Das war der Funkertag

Am Sonnabend, dem 12.06., war der DARC-Distrikt Berlin im Machnower Busch an der Berliner Stadtgrenze zu einem Funkertagsfieldday auf der grünen Wiese QRV. Neben vielen Berliner und Brandenburger YLs und OM waren auch Besucher von den Aktivitäten auf Kurzwelle und UKW begeistert.

73 de Stefan, DO2JAX, Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Distrikt Berlin


Aktivitätswoche beim OV Spreewald, Y28

Der OV Spreewald führt in der Woche vom 21.-27.06. eine Aktivitätswoche durch. Dabei sollen vor allem die UKW-Bänder 2 m und 70 cm, sowie auf Kurzwelle das 80-m- und 40-m-Band aktiviert werden. Die Betriebszeiten liegen in der Woche vor allem in der Zeit von 16:00–18:00 UTC und am Wochenende von 08:00–12:00 UTC und 16:00–18:00 UTC. Die Clubstation DLØLSW wird zu diesen Zeiten ebenfalls aktiv sein.

Weitere Informationen sind auf der Homepage www.y28.de zu erhalten.

Da im Rahmen der Aktivitätswoche auch die Bedingungen für das Spreewalddiplom erfüllt werden können, werden auch die Ortsverbände, die Standorte am Flusslauf der Spree haben gebeten, sich aktiv zu beteiligen.

73 de Reinhard, DL7VZF, OVV Y28


OV Pankow, D16

Der OV Pankow trifft sich am Freitag, dem 25.06., ab 18:00 Uhr, zum OV-Abend in der Neukirchstraße 62 in 13089 Pankow.

VY 73 de Joe, DL3VL


Es folgen Meldungen aus der Welt des Amateurfunks


Gebrauch von Mobiltelefonen an Tankstellen

Während der letzten Jahre gab es wiederholt Warnungen, dass Mobiltelefone an Tankstellen Brände verursachen könnten.

Weder die Ölindustrie noch die Mobilfunkbranche konnten solch einen Zwischenfall dokumentieren. Shell erklärte, dass sie für eine E-Mail-Warnung, die angeblich von Shell Malaysia stammt, nicht verantwortlich ist. Das PEI (Petroleum Equipment Institute) bestätigt, dass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem ein Handy einen Brand an einer Tankstelle auslöste, dass es aber dennoch nicht empfehle, irgendwelche Geräte zu benutzen, die vom Tankvorgang ablenken. Das EMC Center der Universität Oklahoma hat eine Studie über den Gebrauch von Handys an Tankstellen durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass Mobiltelefone an Tankstellen eine Gefahr darstellen und dass weder für die Mobilfunkbranche noch für die Ölindustrie weiterer Handlungsbedarf besteht.

Quelle: www.amateurfunk.de


DO und Ausgaben auf KW

Der DL-Rundspruch des DARC 7/2004 stellte klar, dass es nach Angaben der Regulierungsbehörde erlaubt sei, dass Klasse-3-InhaberInnen Satelliten nutzen, deren Ausgabe z. B. im 10-m-Band liegen.

Das kann man auch gar nicht anders sehen, denn bei einer Satellitenstation handelt es sich ja um eine selbständige Funkstelle. Grundsätzlich gilt immer noch: Entscheidend ist, wo man sendet, nicht wo hin das Signal umgesetzt wird. In der Analogie wären hiervon dann ja auch Benutzer von Lineartranspondern, ATV-Relais und anderen Umsetzern mit Ein- und Ausgabe auf verschiedenen Frequenzen betroffen, wenn diese auf den betreffenden Bändern senden. Selbst das Connecten von Digi zu Digi könnte für DO schon kritisch sein, da man sich ja vorher vergewissern müsste, dass keine Linkstrecke auf 23 cm oder höher ist. Nach dieser Logik dürften dann auch Linkstrecken via Internet-Gateway (die in manchen Ländern erlaubt sind) von allen deutschen Funkamateuren nicht mehr benutzt werden, weil diese in Deutschland ja verboten sind.

Es wäre zu wünschen, dass der DARC hier für die Klasse 3 mehr Klarheit schafft. Was ist mit anderen Frequenzen, was mit terrestrischen Umsetzern?

Für das Relais DFØHHH, welches 70-cm-Signale auf 10 m umsetzen kann, gilt die Betriebseinschränkung für InhaberInnen der Klasse 3 nach wie vor. Dazu heißt es auf der Website zum Relais: „Ich möchte gleich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Rufzeicheninhaber der Klasse 2 oder 3 dafür verantwortlich sind, wenn sie bewusst einen CTCSS-Ton von 77,0 Hz auf der 70-cm-Eingabe 431,100 MHz mit aussenden, um Betrieb über das 10-m-FM-Relais zu machen. Also jeder haftet mit seinem Rufzeichen. Die RegTP wird sporadisch auf dem 10-m-Relais DFØHHH mit zuhören und bei einem Missbrauch auch tätig werden. Für Denjenigen gibt es wohl dann einen schriftlichen Verweis?“ Aktiviert man die 10-m-Ausgabe vom 70-cm-Band aus, wird man von einer freundlichen Stimme auf diese Einschränkungen hin gewiesen.

Dass sich der Relaisbetreiber sich in der Sache nicht mit der Behörde anlegt, ist nachvollziehbar. Der DARC hat diesen Unsinn zunächst auch nur in diversen Rundsprüchen verkündet, hat uns aber auf unsere Nachfrage hin vorbildlich schnell (danke, Frau Hildebrandt) weiterführende Informationen gegeben:

Die Regulierungsbehörde beruft sich demnach auf § 3, Abs. 5 sowie § 5, Abs. 3 und 4 bis 7 AFuG. Es bedarf einiger Fantasie, um aus diesen Vorschriften die fragliche Betriebsbeschränkung herzuleiten. Man teilt auch mit, dass sich der RTA – was Satellitenbetrieb angeht – mit der Frage beschäftigt. Warum nicht die Problematik naheliegenderweise gleich auf terrestrische Umsetzer ausgedehnt wurde? Keine Ahnung – Uns war die Analogie sofort aufgefallen!

Was davon wäre auf grund der dürftigen Rechtslage durch die RegTP überhaupt durchsetzbar? Einer Klage würde eine diesbezügliche Maßregelung kaum standhalten. Aber wer will das schon ausprobieren? So bleibt es mal wieder dabei, dass den Funkamateuren im Wortsinne schon der fromme „Wunsch“ der Behörde „Befehl“ ist.

Quelle: www.deltaoskar.de


Ende des Berlin-Brandenburg-RS 23/04 vom 17.06.2004

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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