BERLIN-BRANDENBURG-RUNDSPRUCH NR. 48/06 VOM 30.11.2006

Redaktion: Christian, DL7APN


ÜBERSICHT:


Herzliche Einladung zum Brandenburg-Berlin-Contest

Zu dem am 03.12. stattfindenden Brandenburg-Berlin-Contest sind alle Funkamateure herzlich eingeladen! Die Ausschreibung und Details dazu findet man in der CQ DL Dezember 2006 bzw. auf der Distrikts-Homepage Brandenburg unter Wettbewerbe.

Viel Erfolg von Wolfgang, DL8UAA


OV-Abend im Dezember bei Y10

Am Dienstag, dem 05.12., lädt der OV Neuruppin, Y10, zu seinem letzten OV-Abend in diesem Jahr ein. Wir treffen uns ab 18:00 Uhr in der Gaststätte Grüner Baum in der Breite Str. 24 in 16827 Alt Ruppin.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Eine eine Anfahrtsskizze befindet sich auf unserer Internetseite www.darc.de/y/10/index.htm unter dem Punkt Anreise.

73 von Peter, DL7ARV, OVV Neuruppin, Y10, und Christian, DK4JPC, Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit im OV Neuruppin


Kompliment

Am vergangenen Wochenende fand der CW-WW-CW-Contest statt. Andy, DK4WA, teilte mir hierzu mit, dass die Contest-Mannschaft aus Jessen – sechs OM waren 48 Stunden QRV – beachtliche Ergebnisse erreicht hat.

In der Kategorie Multi-Operator - Single Transmitter - Allband erreichte die Mannschaft 4.479.047 Punkte; so die errechneten Ergebnisse. Damit hat sich die Mannschaft aus Jessen erneut in einem Contest zu Ehren des DARC verdient gemacht und kann meine Anerkennung, namens des Distriktsvorstandes entgegennehmen.

73 und 55 von Wolfgang, DL8UAA


Weihnachtsfeier bei D10

Der Ortsverband Wedding trifft sich in diesem Jahr am 08.12. zu einer kleinen Weihnachtsfeier. Bitte Tassen und Teller für Kaffee und Kuchen mitbringen. Treffpunkt ist am Leopoldplatz das Bürgeramt, Zimmer 115 oder 117 im 1. OG. Beginn sollte ca. 19:00 Uhr sein.

Dies ist der letzte OV-Abend in diesem Jahr!

Für Kaffee und Kuchen wird natürlich gesorgt. Eine schöne Vorweihnachtszeit, frohe Weihnacht und einen guten Rutsch ins Jahr 2007 wünschen der OVV und seine Stellvertreter.

Peter, DD6UPB, und Hans, DC7OU


Jahresendtreffen bei D10

Am 31.12. ist wieder im Lokal Deichgraf Jahresendtreffen. Beginn ist wie im jeden Jahr um 09:30 Uhr, Ende gegen ca. 13:00 Uhr. Das Lokal befindet sich Torfstraße Ecke Nordufer im Wedding. Parkplätze sind genügend auf dem Friedrich-Krause Ufer auf der anderen Seite der Fußgängerbrücke vorhanden. Der U-Bahnhof Amrumer Straße ist nur 3 Gehminuten vom Lokal entfernt.

Der Frühstücksstammtisch findet immer noch jeden Sonntag von 09:00 bis ca. 12:30 Uhr in diesem Lokal statt.

55 und 73, ein schönes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins neue Jahr 2007 wünscht Hans, DC7OU, stellv. OVV D10


Redaktion in eigener Sache

Seit Ende vorletzter Woche ist der Streamingserver des BB-QTCs umgezogen. Auf der WEB-Seite von D13, www.delta13.de, und unserer WEB-Seite, www.bb-rundspruch.de, ist der Link bereits aktualisiert.

Wer den Livstream nicht über die Buttons auf den beiden genannten WEB-Seiten aufruft, sondern über eine fest eingetragene URL im WinAmp bzw. einer Desktop-Verknüpfung, muss diese bitte aktualisieren.

Hier noch eine weitere Info:
Nach einer Softwareumstellung auf unserer WEB-Seite gab es Probleme mit dem Abonnieren des BB-QTCs oder auch Abbestellen per genanntem Link in der jeweils zugeschickten E-Mail. Es kam zu Fehlermeldungen. Diese sind nun behoben. Bitte nur noch die Seite www.bb-rundspuch.de verwenden.

An dieser Stelle vielen Dank an Rajko, DO1REL, der uns bzgl. unseres Servers technisch sehr unterstützt, Danke Rajko!

VY 73 von Christian, DL7APN, für die Redaktion des BB-QTCs


EMV-Gesetzentwurf: Bundesrat kritisiert Abhör-Befugnisse der BNetzA

Der deutsche Bundesrat hat am 06.11.2006 den Entwurf des neuen „EMV-Gesetzes“ behandelt. Dabei kritisierte der Bundesrat unter anderem die Abhör-Befugnisse, die der Bundesnetzagentur (BNetzA) zugestanden werden sollen.

Grundsätzlich ist auch die BNetzA im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses an das „Abhörverbot“ von Funkaussendungen gebunden. Der EMV-Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass die BNetzA bei der Ermittlung von Störungen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Inhalte von Funkaussendungen abhören und auswerten darf. Das ist dann der Fall, wenn es sich um Störungen von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder Sicherheitsfunkanwendungen handelt oder wenn durch die Störungsbeseitigung eine Gefahr für Menschenleben oder bedeutende Sachwerte abgewendet werden kann. (Eine ähnliche Regelung gibt es bereits im derzeit geltenden „alten“ EMV-Gesetz.)

Der Bundesrat bezweifelt, ob diese Regelung im Gesetzentwurf mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli vergangenen Jahres geurteilt, dass es im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses einen „absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung“ gibt. Vorkehrungen zum Schutz dieses Kernbereichs fehlen nach Auffassung des Bundesrats im Gesetzentwurf.

Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass die BNetzA Daten, die sie als „Zufallsfunde“ beim Abhören erlangt hat, an die Staatsanwaltschaft weiterleiten darf, wenn dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten erforderlich ist. Gleiches gilt für für die Weitergabe an die Polizei, wenn anzunehmen ist, dass dadurch eine Gefahr für Menschenleben oder bedeutende Sachwerte abgewehrt werden kann.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Gewinnung solcher Daten normalerweise eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Er kritisiert, dass die Auswertung und Weitergabe von „Zufallsfunden“ der BNetzA allein in das Ermessen der Behörde gelegt wird, ohne dass eine richterliche Überprüfung vorgesehen ist.

Nachdem der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert hat, wird er am 30.11. in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt.

Quelle: www.funkmagazin.de


BNetzA will Grundsatzentscheidung zur AFu-Störfallbearbeitung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt offenbar eine verwaltungsgerichtliche Grundsatzentscheidung an, aus der hervorgeht, nach welchen Kriterien Störfälle im Zusammenhang mit Amateurfunkstellen bearbeitet werden müssen.

Anfang November hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Rechtsstreit zwischen einem Funkamateur und der Bundesnetzagentur behandelt. Die Bundesnetzagentur hatte dem Funkamateur eine Betriebseinschränkung auferlegt, weil er angeblich den Satelliten-Empfang seines Nachbarn gestört hatte (das Funkmagazin berichtete). Das Verfahren wurde zunächst durch einen Vergleich beendet.

Diesen Vergleich hat die BNetzA nun fristgerecht widerrufen. Sie schlägt jetzt vor, im Verfahren „aufgetretene Zweifelsfragen“ durch ein Sachverständigen-Gutachten klären zu lassen. In der Begründung der Behörde heißt es außerdem (Zitat):

„Die Beklagte (die BNetzA, Anmerkung der Redaktion) ist nach wie vor der Auffassung, dass die durchgeführten Messungen korrekt und in der tatsächlichen Ausführung nicht zu beanstanden sind.

Die gerichtliche Klärung dieser Fragen hat für die Beklagte grundsätzliche Bedeutung. Denn die zu klärenden tatsächlichen Fragen und Rechtsfragen sind für die aktuelle aber auch künftige Arbeit der Beklagten in diesem Bereich von zentraler Bedeutung und werden in nahezu jedem Verfahren mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand thematisiert.“ (Ende des Zitats)

Die BNetzA schlägt vor, das Verfahren wieder an die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln zu übertragen.

Der „Referent EMV“ im DARC, Ulfried Ueberschar, vertritt in einem Statement die Auffassung, dass damit der „folgenträchtigste Gerichtsprozess gegen den bestimmungsgemäßen Sendebetrieb der deutschen Amateurfunkstellen“ bevorstehe. Ueberschars Statement sowie ein Anschreiben des Verwaltungsgerichts Köln und das Widerrufs-Schreiben der BNetzA wurden in einer Rundmail verbreitet – letztere ohne Zustimmung von Prozessbeteiligten. Die Dokumente sind – nachträglich anonymisiert – im Internet unter http://tinyurl.com/y94bb4 und http://tinyurl.com/t2vse abrufbar.

Quelle: www.funkmagazin.de


Ende des Berlin-Brandenburg-RS 48/06 vom 30.11.2006

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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