BERLIN-BRANDENBURG-AMATEURFUNKMAGAZIN NR. 51/10 VOM 17.12.2010

Redaktion: Peter, DO1NIC; Manuel, DL5AFN, und Christian, DL7APN


ÜBERSICHT:


OV-Versammlung vom OV Charlottenburg, D01

Unsere letzte OV-Versammlung in diesem Jahr findet am Montag, dem 20.12., ab 19:00 Uhr, im Wirtshaus Alexander, Königin Elisabeth-Str. 8 Ecke Fredericiastraße. in Charlottenburg statt. Zu erreichen ist es auch mit der U-Bahn Bhf Kaiserdamm.

Neben dem offiziellen Teil freuen wir uns auf ein gemütlichen Abend mit netten Gesprächen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen!

Weitere Informationen über den OV-Charlottenburg sind auf unserer Homepage www.berlindoraeins.dl7mr.de zu finden.

VY 73 von Wolf, DL7HU (2. OVV)


OV-Versammlung vom OV Tempelhof, D08

Die Mitglieder des OV Tempelhof treffen sich erst wieder im neuen Jahr am Dienstag, dem 04.01.2011, zur üblichen Zeit um 19:00 Uhr in der Jugendfreizeit-Einrichtung Hessenring.

73 von Hans-Dieter, DM7JHD (OVV)


Treffen im Deichgraf

An die Funkergemeinde in und um Berlin:
Das Jahr ist nun wieder fast vorbei, es fehlt nur noch der letzte Funkerfrühschoppenstammtisch in diesem Jahr. Wie immer findet er im Lokal Deichgraf im Bezirk Wedding Nordufer Ecke Torfstraße statt. Der Beginn am 31.12. ist um 09:00 Uhr und das Ende gegen ca. 14:00 Uhr.

Ich habe wieder die rechte Seite vom Lokal reservieren lassen. Parkplätze sind vor den Lokal kaum zu bekommen. Diese sind aber genügend auf dem Friedrich-Krause-Ufer auf der anderen Seite der Fußgängerbrücke vorhanden.

Für die YLs oder OM, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ist der Fußweg zum Lokal vom U-Bhf Amrumer Straße oder S-Bhf Westhafen ca. 5 Minuten lang. Ich hoffe, dass wir wie die vielen vergangenen Silvester zuvor einen schönen Vormittag haben werden.

55 und 73, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2011 wünscht euch allen Hans, DC7OU, vom OV Wedding, D10


Nachlese Weihnachtsfeier von D03

Am 07.12. ab 18:00 Uhr fand die diesjährige OV-Weihnachtsfeier statt. Unser OVV Dieter Petzholtz, DL7AKT, begrüßte die Anwesenden OV-Mitglieder und den Bezirksvertreter der Arbeiter Wohlfahrt (AWO) Bernd Kurtzrock.

Vormittags wurde der wie im Vorjahr gestiftete Weihnachtsbaum von Andre, DH7AWB, aufgestellt und geschmückt. Vielen Dank auch an Knut, DC7AZ, der den 5 m großen Baum gefällt und transportiert hat. Dieser wurde nach der Feier dem Jugendfreizeitheim, dem Heimbetreuer, der AWO als Spende für die jugendlichen Gäste übergeben.

Bei ausgiebig Kaffee, Kuchen und Buletten mit Kartoffelsalat hat unser Küchendienst von Ina, DO7AHD, und der Frau von DH7AWB wieder prima funktioniert. An dieser Stelle auch einen Dank an die ungenannten Helfer und Spender, die diese großartige Veranstaltung erst ermöglicht haben. Bei etwas weniger als 50 Gästen fand auch noch eine lustige Tombola von unserem OVV statt. Mit Gänsen, Enten und Hühnern unter dem Arm zogen wir gegen 21:00 Uhr glücklich und zufrieden nach Hause.

Mit vielen Dank von Dieter, DL7AKT (OVV D03) und Sven, DL7SLB


Meldung in eigener Sache: Keine Rundspruchskripte an E-Mail-Abonnenten bei Versanet.de

Bei der Verteilung des Rundspruch-Skripts vom 11.12.2010 kam es insbesondere bei E-Mail-Abonnenten von Versanet.de zu Problemen. Wegen der beigefügten Text-Datei, welche das Skript enthielt, wurde die Gesamtmail vom E-Mail-Provider Versanet.de als vermeintlicher Spam deklariert und nicht an den jeweiligen Empfänger weitergeleitet. Hierzu liegen uns zahlreiche Fehlermeldungen vor. Das betrifft die E-Mail-Abonnenten mit der Adresse Rufzeichen@DARC.de (E-Mail-Weiterleitung auf einen Versanet.de-Account), als auch die Direktempfänger bei Versanet.de.

Das Rundspruchteam der Distrikte Berlin und Brandenburg hat auf derartige Vorkommnisse leider keinerlei Einfluss und kann auch zukünftig nicht garantieren, E-Mail-Abonnenten von Versanet.de mit aktuellen Rundspruch-Skripten versorgen zu können. Die betroffenen E-Mail-Abonnenten bitten wir, sich selbst mit Versanet.de zwecks Abhilfe des Problems in Verbindung zu setzen.

Um es abschließend deutlich zu sagen: Wir als Rundspruch-Team müssen uns wiederholt mit derartigen Problemen des E-Mail-Providers Versanet.de auseinandersetzen. Offenbar ist Versanet.de nicht in der Lage, das Problem nachhaltig lösen zu können. Somit wären betroffene E-Mail-Abonnenten mit einem E-Mail-Provider-Wechsel evtl. besser beraten – wobei wir in diesem Fall um Nennung der neuen Mail-Adresse bitten, um das Skript auch zustellen zu können. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit sich auf unserer WEB-Seite eine neue E-Mail-Adresse einzutragen. Die alte E-Mail-Adresse kann der E-Mail-Abonnent selbst über den jeweils angegebenen Löschlink in den älteren Zustellungen vornehmen oder dieser informiert uns, und wir nehmen das vor.

Auf unserer WEB-Seite können die jeweils aktuellen Skripte in PDF- sowie RTF-Version herunter geladen werden. Der in jeder E-Mail an die Abonnenten enthaltene Link (www.bb-rundspruch.de/download/BB-QTC/bbqtc.zip) bietet den Download der jeweils aktuelle Version des BB-QTCs als ZIP-Datei. Enthalten sind hier die TXT-, PDF- und RTF-Version. Aktualisierungen erfolgen hier jeweils Freitags im Laufe des Abends.

73 und eine schöne Weihnachtszeit vom Rundspruch-Team der Distrikte Berlin und Brandenburg



Korrekte Benutzung von Ausbildungsrufzeichen

Aufgrund von Unklarheiten, die in den letzten Wochen aufgekommen sind, möchte ich hier noch einmal auf den korrekten Gebrauch von Ausbildungsrufzeichen hinweisen.

Gesetzliche Grundlage, die den Ausbildungsfunkverkehr im Amateurfunk regelt, ist die „Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk“ (Amateurfunkverordnung, AFuV) vom 15. Februar 2005.

Hier heißt es im § 12:

(1) Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses. Zur Durchführung des Ausbildungsfunkbetriebs sind zum Amateurfunkdienst zugelassene Funkamateure nach vorheriger Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes berechtigt. Das Ausbildungsrufzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Mit der Zuteilung wird der Berechtigungsumfang für den Ausbildungsfunkbetrieb festgelegt.

Das bedeutet:
Funkamateure mit persönlichem Rufzeichen können ein Ausbildungsrufzeichen beantragen. Das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen berechtigt zum Ausbildungsfunkbetrieb im Rahmen der Zeugnisklasse des beantragenden Funkamateurs.

Beispiel:
DO1XYZ beantragt ein Ausbildungsrufzeichen und bekommt DN7XYZ zugeteilt. Er darf damit Ausbildungsfunkbetrieb im Rahmen der Klasse E beaufsichtigen. Dies gilt auch im Falle des späteren Aufstockens des OM auf ein Rufzeichen der Klasse A. Für Ausbildungsbetrieb im Rahmen der Zeugnisklasse A (z. B. im 40-m-Band) hat der Funkamateur ein neues Ausbildungsrufzeichen der Klasse A (z. B. DN1XYZ) zu beantragen.

(2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.

Das bedeutet:
Ein SWL darf unter Aufsicht eines Funkamateurs mit entsprechendem Ausbildungsrufzeichen Funkbetrieb im Rahmen der Klassen A und E durchführen. Ein Funkamateur der Klasse E darf unter Aufsicht eines Funkamateurs mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse A Funkbetrieb im Rahmen der Klasse A durchführen.

Beispiel:
SWL Julia darf mit dem Ausbildungsrufzeichen DN7XYZ unter Aufsicht von OM Sepp, DO1XYZ Funkbetrieb im Rahmen der Klasse E durchführen. Ebenso darf OM Peter, DO5ABC mit dem Ausbildungsrufzeichen DN1XYZ unter Aufsicht von OM Kurt, DL1TRX Funkbetrieb im 40-m-Band durchführen.

(3) Während des Ausbildungsfunkbetriebs ist von den Auszubildenden das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen.

Das bedeutet:
Die auszubildende Person hat das zugeteilte Ausbildungsrufteichen zu benutzen.

Beispiel:
SWL Julia meldet sich mit „Hier ist DN7XYZ“ und OM Peter, DO5ABC meldet sich im 40-m-Band mit „Hier ist DN1XYZ“.

(4) Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. Dieser hat die Aufzeichnungen mindestens ein Jahr aufzubewahren.

Das bedeutet:
Die auszubildende Person hat ein Logbuch zu führen.

Info: Winfried Ciolek, DK6NK (B25) / Prüfungsbeisitzer

Quelle: Franken-Rundspruch 48/2010


CB-Funk: SSB mit 12 W Output kommt

Die am wenigsten anspruchsvolle Amateurfunkklasse muss sich grundsätzlich hinreichend nach oben absetzen vom Erlaubnisumfang und damit von der Attraktivität des allgemein genehmigten Jedermann-Funks. Hier werden wir in absehbarer Zeit wohl ziemlich umdenken müssen. FM – Das Funkmagazin berichtete diese Woche darüber, dass eine große Mehrheit der europäischen Staaten auf einer CEPT-Sitzung im November keine Einwände gegen die neue CB-Funknorm EN 300 433 erhoben hat. Es ist nun vorgesehen, diese Norm bis Ende Mai 2011 in Kraft zu setzen. Parallel dazu wird eine CEPT-Entscheidung vorbereitet, die Inhalte auch tatsächlich anzuwenden. In denjenigen Mitgliedsstaaten der CEPT, die zugleich in der Europäischen Union sind, wird diese Entscheidung verbindlichen Charakter haben und muss in nationales Recht umgesetzt werden.

Und das besondere daran für den Amateurfunk? Nun – erstmals wird dem CB-Funk gestattet, in der Sendeart SSB 12 Watt Senderausgangsleistung zu benutzen. Das ist – zusammen mit einer einigermaßen vernünftigen Antenne – weit mehr an effektiver isotroper Strahlungsleistung, als der Einsteigerklasse im Amateurfunk bis Mitte 2006 erlaubt war. Gerade im nun bevorstehenden Sonnenfleckenmaximum wird CB-Funk bei 27 MHz damit ziemlich attraktiv sein für ein „Amateurfunk-Feeling light“, und das ohne eine jede Prüfung und ohne jede Prüfungsgebühr. Die bei uns in Diskussion befindliche „Entry-Level-Licence“ als dritte Amateurfunkklasse wird sich daran zwingend orientieren müssen. Eine von anderen Vereinen diskutierte erneute 10-Watt-EIRP-Regelung ist hier endgültig nicht mehr machbar.

Die Bundesnetzagentur bekommt im Übrigen noch ein ganz besonders delikates Problem: Demnächst also werden in den Funkläden der gesamten EU völlig freizügig auf harmonisierten Frequenzen verwendbare Jedermann-Transceiver stehen, die mit ihren 12 Watt Out und ganz normalen Antennen locker die 10-Watt-EIRP-Grenze nach oben durchbrechen und die alle deshalb in Deutschland gemäß BEMFV eine individuelle Standortbescheinigung benötigen.

Hier rächt sich nun endlich der nationale Alleingang der Bundesrepublik, die als einziger Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine derart niedrige Grenze in ihrem Umweltrecht kennt. Der Rest der EU nimmt darauf keine Rücksicht. Nun sind die zu erwartenden 20 bis 25 Watt EIRP unter Berücksichtigung der üblichen Toleranzen von einem Wert von 10 Watt EIRP durch eine Feldstärkemessung im Freien rechtssicher nicht zu unterschieden, zu gering ist der Unterschied von nur 3 dB. Und noch zwei ketzerische Dinge sind anzumerken: Es widersprechen sich die Begriffe „Allgemeinzuteilung“ und „individuelle Standortbescheinigung“ diametral, sie schließen sich sogar gegenseitig aus: Was bereits allgemein genehmigt ist, kann keiner weiteren Genehmigung mehr bedürfen. Schließlich – das Erfordernis einer Standortbescheinigung allein in Deutschland könnte bei allgemein zugeteilten und harmonisierten Frequenzen durchaus im Licht des Europäischen Rechts ein Handelshemmnis darstellen, das beseitigt werden muss. Die Sache wird also bestimmt spannend – auch für den Amateurfunkdienst.

Wir erhielten diesen Beitrag von Bernhard, DL6XB, wie immer vielen Dank für Deine Zuarbeiten bzw. Weiterleitungen.



Terminübersicht für die Woche vom 20.–26.12.

Montag, 20.12., 19:00 Uhr, D01: Wirtshaus Alexander, Königin Elisabeth-Str. 8, in Charlottenburg
Dienstag, 21.12. 16:00 Uhr, D20: OV-Club, Am Berl 15 in Hohenschönhausen
17:00 Uhr, D19: Clubräume Petersburger Str. 92 in Friedrichshain
Donnerstag, 23.12., 16:00 Uhr, Y22: OV-Räume (Stadtwerke-Wärmeübertragerstation), Robert-Havemann-Str. 14, in 15236 Frankfurt (Oder)
19:00 Uhr, D27: Gaststätte Zur S-Bahn, S-Bhf Berlin-Kaulsdorf


Ende des BB-Amateurfunkmagazins 51/10 vom 17.12.2010

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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