BERLIN-BRANDENBURG-AMATEURFUNKMAGAZIN NR. 20/12 VOM 18.05.2012

Redaktion: Peter, DO1NIC; Manuel, DL5AFN, und Christian, DL7APN


ÜBERSICHT:


Neuer Sonder-DOK

Hallo liebe Funkfreunde,
es ist mal wieder so weit für einen neuen Sonder-DOK. Seit dem 11.05. ist der Sonder-DOK „IKS12“ aus Anlass der Inkontakt (eine Messe der Uckermark) in der Luft. Die Messe mit über 200 Ausstellern wird am 02. und 03.06. in Schwedt stattfinden. Auch wir werden dort zu finden sein. Vom Messegelände aus wird auf 40 m reger Funkbetrieb stattfinden. Bitte auch mal im DX-Cluster auf das Rufzeichen DFØUM achten. QRV werden wir schon am Freitag sein. Bis bald zur Messe oder auf dem Band.

73 von Ronny, DL3BUA, OVV Y16


Distrikts-Conteste am Sonntag, dem 20. Mai

Gleich zwei Distrikts-Conteste finden am 20.05. statt. Zuerst von 06:00–10:00 UTC der Hessen-Contest auf 80 und 40 m. Danach kann man nahtlos beim Hamburg-Contest weiter machen. Der 40-m-Teil ist von 10:00–12:00 UTC und der 80-m-Teil von 16:00–18:00 UTC. Die kompletten Ausschreibungen sind im Contestkalender auf der DARC-Webseite und in der CQ DL zu finden.

Für uns Berliner Funkamateure bieten Distrikts-Conteste gute Gelegenheiten, Punkte für unser Jubiläumsdiplom anlässlich 775 Jahre Berlin zu verteilen. Aber auch die Diplomsammler kommen auf ihre Kosten. So zählen z. B. die Kontakte mit hessischen Stationen zum Hessen-Contest doppelt für die jährliche Hessentagsplakette.

73 von Lutz, DL7UGO


5. Treffen der Notfunkgruppe im Distrikt Brandenburg

Hallo Funkfreunde,
am 26.05. veranstaltet der Distrikt Brandenburg in der Zeit von 09:00–16:00 Uhr sein 5. Notfunktreffen. Wieder können interessierte Funkamateure und Mitglieder der Notfunkgruppe im Distrikt Brandenburg die Gelegenheit zum Kennenlernen, zum Erfahrungsaustausch sowie zur Weiterbildung nutzen. Gastgeber ist diesmal der OV Bernau, Y14. Bitte den Termin bereits jetzt in den Ortsverbänden einplanen. Weitere Informationen werden auf der Notfunk-Homepage (www.darc.de/mitglieder/distrikte/y/notfunk/aktuell/5-notfunktreffen) veröffentlicht.

Die Anmeldung zur Teilnahme sollte bis zum 06.05. an ..... erfolgen.

Nachfolgende Themen werden behandelt:

u. v. m.

Ort: Klubheim von Y14, Schönfelder Weg in 16321 Bernau.

73 von Peter Wasieloski, DK6PW, Notfunkreferent Y


Wartungsarbeiten am Relaisstandort Hohenschönhausen

Wie Uli, DL8RO, mitteilt, finden am Mittwoch, dem 23.05., ganztägig umfangreiche Wartungs- und Umbauarbeiten am Relaisstandort in der Landsberger Allee statt.

Betroffen sind bei DBØBLO:

Ferner ist das DStar-Relais DBØDF betroffen. Das 2-m-Relais DBØBRL und das HAMNET arbeiten ohne Einschränkungen weiter. Die SysOps Michael, DL1BFF, und Uli, DL8RO, bitten um Verständnis.

73 de Uli, DL8RO



DGPS-Störungen aus den Niederlanden: Konflikt angesagt

Am 18.03. haben wir in HamRadio-2day-Ausgabe 393 ausführlich berichtet:

Die Niederlande betreiben seit einiger Zeit auf Primärstatus-Amateurfunkfrequenzen bei 439 MHz kommerzielle Sender, die Korrektursignale zum weltweiten Satellitennavigationssystem GPS ausstrahlen. „Differential GPS“ verbessert auf diese Weise die Genauigkeit der Standortbestimmung auf die Größenordnung eines Zentimeters. Auch in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland stehen solche Anlagen – und sie können mehr als 50 Kilometer weit im Landesinneren bei uns mit starken Signalen gehört werden.

Das gibt natürlich Ärger:
So stehen einige für Relaisfunkstellen vorgesehene Kanäle in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zur Verfügung – bei sowieso schon katastrophaler Frequenznot für fernbediente Amateurfunkstellen. Eine Vielzahl von Funkamateuren hat bei der Bundesnetzagentur eine Störungsmeldung abgegeben – so auch der Redakteur. Die AGZ ist dabei der Auffassung, dass die strittige Frequenznutzung auf dem Gebiet der Niederlande zwar legal ist – allerdings laut internationaler Vereinbarungen wie etwa der VO-Funk unter der Randbedingung, dass Funkdienste in Nachbarländern nicht beeinträchtigt werden. Genau dies ist jedoch hier der Fall.

Wir haben die Bundesnetzagentur letzte Woche gebeten, uns den Stand der Dinge mitzuteilen. Man verwies uns in einer sehr kurzen Antwort auf ein Auskunftsbegehren einer anderen Person, das unter dem Informationsfreiheitsgesetz IFG gestellt wurde. Wir mögen bitte den im Internet veröffentlichten Text verwenden. Und diesen Text finden Sie bei Tom’s Radioskala. Tom ist DF5JL und von Beruf Journalist sowie Ortsverbandsvorsitzender im DARC e. V. Zusammengefasst: Die Niederlande wollen nicht zurückstecken, sie sind der Meinung, ihr Tun sei legal. Die Bundesnetzagentur hat sich derweil unserem Rechtsstandpunkt angeschlossen und eine formale Beschwerde losgeschickt. Gleichzeitig versucht sie, einen Kompromiss zu erreichen. Hier der Text von DF5JL in Auszügen:

„Die BNetzA unternahm im November 2011 Messfahrten, die tatsächlich die Meldungen der Funkamateure bestätigten und Hinweise auf niederländische DGPS-Stationen als Verursacher ergaben. Um die Standorte der Sender zu ermitteln, wurden weitere mobile Messeinsätze durchgeführt, nachdem zuvor geeignet erscheinende Messpunkte bestimmt wurden. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur führte diese am 16.03.2012 im grenznahen Raum mittels Messungen der Feldstärke durch.

Anschließend wurde am 26.03.2012 eine internationale Störungsmeldung nach Anhang 10 der Vollzugsordnung für den Funkdienst an die Verwaltung der Niederlande übermittelt. Diese Meldung schloss alle Standorte von DGPS-Sendern ein, die zuvor im Rahmen der genannten Messungen ermittelt worden waren. Die internationale Störungsmeldung enthielt die Aufforderung, die schädlichen Störungen des Amateurfunks durch die DGPS-Stationen zu beenden.

Die niederländische Verwaltung hat nach der Bestätigung des Empfangs der Störungsmeldung am 30.03.2012 die Zuweisungskonformität der Frequenznutzungen betont. Darüber hinaus hat sie einen Vorschlag für eine Vereinbarung vorgelegt, die u. a. die Festlegung zulässiger Feldstärken an der Grenze sowie von Präferenzfrequenzen beinhalten soll.

Nach Einschätzung der BNetzA ist davon auszugehen, dass zunächst keine unmittelbaren Maßnahmen auf niederländischer Seite erfolgen werden. Bei einem Abschluss der angestrebten Vereinbarung zwischen BNetzA und der niederländischen Verwaltung wird aller Voraussicht nach nicht ausschließlich das Problem der Frequenznutzung durch DGPS im Frequenzbereich 438–440 MHz anzusprechen sein, sondern auch in benachbarten Frequenzbereichen.

Grundsätzlich ist im Rahmen solcher Verhandlungen keine einseitige Interessenswahrung möglich. Die BNetzA wird vielmehr das Ziel verfolgen, einen Kompromiss im Hinblick auf einen ausgewogenen Zugang zum Frequenzspektrum beider Seiten zu erarbeiten.

Sicher wäre hinsichtlich der durch die Niederländer grenznah betriebenen DGPS-Stationen ein notwendiger Abstand zur Sicherstellung eines störungsfreien Amateurfunk-Betriebs in Deutschland von den Parametern jedes einzelnen Senders wie etwa Leistung, Antennengewinn und Strahlungscharakteristik, aber auch von der Topografie und vom Grenzverlauf abhängig. Bei Anwendung der in benachbarten Frequenzbereichen geltenden Regelungen ist von einer zulässigen Feldstärke der DGPS-Signale von 20 dB über einem Mikrovolt pro Meter an der Grenze auszugehen; dieser Wert kann für vereinbarte Präferenz-Frequenzen auch überschritten werden. Daher wäre im grenznahen Raum auch auf deutscher Seite ein Empfang der DGPS-Aussendungen aus den Niederlanden teilweise gegeben. Die Anwendung der HCM-Vereinbarung und die Festlegung von Präferenz-Frequenzen stehen unter dem Vorbehalt einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit der niederländischen Verwaltung“.

Unser Dank geht an Tom, DF5JL.

Es ist sieht also nicht gut aus. 20 dB über einem Mikrovolt pro Meter ist im Amateurfunk ziemlich viel – und entspricht bereits bei einem simplen Halbwellendipol als Empfangsantenne einem S-Meterwert von weit über S9.

Hier stellt sich die Frage, ob die so genannte HCM-Vereinbarung im Amateurfunkdienst überhaupt Anwendung finden kann und darf: Sie zielt nämlich ausschließlich auf den festen Funkdienst und den mobilen Landfunkdienst, um Störungen zwischen den Unterzeichnerstaaten zu minimieren.

Der Amateurfunkdienst ist bislang explizit von diesem Abkommen ausgeklammert – aus gutem Grund: Erstens sind wir ein Experimentalfunkdienst und kein verwalteter Funkdienst – und zweitens müssten die vereinbarten Feldstärkewerte auf der Grenze um mindestens 30 dB abgesenkt werden, um unseren Anlagenparametern gerecht zu werden. Wir bleiben natürlich dran.

Quellen:
www.agz-ev.de - HamRadio 2day Ausgabe 395 / 2012 vom 06.05.2012
www.funk-telegramm.de - FUNK-TELEGRAMM 6/2012 Seite 14
www.darc.de/distrikte/e/referate/oeffentlichkeitsarbeit/rundsprueche - Hamburg-Rundspruch Nr. 19 vom 13.05.2012

Wir erhielten den Beitrag von Bernhard, DL6XB, wieder vielen Dank an Dich!


BNetzA soll Lösung zur „10-Watt-EIRP-Problematik“ im CB-Funk erarbeiten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) hat offenbar die Bundesnetzagentur (BNetzA) beauftragt, eine Lösung zur „10-Watt-EIRP-Problematik“ im CB-Funk zu erarbeiten. Das geht aus einem „Zwischenbescheid“ hervor, den das Ministerium der „Deutschen CB-Funk-Organisation“ (DCBO) zukommen ließ.

Die DCBO hatte sich eigenen Angaben zufolge im März 2012 an den Bundeswirtschaftminister Dr. Philip Rösler gewandt. Sie wies den Wirtschaftsminister unter anderem darauf hin, dass Nutzer des CB-Funks keine technischen Kenntnisse zur Ermittlung des EIRP-Werts ihrer Anlage haben müssen. Dennoch fordert die BNetzA auch für ortsfeste CB-Funkanlagen ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung, obwohl CB-Funk-Betreiber ohne Fachwissen nicht erkennen können, ob ihre Anlage diesen Wert erreicht oder nicht. Geregelt ist das Standortbescheinigungs-Verfahren in § 4 der „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder“ (BEMFV).

In einem „Zwischenbescheid“ teilte das Ministerium der DCBO am 16. Mai 2012 dazu folgendes mit (Zitat):
„Die von Ihnen aufgezeigte Problematik des Erkennens der nach § 4 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzuhaltende Leistungsgrenze von 10,Watt EIRP (eine Erhöhung steht übrigens außer Frage) durch CB-Funker haben wir aufgegriffen. Die Bundesnetzagentur wird in unserem Auftrag eine entsprechende Lösung erarbeiten. Über das abschließende Ergebnis werden wir Sie informieren.“ (Zitat Ende)

Weitere Inhalte des Schreibens an den Wirtschaftsminister hat die DCBO auf ihrer Homepage unter www.dcbo.net/articles.php?article_id=362 veröffentlicht.

Quelle: www.funkmagazin.de



Terminübersicht für die Woche vom 21.–27.05.

Montag, 21.05., 18:00 Uhr, D15: Café en passant, Schönhauser Allee 58 Ecke Gneiststraße in Prenzelberg
19:00 Uhr, D01: Galija, Otto-Suhr-Allee 139 Ecke Lohmeyerstraße in Charlottenburg
Dienstag, 22.05., 16:00 Uhr, D20: OV-Club, Am Berl 15 in Hohenschönhausen
18:00 Uhr, D03: Jugendclub Alt-Buckow, Alt-Buckow 17 (alte Dorfschule), in B-Buckow
19:00 Uhr, D08: JFH Hessenring 47 in Tempelhof
Donnerstag, 24.05., 19:00 Uhr, D27: Zur S-Bahn, S-Bahnhof Berlin-Kaulsdorf
Freitag, 25.05. 18:00 Uhr, Y14: Klubheim, Schönfelder Weg 31 in 16321 Bernau
19:00 Uhr, D16: Bastel- und Funkabend, Neukirchstr. 62 (OV-Räume), in Pankow
19:30 Uhr, D06: Klubhaus Falkenhagener Feld, Westerwaldstr. 13, in Spandau
Samstag, 26.05., 09:00 Uhr, Y14: Treffen der Notfunkgruppe Brandenburg im Klubheim, Schönfelder Weg 31 in 16321 Bernau


Ende des BB-Amateurfunkmagazins 20/12vom 18.05.2012

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 2012 Rundspruch-Archiv