Kiel, den 27.04.1970

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 4/70


ÜBERSICHT:


1) Amateurfunk-Zentrum Baunatal

Am 21./22.03.1970 hat das von der Clubversammlung eingesetzte Preisgericht in Wuppertal den DARC-internen Architekten-Wettbewerb für das Amateurfunk-Zentrum entschieden. Insgesamt waren acht Entwürfe eingereicht worden, von denen aber einer nicht der Ausschreibung entsprach.

Den ersten Preis in Höhe von DM 10.000 erkannte das Preisgericht OM Rudolf Stöhr, Architekt BDA, Frankfurt am Main, zu. Den zweiten Preis, DM 3000, erhielt OM Dr. J. Meyer, DK1WJ, Architekt, Velbert. Das Preisgericht empfiehlt der Clubversammlung, den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf nach Vornahme einiger Änderungen zur Grundlage der endgültigen Bauausführung zu machen. Ein genauer Bericht mit illustrierter Beschreibung der preisgekrönten Entwürfe wird in wenigen Tagen im DL-QTC Nr. 5/1970 erscheinen.

Wegen der vom Preisgericht geäußerten Änderungswünsche hat Anfang April eine Besprechung zwischen dem DARC-Sonderbeauftragten, OM Picolin, DL3NE, und dem Architekten, OM Stöhr, stattgefunden. OM Stöhr hat daraufhin einen Änderungsentwurf vorgelegt, der das Bauvolumen bei voller Erhaltung der Architektur verringert. Bei gleicher Raumaufteilung ergibt sich nun auf ca. 1200 m² Nutzfläche ein umbauter Raum von ca. 4900 m³. Modell und Pläne werden der Clubversammlung in Kassel gezeigt werden.

Für den modifizierten Entwurf hat OM Picolin der Clubversammlung am 17.04.1970 folgenden Kostenvoranschlag unterbreitet:

Kosten des Baugrundstücks
Wert des Baugrundstücks (Kaufpreis) DM 45.000
Erwerbskosten (Grundst.- Nebenkosten) DM 300
Erschließungskosten DM 25.000
DM 70.500 DM 70.500
Baukosten
Kosten der Gebäude (reine Baukosten)
4900 m3 × 165 DM/m3
DM 808.500
Kosten der Außenanlagen DM 42.000
Baunebenkosten DM 71.000
Kosten der besond. Betriebseinrichtung DM 5000
DM 926.500 DM 926.500
Gesamtkosten DM 997.000
Für die Finanzierung hat OM Picolin
folgenden Vorschlag gemacht:
Fremdmittel
1. Hypothek Kreissparkasse DM 200.000
Landesbaudarlehen (Hausmeister-Wohnung) DM 8000
K-Hypothek Kreissparkasse (–"– ) DM 8000
DM 216.000 DM 216.000
Eigenmittel
Bezahltes Baugrundstück DM 70.000
Rücklage AFuZ am 31.12.1969 DM 340.000
Frei verfügbare Mittel am 31.12.1969 DM 45.600
Bausteine und Spenden am 31.3.1970 DM 29.400
Rückstellungen AFuZ 1970 und 1971 DM 160.000
Gespendete Baumaterialien DM 3000
Noch aufzubringen (Spend., Baust. usw.) DM 133.000
DM 781.000 DM 781.000
Gesamtmittel DM 997.000

Bei diesem Finanzierungsvorschlag sind bewußt die zu erwartenden öffentlichen Mittel noch nicht in Ansatz gebracht.

Die jährlichen Aufwendungen für das AFuZ- Gebäude werden nach den Berechnungen von OM Picolin betragen:

Kapitalkosten DM 17.380
Betriebskosten DM 11.300
Instandhaltungskosten DM 3600
Jährliche Gesamtaufwendungen DM 32.280


2) DARC-Hauptversammlung 1970 in Kassel

Zur diesjährigen DARC- Hauptversammlung wird die Clubversammlung am 23./24.05. im Park-Hotel Hessenland in Kassel zusammentreten. Einzelheiten wurden bereits im letzten OV-Rundschreiben bekanntgegebene Die Tagesordnung ist inzwischen noch wie folgt ergänzt worden:

2. Jahresberichte des Clubvorstandes

der schriftliche DARC-Jahresbericht 1969 wird der Clubversammlung und allen Ortsverbänden als Anlage zu diesem Rundschreiben übersandt.

3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1969

Die Jahresabrechnung 1969 und der schriftliche Bericht der beiden Rechnungsprüfer OM Muhss, DL9QG, und OM Wierheim, DL3OF, über die am 18./19.04.1970 durchgeführte Rechnungsprüfung sind der Clubversammlung am 24.04.1970 vorgelegt worden. Ein Auszug aus der Jahresabrechnung 1969 ist als Anhang Bestandteil des Berichtes zu 2 (s. o.).

6. Haushaltsvoranschlag für 1970

Ein vom Haushaltausschuß ausgearbeiteter Entwurf ist der Clubversammlung gleichfalls am 24.4.1970 zugeleitet worden. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben mit je DM 780.000 ab. Für das Amateurfunk-Zentrum ist ein besonderer Außerordentlicher Haushalt aufgestellt worden, der für 1970 Ausgaben in Hohe von DM 60.000 für diesen Zweck vorsieht, die durch Auflösung der Rücklage gedeckt sind.

7. Amateurfunk-Zentrum Baunatal

Siehe dazu das direkt verteilte Rundschreiben des 1. und des 2. Vorsitzenden vom April 1970, sowie Ziffer 1 dieses Rundschreibens. Die Clubversammlung wird zu entscheiden haben, ob das Amateurfunk-Zentrum in der vom Preisgericht empfohlenen Form verwirklicht werden soll.

9. Satzungsfragen

Der Clubversammlung ist inzwischen der vom Satzungsausschuß erstellte Entwurf einer neuen Satzung vorgelegt worden, der in Kassel in erster Lesung behandelt werden soll. Dazu sind bereits zwei Anträge gestellt worden (siehe Punkt 12, u und v).

Ohne Kenntnis dieses Entwurfes hat der OV Nordschwarzwald Änderungen des § 13 der jetzigen Satzung und einiger Bestimmungen der jetzigen Geschäftsordnung mit dem Ziel beantragt, daß

1. die Frist für die Stellung von Anträgen an die Clubversammlung auf vier Monate vor deren Sitzungen verlängert wird mit der Maßgabe, die Anträge allen Organen des Clubs spätestens drei Monate vor der betreffenden CV-Sitzung bekanntzugeben.

2. die Termine der Ordentlichen OV-Mitgliederversammlungen und der Sitzungen der Distriktsversammlungen mit denen der Sitzungen der Clubversammlung koordiniert werden (OV-Mitgliederversammlungen frühestens drei Monate, Sitzungen der Distriktsversammlung frühestens zwei Monate vor CV-Sitzungen);

3. die Möglichkeit der schriftlichen Abstimmung der Clubversammlung abgeschafft wird.

Momentan ist noch offen, ob dieser Antrag angesichts des neuen Entwurfs aufrecht erhalten wird, oder nicht.

12. Anträge und Verschiedenes

Insgesamt sind 25 Anträge gestellt worden, die der Clubversammlung am 06. bzw. am 24.04. im vollen Wortlaut bekanntgegeben worden sind

a) Ein vom OVV München-Ost gestellter Antrag wurde bereits im letzten OV-Rundschreiben veröffentlichte Dazu haben inzwischen zahlreiche Ortsverbände Zustimmungserklärungen direkt an die Geschäftsstelle gerichtet, obwohl derartige Stellungnahmen nicht hierher sondern an den zuständigen DV gegeben werden sollten, weil allein er die Interessen des Ortsverbandes in der Clubversammlung vertritt. Der OVV Schöneberg hat seine Zustimmung in Form folgender, vom DV Berlin bestätigten Erklärung ausdrücklich an die Clubversammlung gerichtet: „Die Clubversammlung möge davon Kenntnis nehmen, daß sich der Ortsverband Schöneberg dem Antrag des OV München-Ost vom 23.02.1970 anschließt.“

b) Der Distriktsvorstand Niedersachsen beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen, daß das Projekt Amateurfunk-Zentrum in konsequenter Weiterführung der bereits auf den letzten beiden Clubversammlungen mit überwältigender Mehrheit gefaßten Beschlüsse schnellstmöglich in Angriff genommen wird. Hierbei wird vom Distrikt Niedersachsen vorausgesetzt, daß die Realisierung des Projektes unter Berücksichtigung aller zur Zeit noch gesammelten Unterlagen den Mitgliedern des DARC zu gegebener Zeit in Form eines konkreten Finanzierungsplanes zur Kenntnis gebracht wird. Außerdem wird vorausgesetzt, daß der Bau des Amateurfunk-Zentrums keine Konsequenzen hinsichtlich einer Beitragserhöhung für die kommenden drei Jahre zur Folge hat, sondern daß alle anderen Möglichkeiten für Zuwendungen und für derartige Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden. In diesem Zusammenhang beantragt der Distrikt Niedersachsen weiterhin, daß die Clubversammlung Anträge ablehnt, die sich auf mit dem AFuZ in Zusammenhang stehende Angelegenheiten beziehen und die durch klare große Mehrheitsentscheidungen des Amateurrates ohnehin gegenstandslos und überholt sind. Es ist dem AR nicht zuzumuten, sich mit Anträgen zu befassen, die aufgrund dieser Beschlüsse gar keine Anträge mehr sein können.“

c) Der Distriktsvorstand Niedersachsen beantragt:
„Als Ausrichter des 2. Großen Europa-Treffens in Wolfsburg, das von der Clubversammlung bereits genehmigt wurde, und das Pfingsten 1972 als Gemeinschaftsarbeit des OV Wolfsburg und des Distrikts Niedersachsen stattfinden wird, bittet der Distriktsvorstand Niedersachsen die Clubversammlung um einen Beschluß, ob im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Treffens Verbindung mit dem Radio-Club der DDR wegen einer offiziellen Teilnahme am Europa-Treffen aufgenommen werden soll. Die Distriktsversammlung Niedersachsen hat hierzu die Auffassung vertreten, daß die Vertretung der OM in DM, mit denen wir täglich auf dem Band verkehren, letzten Endes und trotz bekannter Schwierigkeiten auch zu einem Europa-Treffen gehört, wenn der Sinn eines solchen Unternehmens der Völkerfreundschaft voll gewahrt werden soll.“

d) Der Distriktsvorstand Nordrhein beantragt:
„Zur Aufwertung der DE-Hörtätigkeit werden die Herausgeber der vom DARC geförderten Diplome gebeten, ab sofort zum Erwerb der Diplome neben den QSL-Karten der lizenzierten Funkamateure ersatzweise auch Karten von SWLs mit DE-Nummer zuzulassen, wenn sie den Bestimmungen des Jugend- und SWL- Referates entsprechen. Die bisherigen Diplom-Ausschreibungen sind entsprechend zu ergänzen.“

e) Der Clubvorstand beantragt im Namen des Jugend- und SWL-Referates:
„Die Clubversammlung möge beschließen, das im Jahre 1963 gestiftete DLD-H-UKW-Diplom auf „150“ und „200“ zu erweitern. Für das DLD-H-UKW-Diplom zählen Beobachtungen in den Bereichen von 144 bis 146 und 430 bis 440 MHz, die nach dem 01.01.1963 getätigt sind. Je DOK ist nur ein Hörbericht erforderlich (Ausnahme beim DLD-H-UKW).“

f) Der Ortsverbandsvorstand Schöneberg stellt folgenden Antrag:
„Die Clubversammlung möge beschließen, daß die OV-Anteile vom Geschäftsjahr 1970 an in angemessener Weise erhöht werden, und daß die erforderlichen Mittel im Haushaltsvoranschlag 1970 bereitgestellt werden.“

g) Der Distriktsvorstand Nordsee beantragt:
„Die Clubversammlung möge die Änderung der Ausschreibung für die Fahrzeugplakette in folgendem Punkt beschließen:
Bislang: ‚Bei Mobilveranstaltungen mit mindestens 30 Teilnehmern stehen dem Veranstalter 72 Punkte zur Verfügung‘.
Dafür: ‚Bei Mobilveranstaltungen mit mehr als 36 Teilnehmern ist die zur Verfügung stehende Punktzahl gleich der Teilnehmerzahl‘.“

h) Der Ortsverbandsvorstand Reinickendorf beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen, daß sich OM Schwenger, DL6JG, beim Ortsverband Reinickendorf wegen ungebührlichen Verhaltens entschuldigen muß. OM Schwenger hat einen Brief des OV Reinickendorf vom 10.10.1969 dessen Beantwortung den Mitgliedern des Ortsverbandes sehr wichtig erscheint, trotz Erinnerung noch nicht beantwortet.“

i) Der Ortsverbandsvorstand Würzburg stellt folgenden Antrag:
„Die Clubversammlung möge beschließen, daß dem Ortsverband Würzburg ein Zuschuß zur Errichtung seiner Clubstation gewährt wird.“

j) Der Ortsverbandsvorstand Heusenstamm stellt folgenden Antrag:
„Die Clubversammlung möge beschließen: Das Bauprojekt Baunatal sollte auf eine der Größe bzw. den Geldmitteln des DARC entsprechende Größe reduziert werden. Das könnte durch Aufteilung des Gesamtprojektes in zwei oder drei Bauabschnitte geschehen. Bauabschnitt 1: Räume für QSL-Vermittlung, Verwaltung, Hausmeister-Wohnung und kleines Besprechungszimmer. Weitere Bauabschnitte folgen bei besserer Finanzsituation, z. B. Clubstation, Lehrtrakt, Kellerschänke, großer Saal und Repräsentations-Empfangshalle.“

k) Der Distriktsvorstand Berlin beantragt:
„1.) Die Clubversammlung möge darüber entscheiden, ob im kommenden Jahr der DARC als einer der größten Verbände Europas auf der 1. Internationalen Funkausstellung in Berlin repräsentativ vertreten sein soll.
2.) Bei einer positiven Entscheidung möge die Clubversammlung beschließen, daß im Haushaltsvoranschlag für 1971 ein zweckgebundener Betrag in ausreichender Höhe für die Funkausstellung 1971 bereitgestellt wird.
3.) Die Clubversammlung möge dazu weiterhin beschließen, daß an einigen Tagen der Ausstellung Club-Vorstandsmitglieder aus Gründen der Repräsentation und der Optik in Berlin anwesend sein sollen.“

l) Der Distriktsvorstand Berlin beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen: Der Vorstand des DARC ist zu beauftragen, die Voraussetzungen und die Einleitung eines Antennenrechtes für Funkamateure auf gesetzlicher Grundlage zu schaffen. Unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten und Rechtsmittel soll der DARC die Lösung des Antennenrechtes anstreben und sofort in Angriff nehmen.“

m) Der Distriktsvorstand Berlin beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen, daß endlich klare Verhältnisse wegen der DOK-Führung geschaffen werden. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß der auf QSL-Karten bekanntzugebende DOK sich nur nach dem Standort der Station und nicht nach der jeweiligen Ortsverbandszugehörigkeit des betreffenden Mitgliedes zu richten hat. Da die EMC bis jetzt nicht in der Lage war, eine unbedingt notwendige Klärung zu schaffen, möge die Clubversammlung jetzt die Entscheidung treffen..“

n) Der Ortsverbandsvorstand Reinickendorf beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen, bei der Leitung der EMC zu veranlassen, daß bei zukünftigen Pik-As-Wettbewerben der Schlußtermin für die Log- Einsendungen auf zwei Wochen heraufgesetzt wird.“

o) Der Ortsverbandsvorstand Neukölln beantragt:
„Das vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen herausgegebene Verzeichnis der deutschen Amateurfunkstellen ist sehr klar aufgegliedert, und es ist sehr leicht, die Anschrift einer gesuchten Station schnell festzustellen. Damit ist also brieflicher Kontakt möglich. In vielen Fällen ist jedoch eine sehr schnelle Kontaktaufnahme erwünscht oder sogar nötig, wie sie z. B. das Telefon ermöglichen würde. Es wird daher Antrag gestellt, dem Fernmeldetechnischen Zentralamt als Bearbeiter des Verzeichnisses eine Liste der Telefon-Nummern derjenigen Funkamateure zu übergeben, die telefonisch erreichbar sein möchten, mit der Bitte, bei einem Neudruck des Verzeichnisses diese Telefon-Nummern mit abzudrucken “

p) Der Ortsverbandsvorstand Lübeck beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen; Alle Rechtsgeschäfte, die über den Bereich der normalen Geschäftsführung hinausreichen, sind den Ortsverbänden mindestens vier Monate vor Beschlußfassung durch die Clubversammlung mit allen notwendigen Unterlagen zur Diskussion vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere: An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Neubau, Umbau, Aus- und Erweiterungsbau von Gebäuden, Anschaffung von Anlagen und Maschinen, Eingehen von Bürgschaften oder sonstige Verpflichtung gegenüber Dritten.“

q) Der Ortsverbandsvorstand Bayreuth beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen, das Bauvorhaben AFuZ auf die für die Geschäftsstelle, QSL-Vermittlung und Rundspruchstation erforderlichen Räume sowie Wohnung zu beschränken und die geplanten Lehrgangs- oder Schulungsräume wegzulassen.“

r) Der Ortsverbandsvorstand Wissen stellt zum Punkt 2 des Antrags des OV München-Ost vom 23.02.1970, dem er sich anschließt, folgenden Zusatzantrag:
„Die Clubversammlung möge beschließen, den Ortsverbänden eine detaillierte Darstellung aller im Zusammenhang mit dem geplanten Amateurfunkzentrum bisher schon verursachten sowie der aus der Projektierung erwachsenden laufenden Kosten zu geben.“

s) Der Ortsverbandsvorstand Bad Neustadt/Saale beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen, daß das Finale der Clubmeisterschaft künftig Anfang Mai stattfindet.“

t) Der Ortsverbandsvorstand Bad Neustadt/Saale beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen, daß die Bewertung der DLD-Gültigkeit von QSL-Karten geändert wird.“

u) Der Distriktsvorstand Schleswig-Holstein beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen: Die jetzt zur Beratung anstehende Neufassung der Club-Satzung vom Frühjahr 1970 soll vor ihrer endgültigen Verabschiedung den Ortsverbänden des DARC so rechtzeitig zur Kenntnis gegeben werden, daß diese die Möglichkeit haben, die Interessen ihres Wirkungskreises gebührend einarbeiten zu lassen.“

v) Der Ortsverbandsvorstand Kiel beantragt eine Änderung des Satzungsentwurfes dahingehend, daß, wie bisher, jedes Organ des Clubs Anträge an die Clubversammlung stellen kann, daß Anträge der Ortsverbände über den Distriktsvorstand einzusenden sind, daß über jede Sitzung ein Protokoll aufzunehmen ist, und daß ein Stichwortregister über alle behandelten Anträge anzulegen und an die Distrikte zu verteilen ist.

w) Der Ortsverbandsvorstand Aachen beantragt:
„Die Clubversammlung möge beschließen:
1.) Die amtsführenden Personen eines 1. und 2. Vorsitzenden nicht zu entlasten und einen Antrag über die Abberufung der Herren Vorsitzenden von ihren Ämtern einzubringen.
2.) Die Veröffentlichung eines über den gewöhnlichen Rahmen hinausgehenden ausführlichen Protokollauszugs im DL-QTC für die Punkte der Kasseler Clubversammlung, die, die Behandlung des geplanten AFuZ und damit verbundene Anträge zum Thema haben, zu ermöglichen.
3.) Den Satzungsausschuß mit der Beantwortung der Frage zu beauftragen, ob und inwieweit der Amateurrat berechtigt ist, Haushaltsvoranschläge mit Verbindlichkeiten für mehr als ein Jahr zu genehmigen.“

x) Der VFDB- Vorstand beantragt:
„Der DARC möge dem VFDB zusätzlich die DOK-Buchstaben X und Y zuteilen, um die Zuteilung eigener DOK für größere Ortsverbände des VFDB zu ermöglichen.“

y) Der VFDB- Vorstand beantragt:
„Der DARC wird gebeten, die Ortsverbands-Rundschreiben, die bisher dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des VFDB übersandt werden, dem VFDB für alle Ortsverbände zur Verfügung zu stellen.“

Soweit zu diesen Anträgen noch Begründungen gegeben wurden, sind diese der Clubversammlung im Wortlaut mitgeteilt worden. Ob und wie die Anträge eventuell bestimmten Tagesordnungspunkten zugeordnet und im Zusammenhang damit behandelt werden können, wird die Clubversammlung bei Begin der Sitzung vereinbaren.

13. Allgemeine Aussprache

Der VFDB regt an, den Begriff „Clubstation“ klarer, als bisher, zu definieren und zu diesem Zweck verbandsinterne Richtlinien aufzustellen.

14. TVI und BCI

Dieser Punkt ist nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt worden. Auf Wunsch des Distrikts Baden soll, einer Anregung des OV Schwarzwald folgend, über das Problem derjenigen Störungen gesprochen werden, an denen erwiesenermaßen nicht der Funkamateur sondern der Gerätehersteller wegen der mangelnden Einstrahlungsfestigkeit seiner Apparate schuld hat. Dabei sollen Wege gefunden werden, die, die Gerätehersteller zur Abstellung dieser Mängel führen.

An die OV-Vorsitzenden ergeht nochmals die Bitte, sich ihrem Distriktsvorsitzenden gegenüber rechtzeitig vor der Sitzung zu den Punkten der Tagesordnung und zu den Anträgen zu äußern.


Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.08.1969

DOK:

Ortsverband:

A33 Kaiserstuhl (neu) R. Knobloch, DJ3HJ
A07 Karlsruhe M. Keller, DJ3LW
A20 Weinheim Dr. K. Bär, DK1NX
C22 Passau D. Lessig, DJ7AM
C20 Pfaffenwinkel Th. Birnbaum, DJ9PF
C21 Waldkirchen F. Weishäupl, DL1KF
C30 Würmtal W. Zeißler, DJ2YW
E02 Hamburg E. Krogmann, DL3CN
E03 Lübeck W. Gottfriedsen, DK1KR
E05 Lüneburg G. Wiese, DJ6JB
F03 Darmstadt J. Wille, DC6FG
F28 Eschwege H. Trappe, DJ3KS
F38 Seligenstadt (neu) W. Scheidemann, DJ2YP
G02 Alsdorf G. Broedel, DJ1UP
R02 Grenzland G. Keiser, DL1NK
I08 Lingen J. Markus, DL9PC
I12 Osnabrück H. J. Dierking, DJ6CA
I14 Vegesack E. Schmidt, DJ1RB
K12 Zweibrücken B. Sefrin, DJ9FH
Q Verbdg. zur OPD Saarbrücken: J. Henkes, DL8FP
Q UKW Referent: z. Z. unbesetzt
Q Jugend Referent: z. Z. unbesetzt
Q07 Homburg W. Corbe, DL8HV
Q06 Schmelz H. Schwirz, DK1AT
M DV: A. Müller, DL1FL
M stellv. DV: J. Schaefer, DJ7RI
M Technischer Referent: W. D. Schlüter, DJ7SW
M UKW Referent: D. Lammers, DC8CB
M Kassenwart: G. Brumm, DC6LR
M22 Barmstedt U. Sievers, DL8VG
M19 Sylt M. Kohl, DK2UG
N26 Lemgo (bisher Lage) E. Fasse, DK2AC


Anlagen:


Vy 73 DL1JB, DJ3TZ


Scann: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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