Kiel, 26.04.1972

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 4/72


ÜBERSICHT:


1) Hauptversammlung 1972 in Kassel

Am Sonnabend, dem 03., und Sonntag, dem 04.06., wird in Kassel im Park-Hotel Hessenland, Obere Königstr. 2, Tel.: (05 61) 1 49 74, die diesjährige Hauptversammlung der Clubversammlung (Vorstand und Amateurrat) stattfinden. Nach den üblichen Vorbesprechungen und Ausschußsitzungen am Freitagabend und Sonnabendvormittag, sowie nach einer gemeinsamen Besichtigung des Amateurfunk-Zentrums in Baunatal am Sonnabend von 14:00 bis gegen 15:45 Uhr beginnen die mitgliederöffentlichen Sitzungen der Clubversammlung am Sonnabend um 16:00 Uhr. Die Tagung wird voraussichtlich am Sonntag um 18:00 Uhr beendet. Versammlungsleiter ist der DX-Referent, OM J. Röttger, DJ3KR. Auf der Tagesordnung stehen:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
    Aussprache über das Protokoll vom 30./31.10.1971; Bericht über die im Anschluß daran getroffenen Maßnahmen und über die noch offenen Themen. Siehe dazu das Protokoll, das mit dem OV-Rundschreiben Nr. 9/1971 am 25.11.1971 verteilt wurde.
  2. Jahresberichte des Clubvorstandes für 1971
    Der schriftliche DARC-Jahresbericht wird der Clubversammlung und allen Ortsverbänden als Anlage zu diesem Rundschreiben übersandt.
  3. Bericht der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 1971
    Ein Auszug aus der am 22./23.04.1972 in Kiel von den Rechnungsprüfern, OM H. Kleinermanns, DJ2UO, und OM B. Tietz, DL1GU, geprüften Jahresabrechnung 1971 ist als Anlage Bestandteil des DARC-Jahresberichts (s.Ziff.1). Die vollständige Jahresabrechnung und der schriftliche Bericht der Rechnungsprüfer werden der Clubversammlung Anfang Mai zugehen.
  4. Berichte der Ausschüsse
  5. Entlastung des Clubvorstandes
  6. Bestellung des neuen DARC-Geschäftsführers
    Siehe dazu OV-Rundschreiben Nr. 3/1972 vom 21.03., Ziffer 1. Aufgrund des von der Clubversammlung erteilten Auftrags haben der 1. Vorsitzende, OM Netzer, DL3YH, der Justitiar OM Kawan, DL1UU, und, als Mitglied des Personalausschusses, OM Muhss, DL9QG, am 23.03. in Hannover mit dem zum neuen Geschäftsführer vorgeschlagenen OM Kluge, DJ1BQ, verhandelt. Dabei wurde vereinbart, bis zur Hauptversammlung in Kassel einen endgültigen Vertrag zwischen dem DARC und OM Kluge aufzusetzen, und diesen dem Amateurrat in Kassel gemäß § 12 der Satzung zur Genehmigung vorzulegen. Bei Genehmigung des Vertrags könnte OM Kluge seine Stelle im DARC am 01.01.1973 antreten. Da der jetzige Geschäftsführer, OM Hansen, DL1JB, nach der zum 30.06.1972 vorgesehenen Auflösung der DARC-Geschäftsstelle in Kiel ausscheidet, hat der 1. Vorsitzende OM Feilhauer, DL3JE, gebeten, in der Zwischenzeit die Aufgaben des Geschäftsführers wahrzunehmen.
  7. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1972
    Ein Entwurf dazu wird der Clubversammlung im Mai vorgelegt werden.
  8. Amateurfunk-Zentrum Baunatal
    Nach Mitteilung des Architekten, OM Stöhr, wird das Amateurfunk-Zentrum in Baunatal Anfang Juni fertiggestellt sein. Die Geschäftsstelle soll dann Ende Juni dorthin verlegt werden. Mit den damit verbundenen Fragen wird die Clubversammlung sich in Kassel beschäftigen.
  9. Versicherungsfragen
    Siehe dazu Ziffer 12 des Protokolls über die CV-Sitzung am 30./31.10.1971. Es geht hierbei vor allem um die Erweiterung der bestehenden Haftpflichtversicherung (z. B. Einbeziehung von Club- und Relaisstationen), sowie um die Frage, ob die Versicherung bei der bisherigen Gesellschaft (Erste Allgemeine) bleiben oder mit einer anderen abgeschlossen werden soll. Weitere Unterlagen zu diesem Thema erhalten die Mitglieder der Clubversammlung Anfang Mai.
  10. Satzungsfragen
    Siehe dazu Ziffer 11 des Protokolls über die CV-Sitzung von, 30./31.10.1971, sowie den Leitartikel „Ein neuer Satzungsentwurf“ in der cq-DL Nr. 2/1972 und die zu diesem Thema gestellten Anträge (a), e), f), g), h) und k) der roten Anlage).
  11. IARU-Konferenz 1972
    Die DARC-Delegation wird über die Ergebnisse der Konferenz der International Amateur Radio Union - Region 1 berichten, die in der Zeit vom 15.–19.05. in Scheveningen/Niederlande stattfindet. Über die daraufhin ggfs. vom DARC zu treffenden Maßnahmen wird die Clubversammlung beraten.
  12. Anträge und Verschiedenes
    Die bis zum 25.04. einschließlich bei der Geschäftsstelle eingegangenen Anträge gehen der Clubversammlung und allen Ortsverbänden in der roten Anlage „Anträge an die Clubversammlung und an den Amateurrat zur Hauptversammlung 1972 am 03./04.06.1972 in Kessel“ zu. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang. In welcher Reihenfolge die Anträge behandelt und welche Anträge eventuell einzelnen Punkten der Tagesordnung zugeordnet werden, wird die Clubversammlung bei Beginn der Sitzung in Kassel bestimmen.
    Die Frist zur Entgegennahme von Anträgen läuft am 03.05. ab. Die bis dahin noch eingehenden Anträge werden der Clubversammlung Anfang Mai und den Ortsverbänden mit dem nächsten Rundschreiben bekanntgegeben. Später eingebrachte Anträge bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit.
  13. Allgemeine Aussprache
    zwischen Clubvorstand und Amateurrat über spezielle Distrikts- und sonstige Probleme, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen.

Soweit die Tagesordnung der Hauptversammlung 1972. Die Ortsverbandsvorsitzenden werden gebeten, die Stellungnahmen ihrer Ortsverbände zu den einzelnen Themen ihren Distriktsvorsitzenden rechtzeitig vor der Sitzung in Kassel mitzuteilen. Der DV muß die Auffassungen seiner Ortsverbände kennen, wenn er ihre Belange in der Clubversammlung entsprechend vertreten soll.


2) IARU-Konferenz 1972 in Scheveningen

An der Konferenz der International Amateur Radio Union/Region 1 vom 15.–19.05. in Scheveningen/Niederlande, von der in den beiden letzten OV-Rundschreiben bereits die Rede war, werden nach den bisher vorliegenden Anmeldungen Delegationen der Amateurfunkverbände aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (BRD), Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Jugoslawien, Liberia, Luxemburg, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Sowjetunion, Spanien, der Tschechoslowakei und Ungarn teilnehmen. Die Zentrale der IARU in den USA und der International Amateur Radio Club (IARC) in Genf wollen Beobachter entsenden.

Die Konferenz wird sich nach einer Vollversammlung zu Beginn in drei Komitees aufgliedern. Das Komitee A behandelt Fragen der Verwaltung und des Betriebs, das Komitee B beschäftigt sich mit UKW-Problemen, und das Komitee C befaßt sich mit den Finanzen. Die Ergebnisse der Arbeit der einzelnen Komitees werden am letzten Konferenztag in der Vollversammlung zur Abstimmung gestellt werden.

Konstruktive Tagungsthemen hat vor allem der britische Verband RSGB vorgeschlagen, z. B. die Organisation der „Intruder Watch“ (siehe auch OV-Rundschreiben Nr. 8/1971 vom 19.10.1971, Ziffer 3) und die Weiterführung des seinerzeit vom DARC konzipierten Bakenprogramms. Der niederländische Verband VERON hatte einen Vorschlag zur Festlegung eines Feldstärke-Grenzwertes eingebracht, unterhalb dessen bei Empfängern ungenügender NF- und ZF-Einstrahlungsfestigkeit der Funkamateur keine Maßnahmen zu treffen haben soll. Da dies in Deutschland in jedem Fall eine Angelegenheit des Geräte-Besitzers bzw. -Herstellers sein soll, wird der DARC diesen Vorschlag aber nicht akzeptieren und auf die hier übliche Regelung verweisen.

Bei der Konferenz wird eine Tagungsstation mit dem Rufzeichen PA6IARU in Betrieb sein.


3) Lizenzen für ausländische Besucher der Olympischen Spiele

Die Oberpostdirektion München wird aus Anlaß der Olympischen Sommerspiele 1972 in München Kurzzeit-Gastlizenzen für ausländische Funkamateure erteilen, die zu dieser Zeit in München weilen.

Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollte der daran interessierte Funkamateur persönlich bei der OPD München, München, ....., erscheinen, wo er nach Vorweisen der Amateurfunkgenehmigung seines Heimatlandes, eine deutsche Kurzzeit-Gastlizenz erhält. Dabei wird dem jeweiligen ausländischen Rufzeichen der Landeskenner DL angehängt, also z. B. K1CBX/DL. Diese Amateurfunkgenehmigungen gelten maximal für die Zeit vom 01.06.–30.09.1972; für die Erteilung werden keine Gebühren erhoben.

Die OPD München ist montags bis freitags von 08:00–12:00 und von 14:00–16:00 Uhr geöffnet.

Wer ausländische OM kennt, die zu den Olympischen Spielen nach München kommen wollen, wird gebeten, sie über diese Möglichkeit zu unterrichten.


4) Änderungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 01.08.1972

DOK: Ortsverband:
A25 Singen Dr. O. Kötteritzsch, DL6XV
C10 Landshut R. Sachs, DL6KX
C13 München-West L. Geiger, DL2QV
D11 Wilmersdorf N. Voigt, DL7HI
D12 Zehlendorf G. Richter, DL7LA
E01 Cuxhaven P. Münch, DJ5DB
F21 Ederbergland
(bisher Bad Wildungen)
H. Widder, DL9IP
G Mobil-Referent: R. Schmidt, DL7GQ
G01 Aachen W. Kinkartz, DL1DT
G06 Euskirchen R. Schulze, DC8TS
G07 Gummersbach O. Piertzik, DK1WW
H27 Einbeck K. H. Teichler, DJ6HC
R01 Düsseldorf K. Unger, DL2TJ
I08 Lingen H. Böttcher, DK2QP
I24 Teuto (neu) K. D. Gieselmann, DC6KW
K02 Diez W. Gasteier, DJ3QK
K05 Lahnstein-Koblenz R. Milker, DL2OM
L18 Oberhausen A. J. Lersch, DK5EE
Q Verbdg. zur OPD Saarbrücken: F. Schuck, DL8CP
Q UKW-Referent: E. Düpre, DC8RL
M Technischer Referent: W. D. Schlüter, DJ7SW
N25 Neubeckum W. Bröker, DC9QW
O03 Belecke M. Freuling, DL7HV
O16 Siegerland K. H. Kurth, DL9KG
P27 Schramberg A. Zehnder, DJ7ZA
VFDB Beisitzer: OPDir O. Dollmann


VY 73, gez. H. Hansen, DL1JB, und K. Pehrs, DJ3TZ


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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