KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 24/03 VOM 15.06.2003


ÜBERSICHT:


DARC-Vorstandsinformation zu RegTP-Gebührenbescheiden

Der DARC e. V. informiert aktuell über die Empfehlung der Mitgliederversammlung vom 24./25. Mai 2003 zu TKG-Bescheiden.

Votum
In Sachen Deutscher Amateurradio Club e. V. (DARC e. V.) wegen Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen (TKG) und Erhebung vom EMV- Beiträgen (EMVG)

Anlässlich der Mitgliederversammlung am 24./25.05. in Augsburg hat der Amateurrat (AR) gemeinsam mit dem Vorstand über die Einschätzung der anwaltlichen Vertretung des DARC e. V. wegen Heranziehung zu EMV-Beiträgen und Frequenznutzungsbeiträgen diskutiert.

Sachverhalt und Empfehlung
Die zuständigen Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben ab Anfang Mai 2003 mit dem Erlass von Bescheiden nach TKG und EMVG begonnen. Aufgrund der Einschätzung der anwaltlichen Vertretung hat der DARC e. V. so dann seinen Mitgliedern empfohlen, zwecks Fristenwahrung, lediglich gegen die Gebühren nach TKG Widerspruch einzulegen.

Begründung: Die rechtlichen Voraussetzungen sind auf nichtigen Grundlagen entstanden. Für ein Vorgehen gegen die EMV-Beitragsbescheide dagegen bestehen keine überwiegenden Erfolgsaussichten.

Fazit der Diskussion
Der Amateurrat, als direktes Verbindungsglied zu den Mitgliedern, konnte einen Input liefern, der es als strategisch richtig erscheinen lässt, von jedweden Widersprüchen abzusehen. Begründet wurde dies mit einer Aufrechnung der in der Vergangenheit bereits geleisteten Beiträge und der damit verbundenen Gegenüberstellung der jetzt aktuell zu leistenden Beiträge. Darüber hinaus ist abzusehen, dass die in Frage gestellten Beiträge nach TKG, nach Heilung der jetzt nichtigen rechtlichen Grundlagen, zeitversetzt doch auf die Funkamateure zukommen werden. Anzuerkennen ist auch, dass die jetzige Beitragserhebung Clubstationen und automatisch arbeitende Stationen ausnimmt; dies bedeutet gegenüber den Beitragserhebungen in der Vergangenheit eine erhebliche Entlastung für Funkamateure, die ihre Aktivitäten in den Dienst der Allgemeinheit stellen.

Das abgefragte Meinungsbild, welches vor dem Hintergrund der Interessen der Mitglieder bewertet wurde, ergab ein deutliches Votum dafür, von sämtlichen Aktivitäten bezüglich eines Widerspruchverfahrens, gefolgt von einer Klage, abzusehen.

Weitere Verfahrensweise
Als Folge des Meinungsbildes der AR-Sitzung vom Wochenende in Augsburg ergibt sich nun eine notwendige Vorgehensweise für die Funkamateure, die bereits einen Widerspruch eingelegt haben:

Wir empfehlen nunmehr eingelegte Widersprüche persönlich zurück zu ziehen, da der DARC e. V. keine Musterprozesse nach dieser Diskussion und den neuen Erkenntnissen, hier insbesondere durch Rückäußerung aus der Mitgliedschaft, mehr unterstützt. Der eingelegte Widerspruch muss persönlich wieder zurückgenommen werden, dies kann nicht in einer „Sammelrücknahme“, global für alle bereits von den DARC-Mitgliedern versandten Widersprüche, erfolgen.

Hierbei sei noch mal deutlich hervorgehoben, dass die in Beitragsbescheiden genannten 25,– € bei Rücknahme des Widerspruches, von den Funkamateuren nicht gefordert werden. Dieser Vorzug gilt jedoch nicht für die OM, die trotz der Rücknahme der ursprünglichen Empfehlung des DARC e. V., Widersprüche einreichen. Sie tun dies dann in eigenem Interesse und unterliegen dann den verpflichtenden Hinweisen in den Rechtbehelfsbelehrungen.

Vorstand und Amateurrat des DARC


USA: Neue Frequenzen im 60-m-Band ab 03.07.2003 verfügbar

Der neue Bereich im 60-m-Band wird für die US-Funkamateure ab 03.07.2003 auf sekundärer Basis verfügbar werden. Primärer Nutzer sind weiterhin verschiedene US-Regierungsbehörden.

Zugewiesen wurden fünf Kanäle mit den Mittenfrequenzen 5332, 5348, 5368, 5373 und 5405 kHz bei einer Bandbreite von 2,8 kHz. Erlaubt ist nur USB-Betrieb mit maximal 50 Watt ERP.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das 60-m-Bande aber weiterhin kein Amateurfunkband! Jedoch ergeben sich möglicherweise vielfältige Betriebsmöglichkeiten, z. B. „Crossband-Betrieb“, also Senden und Empfangen auf unterschiedlichen Bändern.

Aus dem ARRL-Newsletter, redaktionell bearbeitet


IARU für weltweit einheitliche 7-MHz-Zuweisung

Eine weltweit harmonisierte Zuteilung des 40-m-Bandes ist eines der Ziele der IARU zur Weltnachrichtenkonferenz, die zurzeit in der Schweiz stattfindet. Die künftige Bandbreite von 300 kHz wird u. a. mit der humanitären Unterstützung in Notfällen begründet. Bereits jetzt können Funkamateure in der IARU-Region 2 das 40-m-Band von 7000–7300 kHz nutzen. In der Region 1 und 3 stehen davon nur die ersten 100 kHz für Amateurfunk zur Verfügung.

Aus dem ARRL-Letter Nr. 23 vom 06.06.


Mädchenmannschaft gewinnt ARDF-Medaille

Bei den 4. IARU-Region-1-Jugend-ARDF-Meisterschaften in Bastheim/Rhön im Amateurfunkpeilen haben Sarah Lehmann, Svenja Denzler und Mareike Ludolph die Bronzemedaille in der Mannschaftswertung auf 80 m erreicht. Mit diesem Ergebnis liegen sie hinter dem A- und B-Team des tschechischen CRC. Es war das erste Mal, dass der DARC eine Mädchen-Mannschaft aufstellte. Startberechtigt waren Jugendliche bis 15 Jahre.

Bei dieser Meisterschaft waren insgesamt sechs IARU-Verbände der Region 1 vertreten.

DL-RS 23/2003 des DARC vom 12.06.


Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden

Neuer Vorstand bei OV Köln-West, G39

Am 26.05. hat der Ortsverband Köln-West einen neuen Vorstand gewählt. Gewählt wurden:

OVV: Frank Lorscheid, DJ2FL
stellv. OVV: Jürgen Bartz, DL6KBH
Kassenwart: Prof. Dr. Rudolf Voss, DL1KRV

Der Vorstand bedankt sich für das Vertrauen und dankt dem bisherigen Vorstand für seine Arbeit.

VY 73 de Frank, DJ2FL

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Der OV Aachen, G01, berichtet: Vorbereitungen zur Ausstellung „ex oriente“ voll im Plan

Unsere Vorbereitungen zur Ausstellung „ex oriente“ liegen voll im Plan. Wie schon in der letzten Woche berichtet, wollen wir ja am 29.06. aus dem Foyer des Verwaltungsgebäudes eine Funkstrecke nach Bagdad und Jerusalem aufbauen. Unser Oberbürgermeister, Dr. Jürgen Linden wird dann an diesem Sonntag Nachmittag Grußbotschaften an seine Kollegen in den dortigen Städten senden.

Folgende Stationen wollen zu diesem Ereignis „parat“ stehen: Clubstation YI1BGD mit dem Operator Riad, Masen, YI1MAR und Ahmed, YI1AGA. Ezzat, SU1ER, JY5HX und 3V8ST sind bereit mit einzusteigen. Unser OP Peter, DL8YR, verhandelt gerade mit dem Verband in Israel und den OM aus 4X, nur liegen bis heute noch keine definitiven Zusagen vor.

Da wir für dieses Ereignis einen Sonder-DOK beantragt haben, wird es auch eine Sonder-QSL-Karte geben. Den Entwurf hierzu kann man auf der Homepage des OV Aachen schon mal „bestaunen“.

VY 73 de Karl Heinz, DCØKV

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Sommerfest und Neuigkeiten aus dem OV Gemünd, G22

Liebe Freunde im OV Gemünd, liebe Freunde des Holzhammerclubs,
bevor es so richtig in die Sommerferien geht, möchte ich Euch noch ein paar Aktualitäten aus dem Ortsverband mitteilen. Seit April haben wir zwei neue Mitglieder, zum einen Andrea Bär, DO1ABA, aus Schöneseiffen (XYL von DL2KBX) und zum anderen Ulrich Kass aus Ripsdorf, der zum Clubabend schon mehrfach seinen Nachbarn Johannes Mattes mitgebracht hat, der derzeit den Status einen Gastmitgliedes bei uns hat.

In Zusammenarbeit mit der Kreis-VHS wird Hans, DJØVZ, in Kall nach den Ferien einen Kurs zur Vorbereitung auf die Lizenzklasse 3 halten. Wenn in Eurem Bekannten- oder Verwandtenkreis jemand Interesse daran hat, setzt Euch bitte direkt mit Hans in Verbindung. Ich gehe davon aus, dass wir nach den Ferien auch ein paar Programmhefte der VHS über das Herbstsemester bekommen und gegebenenfalls zur Verfügung stellen können.

Dieses Jahr wollen wir auch mal wieder ein Sommerfest feiern, zudem wir nicht nur die OV-Mitglieder einladen, sondern auch alle Freunde des Holzhammerklubs aus nah und fern. Termin ist der 09.08. in der Blockhütte Nettersheim, wo wir diese Veranstaltung schon wiederholt abgehalten haben. Ab etwa 14:00 Uhr wird es losgehen. Die Vorbereitung liegt überwiegend in den bewährten Händen von Josef, DF8KY. In Nettersheim wird die Blockhütte ausgeschildert sein. Der August-OV-Abend (22.08.) fällt dann aus.

VY 73, Werner, DH1PAL


Ende des Köln-Aachen-RS 24/03 vom 15.06.2003

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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