KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 5/04 VOM 01.02.2004


ÜBERSICHT:


OM Rolf Hubbertz, DL1JM, silent Key

Werte OM,
am Dienstag , dem 21.01., hat unser Funkfreund Rolf Hubbertz, DL1JM, im 85. Lebensjahr für immer die Taste aus der Hand gelegt. Rolf war ein Funkamateur der ersten Stunde. Bereits im Alter von 13 Jahren lernte er begeistert CW, die einzig damals mögliche Betriebsart. Zur Zeit des Nationalsozialismus und während des II. Weltkriegs hatte er, wie so viele, keine Möglichkeit unser Hobby auszuüben. Gleich nach dem Krieg war er einer der ersten, die noch unlis als DM4 (im Rahmen des Samstagabend-Clubs mit Mailbox in Stuttgart) in die Luft gingen. Als dann, als Folge der Backsteinaktion, in der Trizone endlich Rufzeichen ausgegeben wurden, war er fortan unter DL1JM zunächst von seiner Heimatstadt Krefeld und später von Düsseldorf-Stockum aus in der Luft.

Viele Jahre war Rolf als OVV tätig und so manch einer verdankt ihm die Lizenzurkunde. Lange Jahre hat er in der Prüfungskommission der damaligen OPD Düsseldorf mitgewirkt. Ausbildung und die Förderung des Amateurfunks lagen ihm immer sehr am Herzen.

Ganz besonders wichtig war ihm der Zusammenhalt, die Freundschaft und die Aufrechterhaltung des ungeschriebenen Ehrenkodexes unter den Funkamateuren.

Wir verlieren einen Funkfreund der alten Schule. Sein Tod reißt eine Lücke, die nur sehr schwer zu schließen sein wird. Ganz sicher wird er uns guter Geist auf dem Düsseldorfer Relais sehr fehlen.

Am Mittwoch, dem 28.01., haben wir Rolf zur letzten Ruhe begleitet. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Norbert, DL2KSN


Stellungnahme des RTA zum Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung, Ergänzung

Nachfolgende Ergänzung zur Stellungnahme des RTA hat der RTA-Vorsitzende Ingobert Dittrich, DK9MD, am 18.01. an die Behörde übersandt. Sie wurde im nachhinein gegenüber der zuständigen Behörde korrigiert. Hier ein Auszug:

Sehr geehrter Herr Martin,
in der Anlage überreiche ich Ihnen hier die bereits elektronisch übermittelte Stellungnahme des RTA an Herrn Dr. Tettenborn zu Ihrer Information.

Der Deutlichkeit halber wurde unter § 18 Störungen und Maßnahmen bei Störungen, der uns besonders am Herzen liegt, bei der Begründung (S. 12, letzte Zeile) ergänzend zur E-Mail-Version hinzugefügt: „insbesondere in Fällen erhöhter Feldexposition“. Wie bereits vorgetragen und mit Textauszug belegt, gehen die einschlägigen Normen für Störfestigkeit davon aus, dass der Standard zunächst nicht alle üblichen Feldexpositionen abdeckt und gegebenenfalls Nachbesserungen am gestörten Gerät erforderlich sind. Diesem Aspekt ist Rechnung zu tragen ohne Vorgriff auf die zivilrechtliche Regelung der Kostenfrage zwischen Betreiber von Emissionsquelle und Störsenke. Eine regelmäßige Absenkung der Sendeleistung der Amateurfunkstelle auf die für Mindeststörfestigkeit gültigen Werte durch den VO-Text bedeutet einen nicht vom AFuG gedeckten Eingriff der Verordnung in ziviles Recht und ist so nicht hinnehmbar.

Aufgrund vieler eingegangener Telefonate möchte ich ergänzend nochmals ersuchen, im Frequenzbereich 1810–1850 kHz die in Ihrem Entwurf vom 17.02.2002 genannte maximale Sendeleistung von 750 W PEP an Stelle der 75 W in die VO aufzunehmen, da sich ansonsten z. B. bei Contestes eine starke Benachteiligung deutscher Funkamateure gegenüber dem gesamten europäischen Ausland ergäbe.

Ich danke für Ihre Bemühungen vorab.

Mit freundlichen Grüßen
I. Dittrich, DK9MD, Vorsitzender RTA


Morse-Übungssendungen auf 80 m

Zur Förderung der Telegrafie im Amateurfunk stiftet der DARC-Distrikt Nordrhein das CW-Speed-Certificate (CWSC). Das CWSC kann von jedem lizenzierten Funkamateur und von SWLs erworben werden. Für das CWSC strahlt DLØXX an jedem ersten Samstag im Monat um 15:00 UTC auf 3520 kHz in verschiedenen Geschwindigkeiten einen Text in CW aus. Es werden 3 Minuten Texte in Tempo 10, 15, 20, 25, 30, 35 und 40 WpM ausgesendet, das entspricht 50, 75, 100, 125, 150, 175 und 200 BpM. In jeder Geschwindigkeitsgruppe sind maximal 3 Fehler zulässig. Für 10 WpM (50 BpM) erhält man das Grunddiplom, für jedes weitere Tempo einen Sticker. Mit der Versicherung, keine zusätzlichen Hilfsmittel bei der Aufnahme benutzt zu haben, ist der handgeschriebene Original Text mit einem formlosen Antrag an den Auswerter einzusenden.

Außer am ersten Samstag im Monat sendet DLØXX an jedem Samstag um 15:00 UTC eine Morseübungssendung auf der Frequenz 3520 kHz aus. Die Sendungen werden mit Tempo 12 WpM, das entspricht 60 BpM gesendet und dauern ca. 15 Minuten. Die Übungen bestehen aus drei Teilen: Begrüßung, Text und Verabschiedung. Wird der Text richtig aufgenommen und an den Auswerter geschickt, kann ebenfalls das CWSC-Diplom beantragt werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die CWSC-Sendungen am ersten Samstag im Monat, auch hier ist 1 Fehler pro Minute erlaubt.

Nach jeder CWSC-Sendung und nach jeder Morseübung wird ein ZAP (Bestätigungsverkehr) durchgeführt. DBØXX hat den Sonder-DOK „XX“ und zählt 10 Punkte für das Neandertal Diplom.

Anträge für das Diplom und Sticker sind zu richten an: Diethelm Burberg, DJ2YE, ......

[Quelle: Berlin-Brandenburg-QTC vom 10.01.]


Regulierungsbehörde veröffentlicht Standortdatenbank

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP, hat am 23.01. eine Datenbank unter http://emf.regtp.de veröffentlicht. In dieser kann man Standorte von solchen Funkanlagen suchen, die zum Betrieb eine Standortbescheinigung benötigen. Durch Eingabe einer Postleitzahl und Auswahl eines Straßennamens kann der zugehörige Kartenausschnitt aufgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die genauen Adressen nicht angegeben. Die Datenbank enthält keine Angaben über Amateurfunkstellen, künftig geplante sowie militärische Funkanlagen und solche, deren Gesamtleistung nicht über 10 W EIRP liegt. Durch die hohe Nachfrage ist zurzeit der Server nur schlecht erreichbar.

[Quelle : DL-RS des DARC für die 5. KW 2004]


Funkamateur vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Dezember vergangenen Jahres einen Essener Funkamateur freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, mit einem Scanner den Polizeifunk abgehört und dadurch gewonnene Informationen an Dritte zum Zwecke der Strafvereitelung weitergegeben zu haben.

Zu diesem Gerichtsverfahren erreichte uns (FUNKMAGAZIN, Anm. d. Red.) eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, die wir nachfolgend gern wiedergeben:

Oberlandesgericht Hamm äußert sich zum „Abhörverbot“

Das Oberlandesgericht Hamm (3 Ss 625/03) hat am 18.12.2003 einen Essener Funkamateur und Polizeireporter von dem Vorwurf der versuchten Strafvereitelung freigesprochen, nachdem das Landgericht Essen ihn zuvor wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt, ihn jedoch wegen Abhörens des Polizeifunks freigesprochen hatte.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Funkamateur vor, er habe mit einem Scanner den Polizeifunk abgehört und die Informationen an Dritte zum Zweck einer Strafvereitelung weiter gegeben. Das Landgericht konnte nicht feststellen, ob und wann er den Polizeifunk abgehört hat.

In der Revisionsentscheidung wird zu der Entscheidung des Landgerichts ausgeführt, dass der Angeklagte, der passionierter Funker sei, zwar über diverse Geräte verfüge, um den Polizeifunk abzuhören. Das Gericht sei auch davon überzeugt, dass der Angeklagte davon Gebrauch gemacht habe, zumal er selbst gelegentliches Abhören des lokalen Polizeifunks eingeräumt habe. Hinzu komme, dass der Sachverständige überzeugend ausgeführt habe, dass die auf den Geräten des Angeklagten vorgefundenen Sonderkanäle auf der Anlage des Angeklagten nicht beim Durchscannen automatisch abgespeichert worden sein könnten. Die Tatsache, dass Sonderkanäle und andere Kanäle nicht gemischt gespeichert seien, sondern geordnet, teilweise mit logischen Verknüpfungen zu den Speicherplätzen und teilweise mit Zusatzangaben auf dem Display, zeige, dass hier eine absichtliche Speicherung erfolgt sei. Wer sich diese Mühe zur systematischen Speicherung unterziehe, der nutze diese Speicherung auch.

Allein aus der Tatsache, dass der Angeklagte technisch, auch mit Handgeräten in der Lage war, den Polizeifunk abzuhören, – so das in der Entscheidung zitierte Landgericht – könne aber noch nicht gefolgt werden, dass der Angeklagte am Tat der Informationsweitergabe davon Gebrauch gemacht habe. Auch habe abschließend nicht geklärt werden können, ob und welche Geräte der Angeklagte an dem betreffenden Tag überhaupt mit sich geführt habe.

[Quelle: www.funkmagazin.de]


Versteigerung einer Satelliten-Skulptur

In der Internet-Auktionsplatteform eBay wird seit dem 22.01. eine Bronze-Modell von AO-40 versteigert, um die Spendensammlung für den ECHO-Satellit der AMSAT-NA zu unterstützen.

Die Skulptur ist eine von nur vier Stück, die vor langer Zeit vom AMSAT-Mitglied Floyd Thorn, N5SVP (sk), gebaut wurden. Sie wurde von seiner Familie der AMSAT gespendet, um damit die Startmöglichkeiten des AO-ECHO zu unterstützen. Sie hat die Abmessungen 28×19 cm und wiegt ca. 500 Gramm. Am Holzsockel ist eine Messingplakette mit dem Namen und Rufzeichen von Floyd befestigt. Floyd war ein Physiker mit den Interessengebieten Astronomie, Weltraumkommunikation, Amateurfunk und Schmuckherstellung.

Der Start des AO-ECHO Satelliten ist für den Zeitraum März bis Mai 2004 geplant. Echo wird Sprachkommunikation mit einfachen Handfunkgeräten ebenso erlauben wie andere interessante Betriebsarten.

Der gesamte Erlös der Auktion kommt der AMSAT zugute und wird der AMSAT-Echo Startaktion zugeführt. Unabhängig von dieser Auktion kann selbstverständlich auch direkt an die AMSAT gespendet werden.

[Quelle: Reinhard, DJ1KM]


Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz 2004

Nach sieben anstrengenden Tagen und Nächten ist vor kurzem die diesjährige Rheinland-Pfalz Aktivitätswoche zu Ende gegangen. Jetzt dürfen die OM, die XYLs und auch die funkgeplagten Nachbarn wieder aufatmen, die beteiligten OM und YLs haben endlich Mikrofon, CW-Taste oder PC-Tastatur beiseite gelegt und einem ungestörtem Familienabend steht nichts mehr im Wege.

Insgesamt wurde doch eine gute Beteiligung festgestellt, besonders auf 80 und 2 m in SSB war eine sehr lebhafte Beteiligung zu verzeichnen. Auch in der Betriebsart CW wurden viele QSOs gemeldet. Auffällig im positivem Sinn war die sehr gute Beteiligung der ehemaligen Klasse-2-Rufzeichen in den Sektionen A und B, diese fehlten jedoch auf der anderen Seite dann teilweise wieder in den UKW-Sektionen. Auf 80 m konnten bei fleißiger Teilnahme alle Distrikte in DL gearbeitet werden, leider jedoch nicht alle K-DOKs, da einige davon anscheinend nicht QRV waren. Die ersten Logs sind mittlerweile bereits bei mir eingegangen, bis zum Einsendeschluss am 31.01. erwarte ich in jedem Fall noch „Berge von Post“. Die eingehenden Logs werden alle bis spätestens Ende Februar ausgewertet, so das die Preisverteilung pünktlich auf der diesjährigen Distriktsversammlung in Nierstein durchgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
VY 73, Thomas Krämer, DL4PY, Referat Wettbewerbe und Diplome, Distrikt Rheinland-Pfalz

[Quelle: Rheinland-Pfalz-Rundspruch 02/04]


Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden

Ankündigung Winterfieldday des OV Siebengebirge, G25

Der Ortsverband Siebengebirge veranstaltet vom Abend des 06. bis zum 08.02. einen Winterfieldday. Dieser wird auf der Fuchskaute im Westerwald stattfinden. Jeder, der hieran teilnehmen möchte, wird gebeten, sich so bald wie möglich bei Volker Nelles, DO1VN, zu melden.

[Quelle: Volker Nelles, DO1VN]


Ende des Köln-Aachen-RS 5/04 vom 01.02.2004

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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